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Schengen - Deport (Gelesen: 2.688 mal)
Themen Beschreibung: schengen für griechenland
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30.01.2009 um 02:11:06
 
Eine bekannte von mir hatte schengen visa für griechenland und das visum ist schon seit einem monat abgelaufen...
Nun wollte ich fragen ob da es eine möglichkeit gibt eine strafe oder ähnliches zu bezahlen um einen Deport (also dass sie nie wieder nach Deutschland kommen kann) zu verhindern....
Sie fliegt in paar tagen weg und will halt dass sie irgendwann mal wieder als tourist kommt.

Bitte um eure hilfe...
Danke im voraus..
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schweitzer
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Antwort #1 - 30.01.2009 um 07:38:55
 
Du hast zwar nicht geschrieben, wo sich die Bekannte gegenwärtig aufhält, ob in Griechenland oder Deutschland, aber das ist auch relativ egal.

Ich würde folgendes tun:

Zur ABH, am besten gleich mit einem Rückflugticket in der Hand, sagen, was Sache ist, sich dafür entschuldigen und unter Vorlage des Tickets, die Bereitschaft zur sofortigen freiwilligen Ausreise erklären.

Wenn das ganze in Deutschland "spielt" würde sie möglicherweise eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalts bekommen, ich denke aber, dass man um eine Einreisesperre herumkäme.

Für den Fall , dass sie in Griechenland ist, muss ich sagen, dass ich nicht weiß, wie die Griechen "ticken" in so einem Fall - ich würde aber genauso vorgehen, wie oben gechildert. - Wenn die Griechen doch eine Einreisesperre verhängen sollten, wäre zu gucken, ob sich diese in der Folge nur auf Griechenland bezieht oder auf den ganzen Schengenraum (was nicht automatisch so sein muss) - Im Übrigen wäre eine Einreisesperre für Schengen, wenn ich mich an einen Forumbeitrag hier richtig erinnere, regelmäßig auf drei Jahre befristet. (Die nationale ist hingegen unbefrsietet und könnte nir durch späteren, begründeten Antrag nachträglich befristet werden.)

Aber, wie gesagt, ggf. muss es soweit gar nicht kommen.

Wovor ich warne:

Ohne "Outing" versuchen auszureisen - da ist die Wahrscheinlichkeit fast 100%, dass der Ganze Schwindel beim Grenzübertritt auffliegt - und das würde dann auf jeden Fall ärgerlicher und wohl auch folgenreicher.

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #2 - 30.01.2009 um 10:01:26
 
Vielen dank Smiley
meine bekannte ist in deutschland...
ich kann aber nicht ganz nachvollziehen warum man zur ABH gehen muss ???
ich meine sie wird das mit sicherheit tun, nur zum verstehen wollte ich das nachfragen.

DANKE DANKE DANKE
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schweitzer
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Antwort #3 - 30.01.2009 um 10:28:14
 
Ausweisersatz schrieb am 30.01.2009 um 10:01:26:
ich kann aber nicht ganz nachvollziehen warum man zur ABH gehen muss ???


Wenn Sie nicht hingeht, wird man an der Grenze feststellen, dass sie sich illegal hier aufgehalten hat. Außerdem, dass sie bis zum Schluss versucht hat, das zu verschleiern. Das gibt mit Sicherheit erheblichen Ärger, den sie sich ersparen kann, wenn ...

... sie vorher zur ABH geht. - Außerdem ist es eben etwas anderes, wenn man ein Versäumnis bzw. Vergehen selbst und freiwillig eingesteht und nicht der Eindruck entsteht, dass man bis zum "bitteren Ende" versucht hat, irgendwie durchzukommen.

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Antwort #4 - 04.02.2009 um 12:53:49
 
Bei der Ausreisekontrolle wird allein das Visum und eine ggf. durch die Ausländerbehörde ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung dafür sorgen, dass eine genauere Prüfung durch unsere Grenzpolizei stattfindet.

Wenn ich den Sachverhalt richtig deute, dann ist deine Bekannte im Besitz eines Visums von Griechenland, hat dieses aber ausschließlich dazu benutzt, sich - wahrscheinlich entgegen der Angaben im Visumsantrag -  in Deutschland aufzuhalten. Der findige Grenzpolizeibeamte kommt hier schnell zu dem Schluss, dass deine Bekannte zusätzlich zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet das Visum vielleicht erschlichen hat. Ich denke, es wurde bei der Beantragung des Visums als Hauptreiseziel Griechenland und nicht Deutschland angegeben. Dies hätte dann zumindest eine Strafanzeige zur Folge.
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