jetflyer und DonCamillo haben auch schon gut geantwortet.
lanerrala schrieb am 10.11.2007 um 10:01:49:Die
ABH hat mir persönlich versichert, dass es von ihrer Seite keine Bedenken gab und sie positiv entschieden hätten
Du hast von der
ABH eine Auskunft erhalten, die Du nicht hättest haben dürfen,
Ansprechpartner auch für Auskünfte ist die Botschaft.
Bist Du dir wirklich sicher das die Auskunft wirklich stimmt?
Mir sind viele solche Fälle bekannt, Auskünfte und Behauptungen, die nicht stimmen.
Möchte hier niemanden der "Lüge" bezichtigen, aber solche Fälle sind mir auch bekannt, habe dieses häufiger diskutiert, Anrufer mit Aussagen der
ABH "wir haben zugestimmt" und Ablehnung liegt nur bei Ihnen (dem Konsulat).
Schade, das mich dann der Datenschutz daran hindert die Wahrheit zu sagen.
Denn ohne Vollmacht erhalten Dritte wie Einlader keine Auskunft.
Wenn man dann beim Kollegen der
ABH anruft und nachfragt, stellt sich das alles (Auskunft, Gespräch und Sachverhalt) ganz anders da (oft wird bei
ABH behauptet, wir würden zustimmen nur die
ABH stelle sich quer), solche Auskünfte wurden nie gegeben.
Naja ist halt hier nicht nachvollziehbar.
Oft wird versucht mit solchen "Behauptungen"
ABH und Visastelle gegeneinander auszuspielen
und Lücken zu finden, Lücken, wo man dann endlos bei
ABH und Visastelle weiter diskutieren will.
Lange rede kurzer Sinn, wird oft behauptet
ABH hat zugestimmt,
leider ist die schriftliche Ablehnung der Zustimmung im Vorgang ziemlich deutlich und klar,
behaupten kann man es ja trotzdem.
Jetzt mal ganz ehrlich und etwas im Klartext,
wo siehst Du in Euren Falle eine Rückkehrbereitschaft, postest hier zu "Schwangerschaft und Kind während Sprachkurs" um der Antragstellerin über Kind zu Aufenthaltsrecht zu verhelfen,
also ist doch von Anfang ein Daueraufenthalt angestrebt, keine Rückkehr nach Sprachkurs.
Bei Sprachkursvisa muss Rückkehrbereitschaft gegeben sein.
Sorry wir haben auch Vorschriften, Vorschriften die wir beachten müssen.
Mißbrauch des Sprachkursvisa ist nicht im Sinne dieser Vorschriften.
Deutsch kann man auch in China lernen.
Visa zum FzF Nachzug zu deutschen Kind kann man auch von China aus beantragen.
Gibt es ausser Dich für Sie keinen Grund Deutsch zu lernen?
Keinen beruflichen Grund?