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Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses. (Gelesen: 11.371 mal)
lanerrala
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Antwort #15 - 31.10.2007 um 07:49:02
 
Hallo.
Der Visaantrag meiner Freundin (Chinesin) auf ein Sprachvisum wurde abgelehnt. Ich habe gehört, dass man "remonstrieren" kann, um die Gründe zu erfahren. Was ist das, wie geht das wo macht man das?
Haben wir noch irgendwelche Alternativen? Heiratsvisum geht nicht, da ich noch nicht geschieden bin. Wird ein Schengenvisum jetzt nicht auch abgelehnt, weil man eventuell befürchtet, dass sie nicht freiwillig wieder ausreist?
Sie war im Sommer diesen Jahres allerdings schon mit einem Schengenvisum für zwei Monate hier.

So ein verda... M...

Könnt ihr uns weiterhelfen?
Lanerrala
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Antwort #16 - 31.10.2007 um 12:23:13
 
Bzgl. der Remonstration mal die Bordsuche benutzen, da findest du etliche Einträge zu hier.
Und ob ein Schengen visum auch abgelehnt wird, ist schwer zu sagen, wenn man die Gründe nicht kennt warum das Sprachvisum abgelehnt worden ist.  Wahrsagerin
Wenn von Seiten der Botschaft/ABH Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen, wird es die in der Regel auch bei einem Schengenvisum geben.

Aloha

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lanerrala
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Antwort #17 - 31.10.2007 um 13:39:14
 
Das heisst, wir können jetzt nur noch warten und hoffen, dass meine Frau sich von mir scheiden lässt?

Das kann doch nicht sein?? Oder??
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Antwort #18 - 31.10.2007 um 15:46:32
 
Hallo lanerrala,

am besten fängt deine Freundin schon mal damit an, Deutsch zu lernen. Das wird sie auf jeden Fall brauchen.

Dann kann sie sich hier an einer Uni einschreiben lassen und ihr könnt über ein Studenten Visum versuchen (aber das liegt auch alles im Ermessen der Behörde) ...

Eine verzwickte Situation wenn du nicht geschieden bist ... Ein Visum wegen FZF wäre die beste Alternative gewesen (in China heiraten und dann FZF beantragen).

Viel Glück,

Lilian
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DonCamillo
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Antwort #19 - 31.10.2007 um 16:40:26
 
lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 13:39:14:
Das kann doch nicht sein?? Oder?? 


Das kann sehr wohl sein. Du hast aber noch die Alternative zu ihr zu gehen !


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lanerrala
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Antwort #20 - 31.10.2007 um 18:18:09
 
Zitat:


Das kann sehr wohl sein. Du hast aber noch die Alternative zu ihr zu gehen !


DC


Ich kann dir nicht ganz folgen. Meinst du damit ich könnte ja auswandern??

Lanerrala
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Antwort #21 - 31.10.2007 um 18:37:50
 
Hallo Tippi,
sag mal wie komm ich denn von hier zu meinem "remonstrieren" thread?

Gruß Lanerrala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 31.10.2007 um 19:22:03
 
lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 18:18:09:
Meinst du damit ich könnte ja auswandern?? 


Nein, Du könntest bis die Eheschließung möglich ist zu ihr gehen.
Natürlich gibt es auch die Option der Auswanderung. Ganz Deine Entscheidung.


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lanerrala
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Antwort #23 - 31.10.2007 um 19:36:16
 
...aber meine Frau verzögert doch meine Scheidung, deswegen kann ich ja nicht heiraten. Dieses Sprachvisum war dazu gedacht, das sie Deutsch lernt (irgendwie logisch) und auch das wir nicht immer die ganzen Kosten für die Schengenvisas (inkl Flug usw) haben.
Kann es sein, daß das Konsulat mit Nein entschieden hat, weil der Mitarbeiter der Meinung ist, dass es Sprachvisas "nur" im Zusammenhang mit einem anschließendem Studium gibt? Das hat er uns jedenfals beim Interview gesagt.
Aber das ist doch so nicht richtig, oder? Ausserdem war ihm meine Verplichtungserklärung nicht ausreichend, weil die ABH wohl das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht hat. Die ABH meinte aber, dass sie es immer da machen würden (Finanzielle Leistungsfähigkeit "glaubhaft gemacht"). Aber wie kann ich dagegen ankommen?
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Tippi
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Antwort #24 - 31.10.2007 um 20:13:04
 
lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 18:37:50:
Hallo Tippi,  
sag mal wie komm ich denn von hier zu meinem "remonstrieren" thread?

Gruß Lanerrala  


Ich habe das hier in diesen Fred eingeschoben - siehe
Antwort 15 in diesem Thread. (damit die Vorgeschichte
dazu bekannt ist)

Ich hoffe, du meinst dieses Post.

Du kannst dir deine Beiträge aber jederzeit in deinem
Profil anzeigen lassen.

Profil anklicken, letzte Beiträge - bis max. 30 - anzeigen
lassen und dann den angezeigten Fred auswählen.

Grüße

Tippi



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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 01.11.2007 um 07:37:16
 
lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 19:36:16:
Kann es sein, daß das Konsulat mit Nein entschieden hat, weil der Mitarbeiter der Meinung ist, dass es Sprachvisas "nur" im Zusammenhang mit einem anschließendem Studium gibt? 


Sicher nicht. Dem Konsulat ist bekannt, dass es die Sprachkurse auch in anderen Zusammenhängen gibt. Genau das dürfte hier der Punkt sein, denn aus welchen Gründen musss sie denn ihre Deutschkenntnisse in Deutschland erwerben ? Sie könnte dies auch im Heimatland durch entprechende Kurse. Gibt es da eine Notwendigkeit, außer die Vorbereitung auf eine spätere Heirat und der absicht dauerhaft in D leben zu wollen ?

lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 19:36:16:
Aber wie kann ich dagegen ankommen? 


Sie kannn gegen die Ablehnung remonstrieren (Widerspruch einlegen) . Dies geschieht schriftlich bei der deutschen Botschaft. Die Botschaft wird im Remonstrationsverfahren darlegen, weshalb es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Gegen diesen Bescheid kann sie dann Klage beim VG in Berlin einlegen. Beklagter wäre dann die BRD in Gestalt des Auswärtigen Amtes.

lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 19:36:16:
...aber meine Frau verzögert doch meine Scheidung, deswegen kann ich ja nicht heiraten. 


Dafür gibt es sicher auch Gründe. Fakt ist aber, dass dies nicht zu berücksichtigen ist, da der bloße Wille zur Eheschließung nicht zum gewünschten Visum führt.

BTW
Du möchtest heiraten und kannst es z.Zt. nicht. Ein entsprechendes Visum scheidet also aus.
Du möchtest schon einmal hier in D mit ihr zusammen leben und wählst einen Sprachkurs als Grund für die Einreise aus. Dies wird vermutlich aus o..g. Gründen abgelehnt.
Die eigentliche Intention ist das Zusammenleben und die spätere Heirat. Demnach
spiegelst Du/Sie der Botschaft falsche Tatsachen vor, um an ein Visum zu kommen.
Dies dürfte die Botschaft längst bemerkt haben und erfüllt im übrigen einen Straftatbestand aus dem AufenthG.
Es macht wenig Sinn etwas zu kontruieren. Du solltest Deine Scheidung voran treiben
und die Eheschließung möglich machen. Sie  lernt am besten Deutsch im Heimatland und dann klappt das auch mit der  Einreise.
Zum jetzigen Zeitpunkt und in der Konstellation sind da keine Möglichkeiten erkennbar.


DC
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lanerrala
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Antwort #26 - 01.11.2007 um 11:15:10
 
Zitat:
Die eigentliche Intention ist das Zusammenleben und die spätere Heirat. Demnach
spiegelst Du/Sie der Botschaft falsche Tatsachen vor, um an ein Visum zu kommen.
Dies dürfte die Botschaft längst bemerkt haben und erfüllt im übrigen einen Straftatbestand aus dem AufenthG.


Wir haben dem Konsulat keine falschen Tatsachen vorgespielt, sondern waren von vorn herein offen und ehrlich (was allem Anschein nach wohl ein Fehler war), aber der Mitarbeiter dort hat mir klipp und klar gesagt, dass es nur ein Sprachvisum gibt, wenn man auch studieren möchte. Ich habe mit ihm darüber diskutiert, da wurde er etwas unsicher und hat über die Verpflichtungserklärung gemeckert. Die Gründe für unseren Antrag fand er plausibel und nachvollziehbar.
Und abschließend meinte er eben, dass die Entscheidung sowieso nicht bei ihm liegen würde, sondern bei der ABH und da würde jedes Bundesland anders entscheiden. Zitat:"Das ist eben Förderalismus".

Na ja, aber ich glaube du hast durchaus Recht, wir werden wohl sehen müssen, das ich meine Scheidung vorantreibe. Ich habe auch keine allzu große Hoffnung mehr, dass eine Remonstration etwas bringt. Wir werden es aber auf jeden Fall versuchen.

Gruss
Lanerrala
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Antwort #27 - 10.11.2007 um 10:01:49
 
So... mittlerweile habe ich nochmals mit meiner ABH und auch mit dem Konsulat telefoniert.
Die ABH hat mir persönlich versichert, dass es von ihrer Seite keine Bedenken gab und sie positiv entschieden hätten.
Der Mitarbeiter im Konsulat allerdings sagte mir, dass ja die ABH negativ entschieden hätte und er nur ihrem Vorschlag folgen würde. Als ich ihm sagte, dass die ABH mir aber genau das Gegenteil gesagt hat, meinte er dann, dass ihm unsere Begründung nicht ausreichen würde. "Deutsch kann sie auch in China lernen."
Ich habe so langsam das Gefühl das er uns einfach kein Visum geben will und immer neue Begründungen sucht und findet um auch die Remonstration abzulehnen.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit sich über diesen Kollegen zu beschweren?

Gruß
Lanerrala
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Antwort #28 - 10.11.2007 um 10:12:37
 
Zitat:
Ich habe so langsam das Gefühl das er uns einfach kein Visum geben will und immer neue Begründungen sucht und findet um auch die Remonstration abzulehnen


Tut mir leid für Euer Problem, ich war aber exakt in der gleichen Situation vor 2 jahren (allerdings ohne das "Ehescheidungsproblem")

Ich hatte auch eine Zusage der ABH, Zusage der Sprachschule und einen vorab bezahlten Platz, 12.000 € auf einem Sperrkonto .

Die Botschaft in Novosibirsk hatte abgelehnt. Wir hatten auch mit "offenen Karten" gespielt und eine ähnliche Begründung wie Du gegeben.

Aussage von der Botschaft: Sprachvisa gibt es nur: entweder zum Studieren oder, wenn ein Arbeitgeber in Ru die Sprachkenntnisse fordert (und auch bezahlt). Bei "Heiratsverdacht" gibt es kein Sprachvisum.
"Dann heiraten sie eben..."

Schade, das diese Möglichkeit so restriktiv gehandhabt wird und aus den Botschaftsunterlagen(Visaflyer) dies auch nicht hervorgeht.

Allerdings sind wir nun seit 1.5 Jahren glücklich verheiratet und ich bin der Botschaft insoweit dankbar, das wir den großen Schritt "eher" gemacht haben Smiley

GRüße
Jetflyer
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Antwort #29 - 10.11.2007 um 16:34:23
 
jetflyer und DonCamillo haben auch schon gut geantwortet.

lanerrala schrieb am 10.11.2007 um 10:01:49:
Die ABH hat mir persönlich versichert, dass es von ihrer Seite keine Bedenken gab und sie positiv entschieden hätten


Du hast von der ABH eine Auskunft erhalten, die Du nicht hättest haben dürfen,
Ansprechpartner auch für Auskünfte ist die Botschaft.
Bist Du dir wirklich sicher das die Auskunft wirklich stimmt?
Mir sind viele solche Fälle bekannt, Auskünfte und Behauptungen, die nicht stimmen.

Möchte hier niemanden der "Lüge" bezichtigen, aber solche Fälle sind mir auch bekannt, habe dieses häufiger diskutiert, Anrufer mit Aussagen der ABH "wir haben zugestimmt" und Ablehnung liegt nur bei Ihnen (dem Konsulat).


Schade, das mich dann der Datenschutz daran hindert die Wahrheit zu sagen.
Denn ohne Vollmacht erhalten Dritte wie Einlader keine Auskunft.

Wenn man dann beim Kollegen der ABH anruft und nachfragt, stellt sich das alles (Auskunft, Gespräch und Sachverhalt) ganz anders da (oft wird bei ABH behauptet, wir würden zustimmen  nur die ABH stelle sich quer), solche Auskünfte wurden nie gegeben.

Naja ist halt hier nicht nachvollziehbar.

Oft wird versucht mit solchen "Behauptungen" ABH und Visastelle gegeneinander auszuspielen
und Lücken zu finden, Lücken, wo man dann endlos bei ABH und Visastelle weiter diskutieren will.

Lange rede kurzer Sinn, wird oft behauptet ABH hat zugestimmt,
leider ist die schriftliche Ablehnung der Zustimmung im Vorgang ziemlich deutlich und klar,
behaupten kann man es ja trotzdem.

Jetzt mal ganz ehrlich und etwas im Klartext,
wo siehst Du in Euren Falle eine Rückkehrbereitschaft, postest hier zu "Schwangerschaft und Kind während Sprachkurs" um  der Antragstellerin über Kind zu Aufenthaltsrecht zu verhelfen,
also ist doch von Anfang ein Daueraufenthalt angestrebt, keine Rückkehr nach Sprachkurs.
Bei Sprachkursvisa muss Rückkehrbereitschaft gegeben sein.
Sorry wir haben auch Vorschriften, Vorschriften die wir beachten müssen.

Mißbrauch des Sprachkursvisa ist nicht im Sinne dieser Vorschriften.

Deutsch kann man auch in China lernen.
Visa zum FzF   Nachzug zu deutschen Kind kann man auch von  China  aus beantragen.


Gibt es ausser Dich für Sie keinen Grund Deutsch zu lernen?
Keinen beruflichen Grund?
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