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Beitrag begonnen von lanerrala am 26.10.2007 um 20:28:05

Titel: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 26.10.2007 um 20:28:05
Hallo Zusammen.

Ich (Deutscher) habe folgende Frage: Wenn mein Freundin (Chinesin) während ihres Aufenthalts für einen Intensiv Sprachkurs für ein Jahr, hier schwanger wird und das Kind hier geboren wird, muss sie dann trotzdem nach Ablauf des Visums ausreisen und was ist mit dem Baby? Ist es deutscher Staatsbürger?

Ich weiss, daß es nicht der richtige Weg ist um mit ihr hier zu leben. Eigentlich wollen wir erst dieses Sprachvisum dazu nutzen, um ihr die Möglichkeit zu geben Land und Sprache gründlich kennenzulernen. Nächstes Jahr sollte dann auch meine Scheidung geregelt sein und dann wollten wir heiraten. Aber heute hat mir meine zukünftige Exfrau angedroht die Scheidung auf drei Jahre zu verzögern. Das heißt dann, dass meine Freundin nach dem Sprachvisum wieder abreisen muss und wir ausser den Schengenvisas keine Möglichkeit haben zusammenzuleben bis meine Scheidung endlich durch ist.  

Ich weiss echt nicht mehr was ich machen soll.

Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Einbeck am 26.10.2007 um 22:50:04
Das Kind eines deutschen Vaters ist Deutsch, dazu musst Du entweder mit Mutter verheiratet sein (als eheliches Kind) oder die Vaterschaft anerkennen (nichteheliches Kind).
Da das Kind deutscher StA. ist darf das Kind auch in Deutschland bleiben.

Als Kindesmutter eines deutschen Kindes hat Sie einen Anspruch auf Erteilung einer AE solange Sie die elterliche Sorge ausübt und Kind in Deutschland lebt.
siehe § 28 Abs 1 Nr. 2 AufenthG


Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Janey am 27.10.2007 um 08:15:29

Einbeck schrieb am 26.10.2007 um 22:50:04:
siehe § 28 Abs 1 Nr. 2 AufenthG


Hallo Einbeck,

da hat sich doch der Fehlerteufel eingeschlichen.  
Es ist § 28 Abs.1 Nr.3 AufenthG.

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Einbeck am 27.10.2007 um 14:16:30
@Janey
Danke für die Korrektur.
Mal wieder nicht korrektur gelesen.


Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 28.10.2007 um 13:46:05
Vielen Dank für die Info.

Gruss Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von blackisbeautiful am 28.10.2007 um 15:26:44
Hallo Lanerrala,

hier fällt mir ein, dass deine Freundin ausreichend versichert sein muss - sonst sind die Kosten für de Geburt recht teuer. Ich glaube deine Freundin kann sich sogar gesetzlich versichern lassen - hier ein link was für euch vielleicht interessant sein könnte: http://www.info4alien.de/studium/studium.htm .

Sonst kannst du einfach bei der Krankenversicherung anrufen und nachfragen. Eine Reisekrankenversicherung würde eine Geburt glaube ich nicht übernehmen.

Viel Glück,

Lilian

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Toppy am 29.10.2007 um 08:36:20

blackisbeautiful schrieb am 28.10.2007 um 15:26:44:
Eine Reisekrankenversicherung würde eine Geburt glaube ich nicht übernehmen.

Da glaubst du völlig richtig.
Unbedingt versuchen ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten auch wenn immer wieder mal behauptet wird eine IncommingKV würde reichen. Blabla, vergiss es einfach.

-Toppy-

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Mikael321 am 29.10.2007 um 09:35:06

Toppy schrieb am 29.10.2007 um 08:36:20:
Da glaubst du völlig richtig.
Für ein Sprachstudium (Studium Aupair u.s.w), wird ja meist eine andere Versicherung abgeschlossen. Ich hatte schon mal dazu geschrieben. Die zahlen auch im falle der Geburt, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Beantragung, noch nicht bestand. Die sind allerdings auch ein paar Euro teurer, als die Incomming .


Michael


PS: Siehe zb. hier : http://www.dkv.com/krankenversicherung-deutschland-reise_167_179_700_8848.php

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Toppy am 29.10.2007 um 10:04:18
Hi Mikael,

nichts anderes wollte ich gesagt haben. Bei Au-pair, Sprachkurs, etc. gibt es andere und bessere Möglichkeiten der KV. Es ist nur immer wieder der Fall, dass Frauen mit Besuchsvisa einreisen, auf einmal merken dass sie Schwanger sind und dann glauben ihre Incomming-KV würde das decken. Schwangerschaft ist keine Krankheit und auch kein plötzlich auftretendes Gesundheitliches Problem. Daher warne ich vor der irrigen Annahme einiger Schengen-besuchsvisainhaber, man wäre ja versichert und könne nun in D gratis gebähren. Das geht ganz klar daneben.

-Toppy-

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Saxonicus am 29.10.2007 um 11:42:27

Mikael321 schrieb am 29.10.2007 um 09:35:06:
Die zahlen auch im falle der Geburt, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Beantragung, noch nicht bestand.


Das dürfte der entscheidende Punkt sein.

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 29.10.2007 um 22:55:37
Ich hab mal bei unserer Versicherung nachgesehen, da steht halt nur bei Unfall oder Krankheit. Aber wie Toppy schon gesagt hat, ist Schwangerschaft keine Krankheit.
Vielleicht ein Unfall? grins...
Jedenfalls werde ich mich mal genauer bei den Versicherungen informieren.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Ralf am 30.10.2007 um 00:38:51
Mooooment! ;)


Einbeck schrieb am 26.10.2007 um 22:50:04:
Das Kind eines deutschen Vaters ist Deutsch,  

Soweit keine Frage. Aber dazu muss man erst mal Vater
sein. Ist die zukünftige Mutter nachweislich ledig? Sonst
ist nämlich erst mal der Ehemann der rechtliche Vater.
Ansonsten ist eine nach deutschem Recht wirksame
Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
Erst dann kann das Kind deutscher Staatsangehöriger
sein. Siehe dazu auch §§ 1592 BGB und § 4 (3) StAG.
Und erst dann kann man daraus irgendwelche Rechte
ableiten. Aber dazu muss ein Kind auch erst mal da
sein, vgl. § 1 BGB.

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 30.10.2007 um 19:32:36
puh das wird ja immer schwieriger...
also die zukünftige Mutter ist ledig, ich weiß aber noch nicht wie wir das nachweisen können. Ist eine Vaterschaftsanerkennung den schwierig? Ich dachte das wäre kein allzu grosses Problem.

Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von DonCamillo am 30.10.2007 um 19:42:42

lanerrala schrieb am 30.10.2007 um 19:32:36:
ich weiß aber noch nicht wie wir das nachweisen können.  


mit einer Ledigkeitsbescheinigung aus der Heimat (China)



lanerrala schrieb am 30.10.2007 um 19:32:36:
Ist eine Vaterschaftsanerkennung den schwierig?


Überhaupt nicht. Die kannst Du unter Vorlage der Ausweispapiere zusammen mit der Mutter und deren Zustimmung z.B. beim hiesigen Jugendamt abgeben (Sorgerechtserklärung ebenfalls).
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgerechtserklärung können bereits vor Geburt abgegeben werden, führen aber nicht bereits vor Geburt zum Anspruch auf einen Aufenthaltstitel
für die Mutter !

DC

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Tippi am 31.10.2007 um 07:54:55
Auf Grund der nicht vorliegenden Schwangerschaft schiebe ich
das mal hier her.

Dein Post bzgl. des abgelehnten Visum hänge ich an.

Titel: Remonstrieren--- wie geht das?
Beitrag von lanerrala am 31.10.2007 um 07:49:02
Hallo.
Der Visaantrag meiner Freundin (Chinesin) auf ein Sprachvisum wurde abgelehnt. Ich habe gehört, dass man "remonstrieren" kann, um die Gründe zu erfahren. Was ist das, wie geht das wo macht man das?
Haben wir noch irgendwelche Alternativen? Heiratsvisum geht nicht, da ich noch nicht geschieden bin. Wird ein Schengenvisum jetzt nicht auch abgelehnt, weil man eventuell befürchtet, dass sie nicht freiwillig wieder ausreist?
Sie war im Sommer diesen Jahres allerdings schon mit einem Schengenvisum für zwei Monate hier.

So ein verda... M...

Könnt ihr uns weiterhelfen?
Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von janetm am 31.10.2007 um 12:23:13
Bzgl. der Remonstration mal die Bordsuche benutzen, da findest du etliche Einträge zu hier.
Und ob ein Schengen visum auch abgelehnt wird, ist schwer zu sagen, wenn man die Gründe nicht kennt warum das Sprachvisum abgelehnt worden ist.  :wahrsag:
Wenn von Seiten der Botschaft/ABH Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen, wird es die in der Regel auch bei einem Schengenvisum geben.

Aloha


Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 31.10.2007 um 13:39:14
Das heisst, wir können jetzt nur noch warten und hoffen, dass meine Frau sich von mir scheiden lässt?

Das kann doch nicht sein?? Oder??

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von blackisbeautiful am 31.10.2007 um 15:46:32
Hallo lanerrala,

am besten fängt deine Freundin schon mal damit an, Deutsch zu lernen. Das wird sie auf jeden Fall brauchen.

Dann kann sie sich hier an einer Uni einschreiben lassen und ihr könnt über ein Studenten Visum versuchen (aber das liegt auch alles im Ermessen der Behörde) ...

Eine verzwickte Situation wenn du nicht geschieden bist ... Ein Visum wegen FZF wäre die beste Alternative gewesen (in China heiraten und dann FZF beantragen).

Viel Glück,

Lilian

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von DonCamillo am 31.10.2007 um 16:40:26

lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 13:39:14:
Das kann doch nicht sein?? Oder??  


Das kann sehr wohl sein. Du hast aber noch die Alternative zu ihr zu gehen !


DC

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 31.10.2007 um 18:18:09

schrieb am 31.10.2007 um 16:40:26:


Das kann sehr wohl sein. Du hast aber noch die Alternative zu ihr zu gehen !


DC


Ich kann dir nicht ganz folgen. Meinst du damit ich könnte ja auswandern??

Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 31.10.2007 um 18:37:50
Hallo Tippi,
sag mal wie komm ich denn von hier zu meinem "remonstrieren" thread?

Gruß Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von DonCamillo am 31.10.2007 um 19:22:03

lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 18:18:09:
Meinst du damit ich könnte ja auswandern??  


Nein, Du könntest bis die Eheschließung möglich ist zu ihr gehen.
Natürlich gibt es auch die Option der Auswanderung. Ganz Deine Entscheidung.


DC

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 31.10.2007 um 19:36:16
...aber meine Frau verzögert doch meine Scheidung, deswegen kann ich ja nicht heiraten. Dieses Sprachvisum war dazu gedacht, das sie Deutsch lernt (irgendwie logisch) und auch das wir nicht immer die ganzen Kosten für die Schengenvisas (inkl Flug usw) haben.
Kann es sein, daß das Konsulat mit Nein entschieden hat, weil der Mitarbeiter der Meinung ist, dass es Sprachvisas "nur" im Zusammenhang mit einem anschließendem Studium gibt? Das hat er uns jedenfals beim Interview gesagt.
Aber das ist doch so nicht richtig, oder? Ausserdem war ihm meine Verplichtungserklärung nicht ausreichend, weil die ABH wohl das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht hat. Die ABH meinte aber, dass sie es immer da machen würden (Finanzielle Leistungsfähigkeit "glaubhaft gemacht"). Aber wie kann ich dagegen ankommen?

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Tippi am 31.10.2007 um 20:13:04

lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 18:37:50:
Hallo Tippi,  
sag mal wie komm ich denn von hier zu meinem "remonstrieren" thread?

Gruß Lanerrala  


Ich habe das hier in diesen Fred eingeschoben - siehe
Antwort 15 in diesem Thread. (damit die Vorgeschichte
dazu bekannt ist)

Ich hoffe, du meinst dieses Post.

Du kannst dir deine Beiträge aber jederzeit in deinem
Profil anzeigen lassen.

Profil anklicken, letzte Beiträge - bis max. 30 - anzeigen
lassen und dann den angezeigten Fred auswählen.

Grüße

Tippi




Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von DonCamillo am 01.11.2007 um 07:37:16

lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 19:36:16:
Kann es sein, daß das Konsulat mit Nein entschieden hat, weil der Mitarbeiter der Meinung ist, dass es Sprachvisas "nur" im Zusammenhang mit einem anschließendem Studium gibt?  


Sicher nicht. Dem Konsulat ist bekannt, dass es die Sprachkurse auch in anderen Zusammenhängen gibt. Genau das dürfte hier der Punkt sein, denn aus welchen Gründen musss sie denn ihre Deutschkenntnisse in Deutschland erwerben ? Sie könnte dies auch im Heimatland durch entprechende Kurse. Gibt es da eine Notwendigkeit, außer die Vorbereitung auf eine spätere Heirat und der absicht dauerhaft in D leben zu wollen ?


lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 19:36:16:
Aber wie kann ich dagegen ankommen?  


Sie kannn gegen die Ablehnung remonstrieren (Widerspruch einlegen) . Dies geschieht schriftlich bei der deutschen Botschaft. Die Botschaft wird im Remonstrationsverfahren darlegen, weshalb es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Gegen diesen Bescheid kann sie dann Klage beim VG in Berlin einlegen. Beklagter wäre dann die BRD in Gestalt des Auswärtigen Amtes.


lanerrala schrieb am 31.10.2007 um 19:36:16:
...aber meine Frau verzögert doch meine Scheidung, deswegen kann ich ja nicht heiraten.  


Dafür gibt es sicher auch Gründe. Fakt ist aber, dass dies nicht zu berücksichtigen ist, da der bloße Wille zur Eheschließung nicht zum gewünschten Visum führt.

BTW
Du möchtest heiraten und kannst es z.Zt. nicht. Ein entsprechendes Visum scheidet also aus.
Du möchtest schon einmal hier in D mit ihr zusammen leben und wählst einen Sprachkurs als Grund für die Einreise aus. Dies wird vermutlich aus o..g. Gründen abgelehnt.
Die eigentliche Intention ist das Zusammenleben und die spätere Heirat. Demnach
spiegelst Du/Sie der Botschaft falsche Tatsachen vor, um an ein Visum zu kommen.
Dies dürfte die Botschaft längst bemerkt haben und erfüllt im übrigen einen Straftatbestand aus dem AufenthG.
Es macht wenig Sinn etwas zu kontruieren. Du solltest Deine Scheidung voran treiben
und die Eheschließung möglich machen. Sie  lernt am besten Deutsch im Heimatland und dann klappt das auch mit der  Einreise.
Zum jetzigen Zeitpunkt und in der Konstellation sind da keine Möglichkeiten erkennbar.


DC

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 01.11.2007 um 11:15:10

schrieb am 01.11.2007 um 07:37:16:
Die eigentliche Intention ist das Zusammenleben und die spätere Heirat. Demnach
spiegelst Du/Sie der Botschaft falsche Tatsachen vor, um an ein Visum zu kommen.
Dies dürfte die Botschaft längst bemerkt haben und erfüllt im übrigen einen Straftatbestand aus dem AufenthG.


Wir haben dem Konsulat keine falschen Tatsachen vorgespielt, sondern waren von vorn herein offen und ehrlich (was allem Anschein nach wohl ein Fehler war), aber der Mitarbeiter dort hat mir klipp und klar gesagt, dass es nur ein Sprachvisum gibt, wenn man auch studieren möchte. Ich habe mit ihm darüber diskutiert, da wurde er etwas unsicher und hat über die Verpflichtungserklärung gemeckert. Die Gründe für unseren Antrag fand er plausibel und nachvollziehbar.
Und abschließend meinte er eben, dass die Entscheidung sowieso nicht bei ihm liegen würde, sondern bei der ABH und da würde jedes Bundesland anders entscheiden. Zitat:"Das ist eben Förderalismus".

Na ja, aber ich glaube du hast durchaus Recht, wir werden wohl sehen müssen, das ich meine Scheidung vorantreibe. Ich habe auch keine allzu große Hoffnung mehr, dass eine Remonstration etwas bringt. Wir werden es aber auf jeden Fall versuchen.

Gruss
Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 10.11.2007 um 10:01:49
So... mittlerweile habe ich nochmals mit meiner ABH und auch mit dem Konsulat telefoniert.
Die ABH hat mir persönlich versichert, dass es von ihrer Seite keine Bedenken gab und sie positiv entschieden hätten.
Der Mitarbeiter im Konsulat allerdings sagte mir, dass ja die ABH negativ entschieden hätte und er nur ihrem Vorschlag folgen würde. Als ich ihm sagte, dass die ABH mir aber genau das Gegenteil gesagt hat, meinte er dann, dass ihm unsere Begründung nicht ausreichen würde. "Deutsch kann sie auch in China lernen."
Ich habe so langsam das Gefühl das er uns einfach kein Visum geben will und immer neue Begründungen sucht und findet um auch die Remonstration abzulehnen.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit sich über diesen Kollegen zu beschweren?

Gruß
Lanerrala  

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von jetflyer am 10.11.2007 um 10:12:37

Zitat:
Ich habe so langsam das Gefühl das er uns einfach kein Visum geben will und immer neue Begründungen sucht und findet um auch die Remonstration abzulehnen


Tut mir leid für Euer Problem, ich war aber exakt in der gleichen Situation vor 2 jahren (allerdings ohne das "Ehescheidungsproblem")

Ich hatte auch eine Zusage der ABH, Zusage der Sprachschule und einen vorab bezahlten Platz, 12.000 € auf einem Sperrkonto .

Die Botschaft in Novosibirsk hatte abgelehnt. Wir hatten auch mit "offenen Karten" gespielt und eine ähnliche Begründung wie Du gegeben.

Aussage von der Botschaft: Sprachvisa gibt es nur: entweder zum Studieren oder, wenn ein Arbeitgeber in Ru die Sprachkenntnisse fordert (und auch bezahlt). Bei "Heiratsverdacht" gibt es kein Sprachvisum.
"Dann heiraten sie eben..."

Schade, das diese Möglichkeit so restriktiv gehandhabt wird und aus den Botschaftsunterlagen(Visaflyer) dies auch nicht hervorgeht.

Allerdings sind wir nun seit 1.5 Jahren glücklich verheiratet und ich bin der Botschaft insoweit dankbar, das wir den großen Schritt "eher" gemacht haben :)

GRüße
Jetflyer

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von Einbeck am 10.11.2007 um 16:34:23
jetflyer und DonCamillo haben auch schon gut geantwortet.


lanerrala schrieb am 10.11.2007 um 10:01:49:
Die ABH hat mir persönlich versichert, dass es von ihrer Seite keine Bedenken gab und sie positiv entschieden hätten


Du hast von der ABH eine Auskunft erhalten, die Du nicht hättest haben dürfen,
Ansprechpartner auch für Auskünfte ist die Botschaft.
Bist Du dir wirklich sicher das die Auskunft wirklich stimmt?
Mir sind viele solche Fälle bekannt, Auskünfte und Behauptungen, die nicht stimmen.

Möchte hier niemanden der "Lüge" bezichtigen, aber solche Fälle sind mir auch bekannt, habe dieses häufiger diskutiert, Anrufer mit Aussagen der ABH "wir haben zugestimmt" und Ablehnung liegt nur bei Ihnen (dem Konsulat).


Schade, das mich dann der Datenschutz daran hindert die Wahrheit zu sagen.
Denn ohne Vollmacht erhalten Dritte wie Einlader keine Auskunft.

Wenn man dann beim Kollegen der ABH anruft und nachfragt, stellt sich das alles (Auskunft, Gespräch und Sachverhalt) ganz anders da (oft wird bei ABH behauptet, wir würden zustimmen  nur die ABH stelle sich quer), solche Auskünfte wurden nie gegeben.

Naja ist halt hier nicht nachvollziehbar.

Oft wird versucht mit solchen "Behauptungen" ABH und Visastelle gegeneinander auszuspielen
und Lücken zu finden, Lücken, wo man dann endlos bei ABH und Visastelle weiter diskutieren will.

Lange rede kurzer Sinn, wird oft behauptet ABH hat zugestimmt,
leider ist die schriftliche Ablehnung der Zustimmung im Vorgang ziemlich deutlich und klar,
behaupten kann man es ja trotzdem.

Jetzt mal ganz ehrlich und etwas im Klartext,
wo siehst Du in Euren Falle eine Rückkehrbereitschaft, postest hier zu "Schwangerschaft und Kind während Sprachkurs" um  der Antragstellerin über Kind zu Aufenthaltsrecht zu verhelfen,
also ist doch von Anfang ein Daueraufenthalt angestrebt, keine Rückkehr nach Sprachkurs.
Bei Sprachkursvisa muss Rückkehrbereitschaft gegeben sein.
Sorry wir haben auch Vorschriften, Vorschriften die wir beachten müssen.

Mißbrauch des Sprachkursvisa ist nicht im Sinne dieser Vorschriften.

Deutsch kann man auch in China lernen.
Visa zum FzF   Nachzug zu deutschen Kind kann man auch von  China  aus beantragen.


Gibt es ausser Dich für Sie keinen Grund Deutsch zu lernen?
Keinen beruflichen Grund?

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 10.11.2007 um 21:45:14
@ Einbeck

Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 16:34:23:
Du hast von der ABH eine Auskunft erhalten, die Du nicht hättest haben dürfen,
Ansprechpartner auch für Auskünfte ist die Botschaft.
Bist Du dir wirklich sicher das die Auskunft wirklich stimmt?
Mir sind viele solche Fälle bekannt, Auskünfte und Behauptungen, die nicht stimmen.  


Ob die Dame der ABH die Wahrheit sagt, weiß ich natürlich nicht, ich bin aber geneigt ihr zu glauben, weil der Mitarbeiter des Konsulats mir immer neue Gründe zur Ablehnung erzählt.


Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 16:34:23:
Jetzt mal ganz ehrlich und etwas im Klartext,
wo siehst Du in Euren Falle eine Rückkehrbereitschaft, postest hier zu "Schwangerschaft und Kind während Sprachkurs" umder Antragstellerin über Kind zu Aufenthaltsrecht zu verhelfen,
also ist doch von Anfang ein Daueraufenthalt angestrebt, keine Rückkehr nach Sprachkurs.
Bei Sprachkursvisa muss Rückkehrbereitschaft gegeben sein.
Sorry wir haben auch Vorschriften, Vorschriften die wir beachten müssen.
 

Ich muss dir leider Recht geben, dass die Sache mit dem Kind nicht ganz sauber ist. Aber sie ist aus der Verzweiflung entstanden, weil meine Frau mir angedroht hatte unsere Scheidung auf drei Jahre zu verzögern. Ich war etwas in Panik, da man so einen Sprachkurs ja nicht länger als 12 Monate machen kann und dass wir dann wieder auf diese Schengenvisas und Besuchsreisen meinerseits angewiesen sind.
Glaub mir, ich würde viel lieber erst heiraten und dann Nachwuchs bekommen, alleine schon um die hohen Kosten für Krankenhaus, Geburt usw, zu vermeiden.
Geplant war allerdings durchaus während des Sprachkurses zu heiraten, was aber auch legal wäre, man kann ja das Sprachvisum in ein Heiratsvisum umwandeln (hat jedenfalls meine ABH gesagt), allerdings gibt es ja auch da das Problem, dass alle Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein dürfen.


Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 16:34:23:
Deutsch kann man auch in China lernen.
Visa zum FzF Nachzug zu deutschen Kind kann man auch vonChinaaus beantragen.  


Klar geht das, aber man kann eben nicht zusammenleben um sich und den Partner mal im Alltag zu erleben. Wenn ich für drei Wochen nach China fliege, dann ist das doch nur Urlaub.


Einbeck schrieb am 10.11.2007 um 16:34:23:
Gibt es ausser Dich für Sie keinen Grund Deutsch zu lernen?
Keinen beruflichen Grund?


Leider gibt es keinen.

Gruß
Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 26.11.2007 um 21:08:50
Hallo zusammen.
Ich hab heute mit unserem Konsulat telefoniert und eine klare Absage für unsere Remonstration bekommen. Da sie keinen festen Arbeitsplatz hat, wird ihr mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellt. Was ich nicht ganz verstehe ist, wie kann jemand der einen festen Arbeitsplatz hat für ein Jahr in einem anderen Land einen Sprachkurs machen.
Ach.... von wegen, ein anderer Mitarbeiter bearbeitet die Remonstration, es war der gleiche Herr mit dem ich schon häufiger gesprochen habe. Er hat mir auchg gleich deutlich gemacht, dass es in Bezug auf Schengenvisas nicht viel besser aussieht.

Ich bin echt begeistert....

Trotzdem vielen lieben Dank an euch, ich hab mich hier gut beraten gefühlt, macht weiter  so.

Viele (frustrierte) Grüße
Lanerrala

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von trixie am 26.11.2007 um 21:39:19

lanerrala schrieb am 26.11.2007 um 21:08:50:
Was ich nicht ganz verstehe ist, wie kann jemand der einen festen Arbeitsplatz hat für ein Jahr in einem anderen Land einen Sprachkurs machen.  

In dem der Mitarbeiter zum Erlernen der Sprache im Ausland von seiner Firma ohne Gehaltsfortzahlung freigestellt wird.

trixie

Titel: Re: Geburt während eines Intensiv-Sprachkurses.
Beitrag von lanerrala am 27.11.2007 um 21:38:20
@ trixie

trixie schrieb am 26.11.2007 um 21:39:19:
In dem der Mitarbeiter zum Erlernen der Sprache im Ausland von seiner Firma ohne Gehaltsfortzahlung freigestellt wird.  


...jetzt mal im Ernst. Was meinst du denn wie viele solche Arbeitgeber es in China denn gibt.
Weißt du was noch ein netter Spruch von ihm war? Er meinte doch glatt, sie könnte ja noch kein Wort Deutsch.
Ich kann fast drüber lachen.

Gruss
Lanerrala

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