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zum Thema Deutsch lernen vor der FZF (Gelesen: 41.780 mal)
Manna
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Antwort #45 - 18.10.2007 um 17:26:39
 
tomy schrieb am 25.09.2007 um 20:21:53:
Zum Nachzug des Ehepartners, wird mindestens ein Deutsch A1 Zertifikat, nach (vom) Goethe Institut benötigt.


Hallo,
ich muss mal nachfragen und hoffe, dass ich hier richtig bin.

Zum Visum zur FZF wird laut Dt Botschaft Tunis/Tunesien das Zertifikat Deutsch A1 benötigt.
Das Goethe-Institut in Tunesien hat jedoch noch keine Ahnung wann, wo und wie teuer diese Prüfung zum Erhalt dieses Zertifikats aussehen soll.
Was heisst das? Pech gehabt, muss Mann halt in Tunesien bleiben bis die Damen und Herren vom Goethe-Institut mal zu Potte kommen?.........Monate, Jahre?
Auf eine Warteliste kann man sich bereits setzen lassen, die laut Goethe-Inst. bereits seeeeeehr lang ist......
LG Manna
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DonCamillo
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Antwort #46 - 19.10.2007 um 10:34:26
 
Manna schrieb am 18.10.2007 um 17:26:39:
Zertifikats aussehen soll.
Was heisst das? Pech gehabt, muss Mann halt in Tunesien bleiben bis die Damen und Herren vom Goethe-Institut mal zu Potte kommen?.........


sieht ganz danach aus


DC
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Antwort #47 - 19.10.2007 um 10:49:36
 
Zitat:
sieht ganz danach aus
DC



Naja, vielleicht erbarmt sich ja doch noch die Politik:

Merkel erwägt angeblich Änderung des Zuwanderungsgesetzes
http://afp.google.com/article/ALeqM5gR0QjQ33OjMroqyW4PzO4tb_YxxQ

Gruss,
Tirak
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Antwort #48 - 19.10.2007 um 11:32:27
 
Es kann doch nicht angehen, dass es eine Gesetzesänderung gibt und die Umsetzung dann von einem privaten Institut abhängig ist???

Als ich telefonisch meinen Mann dort anmelden wollte (nur zur Prüfung, da deutsch sowie schwäbisch in Wort und Schrift mächtig Zwinkernd).....hiess es gleich mal in schlechtem deutsch (??)..oh Madame, aber machen sie bitte vorher zusätzlich den Vorbeireitungskurs, sonst fällt er bestimmt duch, Kosten zusätzlich vermutlich 70 Euro.
Was ist das, Geld-macherei?
Ärgerlich puh hab ich nen Zorn!
LG Manna
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 19.10.2007 um 12:20:47
 
tirak schrieb am 19.10.2007 um 10:49:36:
Merkel erwägt angeblich Änderung des Zuwanderungsgesetzes   


Damit ist sicher nicht gemeint, dass die Deutschkenntnisse vor Einreise vorhanden sein müssen. Diese neue Errungenschaft (die ich im übrigen für sehr gelungen halte) wird aufgrund der türkischen Proteste keine wesentliche Änderung oder gar Aufhebung erfahren, da sie absolut notwendig ist. Zwinkernd


DC
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Antwort #50 - 19.10.2007 um 12:27:13
 
Ich sag dazu nur dass es nicht ganz systematisch ist.
Stichwort: Inländerdiskriminierung
(altes Hobby von mir)
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Manna
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Antwort #51 - 19.10.2007 um 12:36:44
 
Ärgerlich....kann mich immernoch nicht abregen!
Hoffe, dass in seinem Fall auf die D-kenntnisse verzichtet werden kann, da er 8 Jahre in D gelebt hat, wir 13 Jahre verheiratet waren, gemeinsames Kind, Abschiebung wegen Btm, jetzt wieder heiraten (sorry, ist aber so).....und wir erbeut FZF beantragen müssen
(Ausweisung bereits seit 2006 befristet, Abschiebekosten 3/4 bezaht, Raten laufen noch).
LG Manna
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Antwort #52 - 19.10.2007 um 12:48:25
 
Manna schrieb am 19.10.2007 um 12:36:44:
Ärgerlich....kann mich immernoch nicht abregen!
Hoffe, dass in seinem Fall auf die D-kenntnisse verzichtet werden kann, da er 8 Jahre in D gelebt hat, wir 13 Jahre verheiratet waren, gemeinsames Kind, Abschiebung wegen Btm, jetzt wieder heiraten (sorry, ist aber so).....und wir erbeut FZF beantragen müssen
(Ausweisung bereits seit 2006 befristet, Abschiebekosten 3/4 bezaht, Raten laufen noch).
LG Manna

ich denke mal, dass du dich da umsonst aufregst. Er macht Pruefungstermin bei Goethe in Tunis, geht dann hin, macht die Pruefung. Wenn er soviel kann, wie du schreibst besteht er die Pruefung und stellt seinen FY Antrag.
Goethe ist uebrigens kein privates Unternehmen und die wissen schon was sie tun, sind halt wie alle ueberrannt worden. Die Meldungen aus aller Welt sind uebrigens inzwischen positiv
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tirak
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Antwort #53 - 19.10.2007 um 13:15:39
 
Zitat:


Damit ist sicher nicht gemeint, dass die Deutschkenntnisse vor Einreise vorhanden sein müssen. Diese neue Errungenschaft (die ich im übrigen für sehr gelungen halte) wird aufgrund der türkischen Proteste keine wesentliche Änderung oder gar Aufhebung erfahren, da sie absolut notwendig ist. Zwinkernd


DC


naja......wenn ja wenigstens die Beschränkungen für Deutsch-Ausländische bestehende Ehen aufgehoben werden, ist das ja immerhin ein Schritt.

Wenn man sich mal die Originalunterlagen dieser angeblich so furchtbar leichten Kurse angeschaut hat (habe ich) und erste glaubhafte Informationen über Durchfallquoten > 65 Prozent bei den Prüfungen bekommt (was mich nicht wundert, wer von uns könnte schon in vertretbarer Zeit chinesisch sprechen, hören und schreiben?), wird man dieses Konzept eventuell nicht mehr ganz so felsenfest als "gelungen" und "notwendig"bezeichnen.

Nicht zuletzt sollte nie vergessen werden, dass wir hier über Menschen und deren Schicksale und Beziehungen reden!
Wer von uns könnte so ganz nebenbei mal mindestens 2 Monate von seiner Arbeit wegbleiben, mit null Einkommen die Gebühren in der Höhe von Monatseinkommen (brutto!) finanzieren und möglicherweise sogar in eine völlig fremdeStadt ziehen?
Und dies alles nur weil der Ehepartner nicht den richtigen Pass in der Tasche hat. Deswegen machen mich solche Aussagen wie die obige traurig. Aber: die Toleranz wächst bekanntlich mit dem Abstand zum Problem.
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Antwort #54 - 19.10.2007 um 13:20:32
 
@tirak:

Falls Du Dir nicht baldmöglichst abgewöhnst, in Sachthreads gegen das bestehende Gesetz zu polemisieren, werden wir beide aneinandergeraten  Ärgerlich

Laber Dich meinetwegen im Userforum aus aber nicht in irgendwelchen sachthemen, zu denen Du nur Polemik beitragen kannst.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #55 - 19.10.2007 um 13:23:59
 
ronny schrieb am 19.10.2007 um 13:20:32:
@tirak:

Falls Du Dir nicht baldmöglichst abgewöhnst, in Sachthreads gegen das bestehende Gesetz zu polemisieren, werden wir beide aneinandergeraten  Ärgerlich

Laber Dich meinetwegen im Userforum aus aber nicht in irgendwelchen sachthemen, zu denen Du nur Polemik beitragen kannst.

Ronny



Dann entschuldige ich mich hiermit.
Diese harte Unterscheidung war mir nicht ganz klar.
Ich werde dies zukünftig beachten.

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Manna
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Antwort #56 - 19.10.2007 um 16:14:02
 
Zitat:
ich denke mal, dass du dich da umsonst aufregst. Er macht Pruefungstermin bei Goethe in Tunis, geht dann hin, macht die Pruefung. Wenn er soviel kann, wie du schreibst besteht er die Pruefung und stellt seinen FY Antrag.

Hallo,
ich mache mir keine Sorgen wegen der Prüfung, sondern wegen der Tatsache, dass es noch keinerlei Ahnung/Infos für Ort, Zeit, Gebühren gibt, wann wo wie so etwas statt finden soll................das heisst für uns, auf unbekannte Zeit verschoben. Dieses Jahr ist damit zumindest nicht mehr zu rechnen.
Darum gehts mir...............nicht um die Tatsache, dass ein Sprachkurs absolviert werden muss, sondern um die Tatsache, dass das gar nicht möglich ist in diesem Land.
LG Manna
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Antwort #57 - 24.10.2007 um 23:44:30
 
also ich habe hier auch schon fleißig gelesen und muss sagen-

es ist gut und richtig, das man, wenn man hier leben will auch die Sprache erlernen muss.

Aber ich finde, dazu muss derjenige auch die Möglichkeit haben.

Menschen die in Gegenden wohnen, wo es keine Sprachschulen für deutsch gibt muss anderweitig geholfen werden diese Forderung auch erfüllen zu können.

Niemand kann schließlich dafür in welchem Land er geboren ist.

Und eine andere Sprache alleine durch Selbststudium zu erlernen- das ist sehr sehr schwierig weil man keinerlei Feadback hat

Zumal- wie soll derjenige dann nachweisen, ob er das gewünschte kann- wer sollte das beurteilen?

Dies ist für einen Mitarbeiter der Botschaft dann sicherlich auch sehr schwierig, schließlich ist er kein Sprachlehrer.
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #58 - 01.11.2007 um 17:23:35
 
Dieses Thema schlägt auch in unserem Mexiko-Forum Wellen, denn es gibt dort genauso Betroffene, und somit wurde in einem Beitrag dort folgendes zur Diskussion gestellt: (Vorabbemerkung an die Mods: wenn das hier nichts zu suchen hat (zu polemisch), dann bitte ich um Entschuldigung, eure Nachsicht und Verschiebung):


Rechtstipp: Das neue Zuwanderungsgesetz

Die Reform des neuen Zuwanderungsgesetzes ist am 28.08.2007 in Kraft getreten.

Allerdings steht das neue Gesetz auf recht wackeligen Füßen:

"...Sprachkenntnisse sind zwar integrationspolitisch wünschenswert und verständlich, dass diese jedoch bereits im Ausland erworben werden müssen deckt sich nicht mit Art. 6 des GG, der die Familie unter besonderen Schutz stellt...

...Die derzeitige Regelung greift jedenfalls zur Zeit in das eheliche Zusammenleben in verfassungswidriger Weise ein, da das Grundrecht auf Familie, Ehe und eheliches Zusammenleben sowohl für Deutsche als auch für Ausländer gilt, das Gesetz jedoch zur erheblichen ungerechtfertigten Eingriffen bei den betroffenen Ausländern führt..."

Der Nachweis von Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug

Auch hier:

"...Im Sinne der Erforderlichkeit käme als milderes Mittel die Verpflichtung in Betracht, einfache Deutschkenntnisse nach der Einreise durch Absolvierung eines Integrationskurses nachzuweisen. So würden Rechte derjenigen, die im Herkunftsland keinen Zugang zu Deutschkursen haben, weniger beschnitten...

...Die Verpflichtung zum Erwerb von Sprachkenntnissen vor der Einreise ist daher allenfalls dazu geeignet, nachzugswillige Ehegatten dauerhaft aus dem Bundesgebiet fernzuhalten. Das aber ist, jedenfalls ausweichlich der Gesetzesbegründung, nicht das Ziel...

...Festzuhalten ist, dass die Verpflichtung von Ausländern, Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise vorzuweisen, eine nicht erforderliche Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG enthält und daher verfassungswidrig ist..."

Dennoch greift das neue Gesetz!  (- Jedenfalls zunächst!)

Insbesondere ein aktuellen Beitrag unter den Kommentaren (Link: Der Nachweis von Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug, siehe oben) stellt die prekäre Situation sehr gut aus persönlicher Sicht dar - dass es sich hier um eine deutsch-thailändische Ehe handelt ist ja völlig unerheblich:

Hermandl sagt am 23. Oktober 2007 @ 16:49:

"Hallo alle glücklich verheirateten rückzugswilligen Expats,

auch mich und eine Reihe meiner deutschen Freunde hier in Thailand trifft dieses Gesetz mit voller Wucht. Eigentlich wollte ich in näherer Zukunft wieder nach München ziehen... Das fällt nun wohl flach.

Obwohl meine thailändische Frau 5 Jahre in D und A zugebracht hat, sind ihre grammatikalischen Kenntnisse der deutschen Sprache naturgemäß rudimentär.

Wir leben in einer absolut intakten Familie in Thailand... Unsere gemeinsame Tochter ist 8 Jahre alt. Wir sprechen zu Hause deutsch, nur meine Frau spricht mit der Tochter thai.

Meine Frau hat in D all die Jahre die VHS besucht, sie kennt alle westlichen Buchstaben und kann trotzdem nicht wirklich lesen. Ich würde nicht sagen, dass sie Legastheniker ist - jedenfalls würde ihr das kein Arzt bestätigen - sie ist einfach schon zu alt zum ungewohnten Lernen. Macht auch nichts, weil immer ich in der Nähe bin.

In Thailand gibt es nur das Goethe-Institut in Bangkok, das die Sprachprüfung abnehmen darf. Das prüft vornehmlich deutsche Grammatik, die einem Thai ohnehin unverständlich ist. Das schafft meine Frau niemals, auch nicht nach 10 Prüfungsterminen.

Ich kenne auch viele Deutsche, die mit Thai verheiratet sind, bei denen zu Hause englisch gesprochen wird und die Frau kein Wort deutsch kann. Ich nehme an, dass das auf den Philippinen noch viel häufiger als in Thailand der Fall ist.

Ist das denn verboten oder was?

Nun stelle ich die Frage: was passiert denn, wenn die thailändische Regierung ein analoges Gesetz beschließt und nur noch Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die thai lesen, korrekt schreiben und sprechen können?

Dann bleibt den vielen Expats, die vor den deutschen Preisen geflüchtet sind, nur die Alternative, entwedern die Ehe aufzugeben oder in ein Land zu ziehen, dessen Staatsbürgerschaft keiner der beiden Ehepartner besitzt, das aber noch keine Sprachprüfung verlangt.

Und wenn die ganze Welt die Sprachprüfung einführt, kann die Familie nicht zusammenbleiben, nirgendwo auf der Welt.

Haben wir hier durch die Hintertür die Apartheit eingeführt? Oder den Nationalsozialismus?

Ich bin der Ansicht, dass das Gesetz absolut unausgegoren ist und ganz klar gegen das Grundgesetz verstößt! Ich kann einfach nicht nachvollziehen, welcher Teufel die Regierenden geritten hat, so einen Senf zum Gesetz zu machen. Ich könnte es akzeptieren, wenn man die Staatsbürgerschaft an Sprachkenntnisse koppelt, aber doch nicht den Wohnsitz!

Ich beabsichtige, eine Initiative für eine gemeinschaftliche Verfassungsklage gegen dieses Gesetz zu gründen. Tenor: Schutz der Familie durch das Grundgesetz.

Nur: ich selber kann nicht gut klagen, denn ich bin Österreicher (der allerdings zeitlebens fast nur in Deutschland gelebt hat) — aber eigentlich bin auch kein Österreicher, sondern Erdenbürger Zwinkernd)

Gibt es Leute unter euch, die da mitziehen würden, oder hat vielleicht gar der eine oder andere die nötigen Beziehungen?"

(...)

Wie denkt ihr bei info4alien darüber?

MfG
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Antwort #59 - 01.11.2007 um 17:29:57
 
Hoi,

unter Hinweis auf das angepinnte Post und die NUB

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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