Dieses Thema schlägt auch in unserem Mexiko-Forum Wellen, denn es gibt dort genauso Betroffene, und somit wurde in einem Beitrag dort folgendes zur Diskussion gestellt: (Vorabbemerkung an die Mods: wenn das hier nichts zu suchen hat (zu polemisch), dann bitte ich um Entschuldigung, eure Nachsicht und Verschiebung):
Rechtstipp: Das neue Zuwanderungsgesetz Die Reform des neuen Zuwanderungsgesetzes ist am 28.08.2007 in Kraft getreten.
Allerdings steht das neue Gesetz auf recht wackeligen Füßen:
"...Sprachkenntnisse sind zwar integrationspolitisch wünschenswert und verständlich, dass diese jedoch bereits im Ausland erworben werden müssen deckt sich nicht mit Art. 6 des
GG, der die Familie unter besonderen Schutz stellt...
...Die derzeitige Regelung greift jedenfalls zur Zeit in das eheliche Zusammenleben in verfassungswidriger Weise ein, da das Grundrecht auf Familie, Ehe und eheliches Zusammenleben sowohl für Deutsche als auch für Ausländer gilt, das Gesetz jedoch zur erheblichen ungerechtfertigten Eingriffen bei den betroffenen Ausländern führt..."
Der Nachweis von Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug Auch hier:
"...Im Sinne der Erforderlichkeit käme als milderes Mittel die Verpflichtung in Betracht, einfache Deutschkenntnisse nach der Einreise durch Absolvierung eines Integrationskurses nachzuweisen. So würden Rechte derjenigen, die im Herkunftsland keinen Zugang zu Deutschkursen haben, weniger beschnitten...
...Die Verpflichtung zum Erwerb von Sprachkenntnissen vor der Einreise ist daher allenfalls dazu geeignet, nachzugswillige Ehegatten dauerhaft aus dem Bundesgebiet fernzuhalten. Das aber ist, jedenfalls ausweichlich der Gesetzesbegründung, nicht das Ziel...
...Festzuhalten ist, dass die Verpflichtung von Ausländern, Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise vorzuweisen, eine nicht erforderliche Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1
GG enthält und daher verfassungswidrig ist..."
Dennoch greift das neue Gesetz! (- Jedenfalls zunächst!)
Insbesondere ein aktuellen Beitrag unter den Kommentaren (Link: Der Nachweis von Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug, siehe oben) stellt die prekäre Situation sehr gut aus persönlicher Sicht dar - dass es sich hier um eine deutsch-thailändische Ehe handelt ist ja völlig unerheblich:
Hermandl sagt am 23. Oktober 2007 @ 16:49:
"Hallo alle glücklich verheirateten rückzugswilligen Expats,
auch mich und eine Reihe meiner deutschen Freunde hier in Thailand trifft dieses Gesetz mit voller Wucht. Eigentlich wollte ich in näherer Zukunft wieder nach München ziehen... Das fällt nun wohl flach.
Obwohl meine thailändische Frau 5 Jahre in D und A zugebracht hat, sind ihre grammatikalischen Kenntnisse der deutschen Sprache naturgemäß rudimentär.
Wir leben in einer absolut intakten Familie in Thailand... Unsere gemeinsame Tochter ist 8 Jahre alt. Wir sprechen zu Hause deutsch, nur meine Frau spricht mit der Tochter thai.
Meine Frau hat in D all die Jahre die VHS besucht, sie kennt alle westlichen Buchstaben und kann trotzdem nicht wirklich lesen. Ich würde nicht sagen, dass sie Legastheniker ist - jedenfalls würde ihr das kein Arzt bestätigen - sie ist einfach schon zu alt zum ungewohnten Lernen. Macht auch nichts, weil immer ich in der Nähe bin.
In Thailand gibt es nur das Goethe-Institut in Bangkok, das die Sprachprüfung abnehmen darf. Das prüft vornehmlich deutsche Grammatik, die einem Thai ohnehin unverständlich ist. Das schafft meine Frau niemals, auch nicht nach 10 Prüfungsterminen.
Ich kenne auch viele Deutsche, die mit Thai verheiratet sind, bei denen zu Hause englisch gesprochen wird und die Frau kein Wort deutsch kann. Ich nehme an, dass das auf den Philippinen noch viel häufiger als in Thailand der Fall ist.
Ist das denn verboten oder was?
Nun stelle ich die Frage: was passiert denn, wenn die thailändische Regierung ein analoges Gesetz beschließt und nur noch Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die thai lesen, korrekt schreiben und sprechen können?
Dann bleibt den vielen Expats, die vor den deutschen Preisen geflüchtet sind, nur die Alternative, entwedern die Ehe aufzugeben oder in ein Land zu ziehen, dessen Staatsbürgerschaft keiner der beiden Ehepartner besitzt, das aber noch keine Sprachprüfung verlangt.
Und wenn die ganze Welt die Sprachprüfung einführt, kann die Familie nicht zusammenbleiben, nirgendwo auf der Welt.
Haben wir hier durch die Hintertür die Apartheit eingeführt? Oder den Nationalsozialismus?
Ich bin der Ansicht, dass das Gesetz absolut unausgegoren ist und ganz klar gegen das Grundgesetz verstößt! Ich kann einfach nicht nachvollziehen, welcher Teufel die Regierenden geritten hat, so einen Senf zum Gesetz zu machen. Ich könnte es akzeptieren, wenn man die Staatsbürgerschaft an Sprachkenntnisse koppelt, aber doch nicht den Wohnsitz!
Ich beabsichtige, eine Initiative für eine gemeinschaftliche Verfassungsklage gegen dieses Gesetz zu gründen. Tenor: Schutz der Familie durch das Grundgesetz.
Nur: ich selber kann nicht gut klagen, denn ich bin Österreicher (der allerdings zeitlebens fast nur in Deutschland gelebt hat) — aber eigentlich bin auch kein Österreicher, sondern Erdenbürger
)
Gibt es Leute unter euch, die da mitziehen würden, oder hat vielleicht gar der eine oder andere die nötigen Beziehungen?"
(...)
Wie denkt ihr bei info4alien darüber?
MfG
Sphynx