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zum Thema Deutsch lernen vor der FZF (Gelesen: 41.783 mal)
Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 28.09.2007 um 18:25:12
 
bei mir ist es so, dass alle Antragsteller an den Schalter kommen und dort mit dem GI Zeugnis ihre Sprachkenntnisse nachweisen. In Zweifelsfällen prüfe ich das selbst, was aber sehr zeitaufwändig ist. Die Ausnahmeregelung greift so gut wie garnicht. Eine Prüfung und einen Nachweis ob sein Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist, muss der Antragsteller von der KMK mitbringen. Dies dauert i.d.R. wesentlich länger als der geforderte Deutschkurs, bringt also niemandem etwas, da die Antragsteller i.d.R. auch keine festen Arbeitsangebote mitbringen. In dem zweiten Land für das ich zuständig bin, gibt es kein GI, dort müssen die Antragsteller selbstständig Deutsch lernen und dann hier, beim GI in meinem Dienstort, die Prüfung machen. Das GI erteilt die Zeugnisse am gleichen Tag, so das am nächsten Tag der Antrag gestellt werden kann, Sehr aufwendig, aber problemlos. Wesentlich mehr Probleme habe ich mit dem Alter der Antragstellerinnen im FZ-Verfahren, da die meisten minderjährig, 14 - 17 Jahre alt sind. Hier, wo ich bin, sieht man die positiven Punkte der Gesetzesänderung, und es gibt auch keine Beschwerden darüber Fragezeichen
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Tippi
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Antwort #31 - 28.09.2007 um 18:35:04
 
Ein Ende ist nicht in Sicht ....

Daher ab zu den Gesetzesänderungen ...

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Einbeck
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Antwort #32 - 28.09.2007 um 20:13:52
 
ulf schrieb am 28.09.2007 um 15:45:31:
Es kann und darf nicht sein, daß der Pförtner, sei er nun deutscher Botschaftsmitarbeiter oder gar Ortskraft eines lokalen Sicherheitssubunternehmers, über die Prüfung der Terminvergabe hinaus irgendwelche Anträge verhindert.

Gruß, ULF


Wo tut der Pförtner das?
Bei mir bekannte Botschaften und Konsulaten ist er für die Einlasskontrolle zuständig mehr nicht.

Kann ja nicht für alle sprechen, aber da wo ich es weiß oder tätig war/bin, kam noch immer jeder bis zum Schalter.
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Annett
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Antwort #33 - 28.09.2007 um 20:35:37
 
Jetzt bin ich aber verwirrt. Nach dem, was die nette Dame im AA mir mitteilte, reicht es schon, wenn beispielsweise ein Ägypter sein Abiturzeugnis an den Schalter mitbringt, wenn ihm im Zeugnis bescheinigt wird, dass er erfolgreich Deutsch gelernt hat.
Ach ja, wollte noch sagen, dass die Cairoer Botschaft auch definitiv immer das Goethe-Institut-A1-Zeugnis haben will - steht so im Internet.
Ich dachte immer, dass ein Gesetz für alle rechtskräftig gilt und nicht individuell abgeändert werden kann. Oder gehe ich da zu blauäugig vor? Also laut AA braucht mein Mann (erfolgreiches Germanistikstudium in Ägypten) kein Goethe-A1. Laut obiger Aussage schon. Was sollen wir jetzt tun?????
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 28.09.2007 um 22:30:02
 
Annett schrieb am 28.09.2007 um 20:35:37:
Jetzt bin ich aber verwirrt. Nach dem, was die nette Dame im AA mir mitteilte, reicht es schon, wenn beispielsweise ein Ägypter sein Abiturzeugnis an den Schalter mitbringt, wenn ihm im Zeugnis bescheinigt wird, dass er erfolgreich Deutsch gelernt hat.
Ach ja, wollte noch sagen, dass die Cairoer Botschaft auch definitiv immer das Goethe-Institut-A1-Zeugnis haben will - steht so im Internet.
Ich dachte immer, dass ein Gesetz für alle rechtskräftig gilt und nicht individuell abgeändert werden kann. Oder gehe ich da zu blauäugig vor? Also laut AA braucht mein Mann (erfolgreiches Germanistikstudium in Ägypten) kein Goethe-A1. Laut obiger Aussage schon. Was sollen wir jetzt tun?????

lass dir das von der  netten Dame im AA schriftlich geben und es sollte klappen.
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Annett
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Antwort #35 - 28.09.2007 um 22:35:40
 
Wäre echt eine Idee!? Auf das Naheliegendste kommt man manchmal nicht. Mal sehen, wie es dann weiterläuft. Bis jetzt hatte sie lediglich um eine Email von mir gebeten mit Namen und Telefonnummer meines Mannes, damit er von der Botschaft zurückgerufen werden kann für einen Sondertermin. Aber was Schriftliches in der Hand ist immer noch das Sicherste.
Danke!
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Anna2
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Antwort #36 - 29.09.2007 um 02:15:31
 
Heute habe ich beim Auswärtigen Amt angerufen. Dort sagte man mir, dass ein Hochschulzeugnis keine bestimmten Anforderungen erfüllen muss, da man diese noch nicht definiert habe. Wer ein abgeschlosenes Hochschulstudium nachweisen könne, egal ob man den Beruf in Deutschland brauche oder nicht, dürfe im Moment ohne Deutschkenntnisse einreisen.

Also darf mein Freund eigentlich kommen........ich bin gespannt.
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Anna2
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Antwort #37 - 07.10.2007 um 02:27:04
 
Habe noch mal bei der Botschaft angerufen, aber man wartet noch auf die Äußerung des Ausländeramtes. Ich soll noch 2 Wochen etwa Geduld haben. Natürlich sage ich Euch Bescheid, wenn sich etwas Neues ergibt.

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Annett
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Antwort #38 - 08.10.2007 um 22:28:13
 
Also: Habe mehrmals mit "der netten Damen vom AA" telefoniert (die meine erste Mail seltsamerweise "nicht bekam", die zweite mit derselben Adresse aber schon). Sie will mir jetzt auch schriftlich geben, dass das Germanistikstudium meines Mannes anerkannt werden soll. Daraufhin erfolgte mein Anruf bei der Botschaft, die mir definitiv sagte, dass sie das Schreiben vom AA ohne GI nicht anerkennt. Grundlage war die Eingangsdiskussion (siehe Anna2), dass es Fehler im Flyer gegeben hätte. Wir sind mittlerweile schon so entnervt, dass mein Mann nun doch den A1-Test o.ä. machen wird. Einfach lächerlich das Ganze!!! Die Botschaft beruft sich auf ein Gesetz, das alle kennen, das aber nicht öffentlich einzusehen ist. Das Gesetz, das neu beschlossen ist, ist nicht gültig... usw.usf. Na ja, bin ja froh, diesmal nochmals in der Botschaft angerufen zu haben, sonst wäre mein Mann wieder tausend Kilometer quer durchs Land mit dem Zug zum Termin gefahren, um dann zu hören, dass das AA-Papier für die Botschaft nicht gültig ist.
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merooo
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Antwort #39 - 08.10.2007 um 23:22:30
 
Hallo zusammen,

ich habe auch eine Mail ans Auswärtige Amt geschrieben mit der Frage, ob es langt wenn mein Mann seinen Hochschulabschluss von der Universität bei der Botschaft einreicht und dann haben die mir vom Auswärtigen Amt folgendes geschrieben:

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Zuständiger Ansprechpartner für Sie/Ihren Mann ist die Visastelle der
Botschaft, bei der er den Visumsantrag zum Zweck der Familienzusammenführung
stellen wird. Sofern er bereits ein abgeschlossenes
Hochschul-/Fachhochschulstudium hat und das Zeugnis hierüber vorlegen kann,
ist er vom Nachweis der Deutschkenntnisse --vor-- Einreise nach Deutschland
ausgenommen.

Jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr. Können die bei der Botschaft machen was sie wollen? Ich dachte eigentlich dass das Auswärtige Amt die höhere Stelle ist und wenn die sowas schreiben es doch eigentlich auch so sein müsste. Was kann man machen wenn sich die Botschaft einfach nicht an solche Aussagen hält?

lg
merooo

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Anna2
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Antwort #40 - 11.10.2007 um 01:09:27
 
.......ja, und was kann man machen, wenn sich zwar die Botschaft, aber dann ds Ausländeramt nicht daran hält?
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Ernas
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Antwort #41 - 11.10.2007 um 07:19:37
 
merooo schrieb am 08.10.2007 um 23:22:30:
Hallo zusammen,

ich habe auch eine Mail ans Auswärtige Amt geschrieben mit der Frage, ob es langt wenn mein Mann seinen Hochschulabschluss von der Universität bei der Botschaft einreicht und dann haben die mir vom Auswärtigen Amt folgendes geschrieben:

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Zuständiger Ansprechpartner für Sie/Ihren Mann ist die Visastelle der
Botschaft, bei der er den Visumsantrag zum Zweck der Familienzusammenführung
stellen wird. Sofern er bereits ein abgeschlossenes
Hochschul-/Fachhochschulstudium hat und das Zeugnis hierüber vorlegen kann,
ist er vom Nachweis der Deutschkenntnisse --vor-- Einreise nach Deutschland
ausgenommen.

Jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr. Können die bei der Botschaft machen was sie wollen? Ich dachte eigentlich dass das Auswärtige Amt die höhere Stelle ist und wenn die sowas schreiben es doch eigentlich auch so sein müsste. Was kann man machen wenn sich die Botschaft einfach nicht an solche Aussagen hält?

lg
merooo


Diese ganzen Angelegenheiten sind noch recht verwaschen, zu neu, um wirkliche Erfahrungen damit haben zu koennen. Schicke doch die Mail, die du vom AA bekommen hast, mal an die zustaendige Botschaft. Wenn das alles so stimmt, wie du es hier beschreibst, und damit unterstelle ich nicht, dass du die Unwahrheit sagst, dann sollte sich die Sache regeln lassen.
Bitte immer daran denken, dass das AA nur allgemeine Infos gibt und i.d.R. zu Einzelfaellen keine Antwort geben kann, da dort die im Antrag vorgelegten Unterlagen nicht vorliegen. Man gibt dem Petenten dabei einen enormen Vertrauensvorschuss.
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 11.10.2007 um 07:21:23
 
Anna2 schrieb am 11.10.2007 um 01:09:27:
.......ja, und was kann man machen, wenn sich zwar die Botschaft, aber dann ds Ausländeramt nicht daran hält?

Grundsaetzlich ist das Sache der Botschaft. Sollte eine ALB, aufgrund der fehlenden Deutschkenntnisse (A1 von GI), verweigern, dann wird die entsprechende Botschaft das mit der ALB regeln.
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Antwort #43 - 12.10.2007 um 18:19:32
 
Hallo Ernas,

vielen Dank für Deine Antwort. Die haben mir das wirklich schriftlich bestätigt, auch wenn ich es erst gar nicht glauben konnte  Smiley Habe die Mailantwort vom AA letzte Woche der Botschaft weitergeleitet. Außerdem habe ich denen noch mitgeteilt, dass mein Mann seinen übersetzten Abschluss der Universität in den nächsten Tagen vorbeibringen wird.

Heute habe ich dann noch einen Brief an die ABH geschickt mit der Bitte um Antrag auf Befreiung vom Sprachnachweis - vor- der Einreise. Außerdem habe ich denen noch einige Unterlagen eingereicht wie Gehaltsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung, Kaufvertrag meiner neuen Wohnung, Kaufvertrag meiner vermieteten Wohnung, Eigenkapital, damit sie sehen dass der Lebensunterhalt gesichert ist und somit keinerlei Hilfe vom Staat benötigt wird......

Mal sehen was die mir antworten

Lg
Merooo
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Antwort #44 - 13.10.2007 um 09:17:53
 
Hallo Anna2,

sorry, konnte Dir leider nicht antworten da ich noch keine 5 Beiträge habe.
Mein Mann hat einen Bachelor in Handelswissenschaften und Rechnungswesen (4 Jahre).
Ich habe denen in kurzen Worten unsere persönliche Situation geschildert und dann kam diese schriftliche Antwort, dass der Abschluss meines Mannes reichen würde.
Weiss langsam auch nix mehr. Mein Mann hat sich nun trotzdem am 17. November zu der Prüfung beim GI angemeldet. Wäre eigentlich auch nur für den fall gewesen, dass er die Prüfung nicht schafft, denn er konnte sich zu keinem Kurs mehr anmelden, da diese alle voll sind.

lg
Karin
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