bei mir ist es so, dass alle Antragsteller an den Schalter kommen und dort mit dem
GI Zeugnis ihre Sprachkenntnisse nachweisen. In Zweifelsfällen prüfe ich das selbst, was aber sehr zeitaufwändig ist. Die Ausnahmeregelung greift so gut wie garnicht. Eine Prüfung und einen Nachweis ob sein Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist, muss der Antragsteller von der KMK mitbringen. Dies dauert i.d.R. wesentlich länger als der geforderte Deutschkurs, bringt also niemandem etwas, da die Antragsteller i.d.R. auch keine festen Arbeitsangebote mitbringen. In dem zweiten Land für das ich zuständig bin, gibt es kein
GI, dort müssen die Antragsteller selbstständig Deutsch lernen und dann hier, beim
GI in meinem Dienstort, die Prüfung machen. Das
GI erteilt die Zeugnisse am gleichen Tag, so das am nächsten Tag der Antrag gestellt werden kann, Sehr aufwendig, aber problemlos. Wesentlich mehr Probleme habe ich mit dem Alter der Antragstellerinnen im FZ-Verfahren, da die meisten minderjährig, 14 - 17 Jahre alt sind. Hier, wo ich bin, sieht man die positiven Punkte der Gesetzesänderung, und es gibt auch keine Beschwerden darüber