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Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 23.461 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #30 - 02.12.2007 um 19:47:38
 
Aguinaldo schrieb am 02.12.2007 um 17:50:02:
Als Kel, warum macht ihr es nicht, wie es der Visaentscheider Einbeck geschrieben hat und beantragt die Vaterschaftsanerkennung später in Deutschland? Für die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland habt ihr dann doch fast alle Zeit der Welt.



Lieber Aguinaldo,

ich denke das geht schon so in Ordnung, also wie gesagt Unknown eintragen lassen und alles hier machen, wenn beide hier sind?!

Aber?

IST DAS DENN MÖGLICH, WENN NUR UNKNOWN EINGETRAGEN IST?! Ich meine, dann wäre es auf den Philippinen immernoch Unknown.

Hier annerkannt, dort Unknown??!

Lg, Kelvin
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canaritas
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si si


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 03.12.2007 um 10:50:31
 
Aguinaldo schrieb am 28.08.2007 um 18:37:13:
Meiner Meinung nach wird es dem Paar nicht mehr gelingen, vor der Geburt des Kindes auf den Philippinen oder in Deutschland zu heiraten. Ich habe daher die Ansicht vertreten, daß der nichtbiologische Vater schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennen sollte und sich insoweit schon mal an sein Standesamt wenden sollte.


Eine geklärte Vaterschaft auch im Heimatland ist für das Kind sicher wünschenswert. Ich würde die Anerkennung auch auf den Philippinen betreiben + dt. Vaterschaftsanerkennung.

A.
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Aguinaldo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #32 - 03.12.2007 um 14:01:16
 
login schrieb am 02.12.2007 um 19:47:38:
IST DAS DENN MÖGLICH, WENN NUR UNKNOWN EINGETRAGEN IST?! Ich meine, dann wäre es auf den Philippinen immernoch Unknown.

Hier annerkannt, dort Unknown??!

Lg, Kelvin


Die deutsche Vaterschaftsanerkennung und die philippinische Geburtsurkunde sind zwei unterschiedliche Stiefel. Die philippinische Geburtsurkunde braucht ihr nicht ändern zu lassen, wenn du nach deutschem Recht die Vaterschaft anerkennst.

Ich bin überfragt, ob sich insoweit die philippinische Geburtsurkunde überhaupt ändern liesse. Dies ist eine Frage des philippinischen Kollisionsrechtes. Nach der Vaterschaftsanerkennung hätte das Kind sowohl die deutsche als auch die philippinische Staatsangehörigkeit. Für Philippiner gilt ja Art. 15 Civil Code auch im Ausland, wonach sämtliche rechtliche Beziehungen innerhalb von Ehe und Familie in Fällen mit Auslandsberührung nach philippinischem Recht zu beurteilen sind. Analog Art. 15 Civil Code gilt dann aber auch, daß für Ausländer deren Heimatrecht gilt. Man müßte dann versuchen, mit dem Argument, daß das Kind auch ein Ausländer ist, ein amendment an der philippinischen Geburtsurkunde vornehmen zu lassen, da für das Kind deutsches Recht gilt. Dies wäre aber eigentlich völlig unnötig.

Da das Kind schon geboren ist, ist mein Vorschlag einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung ja obsolet. Daher besser jetzt die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland vornehmen lassen, wenn das Kind hier ist.
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #33 - 29.12.2007 um 19:36:58
 
ich frage mich, wie man aus einer relativ einfachen sache so einen hype machen kann? die anwältin, die deiner frau den rat gab, "unknown eintragen zu lassen, hat mit verlaub gesagt keine ahnung. der einfachste weg ist, bei der geburt den namen des vaters eintragen zu lassen. damit hat das kind deinen namen. danach den deutschen pass bei der dt. botschaft beantragen. alles andere verkompliziert die sache nur unötigerweise.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #34 - 18.09.2008 um 10:57:49
 
Hallo liebe Forummitglieder,

es ist jetzt schon eine Weile her, ich hoffe aber das sich einige von euch an mich/uns erinnern...

Die Dokumentenprüfung meiner Verlobten ist jetzt vorbei und ihre Papiere sind gerade auf dem Weg nach Deutschland. Ich denke noch 1-2 Wochen.

Für ihren Sohn (10 Monate), meinen zukünftigen Stiefsohn, wurde keine Dokumentenprüfung verlangt. Das habe ich auch nach Anfrage bei meiner ABH damals bestätigt bekommen.

Also wenn alles gut geht, dürfen beide gleichzeitig einreisen. Wenn es nicht an der Lebensunterhaltssicherung scheitert Traurig

Ich rechne momentan verzweifelt aus, ob es reicht oder nicht. Dazu benutze ich die diversen ALGII-Rechner, die es im Netz gibt.

Also wir hätten keinen Anspruch Smiley

Aber ich lese ständig was von Freibeträgen u. Pfändungsfreigrenzen. Das verstehe ich nicht. Ich weiß auch garnicht, ob sowas in die Berechnung mit einfließt, wenn ja dann "Gute Nacht"

Zum Überblick:

-Feste Arbeitstelle, unbefristeter Arbeitsvertrag
-lt. ABH wird mit Kindergeld und Sterklasse III gerechnet
-Bescheinigung über 200€ Nebenjob

Im ganzen hätten wir Einkommen von 1721,00€ abzüglich Miete + Heizkosten von 552,00€

Zum Leben wären das dann 1169,00. Für uns als 3 Personen Haushalt würde das reichen.

Aber ich weiß nicht was noch dazu kommt.

Ich habe nur große Angst, das die Mitter vom Kind getrennt werden. Unser Ziel ist es, das beide gleichzeitig einreisen dürfen....

Lg, Kelvin

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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #35 - 18.09.2008 um 11:44:03
 
Hi Kelvin,
durch die Freibeträge werden zum AlgII-Bedarf hier 310.- dazugerechnet, nach dieser Methode würde es also ganz knapp reichen.
Nach der Methode der Pfändungsfreigrenzen kann Deine Verlobte nicht einmal alleine kommen. Dann müssstest Du jemanden finden, der sehr gut verdient und eine VE für die Zeit bis zur Heirat abgibt.

Für Dein Stiefkind musst Du eine langfristige VE abgeben, die sich hier nicht wie üblich an den Pfändungsfreigrenzen ausrichten muss, da ihr als Bedarfsgemeinschaft leben würdet. Die Begründung findet sich bei den Berliner VAH unter 2.3.1.10 und ist nicht allen ABHs geläufig. Auch dafür sollte es dann knapp reichen.
thom
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #36 - 18.09.2008 um 12:20:12
 
thom schrieb am 18.09.2008 um 11:44:03:
Die Begründung findet sich bei den Berliner VAH unter 2.3.1.10
aktuell unter 2.3.1.14
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tkerwel
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Antwort #37 - 18.09.2008 um 13:24:34
 
Nur mal so am Rande, es ist sehr wohl möglich auf den Philippinen die Vaterschaft anzuerkennen, das wird in einer:

"Judicial Declaration as recognized illegitimate child"

geregelt. Grundlage sind die Article of Family Code 170 - 175. Damit kann zB. auch die Vaterschaft bei einer noch besteheneden Ehe vom biologischen Vater gerichtlich festgestellt werden, aber auch andere Konstellationen sind denkbar, man sollte mal einen Anwalt auf den Philippinen konsultieren der sich auf diese Dinge spezialisiert hat.

Gruß
Thomas Kerwel

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dete
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Antwort #38 - 18.09.2008 um 13:49:11
 
Hast du jetzt die Vaterschaft doch nicht anerkannt?Mit der Vaterschaftsanerkennung wäre das Kind doch deutsch und würde einiges vereinfachen?
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Antwort #39 - 18.09.2008 um 14:00:53
 
dete schrieb am 18.09.2008 um 13:49:11:
Hast du jetzt die Vaterschaft doch nicht anerkannt?Mit der Vaterschaftsanerkennung wäre das Kind doch deutsch und würde einiges vereinfachen?


Ich habe die Vaterschafft noch nicht anerkannt. Ich will das machen, wenn beide hier sind, sofern es keine Probleme gibt.

Ich verlasse mich auf die Tips von Aguinaldo und Einbeck.

Lg, Kelvin
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john
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Antwort #40 - 20.09.2008 um 23:13:38
 
login schrieb am 18.09.2008 um 14:00:53:
Ich habe die Vaterschafft noch nicht anerkannt. Ich will das machen, wenn beide hier sind, sofern es keine Probleme gibt.

Ich verlasse mich auf die Tips von Aguinaldo und Einbeck.

Lg, Kelvin


genau das ist dein fehler. hättest du die vaterschaft anerkannt, würde einer visaerteilung nichts im wege stehen. ein freund von mir hat genau das gemacht, und kein mensch hat nach einkommen oder sonstwas gefragt. sein sohn und dessen mutter sind beide mittlerweile hier in D. problemlos. allerdings hat er sich auch auf die erfahrungen von leuten verlassen, die das ganze schon einmal praktiziert hatten. und nicht auf das halbwissen von winkeladvokaten.
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