alidd
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Hallo, am Montag haben wir ein Töchterchen bekommen, es ist in Deutschland geboren. Vater (ich): deutscher; Mutter: Tibeterin (in Indien geboren, indischer Flüchtlingspass, aber keine indische Staatsbürgerschaft, deutsche Niederlassungserlaubnis). Das Standesamt teilte mir mit: Um eine Geburtsurkunde für das Kind auszustellen, muß die Geburtsurkunde der Mutter von der deutschen Botschaft in Delhi geprüft und beglaubigt werden. Das dauert 8-16 Wochen. Die mütterliche Geburtsurkunde ist aber nicht von einer indischen Behörde, sondern vom Büro des Dalai Lama in Indien ausgestellt.
Meine Frage: Ist überhaupt solch eine Prüfung erforderlich, da die Mutter ja gar keine Inderin ist? Vielmehr sagte uns vor längerer Zeit unsere AB, dass die Mutter wahrscheinlich staatenlos sei, da es ja den Staat "Tibet" nicht mehr gibt und sie keine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Offiziell hat sie aber keine Bestätigung, dass sie staatenlos ist. Auch steht in ihrem indischen Flüchtlingspass, dass der Pass keine indische Staatsangehörigkeit ausdrückt und sie von Nationalität "Tibeterin" ist. Zählt sie dann nun als staatenlos? Und wie werden von "Staatenlosen" die in Deutschland geborenen Kinder beurkundet, auch wenn der Vater deutscher ist? Es wäre schön, wenn jemand helfen könnte, da ich am Montag Termin beim Standesamt habe und ich mit etwas "Hintergrund" in das Gespräch gehen würde. Vielen vielen Dank, auch im Namen des Babys.
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