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Geburtsurkunden-Problem Neugeborenes (Gelesen: 2.499 mal)
alidd
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26.09.2008 um 21:14:43
 
Hallo,
am Montag haben wir ein Töchterchen bekommen, es ist in Deutschland geboren.
Vater (ich): deutscher; Mutter: Tibeterin (in Indien geboren, indischer Flüchtlingspass, aber keine indische Staatsbürgerschaft, deutsche Niederlassungserlaubnis).
Das Standesamt teilte mir mit: Um eine Geburtsurkunde für das Kind auszustellen, muß die Geburtsurkunde der Mutter von der deutschen Botschaft in Delhi geprüft und beglaubigt werden. Das dauert 8-16 Wochen.
Die mütterliche Geburtsurkunde ist aber nicht von einer indischen Behörde, sondern vom Büro des Dalai Lama in Indien ausgestellt.

Meine Frage: Ist überhaupt solch eine Prüfung erforderlich, da die Mutter ja gar keine Inderin ist? Vielmehr sagte uns vor längerer Zeit unsere AB, dass die Mutter wahrscheinlich staatenlos sei, da es ja den Staat "Tibet" nicht mehr gibt und sie keine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Offiziell hat sie aber keine Bestätigung, dass sie staatenlos ist. Auch steht in ihrem indischen Flüchtlingspass, dass der Pass keine indische Staatsangehörigkeit ausdrückt und sie von Nationalität "Tibeterin" ist.
Zählt sie dann nun als staatenlos? Und wie werden von "Staatenlosen" die in Deutschland geborenen Kinder beurkundet, auch wenn der Vater deutscher ist?
Es wäre schön, wenn jemand helfen könnte, da ich am Montag Termin beim Standesamt habe und ich mit etwas "Hintergrund" in das Gespräch gehen würde. Vielen vielen Dank, auch im Namen des Babys.
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Ralf
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Antwort #1 - 26.09.2008 um 23:02:02
 
alidd schrieb am 26.09.2008 um 21:14:43:
Meine Frage: Ist überhaupt solch eine Prüfung erforderlich, da die Mutter ja gar keine Inderin ist?

Entscheidend ist hier ja nicht die Staatsangehörigkeit,
sondern die Herkunft der Urkunde, und das ist ja Indien.
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alidd
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Antwort #2 - 26.09.2008 um 23:09:58
 
Ja, aber die Geburtsurkunde ist ja nicht von einer indischen Behörde, sondern vom Büro der Exilregierung Tibets ausgestellt. Dann müßte man sich ja an die deutsche Botschaft in Tibet wenden .....
Da eine solche nicht existiert, wäre da ein Argument gegenüber dem Standesamt, dass lt. §25 Abs.3 PStV "von der Vorlage der an sich notwendigen Urkunden abgesehen werden kann, wenn deren Beschaffung erhebliche Schwierigkeiten bereitet".?
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ronny
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Antwort #3 - 27.09.2008 um 10:13:51
 
Hallo,

sind de Eltern verheiratet?

Wnn ja , wo wurde die Ehe geschlossen?

Wenn in Deutschland dürfte das Familienbuch ausreichend sein.

Wenn im Ausland, wo?

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muß die Staatsangehörigkeit und die Identität der Mutter (einschl. deren Personenstand ) nachgewiesen werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 27.09.2008 um 13:54:06
 
alidd schrieb am 26.09.2008 um 23:09:58:
Ja, aber die Geburtsurkunde ist ja nicht von einer indischen Behörde, sondern vom Büro der Exilregierung Tibets ausgestellt.

Und weil sich dieses Büro in Indien befindet, hat das
Standesamt schon die richtige Auskunft gegeben:
alidd schrieb am 26.09.2008 um 21:14:43:
muß die Geburtsurkunde der Mutter von der deutschen Botschaft in Delhi geprüft und beglaubigt werden. 

Ein Anruf dort bei der Botschaft wird Klarheit schaffen.
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alidd
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Antwort #5 - 28.09.2008 um 12:23:20
 
Werden wohl diesen Weg über die deutsche Botschaft Delhi gehen müssen. Danke an alle, auch im Namen des "noch namenlosen, nichtexistenten", aber süßen Baby.
Tschüß
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