Hallo,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen...
Also, mein Verlobter ist US-Amerikaner und lebt seit 2005 in Deutschland.
D.h. er ist nach Deutschland gekommen und hat hier innerhalb der 3 visumfreien Monate einen Job über die US-Army bekommen, aber als Zivilist, da er nicht mehr in der Army ist.
Dort arbeitete er bis april 2006. Danach hat er einen Deutschkurs belegt und ihn im Juli unterbrochen da sein Vater verstorben ist und er in die Staaten zurück ging.
Im Oktober ist er wieder eingereist ohne Probleme und wieder mit der 3 monatigen visumfreien Erlaubnis.
Im Januar 07 hat er sich wieder zu einem Deutschkurs angemeldet, daraufhin auch die Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt bis Ende des kurses (30.05.07) erhalten.
So, und im März musste er diesen Kurs wieder unterbrechen, ist wieder in die Staaten zu Erschaftsregelungen...
Er kam am 19.05.07 wieder und ich dachte, und hier liegt das Problem, er hat wieder 3 Monate visumfrei. Er war doch fast 3 Monate ausser Lande...
Ich habe mich jetzt bei der Ausländerbehörde gemeldet, da er eine Arbeit beginnen möchte und auch schon Jobangebote hat, und wollte so ein Formular haben...
Da hat jetzt der Berater der Behörde gesagt, das er sich illegal aufhalten würde...
da ich ihn nicht abgemeldet habe beim einwohnermeldeamt als er im März in die Staaten ging...
Der Beamte hat gesagt er müsse das melden und es kommt zu einer Ordnungswidrigkeitsklage....
Und da ich ja gesagt habe er dürfe 3 Monate hier visumfrei bleiben und Arbeit suchen.... kommt auf mich eine Anzeige wg Beihilfe dazu.....
Mein Gott, bin total geschockt....
Er muss zwar nicht gleich aureisen, da wir jetzt den Antrag auf Verlängerung der AG einreichen und next week die Bescheinigung vom evtl Arbeitgeber...
Aber die Klage droht trotzdem.
Jetzt meine Frage.....
Ist das wirklich so das ich und mein Freund nicht um eine Klage herumkommen?
Habe ich oder wir wirklich sträflich gehandelt???
Wenn dann doch unbewusst.... Ich mach doch das nicht mit Absicht....
Und noch ne Frage, er ist hier erwischt worden beim Autofahren ohne zulässige Erlaubnis... und hat eine Bewährungsstrafe...
Muss er jetzt ins Gefängnis? Ist das ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen???
Entschuldigung das es so lange geworden ist.....
Ich weiss nicht wo ich mich / wir uns hin wenden sollen....
Vllt kann uns jemand hier weiterhelfen...
Vielen Dank im Voraus
LG Hanni