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US-Amerikaner illegal??? (Gelesen: 26.258 mal)
Grista
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Antwort #15 - 04.07.2007 um 15:35:17
 
Hmm...
sollte es tatsächlich so sein, würde ich nochmals mit dem Sachbearbeiter sprechen.

Er kann ja an den Tickets uns Stempel erkennen, dass er zumindest ausgereist ist.

Zur Not, kann er sich evtl. von einer Amerikanischen Behörde bestätigen lassen bzgl. Vorsprachen Erbschaft oder so??

Also bei uns ist es zumindest nicht relevant, was das Meldeverhältnis aussagt, ansonsten könnte ich ja tatsächlich bei Personen nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt die AE nicht für ungültig erklären. Ist natürlich schwer dahinter zu kommen, wenn sich niemand abmeldet, aber manchmal spielt auch Zufall mit  Zwinkernd.

Ich würde euch empfehlen, nochmals mit der ABH Kontakt aufzunehmen, und auf jedenfall auch Antrag auf Erteilung AT stellen!!!! Ganz wichtig, so dass evtl. eine Fiktionswirkung eintritt.
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Hanni78
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Antwort #16 - 04.07.2007 um 15:36:57
 
Der SB meinte, er wird nun eine Ordnungwidrigkeitsklage einreichen.

Obwohl ich ja andere Auskünfte habe, zb andere ABH.

Aber er kann das so machen, sagt er und andere handhaben das anders und machen sich dann wohl strafbar seiner Meinung nach...

Gibts für diesen SB einen Vorgesetzen den ich vllt fragen kann??
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Grista
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Antwort #17 - 04.07.2007 um 15:38:32
 
Sicherlich gibts einen Vorgesetzten,
wende dich an den Leiter der ABH oder an den Reveratsleiter (sollte es so etwas bei euch geben).
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Hanni78
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Antwort #18 - 04.07.2007 um 15:40:42
 
Ja mein Verlobter hat gleich den Antrag auf Verläng. der AE ausgedruckt und ausgefüllt und der geht gleich zur ABH...

Und next week wird er das Jobangebot-Formular (wie auch immer das heisst)
einreichen...

Aber von einer Anzeige sieht er nicht ab....

Ich verstehs einfachnicht, er war doch ausser Landes für 2 Monate in USA, warum hat er keine 3 Monate visumfrei nach wiedereinreise???

Sorry für die vielen Fragen, aber vielen vielen Dank an Euch, echt super Eure Hilfe Kuss
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Grista
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Antwort #19 - 04.07.2007 um 15:45:15
 
Wie gesagt, Nagel mich nicht fest.

Aber wurde von einem Kollegen netterweise darauf hingewiesen, dass es einen neuen BMI erlass gibt. Somit ist es möglich, dass die Einreise doch nicht so einfach möglich war!!
Muss mich da nun erst selber durchlesen!!!

Viel glück bei der ABH
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Daddy
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Antwort #20 - 04.07.2007 um 15:47:59
 
Also irgendwie irritiert mich hier einiges ... Zwinkernd
Zum einen wird von "illegalem Aufenthalt" gesprochen ... gleichzeitig von "Ordnungswidrigkeit" ... passt schon mal nicht zusammen ...
Weiterhin ist festzustellen, dass es für Amerikaner aufgrund eines älteren Sichtvermerksabkommens keinen Bezugszeitraum wie für viele andere visumsfreie Ausländer gibt ... und das sollte die Behörde wissen ...
Und zum letzten ist der Amerikaner über den 41er AufenthV ohnehin besser gestellt und kann die erforderliche AE auch nach der Einreise einholen ...

Daddy
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Hanni78
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Antwort #21 - 04.07.2007 um 16:00:26
 
Danke Grista Smiley

Hallo Daddy,

also er hatte eine gültige AE mit dem Deutschkurs, der wurde unterbrochen durch Ausreise und Abmeldung an Schule aber keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, da er ja wieder kommt/kam.

AE: 01/07
Ausreise 03/07
Einreise 05/07
Ae wäre gültig bis 30.05.07

Aber SB sagte da er nicht über EWmeldeamt abgemeldet war, zählt für ihn die Ausreise nicht und er war für die ABH seit 30.05.07 illegal hier.

Jetzt hat er gleich den Antrag auf Verlängerung gestellt.

Aber trotzdem sagte der SB er bekommt eine OWklage wegen illegalem Aufenthalt da die AE abgelaufenist, und er sich ja nicht gemeldet hat oder denAntrag verspätet stellt....

Er kann ja alles nachweisen, die Tickets den Pass mit Stempel und die Abmeldung bei der Deutschschule...

Und er weiss auch ganz bestimmt das mein Verlobter Amerikaner ist und als ich fragte ob es da keine Sonderregelungen gibt zwecks Arbeitsaufnahme / erlaubnis sagte er NEIN, da gibts generell keine Ausnahmen, Ausländer ist Ausländer!


LG
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Hanni78
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Antwort #22 - 04.07.2007 um 16:02:34
 
@Grista: was ist ein BMI erlass? Traurig
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Muleta
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Antwort #23 - 04.07.2007 um 16:14:23
 
Daddy schrieb am 04.07.2007 um 15:47:59:
Also irgendwie irritiert mich hier einiges ... Zwinkernd
Zum einen wird von "illegalem Aufenthalt" gesprochen ... gleichzeitig von "Ordnungswidrigkeit" ... passt schon mal nicht zusammen ...


das ließe sich mit evtl. mit § 98 Abs. 1 AufenthG oder einem Blackout des Sachbearbeiters erklären.

Zitat:
Weiterhin ist festzustellen, dass es für Amerikaner aufgrund eines älteren Sichtvermerksabkommens keinen Bezugszeitraum wie für viele andere visumsfreie Ausländer gibt ... und das sollte die Behörde wissen ...


und daraus folgt, dass sie nach Ablauf einer beliebigen Aufenthaltserlaubnis einfach hierbleiben können?

Zitat:
Und zum letzten ist der Amerikaner über den 41er AufenthV ohnehin besser gestellt und kann die erforderliche AE auch nach der Einreise einholen ...


wobei § 41 Abs. 3(!) AufenthV zu beachten ist und sich gleich wieder die Frage stellt, auf welche "Einreise" es ankommt.

Aber bevor man das gewaltsam durch die Instanzen treibt (und dann hoffentlich in 5 Jahren eine bedeutende EuGH-Entscheidung in Händen hält), ist ein Kurztrip in ein Nicht-Schengenland wohl die einfachste und billigste Alternative. Sofern die ABH nicht von selbst auf einen solchen Firlefanz verzichtet.

Muleta
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Antwort #24 - 04.07.2007 um 16:33:19
 
Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:02:34:
was ist ein BMI erlass?

Erlass vom B undes M inisterium des I nnern
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Hanni78
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Antwort #25 - 04.07.2007 um 16:42:23
 
Das heisst wenn er jetzt zum Beispiel nach Spanien ausreist und paar Tage später einreist, kann er wieder 3 Monate visumfrei sein???

Gibts da keine Probs bei ausreise und einreise???

Danke für Eure Hilfe....

Muss jetzt ausloggen, bin aber morgen wieder da.
Und hoffe das alles gut geht!

Vielen Dank und schönen Abend
LG Hanni
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Antwort #26 - 04.07.2007 um 16:46:31
 
Spanien hilft nicht, weil ebenfalls Schengen. Sollte schon sowas wie Schweiz oder Großbritanien sein.
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Antwort #27 - 04.07.2007 um 17:59:36
 
Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:00:26:
AE: 01/07
Ausreise 03/07
Einreise 05/07
Ae wäre gültig bis 30.05.07

Aber SB sagte da er nicht über EWmeldeamt abgemeldet war, zählt für ihn die Ausreise nicht und er war für die ABH seit 30.05.07 illegal hier.

Ich denke, dass vieles an der Interpretation der Einreise im Mai 07 hängt ... meines Erachtens könnte man eine erneute Einreise annehmen, die einen 3-Monatszeitraum begründet ... aber wenn das euer Sachbearbeiter nicht so sieht, dann wird er es euch im Ordungswidrigkeitenverfahren wissen lassen ... und ihr könnt entsprechend gegenargumentieren ...

Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:00:26:
Aber trotzdem sagte der SB er bekommt eine OWklage wegen illegalem Aufenthalt da die AE abgelaufenist, und er sich ja nicht gemeldet hat oder denAntrag verspätet stellt....

Also gehe ich einfach mal davon aus, dass er einen fahrlässigen Verstoß annimmt ...

Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:00:26:
Und er weiss auch ganz bestimmt das mein Verlobter Amerikaner ist und als ich fragte ob es da keine Sonderregelungen gibt zwecks Arbeitsaufnahme / erlaubnis sagte er NEIN, da gibts generell keine Ausnahmen, Ausländer ist Ausländer!

Na ja ... ist eben so nicht ganz richtig ...

Muleta schrieb am 04.07.2007 um 16:14:23:
und daraus folgt, dass sie nach Ablauf einer beliebigen Aufenthaltserlaubnis einfach hierbleiben können?

Nö ... weil das Merkmal der Einreise fehlt ... und die ist lt. BMI nach einem nationalen Aufenthalt und vor einem touristischen Aufenthalt erforderlich (aber das hatten wir schon in einem anderen Thread...)

Daddy

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Antwort #28 - 05.07.2007 um 08:16:24
 
So, bin nun auch auf dem aktuellen Stand Augenrollen.
Ich würde es aber nun auch so interpretieren, dass er seinen nationalen Aufenthalt beendet hat, mit der Ausreise aus dem Schengenraum und sich mit der neuen Einreise nochmals für 3 Monate Visumfrei aufhalten darf.

Aber ich weis ja nun nicht, was der Sachbearbeiter noch für Unterlagen vor sich liegen hat!

Dann einfach mal abwarten, wie die ABH entscheidet bzw. was sie entscheidet, dann könnte ihr ja nochmals euren Standpunkt vertreten und natürlich alle eure Nachweise vorlegen!!

Grüße
Grista
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Antwort #29 - 05.07.2007 um 08:56:55
 
Was soll denn eine "Ordnungswidrigkeiten-Klage" sein? OWi´s zeichnen sich eigentlich eher dadurch aus, daß sie außergerichtlich erledigt werden und ggf. mit einem Bußgeld enden. Wer soll denn da wo gegen wen klagen?
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