Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
bin nur etwas neugierig :) (Gelesen: 2.158 mal)
sonic
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Danny Boy I Love U


Beiträge: 61
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D / SYR
Zeige den Link zu diesem Beitrag bin nur etwas neugierig :)
20.07.2007 um 22:01:31
 
bei den Einbürgerungsunterlagen wird u.a. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf gefragt.
d.h. doch dass der Lebenslauf handschriftlich sein soll. Computer- und sonstige Maschinenschrift darf nicht benutzt werden, oder?

das kommt mir ehrlich gesagt ein bissel ungewöhnlich vor und deswegen möchte ich unsere netten EBH-Kollegen nach dem Sinn dieser Regelung fragen.   

ich meine wer will denn bitte heutzutage einen handschriftlichen Lebenslauf  Durchgedreht

ist vielleicht ne blöde Frage aber wie gesagt, ich bin nur etwas neugierig  Zwinkernd

Sonic
Zum Seitenanfang
  

Knowledge is Power
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bin nur etwas neugierig :)
Antwort #1 - 21.07.2007 um 10:05:22
 
sonic schrieb am 20.07.2007 um 22:01:31:
ich meine wer will denn bitte heutzutage einen handschriftlichen Lebenslauf  


die Einbürgerungsbehörde ! gem. den gesetzl. Bestimmungen

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bin nur etwas neugierig :)
Antwort #2 - 21.07.2007 um 10:41:00
 
Zitat:
die Einbürgerungsbehörde ! gem. den gesetzl. Bestimmungen

Scheint aber von einigen EB liberal ausgelegt zu werden, wenn es so sein sollte. Bei der Einbürgerung meiner Frau, hat die EB auch einen Maschinengeschriebenen akzeptiert. (Waren auch so 5 Seiten) IMHO geben das die Bestimmungen auch nicht her. (zumindest nicht bei Deutsch verheiratet) " Delinquent muss sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen können " Von Schreiben, steht da nichts.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bin nur etwas neugierig :)
Antwort #3 - 21.07.2007 um 10:46:38
 
Ist es eine §8 Einbürgerung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sonic
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Danny Boy I Love U


Beiträge: 61
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D / SYR
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bin nur etwas neugierig :)
Antwort #4 - 21.07.2007 um 14:56:03
 
maki schrieb am 21.07.2007 um 10:46:38:
Ist es eine §8 Einbürgerung?


nein §10

@DC das beantwortet meine frage aber nicht  Zwinkernd

ist ja auch nicht so wichtig. wollte ich nur den sinn wissen, der dahinter steht.
Zum Seitenanfang
  

Knowledge is Power
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema