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US-Amerikaner illegal??? (Gelesen: 26.019 mal)
Hanni78
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Antwort #30 - 05.07.2007 um 12:53:14
 
Hallo @ all,

wie schon gesagt, haben wir ja nicht absichtlich so gehandelt...
Der SB sagt aber es interessiert ihn nicht, wenn ich das nicht verstehe...
Und somit ist echt schlecht reden mit ihm...

Also was genau für Unterlagen er hat weiss ich nicht, aber er sagte das aufgrund der "Nichtabmeldung" bei dem Einwohnermeldeamt, mein Verlobter nie ausgereist war...
Also nach seinen Unterlagen ab 30.05.07(Ablauf der AE für Sprachkurs) illegal ist.
Ich sagte ja ich belege ihm das mein Verlobter ausgereist war, und er sich nicht abgemeldet hat, da er ja nicht ausgezogen ist bei mir, sondern nur in die Staaten ist zur Erschaftsregelung.
Wir haben ja tickets und Stempel im Pass....

Ich habe mal bei der ehemaligen Schule für den Sprachkurs angerufen und gefragt ob wir eine Bescheinigung über die Abmeldung vom Sprachkurs haben können, und die bekommen wir auch.
Da habe ich der Angestellten die Sache kurz erklärt und die war total erstaunt, weil in dem Kreis in dem die Schule liegt, sowas ganz anders läuft, die Sprachschüler haben nach Ablauf der Schule automatisch 3 Monate visumfrei, und können sich in Ruhe um Arbeitsplatz ect. kümmern.
Vllt können wir das ja nochmal bei dem Vorgesetzten des ABH-SB vortragen, und auch auf Auskunft der Schule verweisen. Und sagen (was ja wirklich so ist) wir haben nicht gewusst das verschiedene, nebeneinander liegende Landkreise andere Regelungen haben.....
Oder???

@wassermann
Ja der SB hat es Ordnungswidrigkeitsklage genannt, und das dann ein Schreiben vom Gericht kommt, mit Vorladung und da können wir dann Stellung zu dem Ganzen nehmen... die Klage vom Staat gegen meinen Verlobten wg illegalem Aufenthalt und gegen mich wegen Beihilfe....

Super, das kostet ja ein heiden Geld, denn zum Gericht oder zur Anhörung nehmen wir doch am Besten nen Anwalt mit, oder???

@Daddy und Grista, ja so dachte ich ja.... wenn er Ausreist, ist er doch weg aus BRD und reist dann visumfrei wieder ein, da er ja im Halbjahr 3 monate visumfrei hier sein darf und im vergangenen Halbjahr hatte er ja ein visum...  Also: visum, Ausreise, Einreise, visumfrei,
alles in einem Halbjahr....

Ich bin ganz irre..... Schockiert/Erstaunt

Lg Hanni

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inge
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Antwort #31 - 05.07.2007 um 13:05:20
 
Zitat:
Ich bin ganz irre.....

Ich persönlich würde dieses Attribut nach der aktuellen Sachlage eher dem SB bei der ABH zuordnen ...

Das "Festkrallen" an der Anmeldung ist völlig abwegig.
Ebenso wäre mal zu hinterfragen, wie gut sich der SB denn überhaupt mit den melderechtlichen Vorschriften des Landes auskennt? Viele Meldegesetze erlauben zB einen Aufenthalt bis zu 2 Monaten, OHNE das eine Meldepflicht ausgelöst wird. Ein Ausländer, der sich nicht anmeldet, wäre demzufolge nicht in Deutschland?
Außerdem wäre es im vorliegenden Fall (wenn alle Daten stimmen) VÖLLIG legitim und rechtlich einwandfrei, wenn der US-Bürger am letzten Tag seiner AE in ein Nicht-Schengen-Land ausgereist wäre und am nächsten Tag wieder zurückgekommen wäre (Stempeln lassen!). Genau aus diesem Grund verzichten wohl die meisten ABHs auf diesen Vorgang und erlauben einen direkten dreimonatigen visumfreien Aufenthalt, da die Ein/Ausreise wirklich nur ein "bürokratisches" Hemmnis bei einem ansonsten stark bevorteilten Ausländer wäre.

-> Versuch mal den Abteilungsleiter bzw Vorgesetzten zu erwischen.

Nachtrag:
IMHO/IANAL: Bei der letzten Einreise handelt es sich definitiv um eine "erste Einreise" wie in den entsprechenden Schengen-Regelungen vorgesehen. Dass der Einreisende zum Zeiptunkt der Einreise über einen Aufenthaltstitel verfügte ist unerheblich, da in den enstprechenden Regelungen nicht gesagt wird, dass man visumfrei EINREISEN MUSS, sondern nur, dass man sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach erster Einreise visumfrei AUFHALTEN DARF. Eine Schengen-Einreise IST erfolgt, der 6-Monatszeitraum ist noch nicht rum und die 90 Tage sind nicht voll. Kein Problem -> IMHO!
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« Zuletzt geändert: 05.07.2007 um 13:15:57 von inge »  

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Antwort #32 - 05.07.2007 um 13:48:49
 
Hallo Inge,

mensch, ihr seid super.......

Vielen Dank, Du hast mich jetzt echt beruhigt...

Ich wende mich jetzt wirklich an seinen Vorgesetzten, und werde dem das so vortragen...
Ich bin ja mit Eurer Hilfe jetzt gut gewappnet....

Und nochmal ne Frage... was heisst in Deinem Nachtrag IMHO/IANAL?

Achja, der SB hat ja jetzt uns ein Formular geschickt, zur Verlängerung der AE.
Sollen wir das jetzt einreichen, oder erst warten?
Mein Verlobter hat ja next week Vorstellungsgespräche und würde dann ja die AE mit Arbeitserlaubnis einreichen...
Aber ist das richtig, die Verlängerung einzureichen, oder lieber eine neue AE???
Nicht das wieder was falsch läuft, wir haben ja kein Vertrauen mehr zu dem SB...

LG Hanni
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Antwort #33 - 05.07.2007 um 14:13:00
 
@Inge

habe die Abkürzungen verstanden....
Sorry bin noch nicht so Forum-erprobt Zwinkernd

LG
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Antwort #34 - 05.07.2007 um 14:16:00
 
Auf jeden Fall schon mal Antrag! Ob "Verlängerung" oder "Neu" ist egal. Wie der SB das haben will ...
Das andere kommt im Zweifel erst zum Tragen, wenn es um den "illegalen Aufenthalt" geht. Der voraussichtlich/evtl gar nicht illegal war/ist.
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Hanni78
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Antwort #35 - 05.07.2007 um 14:24:50
 
Okay, dann reichen wir den Antrag mal ein, und die Arbeitgeberbestätigung dann nach...

Ich frage am Besten den SB, ob er jetzt wg dem angeblichen illegalen Aufenthalt, die OWi wirklich einreicht...
Wenn nein, ist ja alles okay,
wenn ja, gehen wir zum Vorgesetzten. Und dann hoffe ich mal er sieht das auch so wie Du.

Ich werde Bericht erstatten...

LG Hanni

Nachtrag: da fällt mir ja ein:  auch wenn der Antrag schonmal eingereicht ist, hat er ja trotzdem noch Zeit um sich eine Arbeit zu suchen, mit den 3 Monaten visumfrei.
Also, gehen wir auf jeden Fall zum Vorgesetzten, zur weiteren Klärung, damit nicht irgendein Nachteil für spätere Angelegenheiten entsteht, oder wie meint ihr?
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Antwort #36 - 05.07.2007 um 16:19:03
 
Sollte der SB wirklich weiterhin auf seiner Aussage bestehen, würde ich auch empfehlen, zum ABH Leiter zu gehen.

Es ist ja wirklich gut möglich, dass irgendetwas schief gelaufen ist!

Genau weiss man das ja nicht!

Also viel glück, und alle Unterlagen mitnehmen zum ABH Leiter!!!
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Antwort #37 - 05.07.2007 um 16:27:49
 
Ja ich spreche einfach nochmal, oder versuche zumindest mit dem SB zu sprechen.
Ansonsten ABHLeiter... dann werden wir sehen...

Wir nehmen sämtliche Unterlagen mit... auf jeden fall, dem fällt sonst garantiert noch irgendwas anderes ein...

Vielen Dank....

Bis dann Smiley

LG Hanni

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Antwort #38 - 06.07.2007 um 12:36:31
 
Hallo @ all,

also heute morgen habe ich mit dem Sachbereichsleiter gesprochen.
Erst mal habe ich die Sache nochmal dem Sachbearbeiter erklärt, aber der hat auf stur geschaltet, und gesagt, es ist ihm egal, er hat die Anzeige wg illegalem Aufenthalt weitergereicht. Und wir können uns bei Verfahrensbeginn äußern.

Dann habe ich die Nr des Sachbereichsleiter mir geben lassen, und leider nicht sofort angerufen, da ich auf Arbeit bin.
Also erst eine halbe Std später, da hat dann der SB schon bei SBL vorgesprochen.

Und der Leiter sagte, er ist der gleichen Auffassung. Und ich müsste ihm garnichts erklären, da er schon Auskunft von SB hat.

Ich habe aber trotzdem darauf bestanden ihm den Sachverhalt zu erklären, aus unserer Sicht.

Dann sagte der SBL, es ist ja alles schon eingereicht wg der OWI und er könne es ja eh nicht mehr stoppen, aber ich sollte trotzdem die Kopie des Ausreise/Einreisestempels vorlegen evtl Tickets.

Er sagt auch: für die ABH war mein Verlobter nie ausgereist und deshalb illegal!!!
Er müsse sich abmelden bei Einwohnermeldeamt.
Als ich sagte er müsse sich laut EWA nicht abmelden für einen Aufenthalt von 2 Monaten, sagte er...
okay dann hätte er sich hier in der ABH abmelden müssen.
Ausserdem gilt der 3 monatige visumfreie Aufenthalt nur wenn sich der Aufenthaltszweck geändert hat.

Aber der hat sich ja geändert: Er war hier für Deutschkurs, dann abgemeldet an Schule und wieder nach 2 Monaten eingereist.
Und jetzt war und ist er auf Arbeitssuche....
Sind doch 2 verschiedene Aufenthaltzwecke oder???

Ich denke wir müssen einen Anwalt einschalten.
Denn die OWi ist ja schon eingereicht....

So das war die Berichterstattung...
Vielleicht habt ihr noch ein paar Tips für uns?!

LG Hanni
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Antwort #39 - 06.07.2007 um 13:39:37
 
Zitat:
okay dann hätte er sich hier in der ABH abmelden müssen.

Gegenfrage: Wo steht das? Verordnung, Gesetz oder "freie Interpretation"
Niemand (mit legalem Aufenthalt) muss sich bei der ABH "abmelden", wenn er D (auch nur vorübergehend) verläßt. Der Aufenthalt in D ergibt sich nicht durch die "Fiktion" des Hierseins, sondern ist eindeutig und klar an den Ein/Ausreisestempeln zu sehen.

Zitat:
Ausserdem gilt der 3 monatige visumfreie Aufenthalt nur wenn sich der Aufenthaltszweck geändert hat.

Gegenfrage: Wo steht das? Hierbei handelt es sich um EU-Recht. Vielleicht hat er da nicht wirklich den Durchblick. Jedenfalls verwirrt das manchmal nicht nur SBs sondern auch gestandene Vollblut-Profis im EU-Recht.

Zitat:
Ich denke wir müssen einen Anwalt einschalten.
Denn die OWi ist ja schon eingereicht....

OWi hin oder her ist erstmal schnuppe.
Antrag auf AE stellen. Ggfs vorher noch "hilfsweise" einmal aus Schengen raus und wieder rein. Was an OWi kommt würde ich erstmal abwarten, momentan ist ja erstmal nur wichtig, dass er hierbleiben kann, oder?
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Hanni78
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Antwort #40 - 06.07.2007 um 14:07:32
 
Hi Inge,

ja wo das stehen soll, sagte der SBL natürlich nicht...

Ich bin ja froh, das Du mir so hilfst...

Ich habe bei ihm heute so argumentiert wie Du gestern geschrieben hast, da war er erstmal baff, hat erst keine Antwort gewusst, und dann kam er mit diesen Aussagen wie ich geschrieben habe...

Also ich sagte, er war ausser Landes und er muss sichn icht abmelden bei EW-meldeamt, da sagte SBL , hm aber dann bei uns... Sonst ist er für uns nie weggewesen.
Dann sagte ich, gut wir können ihnen den Pss mit Stempel geben, um ihnen das zu beweisen das er weg war, und da sagte er: egal, er hat keine 3 monate, nur wenn der Zweck sich geändert hat. Darauf habe ich gesagt: Gut, der Zweck hat sich geändert, da er ja arbeiten möchte und nicht mehr zur Schule gehen will...
Daufhin der SBL: Zur weiteren Prüfung sollen wir das bei der OWI vortragen.
Er und sein SB legen das Gesetz eben so aus, das er ilegal ist.

Ja, natürlich ist es wichtig das er erstmal hierbleiben darf, aber das ist ja fast geregelt...
AE haben wir heute eingereicht, Jobangebot oder Stellenbeschreibung folgt nächste Woche.
Damit ist das geregelt.

Ich bin immer so geschockt, wenn jemand so gegen mich ist, oder ich das Gefühl habe, und dann fällt mir natürlich nix ein um zurückzuschlagen, oder zu argumentieren, wenn ichs mir nicht zurecht gelegt habe...
Ich müsste wirklich direkt nachfragen, worauf er seine Aussagen festmacht.

Ich glaube da komme ich nicht weiter... bei ABH...

Am Besten abwarten, ja? und dann mit Anwalt bei der OWi argumentieren???

Oder soll ich nochmal zur ABH, und alles nochmal vorlegen???

Achja, und er sgate noch, laut Akte (SB ist erst seit Okt. 2006 zuständig, die SB vorher war viel lockerer, ist aber nicht mehr beim Landratsamt) wären da letztes Jahr schon Probleme...
Stimmt aber nicht.... Er hatte den Deutschkurs direkt angefangen nachdem er seine Arbeit bei der Army beendet hat. Bis dahin war er Mitglied des Zivilen Gefolges der USArmy.
Diesen Deutschkurs hat er unterbrochen, da sein Vater im Sterben lag.
Er kam dann wieder, und hat einen neuen Deutschkurs bei der gleichen Schule belegt.

Also: Ziviles Gefolge bis 04/06
Deutschkurs bis 07/06
ausser landes: bis 10/06
visumfrei bis 12/06
neuer Deutschkurs mit AE: 01/07
erneute Ausreise: 03/07
erneute Einreise: mit Änderung des Aufenthaltszwecks(Arbeitsaufnahme) 05/07

So sind alle Daten zusammengefasst...

Was bitte soll da "komisch" (lt. ABH) sein?????

LG
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Antwort #41 - 08.07.2007 um 09:10:42
 
Hanni78 schrieb am 06.07.2007 um 14:07:32:
... Er und sein SB legen das Gesetz eben so aus, das er ilegal ist.
...
Ich bin immer so geschockt, wenn jemand so gegen mich ist, oder ich das Gefühl habe, und dann fällt mir natürlich nix ein um zurückzuschlagen, oder zu argumentieren, wenn ichs mir nicht zurecht gelegt habe...
Ich müsste wirklich direkt nachfragen, worauf er seine Aussagen festmacht.

Ich glaube da komme ich nicht weiter... bei ABH...

Am Besten abwarten, ja? und dann mit Anwalt bei der OWi argumentieren???

Oder soll ich nochmal zur ABH, und alles nochmal vorlegen???

Hallo Hanni,
ich habe hier bislang nur mitgelesen, weil Du stets schon von anderen (bessere) Antworten bekommen hattest, die mir z.T. auch eingefallen wären.

Das ganze erscheint mir ziemlich absurd und Eure ABH etwas provinziell. Das mit der OWI ist zwar eine nervende Zusatzbelasteung, aber ich denke, da müsst ihr nicht viel befürchten - vor allem nicht nach der Aussage, dass der SB und sein SBL auf ihrer bizarren Rechtsauffassung bestehen.

Insofern halte ich es für sinnlos, es nochmals direkt bei der ABH zu versuchen. Wennschon, würde ich mich ans Büro des Landrates selbst oder an das Rechtsamt des LRA wenden. Dies würde ich jedoch lassen, wenn zu befürchten ist, dass das LRA sich der Ansicht der ABH anschließt.

Ferner halte ich es für eine ünle Parole, dass sich das OWI-Verfahren nicht mehr stoppen lassen sollte, denn ich meine, die Anzeige könnte durchaus zurückgezogen werden, was aber das Eingeständnis eines Irrums durch die ABH bzw. das LRA voraussetzen würde.

Ob ihr wirklich einen Anwalt braucht? Deine Argumente sind eigentlich beredt genug, aber manchmal ist man in eigener Sache vielleicht nicht so gut in der Lage, diese Argumente auch nüchtern und sachlich anzubringen.

Nun ja, es würde mich durchaus interessieren, wie sich die Dinge weiterentwickeln.

Grüße,
Zeppelin
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Hanni78
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Antwort #42 - 09.07.2007 um 10:36:29
 
Hallo Zeppelin,

Danke für Deine Antwort...

Wir sind wirklich ganz aufgeregt, aber zum Glück habe ich dieses Forum gefunden, und ihr habt uns schon sehr beruhigt Smiley

Ich kanns auch nicht verstehen warum die ABH sich so quer stellt...
Und der SB und SBL finden ja immer gleich eine andere Ausrede warum und wieso es so läuft wie sie sagen.
Immer wenn ich ein Argument vorbringe gegen die Aussagen der ABH, kommt gleich wieder eine andere Aussage und so firm bin ich ja auch nicht, und schlagfertig bin ich auch nicht, leider...

Wir haben am Wochenende besprochen, das wir jetzt erst mal die OWi abwarten, und die neue AE einreichen und diese Woche (hoffentlich) diesen Arbeitgeber-Zettel nachreichen können.

Und ich denke auch, es wird wahrscheinlich nichts bringen nochmal mit den SB versuchen zu reden....

Anwalt kostet eben geld... aber wie Du sagst, ich kann da schlecht ruhig bleiben, ich bin gleich so aufgeregt... Und dann vergesse ich die Hälfte Augenrollen

Und leider kann mein Freund ja nicht mit der ABH sprechen, da SB/SBL ja KEIN englisch sprechen....

Nach Eurer Hilfe denke ich wirklich, das es reine Schikane ist wie die ABH uns behandelt....(Warum auch immer...) Vllt auch Unwissenheit... Und sie wollen es nicht zu geben... Ich weiss es nicht...

Ich halte Euch auf dem Laufenden....
Wir sind auch mal gespannt wie es so weiter geht....

Also wenn jetzt nochmal was kommt von ABH dann werden wir gleich zum Anwalt gehen...
Ansonsten warten wir mal ab, bis OWi-Klage kommt....

Vielen Dank nochmal und einen schönen Wochenanfang...

LG Hanni
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Antwort #43 - 17.07.2007 um 17:04:02
 
Hallo @ all,

also die Angelegenheit geht weiter..... Ärgerlich

Wir haben letzte Woche den Äußerungsbogen wg OWi erhalten, und haben ihn ausgefüllt und alle Aufenthalte u.s.w. angegeben, und wieder eingereicht...
Diesbezüglich warten wir noch auf Antwort....

ABER... die ABH hat sich am Fr nochmal schriftlich gemeldet....

Inhalt: kein Wort mehr von dem angeblichen illegalen Aufenthalt, sondern jetzt hat die ABH eine neue Masche um einen das Leben hier schwer zu machen:

Der SB schreibt, der AE und Jobangebot sind bis spätestens 26.07. einzureichen, jedoch auch wenn die Agentur für Arbeit das Okay für die Stelle gibt, ist es in "seinem Ermessen" (SB) ob die AE erteilt wird!
Er schreibt, wie ich weiter vorne ja auch erwähnt hatte, das ihm zu Ohren gekommen ist das mein Verlobter ja mit dem Gesetz in Konflikt stand....
(1. Vergehen wg Trunkenheit im Verkehr -> Geldstrafe, 2. Trunkenheit im Verkehr und fahren ohne FS -> 2 Jahre Bewährung keine Geldstrafe; ich weiss das ist sehr schlecht, aber er hat 2 mal einen riesen Fehler gemacht, und bereut das sehr)
Deshalb wird diesbezüglich die Ermessensausweisung geprüft!!!
Bei dem AE-Antrag im Januar für die Schule hat er die Straftat glaube ich nicht angegeben...
Und das ist wohl unvollständige Angaben gemacht, und deshalb ein Ausweisungsgrund!

So wir gehen morgen zu einem Anwalt für Ausländerrecht und Abschiebung und hören mal ob wir jetzt überhaupt noch eine Chance haben.... weinend

Vorher waren wir ja auf der sicheren Seite, mit dem Anfechten des illegalen Aufenthaltes, aber jetzt..... sieht es bestimmt schlecht aus....

Wir kommen uns vor wie die Schwerverbrecher.....

Wisst Ihr irgendwelche Tips, oder Ratschläge???

Er möchte unbedingt hier leben und arbeiten, hat er es sich jetzt wirklich zu nichte gemacht?

LG Hanni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #44 - 17.07.2007 um 17:46:29
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 17:04:02:
Deshalb wird diesbezüglich die Ermessensausweisung geprüft!!!
Bei dem AE-Antrag im Januar für die Schule hat er die Straftat glaube ich nicht angegeben...
Und das ist wohl unvollständige Angaben gemacht, und deshalb ein Ausweisungsgrund!
 


Hallo,

welche Strafen liegen konkret vor gegen welche Vorschriften wurde verstoßen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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