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US-Amerikaner illegal??? (Gelesen: 26.259 mal)
Hanni78
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04.07.2007 um 13:02:41
 
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen... unentschlossen

Also, mein Verlobter ist US-Amerikaner und lebt seit 2005 in Deutschland.
D.h. er ist nach Deutschland gekommen und hat hier innerhalb der 3 visumfreien Monate einen Job über die US-Army bekommen, aber als Zivilist, da er nicht mehr in der Army ist.
Dort arbeitete er bis april 2006. Danach hat er einen Deutschkurs belegt und ihn im Juli unterbrochen da sein Vater verstorben ist und er in die Staaten zurück ging.
Im Oktober ist er wieder eingereist ohne Probleme und wieder mit der 3 monatigen visumfreien Erlaubnis.
Im Januar 07 hat er sich wieder zu einem Deutschkurs angemeldet, daraufhin auch die Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt bis Ende des kurses (30.05.07) erhalten.
So, und im März musste er diesen Kurs wieder unterbrechen, ist wieder in die Staaten zu Erschaftsregelungen...
Er kam am 19.05.07 wieder und ich dachte, und hier liegt das Problem, er hat wieder 3 Monate visumfrei. Er war doch fast 3 Monate ausser Lande...
Ich habe mich jetzt bei der Ausländerbehörde gemeldet, da er eine Arbeit beginnen möchte und auch schon Jobangebote hat, und wollte so ein Formular haben...
Da hat jetzt der Berater der Behörde gesagt, das er sich illegal aufhalten würde...
da ich ihn  nicht abgemeldet habe beim einwohnermeldeamt als er im März in die Staaten ging...
Der Beamte hat gesagt er müsse das melden und es kommt zu einer Ordnungswidrigkeitsklage....
Und da ich ja gesagt habe er dürfe 3 Monate hier visumfrei bleiben und Arbeit suchen.... kommt auf mich eine Anzeige wg Beihilfe dazu.....

Mein Gott, bin total geschockt....
Er muss zwar nicht gleich aureisen, da wir jetzt den Antrag auf Verlängerung der AG einreichen und next week die Bescheinigung vom evtl Arbeitgeber...
Aber die Klage droht trotzdem.

Jetzt meine Frage.....
Ist das wirklich so das ich und mein Freund nicht um eine Klage herumkommen?
Habe ich oder wir wirklich sträflich gehandelt???
Wenn dann doch unbewusst.... Ich mach doch das nicht mit Absicht....

Und noch ne Frage, er ist hier erwischt worden beim Autofahren ohne zulässige Erlaubnis... und hat eine Bewährungsstrafe...
Muss er jetzt ins Gefängnis? Ist das ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen???

Entschuldigung das es so lange geworden ist.....
Ich weiss nicht wo ich mich / wir uns hin wenden sollen....
Vllt kann uns jemand hier weiterhelfen...

Vielen Dank im Voraus

LG Hanni
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Antwort #1 - 04.07.2007 um 14:53:19
 
Wenn er eine Strafe bzgl. des Illegalen Aufenthaltes bekommen sollte, ist es möglich, dass die Bewährung wiederrufen wird. Das kann aber nur die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht entscheiden.

Da er bei dir gewohnt hat und du mit dem Fall betraut warst, kannst du auch eine Anzeige zur beihilfe bekommen(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Wir nehmen aber meist diesen Sachverhalt auf, leiten ihn an die Polizeiinspektion weiter welche dann die Ermittlungen aufnehmen.

Ich würde mich aber zur Not nochmals an die ABH wenden und nachfragen, ob nun tatsächlich eine Anzeige kommen wird. Evtl. kann man dies dem Sachbearbeiter nochmals genau erläutern, wie das alles so passiert ist!

Ich hoffe ich konnte zumindest etwas helfen Smiley

Grüße
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Hanni78
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Antwort #2 - 04.07.2007 um 15:01:27
 
Danke für die schnelle Antwort. Smiley

Hm, mit dem Sachbearbeiter lässt es sich sehr schwer reden, der ist total stur und ich habe es ihm ja erklärt aber er sagte... er muss das melden... sieht er ja gar nicht ein das nicht zu tun.

Gibt es eine höhere Stelle, also einen Vorgesetzten an den ich mich vllt wenden könnte?

Und stimmt das wirklich das er NICHT die 3 monatige visumfreie Erlaubnis hat wenn er doch über 2 Monate nicht in D war???
Ich habe einfach den Fehler begangen ihn abzumelden...
Dafür kann man ihn doch nicht so hart bestrafen oder?

LG Hanni
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Antwort #3 - 04.07.2007 um 15:08:11
 
Mir stellen sich allerdings noch Fragen ...

Wieso ne "OWi"? - evtl weil es gar nicht um den Aufenthalt, sondern um die nicht erfolgte Abmeldung (und die nicht erfolgte neue Anmeldung) geht?

Kommt es hier nicht zu einer komplexen Verquickung von nationaler AE und visumfreien EU-Aufenthalt? Könnte man zugunsten des Betroffenen nicht annehmen, dass am 19.5.07 eine visumfreie "erste Einreise" stattfand (die andere erste Einreise war ja Okt 06, Bezugszeitraum wäre also rum), so dass er jetzt immer noch im visumfreien Bereich wäre?

Nachtrag:
Was denn jetzt? Du hast ihn abgemeldet oder nicht?
BTW, DU kannst niemanden "abmelden". Du kannst höchstens die Meldebehörde über den Auszug informieren, die ihn dann von Amts wegen abmelden könnten. Die Meldepflicht ist eine persönliche Pflicht und wird nur in Ausnahmefällen (Famiilie, Hotels, etc) von anderen übernommen.
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Hanni78
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Antwort #4 - 04.07.2007 um 15:15:19
 
Hallo Inge,

ja, der Beamte An der ABH sagte, ich habe den Fehler begangen da ich ihn nicht abgemeldet habe. Und somit ist für die ABH er noch da und nie weg gewesen, somit hat er sich nach Ablauf des Visums für den Deutschkurs nicht gemeldet zwecks Aufenthaltverlängerung... Und deswegen ist er illegal!!!

Aber ich muss sagen, es liegt wirklich der Fehler nur bei mir, weil ich eben dachte, ja okay er reist aus, 2 Monate später wieder ein und da er ja im halbjahr noch nicht visumfrei hier war, hat er jetzt visumfreien Aufenthalt und hat schön Zeit die Arbeitsstelle zu finden...

Jetzt soll alles kaputt gehen, nur weil ich ihn nicht abgemeldet habe...
Ich kann aber leider mit dem Beamten nicht reden, er ist vollkommen unzugänglich und hört mir nicht zu...

Und wird indirekt beleidigend.

LG Hanni
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Hanni78
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Antwort #5 - 04.07.2007 um 15:19:00
 
Ja, sorry, also da ich ja immer der Fahrer bin... und alle Ämter in unserem Umkreis KEIN englisch sprechen und er nicht sehr gut deutsch, haben die ABH und die Gemeinde darum gebeten das ich das mit ihm zusammen mache..

Und als ich mich letztes Jahr erkundigt habe, als sein Vater verstorben war, da sagte das Einwohnermeldeamt, wenn er ja nur vorübergehend ausreist und wieder kommt braucht er sich nicht ständig an und abmelden...

So und jetzt habe ich nicht nachgefragt und bin dran...

LG

Also: er ist noch immer bei der Meldebehörde gemeldet, er ist ja auch nicht ausgezogen. Er war nur zeitweise in seinem Heimatland wg Erbschaft...
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 15:19:16
 
Man könnte es evtl. so auslegen, dass sein regulärer Aufenthalt im März beendet war, er im Mai neu einreiste (hat aber dann keine 3 Monate Visumfreien aufenthalt, da er auch keine 3 Monate im Ausland war!!)!!

Wurde er nun damals abgemeldet oder nicht??

Ich muss ehrlich sagen, ich habe so auf die schnelle keinen passenden § weder im AufenthG noch in EU-Richtlinien in dieser Richtung gefunden. hä?

Er sollte nochmals mit dem Sachbearbeiter reden, die Flugtickets evtl. vorlegen und es nochmals prüfen lassen. Falls er nicht abgemeldet wurde, könnte der Sachbearbeiter auch meinen, dass er von Mai bis jetzt ohne gültigen Aufenthaltstitel gewesen ist, und dass wäre wiederum tatsächlich in illegaler Aufenthalt.

Aber bitte nagel mich nicht auf diese Aussage fest, solch einen Fall hatten wir hier noch nicht. Entweder meldeten sich die Personen ab, teilten uns die Gründe mit blieben bis zum ende.

OWI kommt bei vergessener An-Abmeldung zu tragen.
Anzeige wegen illegalem Aufenthalt.

Was hat der Sachbearbeiter denn gesagt?

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Antwort #7 - 04.07.2007 um 15:20:17
 
So da war ich zu langsam  Durchgedreht

Du kannst ja die Ausreisen mit Flugtickets belegen oder??
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Muleta
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Antwort #8 - 04.07.2007 um 15:23:55
 
Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 13:02:41:
Im Oktober [2006] ist er wieder eingereist ohne Probleme und wieder mit der 3 monatigen visumfreien Erlaubnis.
Im Januar 07 hat er sich wieder zu einem Deutschkurs angemeldet, daraufhin auch die Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt bis Ende des kurses (30.05.07) erhalten.
So, und im März musste er diesen Kurs wieder unterbrechen, ist wieder in die Staaten zu Erschaftsregelungen...
Er kam am 19.05.07 wieder und ich dachte, und hier liegt das Problem, er hat wieder 3 Monate visumfrei. Er war doch fast 3 Monate ausser Lande...
Ich habe mich jetzt bei der Ausländerbehörde gemeldet, da er eine Arbeit beginnen möchte und auch schon Jobangebote hat, und wollte so ein Formular haben...


- ob er hier noch rechtmäßig war, kann man durchaus unterschiedlich sehen.
- er muss nicht ein Formular holen, sondern ganz zackig einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen (am besten nachweislich schriftlich - auch formlos).

Ggf. ist eine kurzfristige Auseise zur Streitvermeidung sinnvoll, Schweiz oder UK bieten sich an. Dazu sollte man dann aber erstmal in Ruhe die Reaktion der ABH abwarten.

Die (fehlende) Abmeldung ist m.E. völlig irrelevant.

Muleta
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Antwort #9 - 04.07.2007 um 15:25:32
 
Zitat:
Und somit ist für die ABH er noch da und nie weg gewes

Stempel im Pass (Ausreise, bzw erneute Einreise)? Flugtickets?
Ggfs KÖNNTE es ausreichend sein, seine Ausreise und die erfolgte neue "erste Einreise" (bzgl visumfreien Aufenthalt nach Schengen-Regelung) nachzuweisen, um das Problem zu lösen.

Der SB würde sich auch leicht lächerlich machen, wenn der den durchgehenden Aufenthalt ALLEINE an der fortbestehenden Meldeaddresse festmachen würde. Dann müsste er ja auch akzeptieren, dass die AE eines Ausländers nicht erlischt, wenn dieser sich zwar 9 Monate im Ausland aufhält, sich hier aber nicht abmeldet. In solchen Fällen hält sich die ABH dann aber ja auch an den Pass (oder andere Erkenntnisse) um festzustellen, dass die AE erloschen ist.
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Antwort #10 - 04.07.2007 um 15:26:04
 
Hallo,

ja natürlich Flugtickets hat er und im Reisepass ist ja auch der Stempel.

Dann hat er vllt zumindest 2 Monate visumfreien Aufenthalt? Er war 2 Monate weg?

LG
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Antwort #11 - 04.07.2007 um 15:29:55
 
Das meinte ich ja, ich lasse mir in solchen fällen immer die Tickets vorlegen.

Wir handhaben es auch so, dass die Ausländer, welche aus den Visumfreien staaten (z.B. bei AuPair) an ihre reguläre Aufenthaltsdauer mit Aufenthaltstitel die 3 Monate Visumfrei dranhängen dürfen.

Wie gesagt es ist gut möglich, das dass andere ABH`s anders sehen!
Deshalb gebe ich hier keine verbindliche Aussage dazu ab!!

Das mit Abmeldung wäre interessant, bzgl. OWI oder Anzeige, was nun gemeint war!!
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Antwort #12 - 04.07.2007 um 15:31:28
 
ja, nur kurzfristige nochmalige Ausreise?
Und was dann? Er war doch erst weg, und ist 19.05. wieder gekommen.

Ja der SB begründet es so: für ihn war er nie weg, also ist er noch immer da nach Ablauf (30.5.07) der AE.

Aber die AE war doch nicht gültig, da er sich ja an der Deutschschule abgemeldet hat, und dann ausgereist ist.
Nur beim Einwohnermeldeamt war er nciht abgemeldet!

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Antwort #13 - 04.07.2007 um 15:33:00
 
Zitat:
Dann hat er vllt zumindest 2 Monate visumfreien Aufenthalt? Er war 2 Monate weg?

Spielt keine Rolle. Die Schengen-Regelung bzgl "Edel"-Drittstaatlern und visumfreien Aufenthalt ist nicht ganz ohne Haken und Ösen. Wenn man es geschickt anstellt, kann man sich 2 Monate und 29 Tage in D aufhalten, für einen Tag in die Schweiz fahren und direkt danach WIEDER für drei Monate einreisen. THEORETISCH (!) Ist es sogar möglich (wenn auch drei Monate illegal sind), 6 Monate am Stück zu bleiben, dann 1 Tag raus und drei Monate wieder legal rein. So sieht es jedenfalls der EUGH (s. Urteil Bot).

Das ganze ist wegen des EU-Bezug und der ziemlich hirnrissigen "Erste Einreise"-Regelung doch etwas komplexer als es auf den ersten Blick scheinen mag.
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Antwort #14 - 04.07.2007 um 15:33:38
 
Ja von einer ABH in einem anderen Kreis, habe ich die Auskunft auch, das er eigentlich nach der Beendigung der Schule sowieso wieder 3 Monate Aufenthalt dranhängen darf, aber nunja wir lebn halt in einem anderen Kreis, mit einem sehr uneinsichtigen SB.
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