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US-Amerikaner illegal??? (Gelesen: 26.262 mal)
Muleta
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Antwort #45 - 17.07.2007 um 17:50:03
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 17:04:02:
Wir haben letzte Woche den Äußerungsbogen wg OWi erhalten, und haben ihn ausgefüllt und alle Aufenthalte u.s.w. angegeben, und wieder eingereicht...


manchmal sollte man vielleicht doch wegen jedem Sch... einen Anwalt nehmen. Euch war bewusst, dass mit Ausnahme der Personalien überhaupt keine Angaben gemacht werden müssen?

Zitat:
...Er schreibt, wie ich weiter vorne ja auch erwähnt hatte, das ihm zu Ohren gekommen ist das mein Verlobter ja mit dem Gesetz in Konflikt stand....
(1. Vergehen wg Trunkenheit im Verkehr -> Geldstrafe, 2. Trunkenheit im Verkehr und fahren ohne FS -> 2 Jahre Bewährung keine Geldstrafe; ich weiss das ist sehr schlecht, aber er hat 2 mal einen riesen Fehler gemacht, und bereut das sehr)
Deshalb wird diesbezüglich die Ermessensausweisung geprüft!!!
Bei dem AE-Antrag im Januar für die Schule hat er die Straftat glaube ich nicht angegeben...
Und das ist wohl unvollständige Angaben gemacht, und deshalb ein Ausweisungsgrund!


naja, das wird dann wohl auch eine Ermessensausweisung werden. Wie wär's mal langsam mit einer Heirat?

Muleta
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Antwort #46 - 17.07.2007 um 17:51:18
 
Hallo ronny,

also 1. Trunkenheit im Verkehr, Führerscheinentzug für 6 Monate und Geldstrafe
Im Urteil steht Vergehen...
2. innerhalb der 6 Monate Fahrverbot, Trunkenheit im Verkehr und fahren ohne Fahrerlaubnis,
Strafe: keine Geldstrafe, 6 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, da Angeklagter sich einsichtig zeigt... so stehts im Urteil...

Habe die Urteile leider nicht vorliegen im Moment...

LG Hanni
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Antwort #47 - 17.07.2007 um 17:55:34
 
Hallo Muleta,

wir dachten, wir können den SB wg der OWi beweisen, das er nicht illegal ist...
Ich dachte man muss erklären warum man der Zuwiderhandlung nicht zustimmt...

Ja ich wollte nicht heiraten auf Druck....
Aber wenn es nicht anders geht, irgendwann wollten wir ja heiraten, aber eben erst wenn mal bisschen Geld und so da ist, damit das auch schön wird...

LG
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Antwort #48 - 17.07.2007 um 18:27:17
 
Muleta schrieb am 17.07.2007 um 17:50:03:
naja, das wird dann wohl auch eine Ermessensausweisung werden. 


Würde ich bei den Strafen ohne nähere Angaben auch so sehen  § 55 Abs. 2 Ziffer 2 dürfte im Minimum vorliegen. Bis jetzt...

Wenn noch eine (durchaus denkbare ) Geschichte nach § 95 Abs.2 Ziffer 2 hinzukäme, könnte es düsterer aussehen. Sind zumindest Denkansätze in dieser Richtung erkennbar.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #49 - 17.07.2007 um 18:59:41
 
Danke für die Antworten...

§95 2/2: illegaler Aufenthalt...
Deshalb sind wir  beim Anwalt, da wir bei dem OWi Äußerungsbogen der Beschuldigung nicht zustimmen... (siehe weiter oben...)

Und eine Heirat rettet dann vor Ausweisung???
Und ist dann eine AE und Arbeitserlaubnis einfacher zu bekommen???

LG Hanni
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Antwort #50 - 17.07.2007 um 19:07:38
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 18:59:41:
§95 2/2: illegaler Aufenthalt...
Deshalb sind wirbeim Anwalt, da wir bei dem OWi Äußerungsbogen der Beschuldigung nicht zustimmen... (siehe weiter oben...)


hallo,

Nicht dass wir uns falsch verstehen, hier geht es nicht mehr um bloßen illegalen Aufenthalt, der wäre bei Ziffer Abs. 2 Ziffer 1 zu suchen,
sondern § 95 Abs. 2 Ziffer 2 sieht vor:

Zitat:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1

a) in das Bundesgebiet einreist oder

b) sich darin aufhält oder

2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


wenn dann ein böswilliger Richter aus dem illegalen Aufenthalt und den Falschangaben (möglicherweise noch innerhalb der ersten Bewährungsfrist) auf eine Gesamtstrafe von sagen wir einem Jahr ohne Bewährung erkennen sollte, dann verlassen wir den Bereich einer Ermessensausweisung und kommen in die Regelausweisungstatbestände.
Da könnte sogar eine gerade geschlossene Ehe evtl. nicht mehr helfen.

Sorry ..

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #51 - 17.07.2007 um 22:01:47
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 18:59:41:
Und eine Heirat rettet dann vor Ausweisung???


das macht die Ausweisung unwahrscheinlicher und falls es doch dazu kommt, die Sperrfristen kürzer. Aber vielleicht habt ihr ja auch schon Pläne hinsichtlich der Arterhaltung, das würde dann (aufenthaltsrechtlich) nochmals Vieles vereinfachen.

Zitat:
Und ist dann eine AE und Arbeitserlaubnis einfacher zu bekommen???


kurz gefasst: ja, erheblich.

Im Übrigen möge er sich bitte zur Abwechslung einfach mal an die deutschen Gesetze halten. Kfz-Fahrten im Suff und ohne Führerschein sind in seinem Heimatland jedenfalls auch kein Kavaliersdelikt, wie vor kurzem in allen Medien ausgiebig berichtet wurde.

Muleta
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Antwort #52 - 18.07.2007 um 09:55:23
 
Danke für Eure Antworten Smiley

Ich habe da schon Bedenken, das ich bis zum Monatsende das hin bekomme mit der Arterhaltung Zwinkernd

Und durch meinen Job (Radiologieassistentin) ist es eher unwahrscheinlich das das so schnell klappt...
Und muss ja auch gut geplant sein...

Ja natürlich sollte er sich an die Gesetze halten...
Ihm das schon bewusst das es nicht richtig ist was er tat...
Ist ja jetzt 1,5 Jahre her und seit dem ist ja alles gut...
Dummheiten machen manche Männer einfach ohne zu Denken... (bes. junge Männer Zwinkernd)
Ich heisse das ja wirklich nicht gut, nicht das ihr das denkt....
Ich bin sehr bodenständig und war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt...
...bis jetzt... Traurig
-> Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und falschen bzw unvollständigen Angaben bei AE-Antrag!... puhhh

Heute haben wir Anwaltstermin, mal sehen welche Chancen er hat...
Werde berichten...

LG Hanni
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Antwort #53 - 18.07.2007 um 16:59:11
 
Hanni78 schrieb am 18.07.2007 um 09:55:23:
Ich habe da schon Bedenken, das ich bis zum Monatsende das hin bekomme mit der Arterhaltung Zwinkernd


das wird knapp, aber wenn man jung ist...

Zitat:
-> Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und falschen bzw unvollständigen Angaben bei AE-Antrag!... puhhh

Heute haben wir Anwaltstermin, mal sehen welche Chancen er hat...


hmm... der Anwalt darf Euch in der strafrechtlichen Sache nicht beide beraten und verteidigen. Aber das wird er Euch sicherlich selbst sagen...

Muleta
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Antwort #54 - 19.07.2007 um 18:31:07
 
Hallo Muleta,

naja, sooo jung bin ich ja auch nicht mehr Zwinkernd
Bin schon fast 30!!! Augenrollen

Ja, wir waren gestern beim Anwalt...

Er kennt die zuständige ABH und auch den SB!!!
Er sagte: die ABH handelt gerne so, das Ausländer auch Ausländer bleiben... also "aus dem Land" sind!!!

Der SB hat überzogen gehandelt, und teilweise auch nicht nachvollziehbar... sagt der RA.

Jedoch ist es jetzt schwierig und teuer das vor Gericht zu erstreiten....

Am einfachsten meint er ist die Eheschließung, dann hat mein "dann Mann" die AE mit Arbeitserlaubnis erst für ein Jahr und dann immer verlängerung...

Oder ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Landkreis...
Wo die ABH nicht so extreme Ansichten hat....
Er soll sich in dem anderen Kreis wohnhaft melden, und gleich zur zuständigen ABH und die fordern die Akten dann von der jetzigen ABH an...
Und der RA meint es ist sehr unwahrscheinlich das diese ABH (dem RA auch bestens bekannt, gleiche Stadt!) die Sache genauso sieht wie die jetzige....

Wg der OWi sagte er wir sollen mal abwarten, was nach der Äußerung die mein Verlobter gemacht hat kommt und wenn es nicht eingestellt wird, dann sollen wir wieder zu ihm.

Der RA sagt das das Gesetz sehr schwammig geregelt ist und das die jetzige ABH alles sehr eng setzt und die ABH in der Stadt des RA arbeitet sehr mit den Ausländern zusammen und sucht immer eine Lücke und bis jetzt hat es noch keinen fraglichen ihm bekannten Fall wg Ausweisung ect dort gegeben....

Jetzt werden wir mal überlegen was das beste ist....
Umzug zu einem Freund oder Zimmer mieten, mal sehen, ob wir was passendes finden so schnell...
Gilt auch ein Umzug zu einem anderen Familienmitglied, also zu meiner Schwester???

Ich bin ja im Moment nicht angeklagt... Deshalb fällt meine Rechtsberatung oder Vertretung ja weg...

Kennt ihr noch ein paar Tips???

LG Hanni
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Antwort #55 - 21.07.2007 um 10:58:08
 
Hallo,

schae das keiner mehr was weiss Griesgrämig

Aber jetzt habe ich noch eine Frage...

Gestern ist eine Vorladung gekommen, von der Polizei...
Befragung als Beschuldigter.... wg illegalem Aufenthalt Augenrollen

Jetzt war unser Anwalt aber nicht mehr da....
Und wir sind das aufgeregt...

Kann uns jemand sagen, warum jetzt sowas kommt???
Wir haben den Äußerungsbogen der OWi doch ausgefüllt, da steht doch alles drin...
Ich habe ihn auf deutsch geschrieben....
AUf der Polizei soll auch ein Dolmetscher da sein....

Heisst das jetzt, das der SB der OWi Klage eingereicht hat, oder Anzeige erstattet, oder wie???

Und was bringt das jetzt, der Polizei das ganze nochmal zu erklären...
Unserer Meinung nach und auch RA ist er ja nicht illegal.....

Und jetzt???

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...

LG Hanni
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Zeppelin
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Antwort #56 - 21.07.2007 um 11:18:07
 
Klingt nach einem formalen Verfahren der Polizei.
Weiß nicht was Muleta oder Euer RA dazu sagen würden, aber ich denke, eine Aussageverweigerung würde nicht gerade zur Niederschlagung der Angelegenheit beitragen. Eher denke ich, dass bei der Vernehmung die Einzelheiten nochmals erläutert werden können und somit die Einstellung der Sache wahrscheinlicher wird.
Die Anwesendheit des RA wäre sicher sinnvoll.

Dolmetscher? Spricht/versteht Dein Verlobter so wenig deutsch? Ansonsten kannst Du ggf. als Sprachmittlerin auftreten.

Das mit dem Umzug in den Zust-Bereich einer anderen ABH halte ich kaum für zielführend, weil die sich ja auch nicht so einfach über das hinwegsetzen kann, was da nun am Laufen ist.


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Antwort #57 - 21.07.2007 um 11:40:53
 
Hallo Zeppelin,

danke für Deine schnelle Antwort Smiley

Ja er spricht wenig deutsch...
Ich ruf mal bei der Polizei an um den Termin zu bestätigen, und werde dann mal fragen ob ich auch als Sprachvermittlerin mit kann.
Ich habe ja eigentlich die Sache die ganze Zeit versucht zu regeln...
Da die ABH ja auf eigene Aussage hin kein Englisch spricht und ich am Besten bei allen Angelegenheiten dabei sein soll...

Ja der RA hat uns geraten in den anderen LK zu ziehen, also meinem Verlobten...
Er hat es erstens dort schon einfacher eine Arbeit zu finden da wir jetzt in einem Dorf wohnen wo die öffentl. Verkehrsmittelanbindung sehr schlecht ist...

Die andere ABH würde aber den illegalen Aufenthalt nicht so sehen...
Da das ja schon streitig ist... Er ist ja am 19.05.07 eingereist um sich eine Arbeit zu suchen...

Gegen die OWi können die anderen ABH natürlich nichts mehr machen, denke ich, aber vllt haben wir ja Glück und es löst sich das Problem...

Weisst Du vllt wie das ablaufen würde wenn er sich jetzt ummeldet??
Also einfach bei der anderen Einwohnerbehörde anmelden, und dann???
Muss er sich bei der ABH im anderen Kreis melden?
Oder abmelden bei der alten ABH?
Und muss man der neuen ABH den Fall gleich schildern das die die Akte kommen lassen?

So ein Durcheinander... da blickt man kaum mehr durch.... Traurig

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Antwort #58 - 21.07.2007 um 13:03:18
 
Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 11:40:53:
Also einfach bei der anderen Einwohnerbehörde anmelden, und dann???  

Nur Ummelden ist zu wenig. Dein Mann müßte dort auch seine Hauptwohnung begründen.

Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 11:40:53:
Muss er sich bei der ABH im anderen Kreis melden? Oder abmelden bei der alten ABH?

Nein! Das geschieht automatisch über die jetzt zuständige Meldebehörde.

Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 11:40:53:
Und muss man der neuen ABH den Fall gleich schildern das die die Akte kommen lassen?  

Das würde sicherlich den Zeitablauf verkürzen, sonst geht es über den Dienstweg; das dauert länger.

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Antwort #59 - 21.07.2007 um 13:22:49
 
Hallo trixie,

danke für Deine Antwort.

Wir sind nicht verheiratet! Begründen kann er das doch mit der einfacheren Arbeitssuche oder??
Bei uns auf dem Dorf gibt es keine Arbeit, und Busse fahren da leider nur spärlich welche...

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