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was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen??? (Gelesen: 50.969 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #90 - 05.06.2007 um 20:34:10
 
§ 2 HSG NW
Rechtsstellung
(1) Die Hochschulen nach § 1 Abs. 2 sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtungen des Landes. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze (Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen).


§ 87  AufenthG Übermittlungen an Ausländerbehörden
(2) Öffentliche Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie Kenntnis erlangen von

1.dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel  besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
 
3. einem sonstigen Ausweisungsgrund;
in den Fällen der Nummern 1 und 2 und sonstiger nach diesem Gesetz strafbarer Handlungen kann statt der Ausländerbehörde die zuständige Polizeibehörde unterrichtet werden, wenn eine der in § 71 Abs. 5 bezeichneten Maßnahmen in Betracht kommt; die Polizeibehörde unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde


Ich kann Ronny nur beipflichten:
Nach dem HSG sind die Hochschulen öffentliche Stellen, die bei Immatrikulation die entsprechenden Voraussetzungen - also auch die Legalität des Aufenthaltes- prüfen müssen (§ 65 HSG NW) und deshalb auch Ahnung von den Erlöschenstatbeständen haben müssen.
Geh mal davon aus, dass die entsprechenden Mitarbeiter auch im Kontakt zu den ABH's stehen.
Damit besteht die Pflicht nach 87 II  1 und 3 AufenthG der Mitteilung.

flopking schrieb am 05.06.2007 um 10:14:35:
ich bin erst heute vom Standesamt gekommen,und meine verlobte und ich haben danach gefragt was für Papiere brächten um zu heiraten.. die beamtin hat mein Pass daten angegeben und geguckt nach meinem Visum (und hat gesagt : gültig bis 15.09.08),nach meiner Meldebescheinigung(alles im grünen bereich)....etc ich musste weder mein Studentenausweis virlegen,noch muss ich später bei Eheschliessenantrag mein Studiumbescheinigung mitbringen!!!!   


Arglistige Täuschung ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Recht. Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte
Quelle Wikipedia

Wenn jetzt eine Willenserklärung abgegeben wurde oder wird, könnte hier eine arglisige Täuschung vorliegen, da flopking derzeit keinen gültigen Titel besitzt und  wissentlich trotzdem den AT vorlegte.

Da das SS am 01.04.07 begann, die ExMa allerdings zu diesem Zeitpunkt erfolgte, dürfte sie -nach allgemeinen Verwaltungsregeln- nach einem Monat unanfechtbar sein, wenn der Wierspruch verspätet eingelegt wurde.

Das würde bedeuten, dass die AE unwiderruflich erloschen sein dürfte und bei einer ernuten Einschreibung ein neuer AT beantragt werden muss.

Jetzt wären allerdings der Wortlaut der ExMa, der Zustellungszeitpunkt und ein Experte im Hochschulrecht notwendig.

Ich gehe momentan davon aus, dass kein gültiger AT mehr vorliegt.

proll
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flopking
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #91 - 21.09.2007 um 14:52:12
 
Hallo zusammen,
nach über 3 Mon. melde mich wieder hier im forum.
da Mein Beitrag damals eine interessante diskussion aufgelöst hat,möchte ich zumindest die geschichte noch mal zu ende bringen ,und das ganze updaten.
wie ihr vllt nicht weisst,habe mich nachträglich bei der Uni. angemeldet,musste ich zwar 20 Euro Gebühren bezahlen aber wars auf jeden Fall wert.
Danach sind wir zum Standesamt gegangen und haben alle benötigten Papiere abgegeben.(zwar musste ich von meinem Heimatland Geburtsurkunde usw mir schicken lassen und übersetzen lassen .. etc aber wir haben alles ganz schnell erledigt.
Danach Im August haben wir wie geplannt  Urlaub in Marokko gemacht wie vorher geplannt.
Danach Im September haben wir uns das Ja Wort gegeben.und alles war wunderschön,und alles diese Probleme und Ängste haben wir überstanden.(gott sei Dank)
Da Mein Studentenvisum erst im Okt.2008 ausläuft habe ich der Ausländerbehörde nicht bescheid gesagt dass ich geheiratet hab usw.. aber die wiessen das schon,ich hab zuletzt einen Brief vom Ausländeramt bekommen,aso quasi einen Termin,damit ich mein Heiratsurkunde usw vorliegen kann,um ein AE zu bekommen.
so das ist alles..
ich wollte mich bei allen hier bedanken,die sich einen moment für meinen Beitrag interessiert haben.ich bedanke mich auch bei den Leuten ,die mir Ratschäger gegeben haben,und auch bei den anderen ,die mich kritisiert haben...
Ein großes Lob an euch..
Flopking
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #92 - 21.09.2007 um 16:31:58
 
...die 20 Euros dürften sich rentiert haben...
Glück gehabt! Glückwunsch!
thom

Hast hier nebenher eine interessante Diskussion losgetreten
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