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Änderung StAG (Gelesen: 18.048 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 05.06.2007 um 11:27:29
 
Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 21:24:50:
Hättest du die Ahnung gehabt, hättest du schon langst die Antwort gegeben. Laut lachend Laut lachend


Wenn ich die Antwort nicht wüsste, hätte ich nie das Wort "zweifellos" geschrieben...  Cool
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 05.06.2007 um 11:35:01
 
chap schrieb am 05.06.2007 um 11:27:29:
Wenn ich die Antwort nicht wüsste, hätte ich nie das Wort "zweifellos" geschrieben...  Cool

Ja Ja, chap, natürlich Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Sag doch, wieso Zitat:
Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
- BT-Drs. 14/5335,
14/5654, 14/4537, 14/5798
Artikel 84 Abs. 1 GG

zustimmungsfrei ist. Cool Cool
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 05.06.2007 um 11:40:37
 
Hi Ralf,

Ralf schrieb am 04.06.2007 um 23:33:32:

Ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG steht
momentan nicht zur Debatte.


Es steht: http://dip.bundestag.de/gesta/16/B041.pdf , aber ist ziemlich chancenlos... Smiley
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Antwort #18 - 05.06.2007 um 11:44:34
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 11:35:01:
Ja Ja, chap, natürlich Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Sag doch, wieso
zustimmungsfrei ist. Cool Cool


Lese mal Art. 73 GG...  Cool
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Antwort #19 - 05.06.2007 um 22:26:46
 
Zitat:
Lese mal Art. 73 GG...  Cool

Schon wieder faule Ausreden, das will mir nicht einleuchten. Klär bitte in Detail mit ganzem Hintergrund, wieso das "Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
- BT-Drs. 14/5335,
14/5654, 14/4537, 14/5798 " zustimmungfrei ist. Wieso denn Art. 73 GG. in dem Fall anwendbar? Zwinkernd

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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 06.06.2007 um 09:49:17
 
chap schrieb am 05.06.2007 um 11:44:34:
Lese mal Art. 73 GG...  Cool

Apropos: Art. 73 GG
Zitat:
http://dejure.org/gesetze/GG/73.html
Artikel 73

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
...
9a.       die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht;
...
(2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 9a bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Lt. deinen "Argumentation mit Verweis  auf Artikel 73, ist von dir erwähntes "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher 
Richtlinien der Europäischen Union" gleich zustimmungsfrei Zwinkernd
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Mick
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Antwort #21 - 06.06.2007 um 10:54:02
 
Hoi,

ist doch letztlich auch egal, ob es zustimmungs-
pflichtig oder zustimmungsfrei ist und stattdessen
ein Einspruch möglich ist. Fakt ist: Es wird dem
Bundesrat vorgelegt und hierdurch verzögert sich
ggf. der Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Änderung:
Ach und nochwas:

Für den Vorwurf an mich, ich würde über Tatsachen
täuschen und diese vertuschen, erhälst Du eine
Nachdenkgelegenheit:

[warnred=Thorsten,14]14 Tage Pause für Thorsten[/warnred]
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« Zuletzt geändert: 06.06.2007 um 11:28:45 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ralf
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Antwort #22 - 06.06.2007 um 11:12:43
 
Für Interessierte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrftiges_Gesetz

Zitat:
Die Föderalismusreform (verabschiedet Juli 2006) verfolgte das Ziel, die Zahl der Zustimmungspflichtigen Gesetze zu vermindern, um die "Blockadepolitik" der Länderkammer zu entkräften. Der Bund gesteht in bestimmten Bereichen (Konkurrierende Gesetzgebung, vgl. Art. 72 und 74 GG) den Ländern das Recht zu, eigene Verfahrensvorschriften für Gesetze zu erlassen. Inhalt und Ausführung des Gesetzes werden dort also getrennt. Damit entfällt für diese Bereiche die Zustimmungspflicht der Länderkammer. Nur dort, wo der Bund auf einheitlichen Vorschriften zur Durchführung eines betreffenden Gesetzes besteht, tritt wieder der alte Effekt ein: das Gesetz wird zustimmungspflichtig.
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chap
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Antwort #23 - 06.06.2007 um 12:29:09
 
Thorsten schrieb am 06.06.2007 um 09:49:17:
Apropos: Art. 73 GG
Lt. deinen "Argumentation mit Verweis  auf Artikel 73, ist von dir erwähntes "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher 
Richtlinien der Europäischen Union" gleich zustimmungsfrei Zwinkernd


Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG...  Cool
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Antwort #24 - 06.06.2007 um 12:46:00
 
chap schrieb am 06.06.2007 um 12:29:09:
Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG...

Hi,
dann solltest Du aber dort auch den Abs. 2 lesen Zwinkernd

Vielleicht sollten wir es bei Antwort #21 belassen...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #25 - 06.06.2007 um 14:03:37
 
Mick schrieb am 06.06.2007 um 12:46:00:

Hi,
dann solltest Du aber dort auch den Abs. 2 lesen Zwinkernd

Vielleicht sollten wir es bei Antwort #21 belassen...



Vielleicht ist es wirklich egal, ob das Gesetz zustimmugspflichtig oder zustimmungsfrei ist, aber es ist zustimmungspflichtig. Im Übrigen bin ich mit der Antwort #21 einverstanden... Smiley
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Antwort #26 - 07.06.2007 um 07:38:27
 
chap schrieb am 06.06.2007 um 12:29:09:
Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG...  Cool

"Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" ist lt. deiner "Argumentation" mit dem Hinweis auf Art 73, die du zwar für ein anderes Gesetz eingeführt hast, war schon zustimmungsfrei.
Dann lesen wir Artikel 74
Zitat:
http://dejure.org/gesetze/GG/74.html
Artikel 74

(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
25.       die Staatshaftung;
...
       27.      die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung;

(2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 25 und 27 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.


Du kannst nun selber die Frage beantworten, ob im "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" die  "Artikelgesetze" den Nr 25 bzw. Nr 27 entsprechen.

Abgesehen davon, es ist nicht egal, ob es sich um Einspuch- o. Zustimmungsgesetz handelt. Da i 1. Fall (Einspuchgesetz ) hat der Bundestag die Möglichkeit,den Bundesrat's Einspuch  durch Mehrheitsbeschluß zurückgweisen.
In 2. Fall (Zustimmungsgesetz ) versagt der Bundesrat seine Zustimmung kommt das Gesetz nicht zustande.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 07.06.2007 um 07:48:12
 
[inv] Zitat:
Hoi,

Änderung:
Ach und nochwas:

Für den Vorwurf an mich, ich würde über Tatsachen
täuschen und diese vertuschen, erhälst Du eine
Nachdenkgelegenheit:



Ich habe gestern im Gästebuch meine Meinung den Bann betreffend geäußert.
Der Eintrag wurde gelöscht.
Hier
http://www.info4alien.de/nub_board.htm
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1080329133
gibt kein Wort darüber, dass für die Bewertung, die jemandem nicht gefällt bzw. jemand meint, die Bewertung ist falsch, eine Verbannung folgt. Abgesehen davon nutzt du deine Sperrungs-info4alien-Möglichkeiten übetrieben aus, indem du jemandem schlicht wg. Bewertungs sperrst. Alle andere User, die keine Moderatoren/Team-Mitglieder sind, können so was nicht.

P.S
Zitat:
8. Bewertungssystem
In unserem Board ist ein Bewertungssystem integriert. Bewertungen müssen begründet werden und sind nachvollziehbar. Ggf. löschen wir Bewertungen, wenn wir sie für unbegründet und nicht nachvollziehbar halten. "Newbies" können keine anderen User bewerten.
[/inv]

Admininfo:
Änderung:
Thorsten wurde bereits gestern wegen NUB-Verstoß für 2
Wochen gesperrt. Danach erfolgte ein Eintrag von ihm im
Gästebuch, wo er dazu rummotzte. Ist wiederum ein Verstoß
gegen die NUB (keine öffentliche Diskussion über Admin-Ent-
scheidungen).

Dann Neuanmeldung mit anderem Usernamen (Thorsten_). Das
ist ein erneuter NUB-Verstoß.

Daher wurde er auf Dauer gesperrt.
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« Zuletzt geändert: 07.06.2007 um 10:26:37 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #28 - 27.06.2007 um 09:19:43
 
Kann mir jemand sagen, ob die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Bundestag schon beschlossen ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruß,
Passi
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Antwort #29 - 27.06.2007 um 09:32:12
 
Im Bundestag im Rahmen des Gesamtpakets "2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz" , ja. - Jetzt steht die Befassung im Bundesrat an - soll wohl am 08.07.2007 passieren.


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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