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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung StAG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1179560102 Beitrag begonnen von Mono am 19.05.2007 um 09:35:01 |
Titel: Änderung StAG Beitrag von Mono am 19.05.2007 um 09:35:01
Hierzu habe ich folgende Information erhalten:
Die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. ABER: Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat wird darüber wohl frühestens im September befinden. Bayern und Baden-Württemberg sollen jedoch Bedenken angemeldet haben. Insbesondere werde beanstandet, dass nicht berücksichtigt wird, dass es unter den EU-Staaten auch Länder ohne Gegenseitigkeitsabkommen (z. B. Spanien) gibt und deshalb nicht pauschal auf das Erfordernis der Beibehaltungsgenehmigung verzichtet werden sollte, wenn eine weitere EU-Staatsangehörigkeit beantragt werde. Vermutlich wird sich das also alles noch etwas hinziehen. Mono |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Blaise am 20.05.2007 um 18:04:19
Hallo Mono,
bist Du sicher, dass die Änderungen des StAG zustimmungspflichtig sind? Und wenn ja, woraus ergibt sich das? ;) Grüße, Blaise |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Mono am 23.05.2007 um 20:05:25
Das war eine telefonische Information vom BVA auf meine Frage, bis wann mit dem Inkrafttreten der Änderungen zu rechnen sei. Ich gehe davon aus, dass sie zutreffend ist, bin mir aber auch nicht sicher, da ich keine nähere Kenntnis über den Verfahrensablauf habe.
Mono |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 24.05.2007 um 10:09:37 Blaise schrieb am 20.05.2007 um 18:04:19:
Hallo Blaise, zweifellos ist das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" zusitimmungspflichtig... :) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Blaise am 27.05.2007 um 22:33:04
Hallo,
wenn das "zweifellos" so ist, dann wäre ich für eine rechtliche Begründung sehr dankbar .... Grüße, Blaise |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 29.05.2007 um 15:10:17 Blaise schrieb am 27.05.2007 um 22:33:04:
Hallo, ich wäre auch sehr dankbar, wenn alle meine Fragen auf diesem Forum geantwortet worden waren... ;) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 03.06.2007 um 14:56:26 chap schrieb am 29.05.2007 um 15:10:17:
Just moment, chapo, du sagst doch "zweifellos ist das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" zusitimmungspflichtig..". Alslo du behauptest, das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" unterliegt der Zustimmungspflicht ;) Anderseits Zitat:
Nun das Fichtigste davon: "Alle Gesetze, für die das Grundgesetz nicht ausdrücklich eine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat anordnet, sind so genannte „Einspruchsgesetze". " und die Frage: wurde im GG für das Gesetz "zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" ausdrücklich eine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat angeordnet??? ;D :D Apropos: Was hat "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union", das du erwähnt hast, mit der geplanten Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm zu tun???? 8-) Natürlich, für die gilt auch die Frage oben über die ausdrückliche Zustimmungspflicht :D |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Ralf am 04.06.2007 um 10:41:21 Thorsten schrieb am 03.06.2007 um 14:56:26:
Es handelt sich hier ein Artikelgesetz, und die Änderung des StAG ist ein Teil davon, nämlich Artikel 5: Zitat:
Im übrigen ist ein Gesetz schon dann zustimmungspflichtig, wenn die Zuständigkeit der Länder berührt ist. Da die Länder sowohl das Ausländer- als auch das Staatsangehörigkeitsrecht zum großen Teil in eigener Zuständigkeit ausführen, ist das hier der Fall. Selbst wenn das für das StAG nicht der Fall wäre: Da es ein Artikelgesetz ist, wäre die Zustimmungspflicht für das gesamte Gesetz schon dann gegeben, wenn nur ein einzelner Artikel Länderkompetenzen berühren würde oder dieser Bereich vom Grundgesetz angeordnet wäre. Bei Artikel 9 (Einschränkung von Grundrechten) ist letzteres sicherlich der Fall. |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 10:59:01 Ralf schrieb am 04.06.2007 um 10:41:21:
Schau mal, das was schon existiert: http://www.bundestag.de/bic/analysen/2006/zustimmungsgesetze_nach_der_foederalismusreform.pdf Seite 167: Anlage 8: Gesetzesvorhaben, bei denen der Bundesrat seine Zustimmung versagte, und Änderung der Zustimmungsbedürftigkeit 3. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - BT-Drs. 14/5335, 14/5654, 14/4537, 14/5798 Artikel 84 Abs. 1 GG Zustimmungsfrei |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Ralf am 04.06.2007 um 11:22:56 Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 10:59:01:
Mag ja sein, dass ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG nicht zustimmungspflichtig ist. Hier geht es aber um ein Gesetz, welches viele weitere Bestimmungen enthält, siehe die genannten 10 Artikel. Ein Gesetz kann nur als Ganzes zustimmungspflichtig oder eben nicht zustimmungs- pflichtig sein. Auch wenn nur ein einzelner Punkt davon zustimmungspflichtig ist, ist es auch das gesamte Gesetz. |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 04.06.2007 um 17:50:12 Ralf schrieb am 04.06.2007 um 11:22:56:
Danke Ralf, ich brauche nichts mehr zu sagen... :) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 21:24:50 chap schrieb am 04.06.2007 um 17:50:12:
Hättest du die Ahnung gehabt, hättest du schon langst die Antwort gegeben. ;D ;D |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 21:30:20 Zitat:
Das ist ein Fakt, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig war. Keine Vermutungen - Eine nackte Tatsache. Zitat:
Das Thema lautet nicht "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" sondern "Änderung StAG". |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Ralf am 04.06.2007 um 23:33:32 Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 21:30:20:
:-/ Ok, noch mal langsam zum Mitschreiben: Vielleicht schaust du dir den aktuell zur Debatte stehenden Gesetzentwurf mal an. Er heißt "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" und besteht aus 10 Artikeln. Dabei handelt es sich eben nicht um 10 einzelne Gesetze, sondern um ein einziges Gesetz. Da dies zustimmungspflichtige Teile enthält, ist es insgesamt zustimmungspflichtig. Ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG steht momentan nicht zur Debatte. Natürlich hätte die Bundesregierung auch mehrere einzelne Gesetzentwürfe vorlegen können. Hat sie aber nicht. Anderes Beispiel: Wenn du dir eine Schraube kaufen willst, ist das normalerweise auch ohne Genehmigung erlaubt. Ist diese Schraube aber z.B. Bestandteil einer Schusswaffe, brauchst du für das ganze Ding einschl. der Schrauben eine Genehmigung. |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 23:57:40 Zitat:
Richtlinien der Europäischen Union" hat??? Zitat:
Aber das Thema lautete doch "Änderung StAG";-) Es tut mir leid, dass ich die Antwort nicht das Thema betreffend vom Anfang an gegeben habe. Die Sache mit der Zustimmung vom Bundesrat in Bezug auf das Gesetz zu Änderung StAG klärt aber die Sache, ob "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" zustimmungspflichtig sein könnte( Natürlich bedürfen alle andere einzelne Gesetze der Kläerung) Zitat:
Gutes Beispiel ;) :up: Passt überhaupt nicht zum Thema :-? Wenn einzelne Y-Schraube dazu führen würde, dass ein Schussgerät zu Schusswaffe würde...,dann wäre das Beispiel passend gewesen;-) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 05.06.2007 um 11:27:29 Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 21:24:50:
Wenn ich die Antwort nicht wüsste, hätte ich nie das Wort "zweifellos" geschrieben... 8-) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 05.06.2007 um 11:35:01 chap schrieb am 05.06.2007 um 11:27:29:
Ja Ja, chap, natürlich ;D ;D ;D Sag doch, wieso Zitat:
zustimmungsfrei ist. 8-) 8-) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 05.06.2007 um 11:40:37
Hi Ralf,
Ralf schrieb am 04.06.2007 um 23:33:32:
Es steht: http://dip.bundestag.de/gesta/16/B041.pdf , aber ist ziemlich chancenlos... :) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 05.06.2007 um 11:44:34 Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 11:35:01:
Lese mal Art. 73 GG... 8-) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 05.06.2007 um 22:26:46 Zitat:
Schon wieder faule Ausreden, das will mir nicht einleuchten. Klär bitte in Detail mit ganzem Hintergrund, wieso das "Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - BT-Drs. 14/5335, 14/5654, 14/4537, 14/5798 " zustimmungfrei ist. Wieso denn Art. 73 GG. in dem Fall anwendbar? ;) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten am 06.06.2007 um 09:49:17 chap schrieb am 05.06.2007 um 11:44:34:
Apropos: Art. 73 GG Zitat:
Lt. deinen "Argumentation mit Verweis auf Artikel 73, ist von dir erwähntes "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" gleich zustimmungsfrei ;) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 10:54:02
Hoi,
ist doch letztlich auch egal, ob es zustimmungs- pflichtig oder zustimmungsfrei ist und stattdessen ein Einspruch möglich ist. Fakt ist: Es wird dem Bundesrat vorgelegt und hierdurch verzögert sich ggf. der Zeitpunkt des Inkrafttretens. [edit]Ach und nochwas: Für den Vorwurf an mich, ich würde über Tatsachen täuschen und diese vertuschen, erhälst Du eine Nachdenkgelegenheit:[/edit] [warnred=Thorsten,14]14 Tage Pause für Thorsten[/warnred] |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Ralf am 06.06.2007 um 11:12:43
Für Interessierte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrftiges_Gesetz Zitat:
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Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 06.06.2007 um 12:29:09 Thorsten schrieb am 06.06.2007 um 09:49:17:
Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG... 8-) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 12:46:00 chap schrieb am 06.06.2007 um 12:29:09:
Hi, dann solltest Du aber dort auch den Abs. 2 lesen ;) Vielleicht sollten wir es bei Antwort #21 belassen... |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von chap am 06.06.2007 um 14:03:37 Mick schrieb am 06.06.2007 um 12:46:00:
Vielleicht ist es wirklich egal, ob das Gesetz zustimmugspflichtig oder zustimmungsfrei ist, aber es ist zustimmungspflichtig. Im Übrigen bin ich mit der Antwort #21 einverstanden... :) |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten_ am 07.06.2007 um 07:38:27 chap schrieb am 06.06.2007 um 12:29:09:
"Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" ist lt. deiner "Argumentation" mit dem Hinweis auf Art 73, die du zwar für ein anderes Gesetz eingeführt hast, war schon zustimmungsfrei. Dann lesen wir Artikel 74 Zitat:
Du kannst nun selber die Frage beantworten, ob im "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" die "Artikelgesetze" den Nr 25 bzw. Nr 27 entsprechen. Abgesehen davon, es ist nicht egal, ob es sich um Einspuch- o. Zustimmungsgesetz handelt. Da i 1. Fall (Einspuchgesetz ) hat der Bundestag die Möglichkeit,den Bundesrat's Einspuch durch Mehrheitsbeschluß zurückgweisen. In 2. Fall (Zustimmungsgesetz ) versagt der Bundesrat seine Zustimmung kommt das Gesetz nicht zustande. |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von Thorsten_ am 07.06.2007 um 07:48:12
[inv]
Zitat:
Ich habe gestern im Gästebuch meine Meinung den Bann betreffend geäußert. Der Eintrag wurde gelöscht. Hier http://www.info4alien.de/nub_board.htm http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1080329133 gibt kein Wort darüber, dass für die Bewertung, die jemandem nicht gefällt bzw. jemand meint, die Bewertung ist falsch, eine Verbannung folgt. Abgesehen davon nutzt du deine Sperrungs-info4alien-Möglichkeiten übetrieben aus, indem du jemandem schlicht wg. Bewertungs sperrst. Alle andere User, die keine Moderatoren/Team-Mitglieder sind, können so was nicht. P.S Zitat:
Admininfo: [edit]Thorsten wurde bereits gestern wegen NUB-Verstoß für 2 Wochen gesperrt. Danach erfolgte ein Eintrag von ihm im Gästebuch, wo er dazu rummotzte. Ist wiederum ein Verstoß gegen die NUB (keine öffentliche Diskussion über Admin-Ent- scheidungen). Dann Neuanmeldung mit anderem Usernamen (Thorsten_). Das ist ein erneuter NUB-Verstoß. Daher wurde er auf Dauer gesperrt. [/edit] |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von passi am 27.06.2007 um 09:19:43
Kann mir jemand sagen, ob die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Bundestag schon beschlossen ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß, Passi |
Titel: Re: Änderung StAG Beitrag von schweitzer am 27.06.2007 um 09:32:12
Im Bundestag im Rahmen des Gesamtpakets "2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz" , ja. - Jetzt steht die Befassung im Bundesrat an - soll wohl am 08.07.2007 passieren.
=schweitzer= |
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