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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung StAG
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Beitrag begonnen von Mono am 19.05.2007 um 09:35:01

Titel: Änderung StAG
Beitrag von Mono am 19.05.2007 um 09:35:01
Hierzu habe ich folgende Information erhalten:

Die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.

ABER: Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat wird darüber wohl frühestens im September befinden. Bayern und Baden-Württemberg sollen jedoch Bedenken angemeldet haben. Insbesondere werde beanstandet, dass nicht berücksichtigt wird, dass es unter den EU-Staaten auch Länder ohne Gegenseitigkeitsabkommen (z. B. Spanien) gibt und deshalb nicht pauschal auf das Erfordernis der Beibehaltungsgenehmigung verzichtet werden sollte, wenn eine weitere EU-Staatsangehörigkeit beantragt werde.

Vermutlich wird sich das also alles noch etwas hinziehen.

Mono

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Blaise am 20.05.2007 um 18:04:19
Hallo Mono,

bist Du sicher, dass die Änderungen des StAG zustimmungspflichtig sind?

Und wenn ja, woraus ergibt sich das?  ;)

Grüße,

Blaise


Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Mono am 23.05.2007 um 20:05:25
Das war eine telefonische Information vom BVA auf meine Frage, bis wann mit dem Inkrafttreten der Änderungen zu rechnen sei. Ich gehe davon aus, dass sie zutreffend ist, bin mir aber auch nicht sicher, da ich keine nähere Kenntnis über den Verfahrensablauf habe.

Mono

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 24.05.2007 um 10:09:37

Blaise schrieb am 20.05.2007 um 18:04:19:
Hallo Mono,

bist Du sicher, dass die Änderungen des StAG zustimmungspflichtig sind?

Und wenn ja, woraus ergibt sich das?  ;)

Grüße,

Blaise


Hallo Blaise,

zweifellos ist das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" zusitimmungspflichtig... :)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Blaise am 27.05.2007 um 22:33:04
Hallo,

wenn das "zweifellos" so ist, dann wäre ich für eine rechtliche Begründung sehr dankbar ....

Grüße,

Blaise

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 29.05.2007 um 15:10:17

Blaise schrieb am 27.05.2007 um 22:33:04:
Hallo,

wenn das "zweifellos" so ist, dann wäre ich für eine rechtliche Begründung sehr dankbar ....

Grüße,

Blaise


Hallo,

ich wäre auch sehr dankbar, wenn alle meine Fragen auf diesem Forum geantwortet worden waren... ;)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 03.06.2007 um 14:56:26

chap schrieb am 29.05.2007 um 15:10:17:
Hallo,

ich wäre auch sehr dankbar, wenn alle meine Fragen auf diesem Forum geantwortet worden waren... ;)

Just moment, chapo, du sagst doch "zweifellos ist das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" zusitimmungspflichtig..". Alslo du behauptest, das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" unterliegt der Zustimmungspflicht ;)

Anderseits

Zitat:
http://www.fhr.nrw.de/publikationen/schriftenreihe/Staats-und_Verfassungsrecht.pdf
bb. Einspruchsgesetze
Alle Gesetze, für die das Grundgesetz nicht ausdrücklich eine Zustimmungspflicht
durch den Bundesrat anordnet, sind so genannte „Einspruchsgesetze". Geht dem
Bundesrat vom Präsidenten des Bundestages der Beschluss eines Einspruchsgesetzes
zu, so hat der Bundesrat ebenfalls 3 Möglichkeiten: Er kann zum einen
dem Einspruchsgesetz ausdrücklich zustimmen oder keine Anrufung des
Vermittlungsausschusses vornehmen. In beiden Fällen ist das Gesetz zu Stande
gekommen (vgl. Art. 78 - 1. und 2. Alternative GG). Der Bundesrat kann zum
anderen aber auch gemäß Art. 77 II 1 GG den Vermittlungsausschuss anrufen und
damit das schon erwähnte Vermittlungsverfahren auslösen. In jedem Fall kommt
auch hier das Gesetz wieder zurück in den Bundesrat, gegebenenfalls nach der
4. Lesung im Bundestag (Art. 77 II 5 GG). Nunmehr, also nach Durchführung des
Vermittlungsverfahrens, kann der Bundesrat gegen das Gesetz Einspruch einlegen.
Das weitere Schicksal des Gesetzes richtet sich dann nach Art. 77 IV GG.Der Bundestag kann - erforderlichenfalls mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
Abstimmenden, mindestens aber der Mehrheit aller Mitglieder - den Einspruch des
Bundesrates zurückweisen. Man spricht dann von der 5. Lesung. Gelingt dem
Bundestag dabei die Zurückweisung des Bundesratseinspruchs, so ist das
Einspruchsgesetz nach Art. 78 - 5. Alternative GG zu Stande gekommen. Wegen der
weiteren Einzelheiten wird auf die graphische Darstellung auf der Seite 167
verwiesen. Das Charakteristikum eines Einspruchsgesetzes besteht also darin, dass
es in letzter Konsequenz auch gegen den Widerstand des Bundesrates vom
Bundestag durchgesetzt werden kann.


Nun das Fichtigste davon: "Alle Gesetze, für die das Grundgesetz nicht ausdrücklich eine Zustimmungspflicht
durch den Bundesrat anordnet, sind so genannte „Einspruchsgesetze". "


und die Frage: wurde im GG für das  Gesetz "zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" ausdrücklich eine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat angeordnet??? ;D :D


Apropos:
Was hat  "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union", das du erwähnt hast, mit der geplanten Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm
zu tun???? 8-)
Natürlich, für die gilt auch die Frage oben über die ausdrückliche Zustimmungspflicht  :D

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Ralf am 04.06.2007 um 10:41:21

Thorsten schrieb am 03.06.2007 um 14:56:26:
Was hat  "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union", das du erwähnt hast, mit der geplanten Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ... zu tun????


Es handelt sich hier ein Artikelgesetz, und die Änderung des StAG ist ein Teil davon, nämlich
Artikel 5:


Zitat:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und
asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

...

Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 5 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
Artikel 8 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 9 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 10 Inkrafttreten


Im übrigen ist ein Gesetz schon dann zustimmungspflichtig, wenn die Zuständigkeit der Länder
berührt ist. Da die Länder sowohl das Ausländer- als auch das Staatsangehörigkeitsrecht
zum großen Teil in eigener Zuständigkeit ausführen, ist das hier der Fall.

Selbst wenn das für das StAG nicht der Fall wäre: Da es ein Artikelgesetz ist, wäre die
Zustimmungspflicht für das gesamte Gesetz schon dann gegeben, wenn nur ein einzelner
Artikel Länderkompetenzen berühren würde oder dieser Bereich vom Grundgesetz
angeordnet wäre. Bei Artikel 9 (Einschränkung von Grundrechten) ist letzteres sicherlich der Fall.

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 10:59:01

Ralf schrieb am 04.06.2007 um 10:41:21:


Es handelt sich hier ein Artikelgesetz, und die Änderung des StAG ist ein Teil davon, nämlich
Artikel 5:


Im übrigen ist ein Gesetz schon dann zustimmungspflichtig, wenn die Zuständigkeit der Länder
berührt ist. Da die Länder sowohl das Ausländer- als auch das Staatsangehörigkeitsrecht
zum großen Teil in eigener Zuständigkeit ausführen, ist das hier der Fall.

Selbst wenn das für das StAG nicht der Fall wäre: Da es ein Artikelgesetz ist, wäre die
Zustimmungspflicht für das gesamte Gesetz schon dann gegeben, wenn nur ein einzelner
Artikel Länderkompetenzen berühren würde oder dieser Bereich vom Grundgesetz
angeordnet wäre. Bei Artikel 9 (Einschränkung von Grundrechten) ist letzteres sicherlich der Fall.


Schau mal, das was schon existiert:
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2006/zustimmungsgesetze_nach_der_foederalismusreform.pdf
Seite 167:

Anlage 8: Gesetzesvorhaben, bei denen der Bundesrat seine Zustimmung versagte,
und Änderung der Zustimmungsbedürftigkeit
3. Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
- BT-Drs. 14/5335,
14/5654, 14/4537, 14/5798
Artikel 84 Abs. 1 GG Zustimmungsfrei

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Ralf am 04.06.2007 um 11:22:56

Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 10:59:01:
3. Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Zustimmungsfrei  

Mag ja sein, dass ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG nicht zustimmungspflichtig ist.
Hier geht es aber um ein Gesetz, welches viele weitere Bestimmungen enthält, siehe die genannten
10 Artikel. Ein Gesetz kann nur als Ganzes zustimmungspflichtig oder eben nicht zustimmungs-
pflichtig sein. Auch wenn nur ein einzelner Punkt davon zustimmungspflichtig ist, ist es auch das
gesamte Gesetz.

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 04.06.2007 um 17:50:12

Ralf schrieb am 04.06.2007 um 11:22:56:

Mag ja sein, dass ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG nicht zustimmungspflichtig ist.
Hier geht es aber um ein Gesetz, welches viele weitere Bestimmungen enthält, siehe die genannten
10 Artikel. Ein Gesetz kann nur als Ganzes zustimmungspflichtig oder eben nicht zustimmungs-
pflichtig sein. Auch wenn nur ein einzelner Punkt davon zustimmungspflichtig ist, ist es auch das
gesamte Gesetz.


Danke Ralf,

ich brauche nichts mehr zu sagen... :)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 21:24:50

chap schrieb am 04.06.2007 um 17:50:12:
Danke Ralf,

ich brauche nichts mehr zu sagen... :)

Hättest du die Ahnung gehabt, hättest du schon langst die Antwort gegeben. ;D ;D

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 21:30:20

Zitat:
Mag ja sein, dass ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG nicht zustimmungspflichtig ist.


Das ist ein Fakt, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig war. Keine Vermutungen - Eine nackte Tatsache.


Zitat:
Hier geht es aber um ein Gesetz, welches viele weitere Bestimmungen enthält, siehe die genannten
10 Artikel. .

Das Thema lautet nicht "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" sondern "Änderung StAG".




Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Ralf am 04.06.2007 um 23:33:32

Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 21:30:20:
Das Thema lautet nicht "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" sondern "Änderung StAG".


:-/

Ok, noch mal langsam zum Mitschreiben:

Vielleicht schaust du dir den aktuell zur Debatte stehenden Gesetzentwurf
mal an. Er heißt "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" und besteht aus 10 Artikeln. Dabei
handelt es sich eben nicht um 10 einzelne Gesetze, sondern um ein einziges
Gesetz. Da dies zustimmungspflichtige Teile enthält, ist es insgesamt
zustimmungspflichtig. Ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG steht
momentan nicht zur Debatte. Natürlich hätte die Bundesregierung auch
mehrere einzelne Gesetzentwürfe vorlegen können. Hat sie aber nicht.

Anderes Beispiel:
Wenn du dir eine Schraube kaufen willst, ist das normalerweise auch
ohne Genehmigung erlaubt. Ist diese Schraube aber z.B. Bestandteil
einer Schusswaffe, brauchst du für das ganze Ding einschl. der Schrauben
eine Genehmigung.


Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 04.06.2007 um 23:57:40

Zitat:
...
.. Er heißt "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" und besteht aus 10 Artikeln. Dabei
handelt es sich eben nicht um 10 einzelne Gesetze, sondern um ein einziges
Gesetz. Da dies zustimmungspflichtige Teile enthält, ist es insgesamt
zustimmungspflichtig...
Moment mal, was für genau zustimmungspflichtige Teile das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" hat???


Zitat:
...
Ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG steht
momentan nicht zur Debatte. ...


Aber das Thema lautete doch "Änderung StAG";-) Es tut mir leid, dass ich die Antwort nicht das Thema betreffend vom Anfang an gegeben habe. Die Sache mit der Zustimmung vom Bundesrat in Bezug auf das Gesetz zu Änderung StAG klärt aber die Sache, ob "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" zustimmungspflichtig sein könnte( Natürlich bedürfen alle andere einzelne Gesetze der Kläerung)


Zitat:
Anderes Beispiel:
Wenn du dir eine Schraube kaufen willst, ist das normalerweise auch
ohne Genehmigung erlaubt. Ist diese Schraube aber z.B. Bestandteil
einer Schusswaffe, brauchst du für das ganze Ding einschl. der Schrauben
eine Genehmigung.

Gutes Beispiel ;) :up: Passt überhaupt nicht zum Thema :-?
Wenn einzelne Y-Schraube dazu führen würde, dass ein Schussgerät zu Schusswaffe würde...,dann wäre das Beispiel passend gewesen;-)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 05.06.2007 um 11:27:29

Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 21:24:50:
Hättest du die Ahnung gehabt, hättest du schon langst die Antwort gegeben. ;D ;D


Wenn ich die Antwort nicht wüsste, hätte ich nie das Wort "zweifellos" geschrieben...  8-)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 05.06.2007 um 11:35:01

chap schrieb am 05.06.2007 um 11:27:29:
Wenn ich die Antwort nicht wüsste, hätte ich nie das Wort "zweifellos" geschrieben...  8-)

Ja Ja, chap, natürlich ;D ;D ;D

Sag doch, wieso
Zitat:
Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
- BT-Drs. 14/5335,
14/5654, 14/4537, 14/5798
Artikel 84 Abs. 1 GG

zustimmungsfrei ist. 8-) 8-)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 05.06.2007 um 11:40:37
Hi Ralf,


Ralf schrieb am 04.06.2007 um 23:33:32:

Ein einzelnes Gesetz zur Änderung des StAG steht
momentan nicht zur Debatte.


Es steht: http://dip.bundestag.de/gesta/16/B041.pdf , aber ist ziemlich chancenlos... :)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 05.06.2007 um 11:44:34

Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 11:35:01:
Ja Ja, chap, natürlich ;D ;D ;D

Sag doch, wieso
zustimmungsfrei ist. 8-) 8-)


Lese mal Art. 73 GG...  8-)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 05.06.2007 um 22:26:46

Zitat:
Lese mal Art. 73 GG...  8-)

Schon wieder faule Ausreden, das will mir nicht einleuchten. Klär bitte in Detail mit ganzem Hintergrund, wieso das "Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
- BT-Drs. 14/5335,
14/5654, 14/4537, 14/5798 " zustimmungfrei ist. Wieso denn Art. 73 GG. in dem Fall anwendbar? ;)


Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten am 06.06.2007 um 09:49:17

chap schrieb am 05.06.2007 um 11:44:34:
Lese mal Art. 73 GG...  8-)

Apropos: Art. 73 GG

Zitat:
http://dejure.org/gesetze/GG/73.html
Artikel 73

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
...
9a.       die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht;
...
(2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 9a bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Lt. deinen "Argumentation mit Verweis  auf Artikel 73, ist von dir erwähntes "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher  
Richtlinien der Europäischen Union" gleich zustimmungsfrei ;)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 10:54:02
Hoi,

ist doch letztlich auch egal, ob es zustimmungs-
pflichtig oder zustimmungsfrei ist und stattdessen
ein Einspruch möglich ist. Fakt ist: Es wird dem
Bundesrat vorgelegt und hierdurch verzögert sich
ggf. der Zeitpunkt des Inkrafttretens.

[edit]Ach und nochwas:

Für den Vorwurf an mich, ich würde über Tatsachen
täuschen und diese vertuschen, erhälst Du eine
Nachdenkgelegenheit:[/edit]
[warnred=Thorsten,14]14 Tage Pause für Thorsten[/warnred]

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Ralf am 06.06.2007 um 11:12:43
Für Interessierte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrftiges_Gesetz


Zitat:
Die Föderalismusreform (verabschiedet Juli 2006) verfolgte das Ziel, die Zahl der Zustimmungspflichtigen Gesetze zu vermindern, um die "Blockadepolitik" der Länderkammer zu entkräften. Der Bund gesteht in bestimmten Bereichen (Konkurrierende Gesetzgebung, vgl. Art. 72 und 74 GG) den Ländern das Recht zu, eigene Verfahrensvorschriften für Gesetze zu erlassen. Inhalt und Ausführung des Gesetzes werden dort also getrennt. Damit entfällt für diese Bereiche die Zustimmungspflicht der Länderkammer. Nur dort, wo der Bund auf einheitlichen Vorschriften zur Durchführung eines betreffenden Gesetzes besteht, tritt wieder der alte Effekt ein: das Gesetz wird zustimmungspflichtig.

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 06.06.2007 um 12:29:09

Thorsten schrieb am 06.06.2007 um 09:49:17:
Apropos: Art. 73 GG
Lt. deinen "Argumentation mit Verweis  auf Artikel 73, ist von dir erwähntes "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher  
Richtlinien der Europäischen Union" gleich zustimmungsfrei ;)


Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG...  8-)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 12:46:00

chap schrieb am 06.06.2007 um 12:29:09:
Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG...

Hi,
dann solltest Du aber dort auch den Abs. 2 lesen ;)

Vielleicht sollten wir es bei Antwort #21 belassen...

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von chap am 06.06.2007 um 14:03:37

Mick schrieb am 06.06.2007 um 12:46:00:

Hi,
dann solltest Du aber dort auch den Abs. 2 lesen ;)

Vielleicht sollten wir es bei Antwort #21 belassen...



Vielleicht ist es wirklich egal, ob das Gesetz zustimmugspflichtig oder zustimmungsfrei ist, aber es ist zustimmungspflichtig. Im Übrigen bin ich mit der Antwort #21 einverstanden... :)

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten_ am 07.06.2007 um 07:38:27

chap schrieb am 06.06.2007 um 12:29:09:
Ist es nicht. Lese mal Art. 74 GG...  8-)

"Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" ist lt. deiner "Argumentation" mit dem Hinweis auf Art 73, die du zwar für ein anderes Gesetz eingeführt hast, war schon zustimmungsfrei.
Dann lesen wir Artikel 74

Zitat:
http://dejure.org/gesetze/GG/74.html
Artikel 74

(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
25.       die Staatshaftung;
...
       27.      die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung;

(2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 25 und 27 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.


Du kannst nun selber die Frage beantworten, ob im "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union" die  "Artikelgesetze" den Nr 25 bzw. Nr 27 entsprechen.

Abgesehen davon, es ist nicht egal, ob es sich um Einspuch- o. Zustimmungsgesetz handelt. Da i 1. Fall (Einspuchgesetz ) hat der Bundestag die Möglichkeit,den Bundesrat's Einspuch  durch Mehrheitsbeschluß zurückgweisen.
In 2. Fall (Zustimmungsgesetz ) versagt der Bundesrat seine Zustimmung kommt das Gesetz nicht zustande.

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von Thorsten_ am 07.06.2007 um 07:48:12
[inv]
Zitat:
Hoi,

[edit]Ach und nochwas:

Für den Vorwurf an mich, ich würde über Tatsachen
täuschen und diese vertuschen, erhälst Du eine
Nachdenkgelegenheit:[/edit]


Ich habe gestern im Gästebuch meine Meinung den Bann betreffend geäußert.
Der Eintrag wurde gelöscht.
Hier
http://www.info4alien.de/nub_board.htm
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1080329133
gibt kein Wort darüber, dass für die Bewertung, die jemandem nicht gefällt bzw. jemand meint, die Bewertung ist falsch, eine Verbannung folgt. Abgesehen davon nutzt du deine Sperrungs-info4alien-Möglichkeiten übetrieben aus, indem du jemandem schlicht wg. Bewertungs sperrst. Alle andere User, die keine Moderatoren/Team-Mitglieder sind, können so was nicht.

P.S

Zitat:
8. Bewertungssystem
In unserem Board ist ein Bewertungssystem integriert. Bewertungen müssen begründet werden und sind nachvollziehbar. Ggf. löschen wir Bewertungen, wenn wir sie für unbegründet und nicht nachvollziehbar halten. "Newbies" können keine anderen User bewerten.
[/inv]

Admininfo:
[edit]Thorsten wurde bereits gestern wegen NUB-Verstoß für 2
Wochen gesperrt. Danach erfolgte ein Eintrag von ihm im
Gästebuch, wo er dazu rummotzte. Ist wiederum ein Verstoß
gegen die NUB (keine öffentliche Diskussion über Admin-Ent-
scheidungen).

Dann Neuanmeldung mit anderem Usernamen (Thorsten_). Das
ist ein erneuter NUB-Verstoß.

Daher wurde er auf Dauer gesperrt.
[/edit]

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von passi am 27.06.2007 um 09:19:43
Kann mir jemand sagen, ob die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Bundestag schon beschlossen ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruß,
Passi

Titel: Re: Änderung StAG
Beitrag von schweitzer am 27.06.2007 um 09:32:12
Im Bundestag im Rahmen des Gesamtpakets "2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz" , ja. - Jetzt steht die Befassung im Bundesrat an - soll wohl am 08.07.2007 passieren.


=schweitzer=

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