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Ehegattennachzug - was sind einfache Deutschkenntnisse? (Gelesen: 8.892 mal)
calendula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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15.06.2007 um 09:54:57
 
Hallo zusammen,

ich stehe nach monatelangem Papierezusammentragen nun endlich kurz davor meinen Verlobten in Ägypten zu heiraten. Wir werden Ende diesen Monats heiraten und dann auch sogleich das FzF Visum beantragen. So rutschen wir ja bestimmt schon in die "neuen" Regeln mit rein, oder?
Wie werden denn die Deutschkenntnisse überprüft? Mein Verlobter hat 2 Deutschkurse beim Goetheinstitut besucht aber davon kann er ja noch nicht wirklich sprechen. Ich bin Deutsche, wir planen in Deutschland zu leben. Muß ich Mietverträge und Gehaltsabrechnungen nachweisen oder fällt das bei Deutschen nach wie vor weg. Wir sind echt verzweifelt weil nun alles soweit ist aber trotzdem nicht so aussieht, als ob wir bald zusammen sein könnten. Ab wann ist der Stichtag, wo Anträge nach den neuen Regeln bearbeitet werden?
Danke für eure Hilfe!
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.06.2007 um 10:01:42
 
calendula schrieb am 15.06.2007 um 09:54:57:
Wie werden denn die Deutschkenntnisse überprüft? Mein Verlobter hat 2 Deutschkurse beim Goetheinstitut besucht aber davon kann er ja noch nicht wirklich sprechen.


ich würde vermuten es geht um die Stufe A1, obwohl es sich bei dieser Stufe um Grund- und nicht bloss um die einfache Deutschkenntnisse handelt.

Zitat:
Ab wann ist der Stichtag, wo Anträge nach den neuen Regeln bearbeitet werden?
Danke für eure Hilfe!


Ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
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« Zuletzt geändert: 15.06.2007 um 10:14:00 von chap »  

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kwaku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.06.2007 um 17:16:54
 
Hallo,

ausreichende Deutschkenntnisse ist B1-Zertifikat Deutsch-
nach GER Goethe-institut.
Dem zufolge sind "einfache Deutschkenntnisse" weniger als B1
und somit auf jeden Fall A2, vielleicht auch schon A1?
Bei der jetzigen Gesetzesänderung werden zur Visumvergabe FZF
eher "rudimentäre Deutschkenntnisse" gefordert.
Es werden zwar "einfache Deutschkenntnisse" verlangt, die aber von rudimentäre
Natur sein sollten und genügen.
Was den nun rudimentär und/oder einfache Deutschkenntnisse genau sind, schweigt sich
der Gesetzgeber bisher schon seit längerem aus.
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Lodda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 15.06.2007 um 17:32:28
 
calendula schrieb am 15.06.2007 um 09:54:57:
Muß ich Mietverträge und Gehaltsabrechnungen nachweisen oder fällt das bei Deutschen nach wie vor weg. 


Wenn ihr im Ausland geheiratet habt und das Visum zur Familienzusammenführung beantragt wird, dann brauchst die Abrechnungen nicht vorlegen. Nur wenn in D geheiratet werden soll.

calendula schrieb am 15.06.2007 um 09:54:57:
Ab wann ist der Stichtag, wo Anträge nach den neuen Regeln bearbeitet werden? 
Wenn das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.06.2007 um 17:41:42
 
Zitat:
Wir sind echt verzweifelt weil nun alles soweit ist aber trotzdem nicht so aussieht, als ob wir bald zusammen sein könnten.

es gibt kein Grund verzweifelt zu sein.
Die richtigen Antworten hast du auch schon erhalten.

Wir haben unsere FZF vor 4 Wochen hinter uns gebracht, war alles easy- lediglich das kurze Interview wurde mit dem Hinweis das die Amtssprache deutsch ist, auch in deutsch geführt.

Viel Glück bei der Hochzeit  Smiley
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.06.2007 um 17:48:19
 
kwaku schrieb am 15.06.2007 um 17:16:54:
Hallo,

ausreichende Deutschkenntnisse ist B1-Zertifikat Deutsch-
nach GER Goethe-institut.
Dem zufolge sind "einfache Deutschkenntnisse" weniger als B1
und somit auf jeden Fall A2, vielleicht auch schon A1?
Bei der jetzigen Gesetzesänderung werden zur Visumvergabe FZF
eher "rudimentäre Deutschkenntnisse" gefordert.
Es werden zwar "einfache Deutschkenntnisse" verlangt, die aber von rudimentäre
Natur sein sollten und genügen.
Was den nun rudimentär und/oder einfache Deutschkenntnisse genau sind, schweigt sich
der Gesetzgeber bisher schon seit längerem aus.


Das Gesetz spricht nicht über "einfache Deutschkenntnisse", sonder benutzt den Begriff: "sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann"... Was es bedeutet, ist unter Nr. 9.2.10.4 VAH BMI ausgeführt... Smiley
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.06.2007 um 17:51:09
 
calendula schrieb am 15.06.2007 um 09:54:57:
Ab wann ist der Stichtag, wo Anträge nach den neuen Regeln bearbeitet werden?


die Frage ist falsch gestellt (einen solchen Stichtag gibt es nicht).

Du wolltest fragen, wonach sich das anwendbare Recht für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Visums bzw. AE bestimmt. Die Antwort lautet: nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung bzw. dem Zeitpunkt der letzten mündlichen gerichtlichen Verhandlung in Kraft ist. Auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es nicht an (sofern das Gesetz eine solche Regelung nicht explizit vorsieht).

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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kwaku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.06.2007 um 18:00:48
 
Zitat:
sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann"... Was es bedeutet, ist unter Nr. 9.2.10.4 VAH BMI ausgeführt... Smiley


selbst in den VAH steht nicht drinne was man genau darunter versteht.
Vielleicht A1 oder A2 ?

Generell zu zukünftige Deutschkenntnisse bei Visum FZF:
Hier ist Zwangsheirat in der Türkei gemeint.

Man ist der Meinung, wenn die "Zwangsverheiratete"
gebildet (z.B. durch Deutschkurs) ist,
würde man es eher verhindern können.

Dazu die Begründung AendG_ZuwG_280307.pdf: (Seite 250/251 pdf-reader)
Zitat: Gebildete Männer und Frauen sind nach dem Familienbild der
betreffenden Kreise unattraktiver, sie sind schwerer "kontrollierbar",
worauf es den Zwang ausübenden Personen maßgeblich ankommt.
Auch einfache Sprachkenntnisse bedeuten eine solche Bildung.

Ja, so wird die Gesetzesänderung IMHO hauptsächlich begründet

Was das allerdings mit dem größten Rest der FZF Antragsteller zu tun
hat, in dem nicht Zwangsverheiratet wird und es Nicht-türkei-land ist,
ist mir ein Rätsel.
Abgesehen von der Verletzung des Grundgesetzes Artikel 6,
daß sicherlich nach die Gerichte klären dürfen.
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chap
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Antwort #8 - 15.06.2007 um 23:00:13
 
kwaku schrieb am 15.06.2007 um 18:00:48:
selbst in den VAH steht nicht drinne was man genau darunter versteht.
Vielleicht A1 oder A2 ?


Dr. Uhl sagte gestern, dass es der Stufe A1 entspricht... Smiley
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trixie
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Antwort #9 - 15.06.2007 um 23:33:30
 
Muleta schrieb am 15.06.2007 um 17:51:09:
Die Antwort lautet: nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung bzw. dem Zeitpunkt der letzten mündlichen gerichtlichen Verhandlung in Kraft ist. Auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es nicht an (sofern das Gesetz eine solche Regelung nicht explizit vorsieht).


Das würde heißen, dass bereits heute abgegebene Anträge, die vielleicht erst in ein paar Wochen bearbeitet werden, unter die neue Regelung fallen und der Antragssteller überrascht sein wird, wenn der Antrag zur FZF wegen fehlender Deutschkenntnisse abgelehnt wird.

trixie
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Antwort #10 - 16.06.2007 um 17:44:09
 
hallo zusammen,

könnte mir vielleicht jemand erklaeren was damit gemeint ist: A1 Deutschkenntnisse

lg koli

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SalinaBerlin
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Antwort #11 - 16.06.2007 um 17:59:07
 
Stufenbeschreibung -

    * Stufe A1: Mit dem Abschluss dieser Stufe können Sie...

         ... vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden
         ... sich und andere vorstellen sowie alltägliche Fragen stellen und Antworten geben - z. B. woher Sie kommen, wo Sie wohnen, was für Leute Sie kennen oder was für Dinge Sie besitzen
         ... sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind Sie zu unterstützen.

http://www.learn-german.com/willkommen/kursniveau_de.htm#a2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #12 - 16.06.2007 um 18:06:27
 
vielen vielen dank !!!

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calendula
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Antwort #13 - 17.06.2007 um 17:16:33
 
Vielen Dank für all´ eure Antworten!
Merci vielmals,

guten Start in die Woche*

Calendula
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