Zitat:aber warum MUSS sich jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, welches ohne Einkommen ist, von einkommenerbringenden Mitgliedern aushalten lasse?
von wem sollen sie sonst ausgehalten werden? Vom Steuerzahler?
Die Reglung mit der Bedarfsgemeinschat ist so neu nicht. Triebfeder die Reglung sie so zu treffen wie sie heute ist war der Gedanke die Staatskassen zu entlasten.
Ob ihr nun eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes seit können wir hier nicht beurteilen. Seit Aug. 06 gelten da härtere Vorschriften.
Definition Bedarfsgemeinschaft:
Sie liegt dann vor, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. (§ 7 III Nr. 3c SGB II) (sogenannter Einstandswille)
Bisher musste das Jobcenter beweisen, dass ein Einstandswille vorliegt. Jetzt kommt es nicht mehr darauf an, ob dieser Wille tatsächlich da ist, sondern ob der Wille "nach verständiger Würdigung" anzunehmen ist. Es werden also künftig Jobcenter und Richter darüber bestimmen, was vernünftiger Weise sein kann.
Den Hilfesuchenden bleibt aber die Möglichkeit, zu beweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft sind. Deshalb nennt man diese neue Regelung "Beweislastumkehr": Bisher hatte das Jobcenter die Beweislast, das wurde jetzt umgekehrt und nun haben die Hilfesuchenden die Beweislast.
Der Einstandswille wird vermutet:
Wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenleben oder
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. (§ 7 Abs. 3a SGB II)
Zitat:Schließlich stehen meine Eltern und mein Ehemann in keinem direkten verwandschaftlichen Verhältnis, oder?
deine Eltern stehen zumindest näher wie Papa Staat