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arbeitsagentur-auskunft ueber ehepartner (Gelesen: 1.928 mal)
mansonpark
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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15.05.2007 um 13:49:12
 
hallo, ich trau mich eigentlich garnicht hier zu fragen obs der richtige thread ist?aber was muss das muss...also:
wenn man hartz 4 beantragt und der ehegatte lebt noch in nordafrika (getrennt lebend) muss man sein gehalt dann angeben? viele meiner bekannten sagen das waer nicht der fall. er hat gerade mal 50 euro im monat.
bin jetzt total verunsichert. klar weiss ich das der ehemann unterhaltspflichtig ist aber das ist doch 3. welt...sorry wenn ich dumm frage.... Traurig
muessen denn die uebersetzten gehaltsbescheinigungen auch von der botschaft legalisiert werden??? waere ja auch wieder ein finanzieller aufwand, ist ja nicht so billig...
fuer eure antworten waer ich euch sehr dankbar  Laut lachend

lg chris
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Keecou71  
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.05.2007 um 14:02:30
 
mansonpark schrieb am 15.05.2007 um 13:49:12:
bin jetzt total verunsichert. klar weiss ich das der ehemann unterhaltspflichtig ist aber das ist doch 3. welt...sorry wenn ich dumm frage.... 


Auch in der sogenannten 3.Welt gibt es wohlhabende und sogar sehr reiche Leute.
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Zeppelin
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Antwort #2 - 15.05.2007 um 16:29:27
 
Saxonicus schrieb am 15.05.2007 um 14:02:30:
Auch in der sogenannten 3.Welt gibt es wohlhabende und sogar sehr reiche Leute.

mansonpark schrieb am 15.05.2007 um 13:49:12:
er hat gerade mal 50 euro im monat.

Wohlhabend?

Also: Vorsichtshalber würde ich das Einkommen des getrennt lebenden Partners im Ausland nicht verschweigen, sondern dem JobCenter (so heißt das hier in Berlin) mitteilen.
Ggf's. kann man das auch vertrauensvoll mündlich bei dem Gespräch machen, wenn man den Antrag abgibt und dabei die Frage der Kosten für die Beschaffung des Nachweises im Verh. zur Einkommenshöhe darlegen.)

Ferner ist es schwierig und z.T. unmöglich, im Ausland Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

Grüße,
Zeppelin
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Saxonicus
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Antwort #3 - 15.05.2007 um 16:51:35
 
Zeppelin schrieb am 15.05.2007 um 16:29:27:
Ferner ist es schwierig und z.T. unmöglich, im Ausland Unterhaltsansprüche durchzusetzen.


Das dürfte wohl auch letztlich an den dortigen Behörden liegen.
In der umgekehrten Richtung funktioniert es jedenfalls wesentlich einfacher.
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #4 - 18.05.2007 um 10:47:31
 
Saxonicus schrieb am 15.05.2007 um 16:51:35:
Das dürfte wohl auch letztlich an den dortigen Behörden liegen.
In der umgekehrten Richtung funktioniert es jedenfalls wesentlich einfacher.

Ich weiß ja nicht ob sich diese Aussage auf Erfahrungen stützt.

Jedoch ist es einer nahen Bekannten - bzw. inzwischen deren Sohn - trotz qualifizierter anwaltlicher Hilfe und Unterstützung durch das Jugendamt nicht möglich gewesen, gerichtlich bestätigete Unterhaltsansprüche an den im UK/GB lebenden dt. KV  dort vollstrecken zu lassen.
Ob die dt. Behörden im umgekehrten Falle die Forderung durchsetzen würden, weiß ich allerdings nicht.
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