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Beitrag begonnen von Pido am 11.05.2007 um 13:55:57

Titel: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 11.05.2007 um 13:55:57
Hallo, hab mal ne Frage
und geht es um die Krankenversicherung.
Ich bin 20 Jahre alt und lebe mit meinem Mann (Ägypter) bei meinen Eltern. Im Moment arbeite ich nicht, sondern bin dabei mein Abi nachzuholen. Mein Mann hat bereits seine Arbeitserlaubis bekommen und die Verpflichtung zum Integrationskurs. Ich bin im Moment noch bei meiner Mutter familienversichert. ALG II können wir nicht beantragen, da meine Eltern ein hohes Einkommen haben (ergo ALG II Antrag wurde abgelehnt). Nun ist die Frage wie ich meinen Mann versichern kann. Bin bei meiner Mutter in der TK versichert. Wie kann mein Mann in die krankenversicherung reinkommen?

Bitte dringend um Hilfe!!!

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von trixie am 11.05.2007 um 14:39:30
Damit dein Mann krankenversichert ist, müßtest du dich freiwillig versichern. Wenn du Schülerin an einer normalen Schule bist, dürfte der Beitrag bei ca. 125 Euro im Monat liegen. Wenn du Schülerin an einer BOS oder anderen Fachschule bist, wird der Beitrag den Studenten gleichgesetzt und bewegt sich bei ca. 60 Euro, je nach Versicherungsgesellschaft. Dein Mann wäre dann bei dir familienversichert.

Wenn du die letzten 18 Monate durchgehend bei deiner Mutter familienversichert warst, dann ist die TK als freiwillige Versicherung zuständig. Wenn du innerhalb der letzten 18 Monate schon einmal bei einer anderen Krankenkasse freiwillig versichert warst, dann wäre diese Krankenkasse für dich zuständig.

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Look_Forward am 11.05.2007 um 14:42:53
Hallo Pido,

also dass du kein ALGII bekommst leuchtet mir ein, da du dich in der Ausbildung befindest und bei deinen Eltern wohnst.
Aber dein Mann müsste sich doch arbeitslos melden können? Schließlich hat er eine Arbeitserlaubnis aber offensichtlich keinen Job. Und sein Anspruch auf ALG wird sicher nicht an den Schwiegereltern fest gemacht.
Meines Erachtens müsste es dann so aussehen: So lange er arbeitslos ist, wird er über die ARGE automatisch gesetzlich krankenversichert (ich meine bei der großen Kasse mit den drei Buchstaben wo die meisten Arbeitslosen versichert sind).
Sobald er dann einen Job aufnimmt, hat er freie Krankenkassenwahl - zumindest bei den Gesetzlichen ;-)

Gruß,
Tom

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 11.05.2007 um 15:22:22
mh, ich mache mein Abitur per Fernlehrgang nach...

also müsste ich erst aus der Familienversicherung bei meiner Mutter austreten, mich dann freiwillig versichern (aber ohne Einkommen? Geht das überhaupt?) und könnte dann meinen Mann familienversichern....?

Kann mein Mann als "Ausländer" mit Arbeitserlaubnis überhaupt eigenständig ALG beantragen? Ich dachte nicht...

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von trixie am 11.05.2007 um 15:51:38

Look_Forward schrieb am 11.05.2007 um 14:42:53:
Aber dein Mann müsste sich doch arbeitslos melden können? Schließlich hat er eine Arbeitserlaubnis aber offensichtlich keinen Job. Und sein Anspruch auf ALG wird sicher nicht an den Schwiegereltern fest gemacht.


Scheinbar wurde bei dem ALG II Antrag eine BG festgestellt, sodaß das Einkommen der Eltern herangezogen wird. Das könnte sich nur dann ändern, wenn die Wohnkonstellation so geschaffen ist, das keine BG mehr besteht.


Pido schrieb am 11.05.2007 um 15:22:22:
also müsste ich erst aus der Familienversicherung bei meiner Mutter austreten, mich dann freiwillig versichern (aber ohne Einkommen? Geht das überhaupt?) und könnte dann meinen Mann familienversichern....?  


Ja das geht. Nachdem du nicht in einer "ordentlichen" Schule bist, käme für dich der sog. "Hausfrauentarif" in Frage. Kostenpunkt ca. 110 bis 120 Euro/monatlich. Und über diesen wäre dein Mann familienversichert.


Pido schrieb am 11.05.2007 um 15:22:22:
Kann mein Mann als "Ausländer" mit Arbeitserlaubnis überhaupt eigenständig ALG beantragen? Ich dachte nicht...  


Er kann ALG II beantragen. Ich dachte, daß bei dem von dir zitierten Ablehnungsbescheid die Sache bereits geprüft worden ist.
Wenn der Fernlehrgang nicht bundesausbildungsförderungsfähig ist, steht dir auch ALG II zu. Immer unter der Vorraussetzung, daß keine BG mit deinen Eltern besteht.

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 14.05.2007 um 08:49:25

trixie schrieb am 11.05.2007 um 15:51:38:


Scheinbar wurde bei dem ALG II Antrag eine BG festgestellt, sodaß das Einkommen der Eltern herangezogen wird. Das könnte sich nur dann ändern, wenn die Wohnkonstellation so geschaffen ist, das keine BG mehr besteht.



Ja das geht. Nachdem du nicht in einer "ordentlichen" Schule bist, käme für dich der sog. "Hausfrauentarif" in Frage. Kostenpunkt ca. 110 bis 120 Euro/monatlich. Und über diesen wäre dein Mann familienversichert.



Er kann ALG II beantragen. Ich dachte, daß bei dem von dir zitierten Ablehnungsbescheid die Sache bereits geprüft worden ist.
Wenn der Fernlehrgang nicht bundesausbildungsförderungsfähig ist, steht dir auch ALG II zu. Immer unter der Vorraussetzung, daß keine BG mit deinen Eltern besteht.

trixie


Nun gut, aber ich verstehe trotzdem nicht warum meine Eltern und mein Mann und ich zusammen als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden?
Schließlich haben wir NUR freies Wohnrecht bei meinen Elterm, d.h. wir zahlen keine Miete, Heiz-, Wasser-, Stromkosten etc.; sind aber an anderen Kosten durchaus beteiligt, z.B. der wöchentliche Einkauf o.ä.
Wie sähe es eigentlich aus, wenn ich eine "normale" Schule besuchen würde?
Und, könnte sich mein Mann arbeitslos melden, auch wenn er bei meinen Eltern und mir wohnt, d.h. freies Wohnrecht bei den Schwiegereltern hat? Ginge das?
Und wie sieht das nun, da der Antrag auf ALG abgelehnt wurde, mit dem Integrationskurs aus? Vorher wurde ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt. Für den ist aber ein bewilligter Antrag auf ALG II von Nöten, da dieser nun abgelehnt wurde, heißt das das mein Mann jedes mal pro Stunde 1 Euro zahlen muss bzw. nicht er, denn er hat ja keinen Job, und somit auch meine Eltern? Oder wie?
Geht das überhaupt, dass auch dafür das Gehalt meiner Eltern herangezogen wird?

Mh, echt verzwickte Lage

Das Deutsche Recht hat schon echt so seine Macken  :-[

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von mistake am 14.05.2007 um 14:57:16

Pido schrieb am 14.05.2007 um 08:49:25:
Und, könnte sich mein Mann arbeitslos melden, auch wenn er bei meinen Eltern und mir wohnt, d.h. freies Wohnrecht bei den Schwiegereltern hat? Ginge das?


Was hat die eine Sache mit der anderen zu tun?!
Und wenn der ALG2 Antrag abgelehnt worden ist heißt das doch, dass ihr schon den Antrag gestellt habt und dein Mann vorher arbeitslos gemeldet worden ist.
Jedenfalls sollte das die logische Reihenfolge sein: arbeitlos melden -> AlG2-Antrag stellen.


Zum abgelehnten Antrag:

Ich weiß nicht genau wie das mit der Bedarfsgemeinschaft ist,da musst du eine/n Fachfrau/mann fragen. Ist wohl wirklich etwas kompliziert, da du sowohl mit deinen Eltern eine BG bildest als auch mit deinem Mann. Da ihr den Antrag als BG stellen müsst kann es also tatsächlich sein,dass das Einkommen deiner Eltern angerechnet wird.

LG,mistake

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 15.05.2007 um 10:27:50
sorry, ich meinte auch, ob mein Mann ALG II beantragen kann. Schließlich hab ich den letzten Antrag gestellt, und nicht mein Mann.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 15.05.2007 um 11:22:01
außerdem bilden mein Mann meine Eltern und ich doch keine Bedarfsgemeinschaft. Ich dachte zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen nur der Antragsteller, desser Lebenspartner/in und minderjährige Kinder, oder nicht?
Mit anderen Verwandte würde ich also demnach lediglich in einer Haushaltsgemeinschaft leben, nicht jedoch in einer Bedarfsgemeinschaft. Also müsste ich dann doch gar keine Angaben über meine Eltern machen, oder? Ok, ich denke die vermuten mal, dass wenn ich mit meinem Mann und meinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft lebe, ich von diesen auch irgendwelche Leistungen erhalte. Schön und gut. Aber ich denke, dass man überhaupt keine Angaben meiner Eltern zu Einkommen, Ausgaben, KFZ etc. verlangen dürfte, oder nicht?
So dachte ich eigentlich, dass ich bei sämtlichen Fragen des Antrags auf ALG II stets nur Angaben zu den Personen der Bedarfsgemeinschaft machen müsste, und nicht zu denen mit denen ich in einer Haushaltsgemeinschaft leben, oder?
Ich meine die Dame bei der Arbeitsagentur wollte sogar Angaben zum Haus meiner Eltern haben, Auszug aus dem Grundbuch, Bescheinigungen über die Autos meiner Elterm usw. Ich finde das eine Frechheit, ehrlich gesagt. Wir haben es abgelehnt diese Angaben zu machen, weshalb sich das mit dem Antrag dann erledigt hatte... Ich meine gerade Fragen über KFZ und Haus im Antrag beziehen sich doch auf mich, ergo "Sind SIE im Besitz eines oder mehren KFZ?" also der Antragsteller und nicht die Personen der Haushaltsgemeinschaft.
Also irgendwie ist mir das alles ziemlich schleirhaft. Ich meine, ich bin 20 und habe keine abgeschlossene Schulausbildung, hole diese aber gerade nach. Mein Mann besucht seinen Intergrationskurs. Nun Frage ich mich, wie das eigentlich mit der Zuzahlung weitergeht. Heißt ja dann dass mein Mann pro Stunde 1 Euro bezahlen muss (nur woher ist die Frage, ich meine ichhabe keinerlei Einkommen, ich bekommen auch kein Taschengeld oder ähnliches, sondern habe lediglich freies Wohnrecht bei meinen Eltern, sogar am wöchentlichen Einkauf beteilige ich mich von meinem "Erspartem" [1000 Euro von einem alten Sparbuch, was mein Opa mal zu meiner Geburt angelegt hatte]) Ich meine müssen das auch meine Eltern bezahlen. Ok, wenn mein Mann kein Einkommen hat, müsste meins herangezogen werden. Da ich keins habe.................................müssen er oder ich ALG II beantragen oder nicht? Oder sieht die Arbeitsagentur das etwa so, dass meine Eltern mit Ihrme Einkommen  sowohl mich als auch meinen Mann unterhalten müssen? Das ist doch völliger Quatsch!!!


Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe :(





Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von trixie am 15.05.2007 um 12:33:08
Hallo Pido!

Unter folgendem Link kannst du nachlesen, was man unter einer BG versteht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

So wie du eure Wohnsituation beschriebst, könnte das durchaus zutreffen. So müßten deine Eltern auch für den LU deines Mannes einstehen, was auch heißt sie müßten den Integrationskurs bezahlen.

Bei einer BG wird eben das Gesamteinkommen geprüft. Jeder der sich in einer BG befindet, selber aber kein Einkommen hat, muß sich von den Einkommenserbringern aushalten lassen.

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 15.05.2007 um 17:27:07
nun ja...aber warum MUSS sich jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, welches ohne Einkommen ist, von einkommenerbringenden Mitgliedern aushalten lasse?
Schließlich stehen meine Eltern und mein Ehemann in keinem direkten verwandschaftlichen Verhältnis, oder?

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 15.05.2007 um 18:58:12
auch wenn ich mir jetzt wieder einen minuspunkt einhandle möchte ich dir antworten.

im og link findest du die begriffserklärung für eine bg.
du bildest mit deinen eltern solange eine bg,wie du
1. bei deinen eltern wohnst
 und
2. unter 25 jahren bist
und
3, UNVERHEIRATET bist.

da somindest der 3. punkt nichtmehr zutrifft,bildest du auch keine bg mit deinen eltern,
du bist verheiratet und bildest eine bg mit deinen mann.
du und dein mann sind sich als ehepaar gegenseitig unterhaltspflichtig.
wenn ich dich richtig  verstanden habe,wurde dein antrag auch nicht aufgrund des einkommens deiner eltern abgelehnt,sondern wegen fehlender mitwirkung.
ihr habt ja geforderte unterlagen nicht gebracht.
du müsstest jetzt auf den alten bewilligungsbescheid einen widerspruch mit begründung einreichen und gleichzeitig einen neuen antrag stellen,ab den tag des ablehnungsbescheides bzw. ab abgabetag des neuen antrages.

bestimmte unterlagen darf die arge fordern zb. alles was mit den haus zusammenhängt,andererseits ist das auto und einkommen von den eltern irrelevant da ihr ja keine bg bildet.
wenn denn bewilligt wird gibt es auch die kv.

meine tochter 19 jahre,ihr freund und ihre tochter leben alle 3 in meinem haushalt,bilden ihre eigene bg,tochter und enkelin sind über mich familienversichert,da nicht verheiratet ,der freund ist selbst in der kv versichert.


Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Bommel am 15.05.2007 um 19:08:31

Zitat:
aber warum MUSS sich jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, welches ohne Einkommen ist, von einkommenerbringenden Mitgliedern aushalten lasse?

von wem sollen sie sonst ausgehalten werden? Vom Steuerzahler?  ::)

Die Reglung mit der Bedarfsgemeinschat ist so neu nicht. Triebfeder die Reglung sie so zu treffen wie sie heute ist war der Gedanke die Staatskassen zu entlasten.
Ob ihr nun eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes seit können wir hier nicht beurteilen. Seit Aug. 06 gelten da härtere Vorschriften.
Definition Bedarfsgemeinschaft:
Sie liegt dann vor, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. (§ 7 III Nr. 3c SGB II) (sogenannter Einstandswille)
Bisher musste das Jobcenter beweisen, dass ein Einstandswille vorliegt. Jetzt kommt es nicht mehr darauf an, ob dieser Wille tatsächlich da ist, sondern ob der Wille "nach verständiger Würdigung" anzunehmen ist. Es werden also künftig Jobcenter und Richter darüber bestimmen, was vernünftiger Weise sein kann.
Den Hilfesuchenden bleibt aber die Möglichkeit, zu beweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft sind. Deshalb nennt man diese neue Regelung "Beweislastumkehr": Bisher hatte das Jobcenter die Beweislast, das wurde jetzt umgekehrt und nun haben die Hilfesuchenden die Beweislast.
Der Einstandswille wird vermutet:
Wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenleben oder
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder  Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder  befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. (§ 7 Abs. 3a SGB II)


Zitat:
Schließlich stehen meine Eltern und mein Ehemann in keinem direkten verwandschaftlichen Verhältnis, oder?

deine Eltern stehen zumindest näher wie Papa Staat  ;)

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 15.05.2007 um 19:15:30
bommel was du grad geschrieben hast gilt für die annahme einer eheänlichen gemeinschaft.


Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Bommel am 15.05.2007 um 19:25:58
@dete:
bist du dir da sicher?  :o
Ich lasse mich gerne belehren, auf dem Merkblatt steht aber "Definition Bedarfsgemeinschaft"  ::)

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Bommel am 15.05.2007 um 19:34:10
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_261306/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Arbeitslosengeld-II/Geldleistungen/Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld/Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld-Nav.html__nnn=true


Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 15.05.2007 um 19:56:01
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt7-Hilfebeduerftigkeit.pdf


solltest du bei deinen antrag auf alg 2 dieses zusatzblatt ausgefüllt haben und dein kreuzchen bei ja gesetzt haben,dann war die forderung nach einkommen deiner eltern für DEINEN teil des antrages vielleicht berechtigt.

für deinen freund nicht,da er mit deinen eltern nicht verwant ist und auch mit ihnen keine eheänliche gemeinschaft führt.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 16.05.2007 um 17:01:37
ich habe Zusatzblatt 7 NICHT ausgefüllt. Hab das auch gar nicht von der Arbeitsagentur bekommen.
Also bilde ich, wie ich meinte, eben keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern, sondern eben nur ich und mein Mann. Also hätte ich die Angaben über Einkommen und KFZ meienr Eltern gar nicht erbringen müssen?
Wenn ich also einen neuen Antrag stelle, muss ich die Angaben über das Haus trotzdem machen, sprich Grundbuchauszug, Heiz-, Wasser-, Stromkosten usw., oder?
Aber eigentlich habe ich ja freies Wohnrecht bei meinen Eltern; oder sollte ich diese Angaben trotzdem machen, sprich werden diese Angaben mit einbezogen. Ich meine, ich will ja eigtnlich überhaupt kein ALG II beantragen. Aber es geht mir vorwiegend um die KV meines Mannes. Und darum, ob eine Zuzahlung zum Integrationskurs erforderlich ist, oder nicht.

Ach ja, falls wir nun doch die Zuzahlung von 1 Euro übernhemen müssen, wie läuft das dann genau ab? Wird das stündlich, täglich, wöchentlich oder monatlich abgerechnet? Ich hoffe das kann mir jemand beantworten... :-?

Danke übrigens für die Antworten

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 16.05.2007 um 17:09:15
meine tochter hat vom prinzip her auch mietfreies wohnen,bedeutet wir dürfen vomn der arge aus keinen mietvertrag abschliessen,weil davon ausgegangen wird,bei den eltern kann sie mietfrei wohnen. aber
grundstücksteuern
gebäudeversicherung
wassergeld
müllgebühren
schornsteinfeger
heizkosten
und zinsen aus darlehen fürs haus werden anteilig pro person als nebenkosten anerkannt und bezahlt.
wenn du dieses zusatzblatt nicht ausgefüllt hast,würde ich nochmal vorsprechen um die gründe für die ablehnung auszuräumen.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 16.05.2007 um 17:09:47

dete schrieb am 15.05.2007 um 18:58:12:
wenn ich dich richtig  verstanden habe,wurde dein antrag auch nicht aufgrund des einkommens deiner eltern abgelehnt,sondern wegen fehlender mitwirkung.
ihr habt ja geforderte unterlagen nicht gebracht.


wenn wir all diese geforderten Unterlagen erbracht hätten, wäre der Antrag so oder so abgelehnt worde, wenn du verstehst, was ich meine...
außerdem haben wir den Antrag eher mehr oder weniger auf Eis gelegt, denn ich halte es auch für ein Risiko solche Angaben über meine Eltern machen zu müssen, die dann was weiß ich wo gespeichert werden, und wer weiß was die dann damit überhaupt machen.
Ich meine, die Dame hatte schon mit den Augen gerollt, als ich ihr gesagt habe, dass meine Eltern drei Autos besitzen (naja, drei Autos wäre vielleicht gar nicht so schlimm...aber die Marke...)
naja, was soll ich dazu noch sagen


von vornerein wollte ich nie solch einen Antrag stellen, und bin mittlerweile echt froh, dass ich das alles eingefroren habe.
Besser mein Mann und ich haben einen kleinen Nebenjob, als das ich mich auf dieses Gezanke und Gezerre und ewige Hin und Her mit diesen Behörden einlasse, ehrlich...

naja, nach dem beitrag von Dete, habe ich schon wieder ein Bisschen Hoffnung, aber eh die da aus dem Knick kommen, ist mein Mann mit seinem Kurs fertig und kann sich eine ordentlich Arbeitsstelle suchen; bei 5 Jahren Erfahrung in der Hotel- und Tourismusbranche, dürfte das kein problem sein...denke ich

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 16.05.2007 um 17:39:53
mit einem kleinen nebenjob unter 400 euronen ist dein mann aber immer noch nicht krankenversichert. und diese versicherung ist meiner ansicht nach sehr wichtig.
natürlich wäre es eine tolle sache,wenn man sich nicht mit solchen dingen auseinander setzen muss.
es gibt aber bestimmte ,hoffentlich kurzzeitige, situationen,wo man diese möglichkeit nicht hat.
wir mussten beim erstantrag auch alles offenlegen,obwohl klar war,das die 3 eine eigene bg bilden.
also zwang man uns dazu h4 zu beantragen,obwohl klar war das uns keins bewilligt wird.
meiner tochter,freund und kind ist es bewilligt worden.
aber dadurch ist der freund krankenversichert,was anders im ersten moment garnicht möglich war. natürlich hat er sich nach erteilen der ae und damit arbeitserlaubnis eine arbeit gesucht. heute bekommen sie noch aufstockendes h4,da sein einkommen nicht ausreichend ist.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 16.05.2007 um 18:52:09
nun...kann mir jemand vielleicht noch sagen, welche der bei der Arbeitsagentur aufgeführten Anträge ich in meinem Fall überhaupt ausfüllen müsste bzw. welche Nachweise ich wirklich erbringen muss?

Wäre mir echt hilfreich,

danke im Vorraus

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 16.05.2007 um 21:09:17
erstantrag über 16 seiten. hab dir eine pn geschrieben.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 17.05.2007 um 12:41:31
erstantrag schön und gut, aber welche Blätter und Zusatzblätter denn genau

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 17.05.2007 um 14:24:15
einmal zum ausdrucken,scheint doch keine 16 blätter mehr zu haben.solltet ihr einkommen haben google nach zusatzblatt 2.2
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-A1-Hauptantrag.pdf
hast du fragen zum ausfüllen,schreib eine pn.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 18.05.2007 um 15:33:06
wenn ich nun mein Abi per Fernunterricht nachhole, MUSS oder kann ich überhaupt Unterhaltsansprüche an meine Eltern geltend machen? Ich meine, ich bin ja schließlich verheiratet! Muss ich Zusatzblatt 9 ausfüllen???

Bitte nochmalig um Antwort,

danke im Voraus

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von dete am 18.05.2007 um 17:47:52
unterhaltspflicht für volljährige kinder....
Unterhaltsansprüche

privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle* . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.  je nach OLG können hier Abweichungen sein.



Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend.
Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet. Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Abweichungen der einzelnen OLG`s sind zu berücksichtigen.

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!
BGH Urteil vom 26.10.2005

Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist der vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.

deine eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig,da du verheiratet bist.

dabei fällt mir auf,dass deine eltern wahrscheinlich auch nicht mehr kindergeldberechtigt sind.

in ausnahmefall müsste jetzt dein ehemann oder du selbst das kindergeld beanspruchen.
mit der heirat fällt meiner meinung nach das kindergeld meistens weg.
les mal deine pn.

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von trixie am 18.05.2007 um 18:02:12
@ dete


Zitat:
mit der heirat fällt meiner meinung nach das kindergeld meistens weg.


Das ist richtig. Aber die Ausgangsfrage nach Krankenversicherung  für ihren Mann bliebt solange ungeklärt, bis nicht entschieden  ist, ob beide ALG II berechtigt sind oder nicht.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2000/XX000522.HTM

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von Pido am 18.05.2007 um 20:36:12
nun gut, aber ich denke doch auch, wenn ich mich jetzt wieder in einer Art "Ausbildung" (o.ä.) befinde, da ich ja mein Abitur nachhole, und mein Mann, solange er (der Ehegatte) nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen kann. Nun, da mein Mann im Moment nicht arbeitet bzw. sich noch für 6 Monate in seinem Integrationskurs befindet, kann er eigentlich nicht für den Unterhalt des verheirateten Kindes aufkommen, oder sehe ich das falsch? :-? Also ICH könnte Kindergeld beantragen, oder? Ich meine, is ja eigentlich Jacke wie Hose, da das Kindergeld, wenn ich es denn beanspruche würde, beim ALG II ja mitangerechnet werden würde, und ich somit den Betrag des Kindergeldes weniger an ALG-II-Geld bekommen würde, oder?
Also ist das eigentlichw eniger ausschlaggebend.

Das mit der Krankenversicherung meines Mannes ist mir da viel viel wichtiger!!!

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von mistake am 19.05.2007 um 10:32:31
Also,solange ihr kein Einkommen habt bekommst du auf jedenfall noch Kindergeld,da du in Ausbildung bist.Selbst wenn dein Mann arbeiten würde gibt es eine Grenze bis zu der man immer noch Kindergeld bekommt (solange du in Ausbildung bist!).

Zählt der Fernunterricht eigentlich überhaupt als "richtige" Ausbildung??
zB beim Studium ist es ja so,dass deine Eltern für deinen Unterhalt aufkommen müssen, auch wenn du verheiratet bist aber dein Mann den Unterhalt nicht zahlen kann. In diesem Fall würde dir auch folglich kein ALG2 zustehen!

Lg,mistake


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