hge2001 schrieb am 13.04.2007 um 22:22:35:ich denke es geht doch in diesem Forum zunächst mal darum festzustellen, wie es richtig ist oder was Recht ist.
Das denke ich auch - und zwar swohl was Recht ist, als auch was richtig ist.
[quote author=hge2001]Sonst könnte man ja auf der HP schreiben, alles was die Behörden verlangen ist richtig und gesetzmässig und danach das Forum schliessen.
Jedoch in Behörden arbeiten auch nur Menschen die Fehler machen können. Und diese Fehler sollten erst mal hier aufgezeigt werden. [/quote]
Es ist ja auch - für diesen Fall - hier längst klargestellt worden, dass die Forderung dieser Nachweise eigentlich nicht sein dürfte.
Zitat:Erst in 2.Linie kann man dann in den einzelnen Fällen überlegen, wie pragmatisch man vorgeht.
Und genau bei dieser 2. Linie war der Thread längst angelangt. Doch bereits im Eröffnungsposting steht m.E. die Frage nach einer Lösung im Vordergrund, wie die Ehefrau
alsbald zu ALG II gelangen kann, wobei erst mal zu klären war, dass ein FZF-Visum keine Arbeitserlaubnis beinhaltet.
Somit ergibt sich eben, dass eine
AE dafür nötig ist.
Zitat:Ich persönlich würde zunächst eine andere Variante wählen:
Die
ABH anschreiben und darum bitten, mir zu nennen, welche Nachweise zu erbringen sind und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht. Dann bekommt man frei Haus einen Zettel, den man in aller Ruhe studieren und diskutieren kann.
Freilich kann man so vorgehen, wenn man genügend Zeit und ausreichend finanzielle Rücklagen hat. Doch genau dies scheint ja nicht unbedingt der Fall zu sein.
Der Betroffene kann sich nun entscheiden, was ihm wichtiger ist.
Zeppelin