Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Ausbürgerung Serbien (Gelesen: 37.147 mal)
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung Serbien
26.02.2007 um 16:23:37
 
Hallo Leute,

auf die Gefahr das ich hier ein Thema anschneide, dass schon zigmal diskutiert wurde, mache ich es trotzdem.  Zwinkernd

Ich möchte meine Ausbürgerung aus der serbischen Staatsbürgerschaft beantragen und habe hier im Forum schon desöfteren gelesen, dass die Ausbürgerung hauptsächlich an dem "nichtgeleisteten" Wehrdienst scheitert.

Mal unabhängig von allen anderen Voraussetzungen, bei denen wir annehmen, dass ich alle erfülle, hätte ich die Frage, ob man sich bei den Serben ausmustern lassen kann? Ich habe von einem deutschen Arzt ein Atest erhalten, aus dem hervorgeht, dass wegen einer chronischen Krankheit, mir gänzlich von Wehrdienst abgeraten wird. Ich könnte mich somit ausmustern lassen. Die Frage ist nur, ist es bei den Serben auch möglich, oder meint ihr, wenn ich den Schrieb (natürlich amtlich beglaubigt und übersetzt) bei dem Antrag mitschicke, dass es was bringt?

Hier ein paar Hintergrundinfos zu mir:

25 Jahre,
in Deutschland geboren,
hab mit Serbien (ausser mein Pass) wenig am Hut,
wie ber. erwähnt, eine chronische Krankheit, die mich als wehruntauglich bestätigt
festangestellt,
unbefristeter Aufenthaltstitel usw.

Wenn Infos fehlen, dann bitte anmailen.

Ich muß noch dazu sagen, ich strebe KEINESFALLS eine doppelte Staatsbürgerschaft an!

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #1 - 26.02.2007 um 16:30:16
 
Die große Frage ist natürlich, ob die Serben das Attest des deutschen Arztes überhaupt akzeptieren. Es ist durchaus vorstellbar, daß sie auf eine Feststellung Deiner Wehruntüchtigkeit durch einen (serbischen) Vertrauensarzt bestehen und Dir bis dahin Deinen Pass nicht verlängern.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #2 - 26.02.2007 um 16:37:09
 
Meinen letzten Infos zufolge musst du dich in Serbien von 3 Amtsärzten mustern lassen, das Attest des Deutschen Arztes ist nutzlos.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #3 - 27.02.2007 um 09:26:00
 
Das hört sich ja nicht besonders prickelnd an.

Was haltet ihr davon, dass ich bisher noch keinen Musterungs- (Einzugs-)bescheid von den Serben erhalten habe. Ich bin praktisch bezüglich Wehrpflicht überhaupt nicht registriert bei den Serben.

Die Kehrseite der Medaille ist natürlich, wenn ich meine Ausbürgerung beantrage, dann kommt vielleicht ein fleißiges Bearbeiterbienchen auf die Idee, in diese Richtung zu schnüffeln, warum ich nicht registriert bin!? hä?

Wie lange kann man den bei den Serben gezogen werden? Ich weiß, dass es eine blöde Frage ist, aber bei den deutschen ist man meines Wissens nach ab 27, oder 28 nicht mehr interessant für den Bund!

Andere Quellen haben mir gesagt, dass die Serben die Wehrplicht in ca. 3 Jahren kippen wollen. Ist da was dran?

Danke für die Hilfe!

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #4 - 27.02.2007 um 09:31:56
 
Du kannst dir sicher sein das geprüft wird ob du deinen Wehrdienst abgeleistet hast wenn du aus der serbischen Staatsbürgerschaft entlassen werden willst.
Der nichtabgeleistete Wehrdienst ist einer der häufigsten Gründe für die Verweigerung der Entlassung.
Das Problem ist, das du das selber zu verantworten hast, da wirst du keine Hilfe von der BRD bekommen.

Zitat:
Andere Quellen haben mir gesagt, dass die Serben die Wehrplicht in ca. 3 Jahren kippen wollen. Ist da was dran?

Das hör ich schon seit Jahren, geändert hat sich allerdings noch nichts.
Wie lange die Serben einziehen kann ich dir leider nicht sagen.

Zitat:
Staatsangehörigkeit:
serbisch-montenegrinisch

Die Zeiten sind vorbei Zwinkernd
Entweder oder, hoffentlich nicht beides.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #5 - 27.02.2007 um 11:30:44
 
Ups...habe natürlich nur die serbische!  Zwinkernd

Aber was mich verwundert, dass meine Bekannten, die auch die serbische Staatsangehörigkeit haben, alle spätestens mit 20 einen Brief erhalten haben, um sich beim Wehrdienst zu melden. Ich aber nicht.

Klar ist mir auch, wenn die das prüfen und draufkommen das ich keinen geleistet habe, einen Grund zur Ablehnung haben. Muß aber nicht vorher der Bescheid zur Wehrplicht erstellt sein, bevor die mir anhängen können, dass ich garnicht war, bzw. verweigere?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #6 - 27.02.2007 um 11:34:38
 
Mir sind schon Fälle zu Ohren gekommen, da haben Leute ihre Entlassung beantragt und danach kam die Einberufung.

"Schlafende Kühe wecken"

Dazu brauchst du aber nicht erst den Entlassungsantrag zu stellen, meistens reicht es wenn du deinen Pass verlängern willst.

Wie lange ist dein Pass noch gültig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #7 - 27.02.2007 um 13:09:24
 
Zitat:
Wie lange kann man den bei den Serben gezogen werden?


Bis zum 35. Lebensjahr


Zitat:
Aber was mich verwundert, dass meine Bekannten, die auch die serbische Staatsangehörigkeit haben, alle spätestens mit 20 einen Brief erhalten haben, um sich beim Wehrdienst zu melden. Ich aber nicht.


Bei mir kam auch nie was an und das ist wohl kein Einzelfall. In der Regel lassen die einen im Konsulat einen Zettel ausfüllen zum Wehrdienst, solbald man volljährig ist und seinen Pass verlängern lassen möchte.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #8 - 27.02.2007 um 15:25:34
 
Ja das ist ja der Clou. Ich habe meinen Pass 2006 verlängern lassen, weil er ausgelaufen ist u. ich da noch nicht meinen Einbürgerungsbescheid bekommen habe. Ich habe den Pass für eine Auslandsreise benötigt, aber bei der Verlängerung hat es niemand, nicht die Bohne interessiert, ob ich beim Wehrdienst war.

Mein Pass ist somit wieder 5 Jahre gültig! Meint ihr, dass ich dann jetzt erst den Einberufungsbescheid bekomme? Habe ja mit 20 auch meinen Pass um 5 Jahre verlängern lassen und damals keinen Bescheid bekommen!

hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #9 - 27.02.2007 um 15:31:45
 
Eine Korrektur zu meinem letzten Posting:

Ich habe keine Einbürgerungsbescheid, sondern Einbürgerungszusicherung von den deutschen bekommen, damit hier keine Mißverstänisse entstehen!  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #10 - 27.02.2007 um 15:42:49
 
Zitat:
Meint ihr, dass ich dann jetzt erst den Einberufungsbescheid bekomme?


Ich glaube nicht.

Normalerweise wird dir der Pass - bei nicht abgeleistetem Wehrdienst - nur bis zum max. 27 Lebensjahr verlängert. Da haben die im Konsulat wohl was verpennt!?!
Solange du dort in Serbien in keiner Armeekartei geführt wirst, solltest du keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten haben.

Gruß

Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Kil_Leri
Junior Member
**
Offline


Hier wirst du geholfen!!


Beiträge: 24
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #11 - 27.02.2007 um 16:35:47
 
Hi,
man bekommt zum neuen Pass dann so ne karte wo dann drauf steht, dass man aus diesem oder jenem Grund befreit ist. Also Schule, Studium, usw. sollte man bei Reisen inerhalb serbiens mitführen sonst kann man als Fahnenflüchtiger gelten. Also so die Theorie/Angstmache, kenne aber keinen, dem das je passiert ist.

Vieleicht liege ich falsch, aber die Ausbürgerung soll kein so schweres unterfangen darstellt. Es soll sich nur bis zu 2 Jahre hinziehen, ein Jahr aber auf jeden Fall. Und billig soll es auch nicht sein, €1250 wollen die für die Ausbürgerung plus noch andere anfallende Gebühren wie Überprüfung der Steuerlasten, Strafregister, usw.!! Also wenn alles übers Konsulat läuft.

Kannst dir ja auch nen Anwalt in serbien suchen, der könnte es vieleicht vor Ort beschleunigen. Oder ruf die Verwaltung in deinem Heimatort an und leite dort die Ausbürgerung ein. Ob dies aber die Prozedur beschleunigt weis ich nicht, ein Kolleg wollte dies so in die Wege leiten hat es sich aber dann doch anders überlegt.

Da du auf jeden Fall die Staatsbürgerschaftsbescheinigung(nicht älter als 6 Monate) brauchst und du diese nur von der Verwaltung deines Heimatortes bekommst, würde ich da mal direkt anfragen.

Viel Erfolg!!

MfG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #12 - 27.02.2007 um 16:54:46
 
Ein Antrag auf Ausbürgerung vor Ort kostet nur einen Bruchteil der Summe, die Konsulate im Ausland verlangen (waren damals vor ca. 5 Jahren rund 200 Euro). Können Eltern machen oder Dritte mit Vollmacht.

Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 1-2 Jahren und es ist damit zu rechnen, das deiner Bitte um ausgebürgert zu werden nicht entsprochen wird (Wehrdienst).

Bei der Bearbeitung deines Antrages wird natürlich auch bei der Armee angefragt ob Hinderungsgründe bestehen. Daher kann es sein, dass sie dort auf dich aufmerksam werden und du dann angeschrieben wirst.
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Kil_Leri
Junior Member
**
Offline


Hier wirst du geholfen!!


Beiträge: 24
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Albanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #13 - 27.02.2007 um 17:45:13
 
Dann wartet er halt noch 2 Jahre, soweit ich weis liegt die Altersgrenze bei 27 Jahren. Kann mich aber auch irren  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #14 - 27.02.2007 um 21:48:44
 
Serbien lehnt in solchen Fällen die Entlassung trotzdem gerne ab, obwohl das
oberst Gericht dort schon mehrfach anders entschieden hat. Siehe Anhang.
Zum Seitenanfang
  

Urteil_Serbien.pdf (59 KB | 310 )

...
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #15 - 28.02.2007 um 10:15:57
 
Erstmal danke, dass ihr mir so zahlreiche Tipps, Infos gebt und so helft.

stanley009 schrieb am 27.02.2007 um 16:54:46:
Ein Antrag auf Ausbürgerung vor Ort kostet nur einen Bruchteil der Summe, die Konsulate im Ausland verlangen (waren damals vor ca. 5 Jahren rund 200 Euro). Können Eltern machen oder Dritte mit Vollmacht.  


Da nun feststeht, dass vor Ort die Ausbürgerung um einiges billiger ist, kann man die ganze Sache per diversen Vollmachten usw. auch von hier aus, dort "erledigen lassen"?  Smiley

Hört sich jetzt scharf an, aber ich kann leider kein bisschen serbisch und meine Verwandten (mit denen komuniziere ich übrigens in ungarisch Zwinkernd ) könnten ja mit meiner Vollmacht, dort drüben mal Gas geben. Oder? Irgendwann würde ich wohl nicht drumrum kommen dort selber aufkreuzen zu müssen? Die Vollmachten müßten aber auch irgendwie staatlich beglaubigt sein, wenn ich mich nicht irre?

Obwohl ich bisher keine Probleme mit den Serben hatte, fühl ich mich extrem unwohl, wenn ich dort hin muss, vorallem weil ich kein "Wehrdienstkärtchen" habe, dass die Grenzler dort hindert, mich gleich an der Grenze abzuführen!  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #16 - 28.02.2007 um 10:49:02
 
Zitat:
Da nun feststeht, dass vor Ort die Ausbürgerung um einiges billiger ist, kann man die ganze Sache per diversen Vollmachten usw. auch von hier aus, dort "erledigen lassen"?


Meines Wissens nach JA! Du selbst musst dort nicht hingehen. Die Vollmacht lässt du  dir im Konsulat bestätigen. D.h. du füllst im Konsulat einen Zettel aus, der besagt, das du eine Person x damit beauftragst, sich um deine Ausbürgerung zu kümmern. Das Konsulat bestätigt dann - gegen Zahlung von einer Gebühr versteht sich (ca. 50 -100 €) - deine Unterschrift auf der Vollmacht.

Wenn du bei der Ausbürgerung eine Adresse in Deutschland angibst, wird das Konsulat dazwischengeschaltet. D.h. sobald eine Entscheidung getroffen worden ist in Serbien, geht die ganze Sache dann an das jeweilige Konsulat und die wiederum schreiben dich dann an, um persönlich die Entscheidung entgegenzunehmen.

Bitte nicht vergessen! Nach Erhalt der Entscheidung - die aller Voraussicht nach negativ sein wird - hast du nur 30 Tage Zeit um Einspruch beim serbischen Gericht einzulegen.

Viel Glück und Geduld
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #17 - 28.02.2007 um 11:19:46
 
stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 10:49:02:
Meines Wissens nach JA! Du selbst musst dort nicht hingehen. Die Vollmacht lässt du  dir im Konsulat bestätigen. D.h. du füllst im Konsulat einen Zettel aus, der besagt, das du eine Person x damit beauftragst, sich um deine Ausbürgerung zu kümmern. Das Konsulat bestätigt dann - gegen Zahlung von einer Gebühr versteht sich (ca. 50 -100 €) - deine Unterschrift auf der Vollmacht.  


Das ist ja hervoragend.... Durchgedreht

stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 10:49:02:
Bitte nicht vergessen! Nach Erhalt der Entscheidung - die aller Voraussicht nach negativ sein wird - hast du nur 30 Tage Zeit um Einspruch beim serbischen Gericht einzulegen.


Da werde ich schon drauf achten! Aber eins würde mich mal interessieren. Wenn man sich in der Klage auf das Gerichtsurteil was in dieser Diskussion eingefügt ist bezieht, müßte man doch bei der Klage relativ schnell zum selben (positiven) Ergebnis kommen? Vorrausgesetzt man hat keine Pfeife als Anwalt eingesetzt!

hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Shqip20
Full Member
***
Offline




Beiträge: 97

Flensburg, Schleswig-Holstein, Germany
Flensburg
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Kosovar
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #18 - 28.02.2007 um 12:05:33
 
Wenn du allerdings keine Nachricht erhalten wirst von die serb. Bh dann geben die Quittung (Post Einschreiben) bei der dt. ABH/EBH ab, manche wollten nur dass du die Quittung abgiebst und wenn du nicht innerhalb 3 Monate nichts bekommen hast, dann wird dir trotzem der Antrag gewährt.

Das ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #19 - 28.02.2007 um 13:10:14
 
Zitat:
Wenn du allerdings keine Nachricht erhalten wirst von die serb. Bh dann geben die Quittung (Post Einschreiben) bei der dt. ABH/EBH ab, manche wollten nur dass du die Quittung abgiebst und wenn du nicht innerhalb 3 Monate nichts bekommen hast, dann wird dir trotzem der Antrag gewährt.


So einfach ist das nicht. Es besteht die Möglichkeit unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden, wenn man mindestens 2 Jahre nichts mehr von den ausländischen Behörden gehört hat und anzunehmen ist, dass in den nächsten 6 Monaten auch nichts zu erwarten ist.
Das sah dann bei mir in Bayern so aus, dass nach ca. 2,5 Jahren (nach der Ablehnung) die ganze Sache and die Regierung ging, dort noch einmal ein Jahr gewartet wurde und erst dann wurde ich eingebürgert.

Zitat:
Wenn man sich in der Klage auf das Gerichtsurteil was in dieser Diskussion eingefügt ist bezieht, müßte man doch bei der Klage relativ schnell zum selben (positiven) Ergebnis kommen?


Würd mich für dich freuen, wenn das so funktioniert. Probieren kann man es auf jeden Fall. Wie ich gehört habe, sieht es aber in den meissten Fällen so aus, dass auch bei Gericht noch einmal abgelehnt wird.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #20 - 28.02.2007 um 16:40:57
 
Wie schaut es denn mit der Volmacht aus?
Muß ich die im Konsulat selber schreiben, oder gibts da eine Formular dafür? Muß ich diese auf deutsch schreiben und amtlich übersetzen lassen, oder reicht es wenn ein Bekannter die Übersetzung macht und ich das im Kosulat beglaubigen lasse?

Was haltet ihr von diesen ganzen internationalen Papieren/Urkunden? Meine Geburtsurkunde ist z.B. eine internationale u. da steht das ganze wichtige Zeugsel auf serbisch und deutsch drin. Kriegt man die so einfach ausgestellt, oder kostet das wieder extra? Wäre ja z.B. für die Staatsbürgerschaftsurkunde etc. ganz gut!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #21 - 28.02.2007 um 17:18:15
 
Zitat:
Wie schaut es denn mit der Volmacht aus?


Die darfst du selber schreiben. Am besten du lässt es dir von jemanden auf serbisch machen und überträgst das ganze dann auf das Formular.

Zitat:
Was haltet ihr von diesen ganzen internationalen Papieren/Urkunden?


Weiß jetzt nicht genau was du meinst, aber einen Auszug aus dem Geburtenregister solltest du auch in Serbien bekommen können  - auch wenn du in Deutschland geboren worden bist.

Haben dich deine Eltern jemals in Serbien in irgendeiner Art registriert?
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #22 - 28.02.2007 um 17:33:54
 
Zitat:
Haben dich deine Eltern jemals in Serbien in irgendeiner Art registriert?

Müssen sie wohl, sonst würde er nicht einfach so einen Pass ausgestellt bekommen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #23 - 01.03.2007 um 08:18:54
 
stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 17:18:15:
Die darfst du selber schreiben. Am besten du lässt es dir von jemanden auf serbisch machen und überträgst das ganze dann auf das Formular.


Das heißt, es gibt ein Formular!? Ist das Formular mit Fragen, oder muß man da lediglich nur den frei formulierten Text "abschreiben" und von den absegnen lassen?

stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 17:18:15:
Weiß jetzt nicht genau was du meinst, aber einen Auszug aus dem Geburtenregister solltest du auch in Serbien bekommen können  - auch wenn du in Deutschland geboren worden bist. 


Damit meine ich diese Urkunden, die bereits in deutsch und serbisch geschrieben sind. Meine Geburtsurkunde ist z.B. so. Die Felder stehen direkt untereinander in beiden Sprachen und es sind die entsprechenden Daten eingetragen!

stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 17:18:15:
Haben dich deine Eltern jemals in Serbien in irgendeiner Art registriert? 


Das ist tatsächlich etwas interessant bei mir. Ich wurde lediglich in Serbien getauft. Aber meine Anmeldung wurde nur hier in Deutschland getätigt. Deshalb habe ich ja diese besagte internationale Geburtsurkunde! Die Behörden hier in Deutschland haben dann wohl meine Geburt an das zuständige serbische Konsulat gemeldet. Was die dann weiter gemeldet, oder registriert haben, weiß ich leider nicht!?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #24 - 01.03.2007 um 09:11:18
 
Zitat:
Das heißt, es gibt ein Formular!? Ist das Formular mit Fragen, oder muß man da lediglich nur den frei formulierten Text "abschreiben" und von den absegnen lassen?


Keine Fragen, nimm aber am besten jemanden mit der serbisch kann. Zur Not kommst du natürlich auch mit deutsch weiter.

Den Rest können ja die Verwandten dann erledigen vor Ort.

Gruß



Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #25 - 02.03.2007 um 10:26:13
 
Sag mal wißt ihr es, ob man unten in Serbien die Gebühr von 16.130,00 Dinar für den Ausbürgerungsprozess gleich auf einmal latzen muß, oder ob das ca. der Gesamtpreis ist und wie hier in Deutschland Stück für Stück bezahlt wird? Ich sag mal, für meine Bekannten dort unten ist das kein Papenstiel und bekanntlich bekommt man ja dort keine Kohle so ohne weiteres rein. Oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #26 - 02.03.2007 um 11:47:43
 
Die umgerechnet 215 Euro müssen sofort bezahlt werden. Geld kannst du per Western Union überweisen oder jemanden mitgeben.

Gruß

Michael
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #27 - 02.03.2007 um 13:24:47
 
Muß ich dann meine original Einbürgerungszusicherung runterschicken, oder reicht da eine beglaubigte Kopie, mit der entsprechenden Übersetzung? Gebe das Dokument wirklich ungern aus den Händen.

stanley009 schrieb am 02.03.2007 um 11:47:43:
Die umgerechnet 215 Euro müssen sofort bezahlt werden. Geld kannst du per Western Union überweisen oder jemanden mitgeben.


Naja, 215,00 Euro ist tatsächlich nicht die Welt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #28 - 02.03.2007 um 13:36:50
 
Zitat:
Naja, 215,00 Euro ist tatsächlich nicht die Welt...

Für deutsche Verhältnisse nicht, in Serbien ist das ein Monatslohn, nicht selten sogar zwei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #29 - 02.03.2007 um 13:45:38
 
Zitat:
Muß ich dann meine original Einbürgerungszusicherung runterschicken, oder reicht da eine beglaubigte Kopie, mit der entsprechenden Übersetzung?


Original mit Übersetzung. Falls die eine verloren geht, sollte man doch von der EBH eine weitere bekommen können.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #30 - 05.03.2007 um 10:42:57
 
Heute habe ich angefangen... Laut lachend

Ich habe vorhin mit dem Konsul bezüglich der Vollmacht telefoniert. Jetzt habe ich eine genaue Vorstellung davon, wie die Aussehen muß und wie es weitergeht. Die Sache kommt ins rollen.  Smiley

Ich halte euch auf dem laufenden, wie meine Erfahrungen sind. Jetzt muß ich erstmal das ganze Zeug übersetzen lassen.

Bis demnächst...

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bch82
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #31 - 05.08.2007 um 18:00:10
 
Hallo Skorpion81,
wie ist es bei dir weitergegangen? Wie hoch waren die Übersetzungskosten?

Gruß,
bch82
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #32 - 23.08.2007 um 11:25:14
 
Hi Leute,

bch82 schrieb am 05.08.2007 um 18:00:10:
Hallo Skorpion81,
wie ist es bei dir weitergegangen? Wie hoch waren die Übersetzungskosten?

Gruß,
bch82


Dann kommt hier mal mein erster Zwischenstand und auch gleich mal eine Frage!  Zwinkernd

Die ganzen Übersetzungen haben mich ca. 90,- EUR gekostet. Die Dokumente + die Vollmacht habe ich dann sofort an meine Bekannten dort unten geschickt.

Dieser hat dann dort noch die nötigen Dokumente besorgt und die Sache ins Rollen gebracht.

Ca. 3 Wochen später habe ich ein Zettel bekommen, eine Bestätigung, dass die Sache unter XY-Nummer geführt wird, etc. Seit dem 04.04.07 keine Reaktion mehr.

Mein Bekannter hat mir dann gesagt, dass ein paar "Männer in Schwarz" (  Laut lachend )kurz danach ziemlich intensiv geschnüffelt haben sollen, aber danach nichts mehr!

Meint Ihr nun, ich sollte mit dem Zettel mal bei dem Kosulat nachkaken, ob schon was da ist, oder schicken die mir einen Bescheid, wenn die was Neues bekommen?

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stanley009
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #33 - 23.08.2007 um 15:58:46
 
Zitat:
Meint Ihr nun, ich sollte mit dem Zettel mal bei dem Kosulat nachkaken


Fragen kostet nichts, da du aber die Sache direkt vor Ort ins Rollen gebracht hast würde ich eher dort nachfragen lassen.

Ich weiß nicht ob sich mittlerweile was geändert hat, aber nach "erst" ein paar Monaten Bearbeitungszeit wird sich denke ich noch nicht viel getan haben.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
stanley009 stanley009  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #34 - 18.12.2007 um 10:22:38
 
Hi Leute,

jetzt brennt bei mir die Hütte.  weinend

Ich habe (wie vermutet) einen tollen Negativbescheid bekommen. Gegen diesen kann (muß) ich innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen.
Meine Frage nun, wie muß ich das genau machen????  hä?

Wäre wirklich dringend notwendig, wenn ihr mir schnell helfen könntet, weil ich "nur" noch bis zum 21.12.07 Zeit habe. War vorher leider krankheitsbedingt nicht in der Lage aktiv zu werden.

Reicht da ein "Zettel" als Einspruch, auf den quasi steht: "Einspruch, den Rest hört ihr von meinem Anwalt!", oder muß ich da gleich was von nem Anwalt kommen lassen, oder wie?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #35 - 18.12.2007 um 10:28:12
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 10:22:38:
Ich habe (wie vermutet) einen tollen Negativbescheid bekommen.

Was genau meinst du? Ist der Antrag auf Entlassung
aus der serbischen Staatsangehörigkeit abgelehnt
worden? Mit welcher Begründung?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #36 - 18.12.2007 um 10:37:58
 
Der Antrag (Ausbürgerung aus Serbien) wurde abgeleht, weil ich meinen Wehrdienst nicht abgeleistet habe.

Ich habe mich daraufhin mit meinem Bekannten vor Ort in Verbindung gesetzt und dieser meint, ich solle mich vor Ort ausmustern lassen. Allerdings werde ich mich davor hüten, dort einzureisen, da ich mit Sicherheit gleich unten behalten werde!? Er meint nun, ich solle keinen Einspruch einlegen, aber dann ist das Verfahren abgeschlossen und meine Einbürgerungszusicherung verfällt.

Ausserdem habe ich mit meinem zuständigen Landratsamt gesprochen. Die sagen nun, ich muß auf jeden Fall Einspruch einlegen, da ich das Einbürgerungsverfahren ja mit allen rechtlichen Mitteln und Schritten unterstützen muß.

Daher meine Eile bei der Sache.

Danke für die Hilfe!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #37 - 18.12.2007 um 10:45:52
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 10:37:58:
Ausserdem habe ich mit meinem zuständigen Landratsamt gesprochen. Die sagen nun, ich muß auf jeden Fall Einspruch einlegen, da ich das Einbürgerungsverfahren ja mit allen rechtlichen Mitteln und Schritten unterstützen muß.
 

Wenn du vorhast die deutsche Sta. zu bekommen, wird dir nichts anderes übrig bleiben.

Du musst den Rechtsweg "ausschöpfen", sozusagen bis zum höchsten Gericht in Serbien, wenn die deine Ausbürgerung dann immer noch ablehnen, kannst du unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.

Wenn du den Rechtsweg nicht ausschöpfst, ist ende Gelände.

Solltest dir in Serbien einen Anwalt nehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #38 - 18.12.2007 um 11:15:10
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 10:37:58:
Die sagen nun, ich muß auf jeden Fall Einspruch einlegen,

Ist denn in dem Ablehnungsbescheid ein "Einspruch"
als zulässiges Rechtsmittel genannt? Oder steht da
etwas von "Klage"?
Es sollte auch in dem Bescheid erwähnt sein, bei welcher
Stelle das Rechtsmittel einzulegen wäre.

maki schrieb am 18.12.2007 um 10:45:52:
wenn die deine Ausbürgerung dann immer noch ablehnen, kannst du unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.

So einfach wird das dann auch nicht, denn die
Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
ist nur möglich, wenn die Entlassung aus Gründen
verweigert wird, die der Bewerber nicht selbst zu
vertreten hat. Eine nicht erfüllte Wehrpflicht hat
er dagegen sehr wohl zu vertreten.

Für solche Fälle wird dann auf Nummer 87.1.2.3.2.2
der StAR-VwV verwiesen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #39 - 18.12.2007 um 11:35:04
 
Ralf schrieb am 18.12.2007 um 11:15:10:
So einfach wird das dann auch nicht, 


das sehe ich nicht so; da der Antrag noch nach altem Recht behandelt wird vgl.hier, gilt der alte § 12(3) StAG
Zitat:
(3) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann abgesehen werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht und der Ausländer den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Inland in deutsche Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist.

aber weiterhin, so dass durchaus unter HvM eingebürgert werden kann, wobei ich mal ganz kühn davon ausgehe, dass die übrigen Voraussetzungen (Schulbesuch etc.) zutreffen
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #40 - 18.12.2007 um 12:04:42
 
Odysseus schrieb am 18.12.2007 um 11:35:04:
da der Antrag noch nach altem Recht behandelt wird

Richtig. Nummer 87.3.2 StAR-VwV sagt dazu aber,
dass diese Vorschrift nur dann anwendbar ist, wenn
noch mit der Einberufung des Bewerbers in die Bundes-
wehr gerechnet werden kann oder die Leistung des Wehr-
dienstes im ausländischen Staat aufgrund gewisser
Umstände unzumutbar wäre.

Es bleibt also bei "so einfach ist das nicht". Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #41 - 18.12.2007 um 13:19:54
 
Ähm... das ist schon richtig, dass ich bis zum meinem Antrag in keiner Wehrkartei geführt wurde. Jedoch hat mir damals das Konsulat meinen Pass, obwohl ich angegeben habe, dass ich keinen Wehrdienst geleistet habe, ohne weiteres verlängert. Somit läuft mein Pass in meinem 30. Lebensjahr ab, weit nach der magischen 27 Jahre Grenze, ohne das ich auch nur einmal wg. Wehrdienst etc. angeschrieben wurde. Anscheined habe ich schlafende Hunde geweckt.  hä?

Was aber viel wichtiger ist, kann, bzw. muß ich gegen diesen Bescheid direkt in Serbien Einspruch einlegen? Wenn ja, kann das doch mein Bekannter dort unten machen und ich bin dann definitiv vor dem 21.12.2007 dran? Oder muß der Einspruch wieder meine Originalunterschrift tragen? Ich könnte mich ja theoretisch komplett von einem Anwalt vor Ort vertreten lassen!? Oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #42 - 18.12.2007 um 13:24:08
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 13:19:54:
kann, bzw. muß ich gegen diesen Bescheid direkt in Serbien Einspruch einlegen?

Dazu habe ich weiter oben etwas gefragt. Zwinkernd
(sh. Antwort #38)
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #43 - 18.12.2007 um 13:28:22
 
Also auf diesen Bescheid steht lediglich (sinngemäß): "Ich habe das Recht, 30 Tage gegen diesen Bescheid beim serbischen Staat Einspruch einzulegen!"

Aber von Klage ist da nichts zu lesen, bzw. wo ich das machen muß/kann!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #44 - 18.12.2007 um 13:39:41
 
Sehr seltsam. Geht aus dem Bescheid wenigstens
hervor, wer ihn erlassen hat?
Als Empfänger eines Einspruches würde ich das
serbische Innenministerium ansehen. Wie lange
braucht denn die Post dahin? Die Zeit ist ja nun
sehr knapp. Evtl. Express-Sendung.

Ob so etwas auch über einen Anwalt oder Bekannten
mit Vollmacht geht, bis ich überfragt, serbisches
Verwaltungsrecht ist nun nicht gerade mein Hobby.
Aber fragen kann man bei einem Anwalt vor Ort
ja mal, der müsste das wissen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #45 - 18.12.2007 um 13:49:36
 
Ich bin leider nicht besonders bewandert mit der serbischen Hyroglüphenschrift des Bescheides, aber so wie ich die Info herausfiltern konnte, wurde der Bescheid vom MINISTERIUM FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DER REBUBLIK SERBIEN IN BELGRAD erlassen! Was mich aber stutzig macht, warum dies soweit ins "Innere" gelangt ist? Oder werden alle Ausbürgerungsanträge bis in die höchsten Instanzen geprüft?

Meinem Bekannten habe ich bereits damals eine Vollmacht zukommen lassen, die leiglich besagt, alles was mit dem Ausbürgerungsverfahren zu tun hat, darf er reglen. Also auch Einspruch einlegen, bzw. einen Anwalt beauftragen dies zu tun!?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #46 - 18.12.2007 um 13:58:36
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 13:49:36:
Meinem Bekannten habe ich bereits damals eine Vollmacht zukommen lassen, die leiglich besagt, alles was mit dem Ausbürgerungsverfahren zu tun hat, darf er reglen. Also auch Einspruch einlegen, bzw. einen Anwalt beauftragen dies zu tun!? 

Hi,

wir haben hier ein Forum für deutsches Recht. Die
Frage, ob die Vollmacht ausreicht, damit ein Wider-
spruch formell zulässig eingereicht werde kann, wird
hier kaum zuverlässig beantwortet werden können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #47 - 18.12.2007 um 14:04:07
 
OK...dann werde ich mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen.

Notfalls reiche ich den Einspruch (ans serbische Innenministerium gerichtet) im Konsulat ein. Die werden mir dann schon sagen, was ich weiter zu tun habe.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #48 - 18.12.2007 um 14:10:47
 
Das Konsulat müsste da ja ebenso Auskunft
geben können, und das Innenministerium wird
auch telefonisch erreichbar sein.

Nebenbei: Ich selbst habe schon einige solcher
Ablehnungsbescheide des serbischen Innen-
ministeriums gesehen, und soweit ich mich
erinnere, war da immer die Klage vor dem
obersten Gericht in Belgrad als Rechtsmittel
genannt. Daher verwunderte mich dies hier
etwas. Natürlich kann sich die Rechtslage in
der Zwischenzeit geändert haben, das ist ja
jetzt auch schon ein paar Tage her.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #49 - 19.12.2007 um 12:42:53
 
Hi Leute,

habe heute mit dem Konsul geredet. Ich kann über das Konsulat Einspruch einlegen und muß dies mit einem Dolmetscher vor Ort im Konsulat machen. Die nehmen das für mich (an den obersten Gerichtshof von Serbien gerichtet) entgegen und dann habe ich fristgerecht Einspruch erhoben!
Ich habe den Termin um 16 Uhr.

Ich melde mich, wenn ich mehr weiß.

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bch82
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #50 - 25.12.2007 um 14:15:16
 
Ich bin gespannt, wie es bei dir weitergeht, weil ich in ein paar Monaten in dieselbe Situation kommen werde.  unentschlossen  Viel Erfolg!

Schöne Feiertage wünscht
bch82
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bch82
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #51 - 21.02.2008 um 22:29:00
 
Hallo,
ich habe nach fünf Monaten die Einbürgerungszusicherung bekommen. Jetzt fängt das eigentliche Theater an...  Griesgrämig

Wie ist es bei dir weitergegangen, nachdem du Einspruch eingelegt hast?

Gruß,
bch82
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #52 - 06.08.2009 um 14:56:44
 
Hallo zusammen,

ich möchte mich mal wieder zu Wort melden, wie es mir ergangen ist.
Wer jetzt ganz genau aufgepasst hat, sieht ja was sich bei meiner Staatsangehörigkeit getan hat.  Zwinkernd

Ich knüpfe mal an den 19.12.2007 an:
Nachdem ich den Einspruch eingelegt habe, ist die ganze Sache über das Konsulat an den obersten serbischen Gerichtshof gegangen und ich habe dann ein gutes Jahr gewartet, ohne jegliche Reaktion von den Serben. Dann hab ich mich am mein LRA gewendet und nachgefragt, welche Voraussetzungen für eine Mehrstaatigkeit gelten.
Die nette Dame hat mir gesagt, dass ich die serbischen Behörden nun am Besten alle 4 Wochen mit Einschreiben Rückschein anschreiben soll, damit eine Entscheidung fällt. Ich hab das auch 2x gemacht, sodass im März diesen Jahres ein Brief vom serbischen Konsul höchstpersönlich kam, mit der Bitte dass ich doch persönlich im Konsulat erscheinen solle.
Das hab ich auch gemacht und er hat mich dann in ein kleines Kämmerlein geführt und mir ein Schreiben mit dem Komentar "Ihr Einspruch wurde abgelehnt, unsere Zusammenarbeit ist hiermit beendet" (sinngemäß) in die Hand gedrückt.
Ok, habe ich mir gedacht, gehst damit mal zum LRA. Die Dame hat mich dann gebeten jeden noch so kleinen Papierfetzen von den serbischen Behörden beglaubigt übersetzen zu lassen und einen Brief aufzusetzen, dass ich alles versucht habe um aus meiner "alten" Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Ausserdem mußte ich noch begründen, warum eine Ableistung des Wehrdienstes im Ausland nicht möglich ist und ich es hinnehme, mehrstaatig zu sein.
Diesen 2 seitigen Brief hab ich dann verfasst und mit allen beglaubigten Übersetzungen eingereicht. Dann nach ca. 6 Wochen kam die Nachricht, dass die Behörden noch ein fachärztliches Zeugnis (laut einem bekannten Anwalt von mir, ist das bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten immer notwendig  hä? ) und die letzten 3 Verdienstnachweise notwendig sind.
Dies hab ich dann auch noch nachgereicht. Dann hat es wieder 3-4 Wochen gedauert, bis eine positive Nachricht gekommen ist, so im Stil von "Herzlichen Glückwunsch, ihr Antrag auf Einbürgerung wurde bewilligt". Dann war ich aber zwischenzeitlich noch im Urlaub und dann vorgestern hab ich einen Termin im LRA gehabt.
Dort hat es mich 255,- EUR, und den "Verlust" meines Aufenthaltstitels gekostet und ich hatte die Einbürgerungsurkunde mit einem Händedruck und einem Glückwunsch in den Händen. Ich mußte noch ein paar Zettel unterschreiben, dass ich die deutsche Verfassung beachte etc., aber das war m.E. reine Formsache.
Tja und so bin ich nun deutsch-serbisch und freue mich, dass ich zumindest diese Hürde gemeistert habe.
Ich muß ja sagen, dass mich nichts mehr nach Serbien zieht und ich evtl. irgendwann mal einen erneuten Versuch starte, mich ausbürgern zu lassen.  Zwinkernd

Aber jetzt kommen schon die nächsten "Unklarheiten".
Wie verhalte ich mich als Mehrstaatler?

- Muß ich immer beide Pässe mitführen? Ich meine, hier in Deutschland ist es klar, dass nur die deutschen Ausweispapiere gelten, aber wie ist es beim Auslandsaufenthalt?

- Wenn ich z.B. eine Reise buche, kann ich mir dann die "günstigere"  Staatsbürgerschaft aussuchen?

- Wann muß man die Mehrstaatigkeit angeben? Reicht es wenn ich bei allen behördlichen Anfragen es angebe und wie gesagt z. B. im Urlaub an der Granze den deutschen Pass vorlege?

- Wem muß ich es denn aktuell melden? Bank, Arbeitgeber, Versicherungen?

Im Moment fallen mir keine weiteren Fragen ein!  Smiley

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #53 - 06.08.2009 um 15:04:28
 
Erstmal: Herzlichen Glühstrumpf! Smiley

Schön dass es bei dir dann doch noch geklappt hat.

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Muß ich immer beide Pässe mitführen? Ich meine, hier in Deutschland ist es klar, dass nur die deutschen Ausweispapiere gelten, aber wie ist es beim Auslandsaufenthalt?

Nein, kannst dir aussuchen welcher dir lieber ist Smiley

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wenn ich z.B. eine Reise buche, kann ich mir dann die "günstigere"Staatsbürgerschaft aussuchen?

Ja.

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wann muß man die Mehrstaatigkeit angeben? Reicht es wenn ich bei allen behördlichen Anfragen es angebe und wie gesagt z. B. im Urlaub an der Granze den deutschen Pass vorlege?

Ja.

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wem muß ich es denn aktuell melden? Bank, Arbeitgeber, Versicherungen?

Dem Einwohnermeldeamt.

In Serbien bist du übrigens nur serbischer Staatsbürger, falls du dort Ärger mit den Behörden haben solltest (Verhaftung, was auch immer), kann dir die D Botschaft nicht helfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #54 - 06.08.2009 um 15:19:28
 
Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
Ich muß ja sagen, dass mich nichts mehr nach Serbien zieht und ich evtl. irgendwann mal einen erneuten Versuch starte, mich ausbürgern zu lassen.


Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wenn ich z.B. eine Reise buche, kann ich mir dann die "günstigere"Staatsbürgerschaft aussuchen?


Auf wenn dich zur Zeit nichts mehr nach Serbien zieht, ist es in vielen Ländern so, dass die Einreise mit dem einheimischen Pass erfolgen sollte, ob das für Serbien auch gilt kann ich dir aber im Detail nicht sagen.

Wenn du nach D mit dem deutschem Pass und nach Serbien mit dem serbischen Pass einreist dürftest du wohl nichts falsch machen.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #55 - 07.08.2009 um 23:17:41
 
Danke für die Antworten.

Ich habe so einen Merkzettel bekommen auf dem steht, dass man evtl. bei Staaten, die dem Heimatstaat sehr verbunden sind, auch den serbischen Pass vorlegen muß. Welcher Staat ist denn Serbien sehr verbunden?
Oder ist das so wie z.B. Amerika und Canada gemeint? Ist ja "fast" das Gleiche!  Smiley

Weiß jemand zufällig, ob man sich den neuen, roten serbischen Pass machen lassen MUSS? Mein derzeitiger, blauer Pass verliert am 31.12.2009 seine Gültigkeit!

Die Dame vom LRA hat gemeint, dass ein etwas länger abgelaufener Pass evtl. nicht mehr erneuert wird!? Wisst ihr darüber etwas?

Gruß
Oli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #56 - 08.08.2009 um 11:05:53
 
Skorpion81 schrieb am 07.08.2009 um 23:17:41:
Ich habe so einen Merkzettel bekommen auf dem steht, dass man evtl. bei Staaten, die dem Heimatstaat sehr verbunden sind, auch den serbischen Pass vorlegen muß. Welcher Staat ist denn Serbien sehr verbunden?
Oder ist das so wie z.B. Amerika und Canada gemeint? Ist ja "fast" das Gleiche!

Wäre mir neu, dass die USA oder Canada dem serbischen Staat sehr verbunden ist.
Aber ansonsten mir fällt dazu eigentlich nix ein.

Skorpion81 schrieb am 07.08.2009 um 23:17:41:
Weiß jemand zufällig, ob man sich den neuen, roten serbischen Pass machen lassen MUSS? Mein derzeitiger, blauer Pass verliert am 31.12.2009 seine Gültigkeit!

Die Dame vom LRA hat gemeint, dass ein etwas länger abgelaufener Pass evtl. nicht mehr erneuert wird!? Wisst ihr darüber etwas?

Das werden dir wohl die serbischen Behörden sagen, von deutscher Seite aus ist das egal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #57 - 08.08.2009 um 23:07:19
 
@Skorpion81: Danke für den wertvollen Erfahrungsbericht!

maki schrieb am 08.08.2009 um 11:05:53:
Wäre mir neu, dass die USA oder Canada dem serbischen Staat sehr verbunden ist.


Gemeint war wohl die Verbundenheit zwischen diesen Staaten. Zwinkernd

In diesem Falle würde mir z.B. Russland einfallen. Ob man in einem
solchen Fall aber tatsächlich den serbischen Pass vorlegen müsste,
kann man im Falle einer geplanten Reise wohl nur vom russischen
Konsulat erfahren.

Skorpion81 schrieb am 07.08.2009 um 23:17:41:
Weiß jemand zufällig, ob man sich den neuen, roten serbischen Pass machen lassen MUSS? 

Deutsche Behörden werden sich nach deiner Einbürgeung herzlich
wenig für den serbischen Pass interessieren. Für eine eventuelle
Reise nach Serbien müsste aber sicherlich erst ein neuer her.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
bch82
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #58 - 09.08.2009 um 20:57:55
 
Hallo Skorpion81,

erst mal herzlichen Glückwunsch!!! Ich freue mich sehr für dich! Gut zweieinhalb Jahre hat es gedauert, nicht? Dein erster Beitrag zum Thema war ja vom 26.02.07.

Ich kann jetzt besser abschätzen, was da noch auf mich zukommt. Ich habe den Einbürgerungsantrag im September 2007 gestellt, seit Oktober 2008 läuft der Verwaltungsstreit vor dem Obersten Gericht Serbiens.

Das mit dem monatlichen Einschreiben mit Rückschein ist eine gute Idee, ich denke, das werde ich auch bald angehen... Waren deine Briefe ans Konsulat, Innenministerium oder das Oberste Gericht gerichtet? Oder an alle drei?

Ach, dein Beitrag macht mir wieder etwas Mut, dass ich in absehbarer Zeit endlich eingebürgert werden kann! Danke!

Viele Grüße,
bch82
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #59 - 19.08.2009 um 12:42:13
 
Hallo,

danke erstmal für die Glückwünsche.

@bch82

Ja so ca. 2,5 Jahre hat es gedauert. Mein damaliger zuständiger Sachbearbeiter im LRA hat gleich von Anfang an gemeint, dass das Verfahren so ca. 2-3 Jahre dauern kann. Ich hab aber auch schon Horrorgeschichten gehört, dass es sich über 5 Jahre und mehr hingezogen haben soll.  Schockiert/Erstaunt

Die Briefe habe ich direkt an den Präsidenten des Obersten serbischen Gerichtes adressiert. Ob die auch wirklich bei ihm gelandet sind, wage ich zu bezweifeln, aber sie haben sich zumindest "genötigt gefühlt" eine Entscheidung zu treffen. Und diese hat dann die Vorraussetzung für die Mehrstaatigkeit erfüllt.

Ach Kopf hoch... ich hab mich teilweise auch maßlos geärgert, aber die serbische Gesetzgebung bezüglich Ein-/Ausbürgerung ist mindestens genauso beständig, wieder der Sommer dieses Jahr...nämlich GARNICHT!  Laut lachend


Ralf schrieb am 08.08.2009 um 23:07:19:
Gemeint war wohl die Verbundenheit zwischen diesen Staaten. 


Genau!  Zwinkernd

Naja, nach Russland zu reisen habe ich auch nicht wirklich geplant. Aber ich werd mich wohl mal schlau machen müssen!

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #60 - 20.08.2009 um 09:30:01
 
Moin,

jetzt muß ich mich doch nochmal zu Wort melden.

@bch 82
Ich gehe mal davon aus, dass es bei dir auch am nicht abgeleisteten Wehrdienst hängt!?

Hier habe ich mal eine kleine Info:

Die Wehrpflicht (inkl. Reserve) gilt für alle Männer ab 17 bis 60 Jahren, der Wehrdienst wird jedoch in der Regel erst ab 21 Jahren, frühestens aber ab 18 und spätestens bis 27 angetreten. Reserveübungen sind für Reservisten bis 35 Jahre üblich.

Quelle: http://www.serbien-montenegro.de/html/serbien_-_militar_-_info.html

Ok, Serbien-Montenegro gibt es in diesem Zusammenhang nicht mehr, aber ich kann mich ganz genau daran erinnern, dass mir der Konsul die gleichen Informationen gesagt hat, als ich Ihn auf die Wehrpflicht in Serbien angesprochen habe!

Als ich ihn dann darauf angesprochen habe, dass ich schon 28 bin und "theoretisch" den Wehrdienst garnicht mehr antreten darf, dann ist er mir mit dem Satz gekommen, dass die Wehrpflicht bis 60 Jahre gilt.  Smiley

Da habe ich gemeint: "somit ist eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft bis zu meinem 60. Lebensjahr, wegen nicht abgeleisteten Wehrdienst, nicht möglich?" Er hat nur genickt und gesagt, "es wird zurzeit im Parlament darüber diskutiert, diese Regelung abzuschaffen". Ich hab dann darauf geantwortet: " Das wird doch schon die letzten 10 Jahre diskutiert". Der Konsul hat dann nur gesagt: "Irgendwann will Serbien auch in die EU". Hmm...damit war das Gespräch beendet und er hat mir noch den Rat gegeben, mir einige Zeit bezüglich dem 2ten Versuch zur Entlassung zu lassen!

Das hilft dir jetz vielleicht nicht direkt weiter, aber lass dich nicht von den serbischen Behörden an der Nase herumführen. Solange du serbischer Staatsbürger bist, ist es deren Pflicht, dich vollumfänglich über alle Möglichkeiten, bzw. Vorschriften zu informieren!

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bch82
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #61 - 30.08.2009 um 20:33:22
 
Ja, bei mir liegt es auch am nicht abgeleisteten Wehrdienst.

In der Hoffnung, dass sich die endgültige Ablehnung meines Ausbürgerungsantrags wie in deinem Fall beschleunigt und ich die Einbürgerung unter HvM erreichen kann, habe ich vor zwei Wochen erstmals einen Brief ans Oberste Gericht Serbiens geschrieben (Einschreiben mit Rückschein). In zwei Wochen folgt der nächste. Smiley

Gruß,
bch82
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Skorpion81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Carpe diem!


Beiträge: 25
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch-serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #62 - 04.09.2009 um 22:45:13
 
Hallo,

ich habe nun endlich meine deutschen Ausweispapiere erhalten und als ich diese abgeholt habe,  hat sich mal ein richtig breites Grinsen auf meinem Gesicht entfaltet. grin

Nach so viel Sch..... mit den serbischen Behörden ist das eine richtige Wohltat.  Zwinkernd

@bch82
Mach immer so weiter, die werden bald reagieren und das aller Voraussicht nach mit ner Ablehnung. Dann kannst du bei den deutschen Behörden weitere Schritte einleiten.

An welche Adresse gehen denn deinen Briefe? Wenn du magst, kann ich dir per PN die Adresse geben, an die ich meine "Nerv"-Nachfragen geschickt habe. Achja, ich hoffe die Briefe sind auf serbisch geschrieben, sonst können die da unten nichts damit anfangen!   Augenrollen

Gruß
Skorpion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bch82
Full Member
***
Offline




Beiträge: 44
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #63 - 05.09.2009 um 11:31:57
 
Hallo Skorpion,

Skorpion81 schrieb am 04.09.2009 um 22:45:13:
Nach so viel Sch..... mit den serbischen Behörden ist das eine richtige Wohltat.  Zwinkernd

Das kann ich gut nachvollziehen! Durchgedreht


Skorpion81 schrieb am 04.09.2009 um 22:45:13:
An welche Adresse gehen denn deinen Briefe? Wenn du magst, kann ich dir per PN die Adresse geben, an die ich meine "Nerv"-Nachfragen geschickt habe.

Ich habe im Internet nachgeschaut: http://www.vrhovni.sud.srbija.yu/code/navigate.php?Id=861
Hast du dieselbe Adresse genommen (Resavska 42, 11000 Beograd)?


Skorpion81 schrieb am 04.09.2009 um 22:45:13:
Achja, ich hoffe die Briefe sind auf serbisch geschrieben, sonst können die da unten nichts damit anfangen!   Augenrollen

Das ist klar. Zum Glück haben die im Konsulat damals die "Klageschrift" auf Beamtenserbisch verfasst, ich musste nur noch unterschreiben. In meinem Einschreiben habe ich diesen Text übernommen und einen Satz hinzugefügt, dass bis heute leider keine Entscheidung gefällt wurde und ich das Gericht erneut bitte, mich aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu entlassen (so viel habe ich noch selber hingekriegt). Als Kopien habe ich den Ablehnungsbescheid des Innenministeriums und die Klageschrift beigelegt. In 5 Tagen folgt der nächste Brief... hab schon alles schön vorbereitet. Laut lachend


Gruß,
bch82
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung Serbien
Antwort #64 - 08.09.2009 um 11:11:34
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema