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Ausbürgerung Serbien (Gelesen: 37.150 mal)
Skorpion81
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Antwort #45 - 18.12.2007 um 13:49:36
 
Ich bin leider nicht besonders bewandert mit der serbischen Hyroglüphenschrift des Bescheides, aber so wie ich die Info herausfiltern konnte, wurde der Bescheid vom MINISTERIUM FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DER REBUBLIK SERBIEN IN BELGRAD erlassen! Was mich aber stutzig macht, warum dies soweit ins "Innere" gelangt ist? Oder werden alle Ausbürgerungsanträge bis in die höchsten Instanzen geprüft?

Meinem Bekannten habe ich bereits damals eine Vollmacht zukommen lassen, die leiglich besagt, alles was mit dem Ausbürgerungsverfahren zu tun hat, darf er reglen. Also auch Einspruch einlegen, bzw. einen Anwalt beauftragen dies zu tun!?
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Mick
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Antwort #46 - 18.12.2007 um 13:58:36
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 13:49:36:
Meinem Bekannten habe ich bereits damals eine Vollmacht zukommen lassen, die leiglich besagt, alles was mit dem Ausbürgerungsverfahren zu tun hat, darf er reglen. Also auch Einspruch einlegen, bzw. einen Anwalt beauftragen dies zu tun!? 

Hi,

wir haben hier ein Forum für deutsches Recht. Die
Frage, ob die Vollmacht ausreicht, damit ein Wider-
spruch formell zulässig eingereicht werde kann, wird
hier kaum zuverlässig beantwortet werden können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Skorpion81
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Antwort #47 - 18.12.2007 um 14:04:07
 
OK...dann werde ich mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen.

Notfalls reiche ich den Einspruch (ans serbische Innenministerium gerichtet) im Konsulat ein. Die werden mir dann schon sagen, was ich weiter zu tun habe.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.

Gruß
Skorpion
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Ralf
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Antwort #48 - 18.12.2007 um 14:10:47
 
Das Konsulat müsste da ja ebenso Auskunft
geben können, und das Innenministerium wird
auch telefonisch erreichbar sein.

Nebenbei: Ich selbst habe schon einige solcher
Ablehnungsbescheide des serbischen Innen-
ministeriums gesehen, und soweit ich mich
erinnere, war da immer die Klage vor dem
obersten Gericht in Belgrad als Rechtsmittel
genannt. Daher verwunderte mich dies hier
etwas. Natürlich kann sich die Rechtslage in
der Zwischenzeit geändert haben, das ist ja
jetzt auch schon ein paar Tage her.
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Skorpion81
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Antwort #49 - 19.12.2007 um 12:42:53
 
Hi Leute,

habe heute mit dem Konsul geredet. Ich kann über das Konsulat Einspruch einlegen und muß dies mit einem Dolmetscher vor Ort im Konsulat machen. Die nehmen das für mich (an den obersten Gerichtshof von Serbien gerichtet) entgegen und dann habe ich fristgerecht Einspruch erhoben!
Ich habe den Termin um 16 Uhr.

Ich melde mich, wenn ich mehr weiß.

Gruß
Skorpion
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Antwort #50 - 25.12.2007 um 14:15:16
 
Ich bin gespannt, wie es bei dir weitergeht, weil ich in ein paar Monaten in dieselbe Situation kommen werde.  unentschlossen  Viel Erfolg!

Schöne Feiertage wünscht
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Antwort #51 - 21.02.2008 um 22:29:00
 
Hallo,
ich habe nach fünf Monaten die Einbürgerungszusicherung bekommen. Jetzt fängt das eigentliche Theater an...  Griesgrämig

Wie ist es bei dir weitergegangen, nachdem du Einspruch eingelegt hast?

Gruß,
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Skorpion81
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Antwort #52 - 06.08.2009 um 14:56:44
 
Hallo zusammen,

ich möchte mich mal wieder zu Wort melden, wie es mir ergangen ist.
Wer jetzt ganz genau aufgepasst hat, sieht ja was sich bei meiner Staatsangehörigkeit getan hat.  Zwinkernd

Ich knüpfe mal an den 19.12.2007 an:
Nachdem ich den Einspruch eingelegt habe, ist die ganze Sache über das Konsulat an den obersten serbischen Gerichtshof gegangen und ich habe dann ein gutes Jahr gewartet, ohne jegliche Reaktion von den Serben. Dann hab ich mich am mein LRA gewendet und nachgefragt, welche Voraussetzungen für eine Mehrstaatigkeit gelten.
Die nette Dame hat mir gesagt, dass ich die serbischen Behörden nun am Besten alle 4 Wochen mit Einschreiben Rückschein anschreiben soll, damit eine Entscheidung fällt. Ich hab das auch 2x gemacht, sodass im März diesen Jahres ein Brief vom serbischen Konsul höchstpersönlich kam, mit der Bitte dass ich doch persönlich im Konsulat erscheinen solle.
Das hab ich auch gemacht und er hat mich dann in ein kleines Kämmerlein geführt und mir ein Schreiben mit dem Komentar "Ihr Einspruch wurde abgelehnt, unsere Zusammenarbeit ist hiermit beendet" (sinngemäß) in die Hand gedrückt.
Ok, habe ich mir gedacht, gehst damit mal zum LRA. Die Dame hat mich dann gebeten jeden noch so kleinen Papierfetzen von den serbischen Behörden beglaubigt übersetzen zu lassen und einen Brief aufzusetzen, dass ich alles versucht habe um aus meiner "alten" Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Ausserdem mußte ich noch begründen, warum eine Ableistung des Wehrdienstes im Ausland nicht möglich ist und ich es hinnehme, mehrstaatig zu sein.
Diesen 2 seitigen Brief hab ich dann verfasst und mit allen beglaubigten Übersetzungen eingereicht. Dann nach ca. 6 Wochen kam die Nachricht, dass die Behörden noch ein fachärztliches Zeugnis (laut einem bekannten Anwalt von mir, ist das bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten immer notwendig  hä? ) und die letzten 3 Verdienstnachweise notwendig sind.
Dies hab ich dann auch noch nachgereicht. Dann hat es wieder 3-4 Wochen gedauert, bis eine positive Nachricht gekommen ist, so im Stil von "Herzlichen Glückwunsch, ihr Antrag auf Einbürgerung wurde bewilligt". Dann war ich aber zwischenzeitlich noch im Urlaub und dann vorgestern hab ich einen Termin im LRA gehabt.
Dort hat es mich 255,- EUR, und den "Verlust" meines Aufenthaltstitels gekostet und ich hatte die Einbürgerungsurkunde mit einem Händedruck und einem Glückwunsch in den Händen. Ich mußte noch ein paar Zettel unterschreiben, dass ich die deutsche Verfassung beachte etc., aber das war m.E. reine Formsache.
Tja und so bin ich nun deutsch-serbisch und freue mich, dass ich zumindest diese Hürde gemeistert habe.
Ich muß ja sagen, dass mich nichts mehr nach Serbien zieht und ich evtl. irgendwann mal einen erneuten Versuch starte, mich ausbürgern zu lassen.  Zwinkernd

Aber jetzt kommen schon die nächsten "Unklarheiten".
Wie verhalte ich mich als Mehrstaatler?

- Muß ich immer beide Pässe mitführen? Ich meine, hier in Deutschland ist es klar, dass nur die deutschen Ausweispapiere gelten, aber wie ist es beim Auslandsaufenthalt?

- Wenn ich z.B. eine Reise buche, kann ich mir dann die "günstigere"  Staatsbürgerschaft aussuchen?

- Wann muß man die Mehrstaatigkeit angeben? Reicht es wenn ich bei allen behördlichen Anfragen es angebe und wie gesagt z. B. im Urlaub an der Granze den deutschen Pass vorlege?

- Wem muß ich es denn aktuell melden? Bank, Arbeitgeber, Versicherungen?

Im Moment fallen mir keine weiteren Fragen ein!  Smiley

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß
Skorpion
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Antwort #53 - 06.08.2009 um 15:04:28
 
Erstmal: Herzlichen Glühstrumpf! Smiley

Schön dass es bei dir dann doch noch geklappt hat.

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Muß ich immer beide Pässe mitführen? Ich meine, hier in Deutschland ist es klar, dass nur die deutschen Ausweispapiere gelten, aber wie ist es beim Auslandsaufenthalt?

Nein, kannst dir aussuchen welcher dir lieber ist Smiley

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wenn ich z.B. eine Reise buche, kann ich mir dann die "günstigere"Staatsbürgerschaft aussuchen?

Ja.

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wann muß man die Mehrstaatigkeit angeben? Reicht es wenn ich bei allen behördlichen Anfragen es angebe und wie gesagt z. B. im Urlaub an der Granze den deutschen Pass vorlege?

Ja.

Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wem muß ich es denn aktuell melden? Bank, Arbeitgeber, Versicherungen?

Dem Einwohnermeldeamt.

In Serbien bist du übrigens nur serbischer Staatsbürger, falls du dort Ärger mit den Behörden haben solltest (Verhaftung, was auch immer), kann dir die D Botschaft nicht helfen.
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Antwort #54 - 06.08.2009 um 15:19:28
 
Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
Ich muß ja sagen, dass mich nichts mehr nach Serbien zieht und ich evtl. irgendwann mal einen erneuten Versuch starte, mich ausbürgern zu lassen.


Skorpion81 schrieb am 06.08.2009 um 14:56:44:
- Wenn ich z.B. eine Reise buche, kann ich mir dann die "günstigere"Staatsbürgerschaft aussuchen?


Auf wenn dich zur Zeit nichts mehr nach Serbien zieht, ist es in vielen Ländern so, dass die Einreise mit dem einheimischen Pass erfolgen sollte, ob das für Serbien auch gilt kann ich dir aber im Detail nicht sagen.

Wenn du nach D mit dem deutschem Pass und nach Serbien mit dem serbischen Pass einreist dürftest du wohl nichts falsch machen.

Liebe Grüße
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Skorpion81
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Antwort #55 - 07.08.2009 um 23:17:41
 
Danke für die Antworten.

Ich habe so einen Merkzettel bekommen auf dem steht, dass man evtl. bei Staaten, die dem Heimatstaat sehr verbunden sind, auch den serbischen Pass vorlegen muß. Welcher Staat ist denn Serbien sehr verbunden?
Oder ist das so wie z.B. Amerika und Canada gemeint? Ist ja "fast" das Gleiche!  Smiley

Weiß jemand zufällig, ob man sich den neuen, roten serbischen Pass machen lassen MUSS? Mein derzeitiger, blauer Pass verliert am 31.12.2009 seine Gültigkeit!

Die Dame vom LRA hat gemeint, dass ein etwas länger abgelaufener Pass evtl. nicht mehr erneuert wird!? Wisst ihr darüber etwas?

Gruß
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Antwort #56 - 08.08.2009 um 11:05:53
 
Skorpion81 schrieb am 07.08.2009 um 23:17:41:
Ich habe so einen Merkzettel bekommen auf dem steht, dass man evtl. bei Staaten, die dem Heimatstaat sehr verbunden sind, auch den serbischen Pass vorlegen muß. Welcher Staat ist denn Serbien sehr verbunden?
Oder ist das so wie z.B. Amerika und Canada gemeint? Ist ja "fast" das Gleiche!

Wäre mir neu, dass die USA oder Canada dem serbischen Staat sehr verbunden ist.
Aber ansonsten mir fällt dazu eigentlich nix ein.

Skorpion81 schrieb am 07.08.2009 um 23:17:41:
Weiß jemand zufällig, ob man sich den neuen, roten serbischen Pass machen lassen MUSS? Mein derzeitiger, blauer Pass verliert am 31.12.2009 seine Gültigkeit!

Die Dame vom LRA hat gemeint, dass ein etwas länger abgelaufener Pass evtl. nicht mehr erneuert wird!? Wisst ihr darüber etwas?

Das werden dir wohl die serbischen Behörden sagen, von deutscher Seite aus ist das egal.
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Antwort #57 - 08.08.2009 um 23:07:19
 
@Skorpion81: Danke für den wertvollen Erfahrungsbericht!

maki schrieb am 08.08.2009 um 11:05:53:
Wäre mir neu, dass die USA oder Canada dem serbischen Staat sehr verbunden ist.


Gemeint war wohl die Verbundenheit zwischen diesen Staaten. Zwinkernd

In diesem Falle würde mir z.B. Russland einfallen. Ob man in einem
solchen Fall aber tatsächlich den serbischen Pass vorlegen müsste,
kann man im Falle einer geplanten Reise wohl nur vom russischen
Konsulat erfahren.

Skorpion81 schrieb am 07.08.2009 um 23:17:41:
Weiß jemand zufällig, ob man sich den neuen, roten serbischen Pass machen lassen MUSS? 

Deutsche Behörden werden sich nach deiner Einbürgeung herzlich
wenig für den serbischen Pass interessieren. Für eine eventuelle
Reise nach Serbien müsste aber sicherlich erst ein neuer her.
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Antwort #58 - 09.08.2009 um 20:57:55
 
Hallo Skorpion81,

erst mal herzlichen Glückwunsch!!! Ich freue mich sehr für dich! Gut zweieinhalb Jahre hat es gedauert, nicht? Dein erster Beitrag zum Thema war ja vom 26.02.07.

Ich kann jetzt besser abschätzen, was da noch auf mich zukommt. Ich habe den Einbürgerungsantrag im September 2007 gestellt, seit Oktober 2008 läuft der Verwaltungsstreit vor dem Obersten Gericht Serbiens.

Das mit dem monatlichen Einschreiben mit Rückschein ist eine gute Idee, ich denke, das werde ich auch bald angehen... Waren deine Briefe ans Konsulat, Innenministerium oder das Oberste Gericht gerichtet? Oder an alle drei?

Ach, dein Beitrag macht mir wieder etwas Mut, dass ich in absehbarer Zeit endlich eingebürgert werden kann! Danke!

Viele Grüße,
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Antwort #59 - 19.08.2009 um 12:42:13
 
Hallo,

danke erstmal für die Glückwünsche.

@bch82

Ja so ca. 2,5 Jahre hat es gedauert. Mein damaliger zuständiger Sachbearbeiter im LRA hat gleich von Anfang an gemeint, dass das Verfahren so ca. 2-3 Jahre dauern kann. Ich hab aber auch schon Horrorgeschichten gehört, dass es sich über 5 Jahre und mehr hingezogen haben soll.  Schockiert/Erstaunt

Die Briefe habe ich direkt an den Präsidenten des Obersten serbischen Gerichtes adressiert. Ob die auch wirklich bei ihm gelandet sind, wage ich zu bezweifeln, aber sie haben sich zumindest "genötigt gefühlt" eine Entscheidung zu treffen. Und diese hat dann die Vorraussetzung für die Mehrstaatigkeit erfüllt.

Ach Kopf hoch... ich hab mich teilweise auch maßlos geärgert, aber die serbische Gesetzgebung bezüglich Ein-/Ausbürgerung ist mindestens genauso beständig, wieder der Sommer dieses Jahr...nämlich GARNICHT!  Laut lachend


Ralf schrieb am 08.08.2009 um 23:07:19:
Gemeint war wohl die Verbundenheit zwischen diesen Staaten. 


Genau!  Zwinkernd

Naja, nach Russland zu reisen habe ich auch nicht wirklich geplant. Aber ich werd mich wohl mal schlau machen müssen!

Gruß
Skorpion
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