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Ausbürgerung Serbien (Gelesen: 37.152 mal)
Skorpion81
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Antwort #15 - 28.02.2007 um 10:15:57
 
Erstmal danke, dass ihr mir so zahlreiche Tipps, Infos gebt und so helft.

stanley009 schrieb am 27.02.2007 um 16:54:46:
Ein Antrag auf Ausbürgerung vor Ort kostet nur einen Bruchteil der Summe, die Konsulate im Ausland verlangen (waren damals vor ca. 5 Jahren rund 200 Euro). Können Eltern machen oder Dritte mit Vollmacht.  


Da nun feststeht, dass vor Ort die Ausbürgerung um einiges billiger ist, kann man die ganze Sache per diversen Vollmachten usw. auch von hier aus, dort "erledigen lassen"?  Smiley

Hört sich jetzt scharf an, aber ich kann leider kein bisschen serbisch und meine Verwandten (mit denen komuniziere ich übrigens in ungarisch Zwinkernd ) könnten ja mit meiner Vollmacht, dort drüben mal Gas geben. Oder? Irgendwann würde ich wohl nicht drumrum kommen dort selber aufkreuzen zu müssen? Die Vollmachten müßten aber auch irgendwie staatlich beglaubigt sein, wenn ich mich nicht irre?

Obwohl ich bisher keine Probleme mit den Serben hatte, fühl ich mich extrem unwohl, wenn ich dort hin muss, vorallem weil ich kein "Wehrdienstkärtchen" habe, dass die Grenzler dort hindert, mich gleich an der Grenze abzuführen!  unentschlossen
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Antwort #16 - 28.02.2007 um 10:49:02
 
Zitat:
Da nun feststeht, dass vor Ort die Ausbürgerung um einiges billiger ist, kann man die ganze Sache per diversen Vollmachten usw. auch von hier aus, dort "erledigen lassen"?


Meines Wissens nach JA! Du selbst musst dort nicht hingehen. Die Vollmacht lässt du  dir im Konsulat bestätigen. D.h. du füllst im Konsulat einen Zettel aus, der besagt, das du eine Person x damit beauftragst, sich um deine Ausbürgerung zu kümmern. Das Konsulat bestätigt dann - gegen Zahlung von einer Gebühr versteht sich (ca. 50 -100 €) - deine Unterschrift auf der Vollmacht.

Wenn du bei der Ausbürgerung eine Adresse in Deutschland angibst, wird das Konsulat dazwischengeschaltet. D.h. sobald eine Entscheidung getroffen worden ist in Serbien, geht die ganze Sache dann an das jeweilige Konsulat und die wiederum schreiben dich dann an, um persönlich die Entscheidung entgegenzunehmen.

Bitte nicht vergessen! Nach Erhalt der Entscheidung - die aller Voraussicht nach negativ sein wird - hast du nur 30 Tage Zeit um Einspruch beim serbischen Gericht einzulegen.

Viel Glück und Geduld
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Antwort #17 - 28.02.2007 um 11:19:46
 
stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 10:49:02:
Meines Wissens nach JA! Du selbst musst dort nicht hingehen. Die Vollmacht lässt du  dir im Konsulat bestätigen. D.h. du füllst im Konsulat einen Zettel aus, der besagt, das du eine Person x damit beauftragst, sich um deine Ausbürgerung zu kümmern. Das Konsulat bestätigt dann - gegen Zahlung von einer Gebühr versteht sich (ca. 50 -100 €) - deine Unterschrift auf der Vollmacht.  


Das ist ja hervoragend.... Durchgedreht

stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 10:49:02:
Bitte nicht vergessen! Nach Erhalt der Entscheidung - die aller Voraussicht nach negativ sein wird - hast du nur 30 Tage Zeit um Einspruch beim serbischen Gericht einzulegen.


Da werde ich schon drauf achten! Aber eins würde mich mal interessieren. Wenn man sich in der Klage auf das Gerichtsurteil was in dieser Diskussion eingefügt ist bezieht, müßte man doch bei der Klage relativ schnell zum selben (positiven) Ergebnis kommen? Vorrausgesetzt man hat keine Pfeife als Anwalt eingesetzt!

hä?
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Antwort #18 - 28.02.2007 um 12:05:33
 
Wenn du allerdings keine Nachricht erhalten wirst von die serb. Bh dann geben die Quittung (Post Einschreiben) bei der dt. ABH/EBH ab, manche wollten nur dass du die Quittung abgiebst und wenn du nicht innerhalb 3 Monate nichts bekommen hast, dann wird dir trotzem der Antrag gewährt.

Das ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden.
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Antwort #19 - 28.02.2007 um 13:10:14
 
Zitat:
Wenn du allerdings keine Nachricht erhalten wirst von die serb. Bh dann geben die Quittung (Post Einschreiben) bei der dt. ABH/EBH ab, manche wollten nur dass du die Quittung abgiebst und wenn du nicht innerhalb 3 Monate nichts bekommen hast, dann wird dir trotzem der Antrag gewährt.


So einfach ist das nicht. Es besteht die Möglichkeit unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden, wenn man mindestens 2 Jahre nichts mehr von den ausländischen Behörden gehört hat und anzunehmen ist, dass in den nächsten 6 Monaten auch nichts zu erwarten ist.
Das sah dann bei mir in Bayern so aus, dass nach ca. 2,5 Jahren (nach der Ablehnung) die ganze Sache and die Regierung ging, dort noch einmal ein Jahr gewartet wurde und erst dann wurde ich eingebürgert.

Zitat:
Wenn man sich in der Klage auf das Gerichtsurteil was in dieser Diskussion eingefügt ist bezieht, müßte man doch bei der Klage relativ schnell zum selben (positiven) Ergebnis kommen?


Würd mich für dich freuen, wenn das so funktioniert. Probieren kann man es auf jeden Fall. Wie ich gehört habe, sieht es aber in den meissten Fällen so aus, dass auch bei Gericht noch einmal abgelehnt wird.

Gruß
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Antwort #20 - 28.02.2007 um 16:40:57
 
Wie schaut es denn mit der Volmacht aus?
Muß ich die im Konsulat selber schreiben, oder gibts da eine Formular dafür? Muß ich diese auf deutsch schreiben und amtlich übersetzen lassen, oder reicht es wenn ein Bekannter die Übersetzung macht und ich das im Kosulat beglaubigen lasse?

Was haltet ihr von diesen ganzen internationalen Papieren/Urkunden? Meine Geburtsurkunde ist z.B. eine internationale u. da steht das ganze wichtige Zeugsel auf serbisch und deutsch drin. Kriegt man die so einfach ausgestellt, oder kostet das wieder extra? Wäre ja z.B. für die Staatsbürgerschaftsurkunde etc. ganz gut!
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Antwort #21 - 28.02.2007 um 17:18:15
 
Zitat:
Wie schaut es denn mit der Volmacht aus?


Die darfst du selber schreiben. Am besten du lässt es dir von jemanden auf serbisch machen und überträgst das ganze dann auf das Formular.

Zitat:
Was haltet ihr von diesen ganzen internationalen Papieren/Urkunden?


Weiß jetzt nicht genau was du meinst, aber einen Auszug aus dem Geburtenregister solltest du auch in Serbien bekommen können  - auch wenn du in Deutschland geboren worden bist.

Haben dich deine Eltern jemals in Serbien in irgendeiner Art registriert?
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Antwort #22 - 28.02.2007 um 17:33:54
 
Zitat:
Haben dich deine Eltern jemals in Serbien in irgendeiner Art registriert?

Müssen sie wohl, sonst würde er nicht einfach so einen Pass ausgestellt bekommen Zwinkernd
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Antwort #23 - 01.03.2007 um 08:18:54
 
stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 17:18:15:
Die darfst du selber schreiben. Am besten du lässt es dir von jemanden auf serbisch machen und überträgst das ganze dann auf das Formular.


Das heißt, es gibt ein Formular!? Ist das Formular mit Fragen, oder muß man da lediglich nur den frei formulierten Text "abschreiben" und von den absegnen lassen?

stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 17:18:15:
Weiß jetzt nicht genau was du meinst, aber einen Auszug aus dem Geburtenregister solltest du auch in Serbien bekommen können  - auch wenn du in Deutschland geboren worden bist. 


Damit meine ich diese Urkunden, die bereits in deutsch und serbisch geschrieben sind. Meine Geburtsurkunde ist z.B. so. Die Felder stehen direkt untereinander in beiden Sprachen und es sind die entsprechenden Daten eingetragen!

stanley009 schrieb am 28.02.2007 um 17:18:15:
Haben dich deine Eltern jemals in Serbien in irgendeiner Art registriert? 


Das ist tatsächlich etwas interessant bei mir. Ich wurde lediglich in Serbien getauft. Aber meine Anmeldung wurde nur hier in Deutschland getätigt. Deshalb habe ich ja diese besagte internationale Geburtsurkunde! Die Behörden hier in Deutschland haben dann wohl meine Geburt an das zuständige serbische Konsulat gemeldet. Was die dann weiter gemeldet, oder registriert haben, weiß ich leider nicht!?
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Antwort #24 - 01.03.2007 um 09:11:18
 
Zitat:
Das heißt, es gibt ein Formular!? Ist das Formular mit Fragen, oder muß man da lediglich nur den frei formulierten Text "abschreiben" und von den absegnen lassen?


Keine Fragen, nimm aber am besten jemanden mit der serbisch kann. Zur Not kommst du natürlich auch mit deutsch weiter.

Den Rest können ja die Verwandten dann erledigen vor Ort.

Gruß



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Antwort #25 - 02.03.2007 um 10:26:13
 
Sag mal wißt ihr es, ob man unten in Serbien die Gebühr von 16.130,00 Dinar für den Ausbürgerungsprozess gleich auf einmal latzen muß, oder ob das ca. der Gesamtpreis ist und wie hier in Deutschland Stück für Stück bezahlt wird? Ich sag mal, für meine Bekannten dort unten ist das kein Papenstiel und bekanntlich bekommt man ja dort keine Kohle so ohne weiteres rein. Oder?
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Antwort #26 - 02.03.2007 um 11:47:43
 
Die umgerechnet 215 Euro müssen sofort bezahlt werden. Geld kannst du per Western Union überweisen oder jemanden mitgeben.

Gruß

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Antwort #27 - 02.03.2007 um 13:24:47
 
Muß ich dann meine original Einbürgerungszusicherung runterschicken, oder reicht da eine beglaubigte Kopie, mit der entsprechenden Übersetzung? Gebe das Dokument wirklich ungern aus den Händen.

stanley009 schrieb am 02.03.2007 um 11:47:43:
Die umgerechnet 215 Euro müssen sofort bezahlt werden. Geld kannst du per Western Union überweisen oder jemanden mitgeben.


Naja, 215,00 Euro ist tatsächlich nicht die Welt...
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Antwort #28 - 02.03.2007 um 13:36:50
 
Zitat:
Naja, 215,00 Euro ist tatsächlich nicht die Welt...

Für deutsche Verhältnisse nicht, in Serbien ist das ein Monatslohn, nicht selten sogar zwei.
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Antwort #29 - 02.03.2007 um 13:45:38
 
Zitat:
Muß ich dann meine original Einbürgerungszusicherung runterschicken, oder reicht da eine beglaubigte Kopie, mit der entsprechenden Übersetzung?


Original mit Übersetzung. Falls die eine verloren geht, sollte man doch von der EBH eine weitere bekommen können.

Gruß
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