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Ausbürgerung Serbien (Gelesen: 37.148 mal)
Skorpion81
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26.02.2007 um 16:23:37
 
Hallo Leute,

auf die Gefahr das ich hier ein Thema anschneide, dass schon zigmal diskutiert wurde, mache ich es trotzdem.  Zwinkernd

Ich möchte meine Ausbürgerung aus der serbischen Staatsbürgerschaft beantragen und habe hier im Forum schon desöfteren gelesen, dass die Ausbürgerung hauptsächlich an dem "nichtgeleisteten" Wehrdienst scheitert.

Mal unabhängig von allen anderen Voraussetzungen, bei denen wir annehmen, dass ich alle erfülle, hätte ich die Frage, ob man sich bei den Serben ausmustern lassen kann? Ich habe von einem deutschen Arzt ein Atest erhalten, aus dem hervorgeht, dass wegen einer chronischen Krankheit, mir gänzlich von Wehrdienst abgeraten wird. Ich könnte mich somit ausmustern lassen. Die Frage ist nur, ist es bei den Serben auch möglich, oder meint ihr, wenn ich den Schrieb (natürlich amtlich beglaubigt und übersetzt) bei dem Antrag mitschicke, dass es was bringt?

Hier ein paar Hintergrundinfos zu mir:

25 Jahre,
in Deutschland geboren,
hab mit Serbien (ausser mein Pass) wenig am Hut,
wie ber. erwähnt, eine chronische Krankheit, die mich als wehruntauglich bestätigt
festangestellt,
unbefristeter Aufenthaltstitel usw.

Wenn Infos fehlen, dann bitte anmailen.

Ich muß noch dazu sagen, ich strebe KEINESFALLS eine doppelte Staatsbürgerschaft an!

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Skorpion
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Saxonicus
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Antwort #1 - 26.02.2007 um 16:30:16
 
Die große Frage ist natürlich, ob die Serben das Attest des deutschen Arztes überhaupt akzeptieren. Es ist durchaus vorstellbar, daß sie auf eine Feststellung Deiner Wehruntüchtigkeit durch einen (serbischen) Vertrauensarzt bestehen und Dir bis dahin Deinen Pass nicht verlängern.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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maki
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Antwort #2 - 26.02.2007 um 16:37:09
 
Meinen letzten Infos zufolge musst du dich in Serbien von 3 Amtsärzten mustern lassen, das Attest des Deutschen Arztes ist nutzlos.
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Skorpion81
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Antwort #3 - 27.02.2007 um 09:26:00
 
Das hört sich ja nicht besonders prickelnd an.

Was haltet ihr davon, dass ich bisher noch keinen Musterungs- (Einzugs-)bescheid von den Serben erhalten habe. Ich bin praktisch bezüglich Wehrpflicht überhaupt nicht registriert bei den Serben.

Die Kehrseite der Medaille ist natürlich, wenn ich meine Ausbürgerung beantrage, dann kommt vielleicht ein fleißiges Bearbeiterbienchen auf die Idee, in diese Richtung zu schnüffeln, warum ich nicht registriert bin!? hä?

Wie lange kann man den bei den Serben gezogen werden? Ich weiß, dass es eine blöde Frage ist, aber bei den deutschen ist man meines Wissens nach ab 27, oder 28 nicht mehr interessant für den Bund!

Andere Quellen haben mir gesagt, dass die Serben die Wehrplicht in ca. 3 Jahren kippen wollen. Ist da was dran?

Danke für die Hilfe!

Gruß
Skorpion
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maki
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Antwort #4 - 27.02.2007 um 09:31:56
 
Du kannst dir sicher sein das geprüft wird ob du deinen Wehrdienst abgeleistet hast wenn du aus der serbischen Staatsbürgerschaft entlassen werden willst.
Der nichtabgeleistete Wehrdienst ist einer der häufigsten Gründe für die Verweigerung der Entlassung.
Das Problem ist, das du das selber zu verantworten hast, da wirst du keine Hilfe von der BRD bekommen.

Zitat:
Andere Quellen haben mir gesagt, dass die Serben die Wehrplicht in ca. 3 Jahren kippen wollen. Ist da was dran?

Das hör ich schon seit Jahren, geändert hat sich allerdings noch nichts.
Wie lange die Serben einziehen kann ich dir leider nicht sagen.

Zitat:
Staatsangehörigkeit:
serbisch-montenegrinisch

Die Zeiten sind vorbei Zwinkernd
Entweder oder, hoffentlich nicht beides.

Gruß,

maki
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Skorpion81
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Antwort #5 - 27.02.2007 um 11:30:44
 
Ups...habe natürlich nur die serbische!  Zwinkernd

Aber was mich verwundert, dass meine Bekannten, die auch die serbische Staatsangehörigkeit haben, alle spätestens mit 20 einen Brief erhalten haben, um sich beim Wehrdienst zu melden. Ich aber nicht.

Klar ist mir auch, wenn die das prüfen und draufkommen das ich keinen geleistet habe, einen Grund zur Ablehnung haben. Muß aber nicht vorher der Bescheid zur Wehrplicht erstellt sein, bevor die mir anhängen können, dass ich garnicht war, bzw. verweigere?
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maki
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Antwort #6 - 27.02.2007 um 11:34:38
 
Mir sind schon Fälle zu Ohren gekommen, da haben Leute ihre Entlassung beantragt und danach kam die Einberufung.

"Schlafende Kühe wecken"

Dazu brauchst du aber nicht erst den Entlassungsantrag zu stellen, meistens reicht es wenn du deinen Pass verlängern willst.

Wie lange ist dein Pass noch gültig?
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stanley009
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Antwort #7 - 27.02.2007 um 13:09:24
 
Zitat:
Wie lange kann man den bei den Serben gezogen werden?


Bis zum 35. Lebensjahr


Zitat:
Aber was mich verwundert, dass meine Bekannten, die auch die serbische Staatsangehörigkeit haben, alle spätestens mit 20 einen Brief erhalten haben, um sich beim Wehrdienst zu melden. Ich aber nicht.


Bei mir kam auch nie was an und das ist wohl kein Einzelfall. In der Regel lassen die einen im Konsulat einen Zettel ausfüllen zum Wehrdienst, solbald man volljährig ist und seinen Pass verlängern lassen möchte.

Gruß
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Skorpion81
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Antwort #8 - 27.02.2007 um 15:25:34
 
Ja das ist ja der Clou. Ich habe meinen Pass 2006 verlängern lassen, weil er ausgelaufen ist u. ich da noch nicht meinen Einbürgerungsbescheid bekommen habe. Ich habe den Pass für eine Auslandsreise benötigt, aber bei der Verlängerung hat es niemand, nicht die Bohne interessiert, ob ich beim Wehrdienst war.

Mein Pass ist somit wieder 5 Jahre gültig! Meint ihr, dass ich dann jetzt erst den Einberufungsbescheid bekomme? Habe ja mit 20 auch meinen Pass um 5 Jahre verlängern lassen und damals keinen Bescheid bekommen!

hä?
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Skorpion81
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Antwort #9 - 27.02.2007 um 15:31:45
 
Eine Korrektur zu meinem letzten Posting:

Ich habe keine Einbürgerungsbescheid, sondern Einbürgerungszusicherung von den deutschen bekommen, damit hier keine Mißverstänisse entstehen!  Zwinkernd
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Antwort #10 - 27.02.2007 um 15:42:49
 
Zitat:
Meint ihr, dass ich dann jetzt erst den Einberufungsbescheid bekomme?


Ich glaube nicht.

Normalerweise wird dir der Pass - bei nicht abgeleistetem Wehrdienst - nur bis zum max. 27 Lebensjahr verlängert. Da haben die im Konsulat wohl was verpennt!?!
Solange du dort in Serbien in keiner Armeekartei geführt wirst, solltest du keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten haben.

Gruß

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Antwort #11 - 27.02.2007 um 16:35:47
 
Hi,
man bekommt zum neuen Pass dann so ne karte wo dann drauf steht, dass man aus diesem oder jenem Grund befreit ist. Also Schule, Studium, usw. sollte man bei Reisen inerhalb serbiens mitführen sonst kann man als Fahnenflüchtiger gelten. Also so die Theorie/Angstmache, kenne aber keinen, dem das je passiert ist.

Vieleicht liege ich falsch, aber die Ausbürgerung soll kein so schweres unterfangen darstellt. Es soll sich nur bis zu 2 Jahre hinziehen, ein Jahr aber auf jeden Fall. Und billig soll es auch nicht sein, €1250 wollen die für die Ausbürgerung plus noch andere anfallende Gebühren wie Überprüfung der Steuerlasten, Strafregister, usw.!! Also wenn alles übers Konsulat läuft.

Kannst dir ja auch nen Anwalt in serbien suchen, der könnte es vieleicht vor Ort beschleunigen. Oder ruf die Verwaltung in deinem Heimatort an und leite dort die Ausbürgerung ein. Ob dies aber die Prozedur beschleunigt weis ich nicht, ein Kolleg wollte dies so in die Wege leiten hat es sich aber dann doch anders überlegt.

Da du auf jeden Fall die Staatsbürgerschaftsbescheinigung(nicht älter als 6 Monate) brauchst und du diese nur von der Verwaltung deines Heimatortes bekommst, würde ich da mal direkt anfragen.

Viel Erfolg!!

MfG
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Antwort #12 - 27.02.2007 um 16:54:46
 
Ein Antrag auf Ausbürgerung vor Ort kostet nur einen Bruchteil der Summe, die Konsulate im Ausland verlangen (waren damals vor ca. 5 Jahren rund 200 Euro). Können Eltern machen oder Dritte mit Vollmacht.

Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 1-2 Jahren und es ist damit zu rechnen, das deiner Bitte um ausgebürgert zu werden nicht entsprochen wird (Wehrdienst).

Bei der Bearbeitung deines Antrages wird natürlich auch bei der Armee angefragt ob Hinderungsgründe bestehen. Daher kann es sein, dass sie dort auf dich aufmerksam werden und du dann angeschrieben wirst.
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Kil_Leri
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Antwort #13 - 27.02.2007 um 17:45:13
 
Dann wartet er halt noch 2 Jahre, soweit ich weis liegt die Altersgrenze bei 27 Jahren. Kann mich aber auch irren  unentschlossen
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Ralf
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Antwort #14 - 27.02.2007 um 21:48:44
 
Serbien lehnt in solchen Fällen die Entlassung trotzdem gerne ab, obwohl das
oberst Gericht dort schon mehrfach anders entschieden hat. Siehe Anhang.
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Urteil_Serbien.pdf (59 KB | 310 )

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