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Ausbürgerung Serbien (Gelesen: 37.199 mal)
Skorpion81
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Antwort #30 - 05.03.2007 um 10:42:57
 
Heute habe ich angefangen... Laut lachend

Ich habe vorhin mit dem Konsul bezüglich der Vollmacht telefoniert. Jetzt habe ich eine genaue Vorstellung davon, wie die Aussehen muß und wie es weitergeht. Die Sache kommt ins rollen.  Smiley

Ich halte euch auf dem laufenden, wie meine Erfahrungen sind. Jetzt muß ich erstmal das ganze Zeug übersetzen lassen.

Bis demnächst...

Gruß
Skorpion
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bch82
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Antwort #31 - 05.08.2007 um 18:00:10
 
Hallo Skorpion81,
wie ist es bei dir weitergegangen? Wie hoch waren die Übersetzungskosten?

Gruß,
bch82
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Skorpion81
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Antwort #32 - 23.08.2007 um 11:25:14
 
Hi Leute,

bch82 schrieb am 05.08.2007 um 18:00:10:
Hallo Skorpion81,
wie ist es bei dir weitergegangen? Wie hoch waren die Übersetzungskosten?

Gruß,
bch82


Dann kommt hier mal mein erster Zwischenstand und auch gleich mal eine Frage!  Zwinkernd

Die ganzen Übersetzungen haben mich ca. 90,- EUR gekostet. Die Dokumente + die Vollmacht habe ich dann sofort an meine Bekannten dort unten geschickt.

Dieser hat dann dort noch die nötigen Dokumente besorgt und die Sache ins Rollen gebracht.

Ca. 3 Wochen später habe ich ein Zettel bekommen, eine Bestätigung, dass die Sache unter XY-Nummer geführt wird, etc. Seit dem 04.04.07 keine Reaktion mehr.

Mein Bekannter hat mir dann gesagt, dass ein paar "Männer in Schwarz" (  Laut lachend )kurz danach ziemlich intensiv geschnüffelt haben sollen, aber danach nichts mehr!

Meint Ihr nun, ich sollte mit dem Zettel mal bei dem Kosulat nachkaken, ob schon was da ist, oder schicken die mir einen Bescheid, wenn die was Neues bekommen?

Gruß
Skorpion
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stanley009
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Antwort #33 - 23.08.2007 um 15:58:46
 
Zitat:
Meint Ihr nun, ich sollte mit dem Zettel mal bei dem Kosulat nachkaken


Fragen kostet nichts, da du aber die Sache direkt vor Ort ins Rollen gebracht hast würde ich eher dort nachfragen lassen.

Ich weiß nicht ob sich mittlerweile was geändert hat, aber nach "erst" ein paar Monaten Bearbeitungszeit wird sich denke ich noch nicht viel getan haben.

Gruß
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stanley009 stanley009  
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Skorpion81
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Antwort #34 - 18.12.2007 um 10:22:38
 
Hi Leute,

jetzt brennt bei mir die Hütte.  weinend

Ich habe (wie vermutet) einen tollen Negativbescheid bekommen. Gegen diesen kann (muß) ich innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen.
Meine Frage nun, wie muß ich das genau machen????  hä?

Wäre wirklich dringend notwendig, wenn ihr mir schnell helfen könntet, weil ich "nur" noch bis zum 21.12.07 Zeit habe. War vorher leider krankheitsbedingt nicht in der Lage aktiv zu werden.

Reicht da ein "Zettel" als Einspruch, auf den quasi steht: "Einspruch, den Rest hört ihr von meinem Anwalt!", oder muß ich da gleich was von nem Anwalt kommen lassen, oder wie?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Skorpion
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Ralf
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Antwort #35 - 18.12.2007 um 10:28:12
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 10:22:38:
Ich habe (wie vermutet) einen tollen Negativbescheid bekommen.

Was genau meinst du? Ist der Antrag auf Entlassung
aus der serbischen Staatsangehörigkeit abgelehnt
worden? Mit welcher Begründung?
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Skorpion81
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Antwort #36 - 18.12.2007 um 10:37:58
 
Der Antrag (Ausbürgerung aus Serbien) wurde abgeleht, weil ich meinen Wehrdienst nicht abgeleistet habe.

Ich habe mich daraufhin mit meinem Bekannten vor Ort in Verbindung gesetzt und dieser meint, ich solle mich vor Ort ausmustern lassen. Allerdings werde ich mich davor hüten, dort einzureisen, da ich mit Sicherheit gleich unten behalten werde!? Er meint nun, ich solle keinen Einspruch einlegen, aber dann ist das Verfahren abgeschlossen und meine Einbürgerungszusicherung verfällt.

Ausserdem habe ich mit meinem zuständigen Landratsamt gesprochen. Die sagen nun, ich muß auf jeden Fall Einspruch einlegen, da ich das Einbürgerungsverfahren ja mit allen rechtlichen Mitteln und Schritten unterstützen muß.

Daher meine Eile bei der Sache.

Danke für die Hilfe!

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Antwort #37 - 18.12.2007 um 10:45:52
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 10:37:58:
Ausserdem habe ich mit meinem zuständigen Landratsamt gesprochen. Die sagen nun, ich muß auf jeden Fall Einspruch einlegen, da ich das Einbürgerungsverfahren ja mit allen rechtlichen Mitteln und Schritten unterstützen muß.
 

Wenn du vorhast die deutsche Sta. zu bekommen, wird dir nichts anderes übrig bleiben.

Du musst den Rechtsweg "ausschöpfen", sozusagen bis zum höchsten Gericht in Serbien, wenn die deine Ausbürgerung dann immer noch ablehnen, kannst du unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.

Wenn du den Rechtsweg nicht ausschöpfst, ist ende Gelände.

Solltest dir in Serbien einen Anwalt nehmen.
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Ralf
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Antwort #38 - 18.12.2007 um 11:15:10
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 10:37:58:
Die sagen nun, ich muß auf jeden Fall Einspruch einlegen,

Ist denn in dem Ablehnungsbescheid ein "Einspruch"
als zulässiges Rechtsmittel genannt? Oder steht da
etwas von "Klage"?
Es sollte auch in dem Bescheid erwähnt sein, bei welcher
Stelle das Rechtsmittel einzulegen wäre.

maki schrieb am 18.12.2007 um 10:45:52:
wenn die deine Ausbürgerung dann immer noch ablehnen, kannst du unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.

So einfach wird das dann auch nicht, denn die
Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
ist nur möglich, wenn die Entlassung aus Gründen
verweigert wird, die der Bewerber nicht selbst zu
vertreten hat. Eine nicht erfüllte Wehrpflicht hat
er dagegen sehr wohl zu vertreten.

Für solche Fälle wird dann auf Nummer 87.1.2.3.2.2
der StAR-VwV verwiesen.
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Odysseus
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Antwort #39 - 18.12.2007 um 11:35:04
 
Ralf schrieb am 18.12.2007 um 11:15:10:
So einfach wird das dann auch nicht, 


das sehe ich nicht so; da der Antrag noch nach altem Recht behandelt wird vgl.hier, gilt der alte § 12(3) StAG
Zitat:
(3) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann abgesehen werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht und der Ausländer den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Inland in deutsche Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist.

aber weiterhin, so dass durchaus unter HvM eingebürgert werden kann, wobei ich mal ganz kühn davon ausgehe, dass die übrigen Voraussetzungen (Schulbesuch etc.) zutreffen
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Ralf
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Antwort #40 - 18.12.2007 um 12:04:42
 
Odysseus schrieb am 18.12.2007 um 11:35:04:
da der Antrag noch nach altem Recht behandelt wird

Richtig. Nummer 87.3.2 StAR-VwV sagt dazu aber,
dass diese Vorschrift nur dann anwendbar ist, wenn
noch mit der Einberufung des Bewerbers in die Bundes-
wehr gerechnet werden kann oder die Leistung des Wehr-
dienstes im ausländischen Staat aufgrund gewisser
Umstände unzumutbar wäre.

Es bleibt also bei "so einfach ist das nicht". Zwinkernd
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Skorpion81
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Antwort #41 - 18.12.2007 um 13:19:54
 
Ähm... das ist schon richtig, dass ich bis zum meinem Antrag in keiner Wehrkartei geführt wurde. Jedoch hat mir damals das Konsulat meinen Pass, obwohl ich angegeben habe, dass ich keinen Wehrdienst geleistet habe, ohne weiteres verlängert. Somit läuft mein Pass in meinem 30. Lebensjahr ab, weit nach der magischen 27 Jahre Grenze, ohne das ich auch nur einmal wg. Wehrdienst etc. angeschrieben wurde. Anscheined habe ich schlafende Hunde geweckt.  hä?

Was aber viel wichtiger ist, kann, bzw. muß ich gegen diesen Bescheid direkt in Serbien Einspruch einlegen? Wenn ja, kann das doch mein Bekannter dort unten machen und ich bin dann definitiv vor dem 21.12.2007 dran? Oder muß der Einspruch wieder meine Originalunterschrift tragen? Ich könnte mich ja theoretisch komplett von einem Anwalt vor Ort vertreten lassen!? Oder?
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Ralf
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Antwort #42 - 18.12.2007 um 13:24:08
 
Skorpion81 schrieb am 18.12.2007 um 13:19:54:
kann, bzw. muß ich gegen diesen Bescheid direkt in Serbien Einspruch einlegen?

Dazu habe ich weiter oben etwas gefragt. Zwinkernd
(sh. Antwort #38)
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Skorpion81
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Antwort #43 - 18.12.2007 um 13:28:22
 
Also auf diesen Bescheid steht lediglich (sinngemäß): "Ich habe das Recht, 30 Tage gegen diesen Bescheid beim serbischen Staat Einspruch einzulegen!"

Aber von Klage ist da nichts zu lesen, bzw. wo ich das machen muß/kann!
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Ralf
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Antwort #44 - 18.12.2007 um 13:39:41
 
Sehr seltsam. Geht aus dem Bescheid wenigstens
hervor, wer ihn erlassen hat?
Als Empfänger eines Einspruches würde ich das
serbische Innenministerium ansehen. Wie lange
braucht denn die Post dahin? Die Zeit ist ja nun
sehr knapp. Evtl. Express-Sendung.

Ob so etwas auch über einen Anwalt oder Bekannten
mit Vollmacht geht, bis ich überfragt, serbisches
Verwaltungsrecht ist nun nicht gerade mein Hobby.
Aber fragen kann man bei einem Anwalt vor Ort
ja mal, der müsste das wissen.
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