Moin,
jetzt muß ich mich doch nochmal zu Wort melden.
@bch 82
Ich gehe mal davon aus, dass es bei dir auch am nicht abgeleisteten Wehrdienst hängt!?
Hier habe ich mal eine kleine Info:
Die Wehrpflicht (inkl. Reserve) gilt für alle Männer ab 17 bis 60 Jahren, der Wehrdienst wird jedoch in der Regel erst ab 21 Jahren, frühestens aber ab 18 und spätestens bis 27 angetreten. Reserveübungen sind für Reservisten bis 35 Jahre üblich.Quelle: http://www.serbien-montenegro.de/html/serbien_-_militar_-_info.htmlOk, Serbien-Montenegro gibt es in diesem Zusammenhang nicht mehr, aber ich kann mich ganz genau daran erinnern, dass mir der Konsul die gleichen Informationen gesagt hat, als ich Ihn auf die Wehrpflicht in Serbien angesprochen habe!
Als ich ihn dann darauf angesprochen habe, dass ich schon 28 bin und "theoretisch" den Wehrdienst garnicht mehr antreten darf, dann ist er mir mit dem Satz gekommen, dass die Wehrpflicht bis 60 Jahre gilt.
Da habe ich gemeint: "somit ist eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft bis zu meinem 60. Lebensjahr, wegen nicht abgeleisteten Wehrdienst, nicht möglich?" Er hat nur genickt und gesagt, "es wird zurzeit im Parlament darüber diskutiert, diese Regelung abzuschaffen". Ich hab dann darauf geantwortet: " Das wird doch schon die letzten 10 Jahre diskutiert". Der Konsul hat dann nur gesagt: "Irgendwann will Serbien auch in die EU". Hmm...damit war das Gespräch beendet und er hat mir noch den Rat gegeben, mir einige Zeit bezüglich dem 2ten Versuch zur Entlassung zu lassen!
Das hilft dir jetz vielleicht nicht direkt weiter, aber lass dich nicht von den serbischen Behörden an der Nase herumführen. Solange du serbischer Staatsbürger bist, ist es deren Pflicht, dich vollumfänglich über alle Möglichkeiten, bzw. Vorschriften zu informieren!
Gruß
Skorpion