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Ausbürgerung Serbien (Gelesen: 37.149 mal)
Skorpion81
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Antwort #60 - 20.08.2009 um 09:30:01
 
Moin,

jetzt muß ich mich doch nochmal zu Wort melden.

@bch 82
Ich gehe mal davon aus, dass es bei dir auch am nicht abgeleisteten Wehrdienst hängt!?

Hier habe ich mal eine kleine Info:

Die Wehrpflicht (inkl. Reserve) gilt für alle Männer ab 17 bis 60 Jahren, der Wehrdienst wird jedoch in der Regel erst ab 21 Jahren, frühestens aber ab 18 und spätestens bis 27 angetreten. Reserveübungen sind für Reservisten bis 35 Jahre üblich.

Quelle: http://www.serbien-montenegro.de/html/serbien_-_militar_-_info.html

Ok, Serbien-Montenegro gibt es in diesem Zusammenhang nicht mehr, aber ich kann mich ganz genau daran erinnern, dass mir der Konsul die gleichen Informationen gesagt hat, als ich Ihn auf die Wehrpflicht in Serbien angesprochen habe!

Als ich ihn dann darauf angesprochen habe, dass ich schon 28 bin und "theoretisch" den Wehrdienst garnicht mehr antreten darf, dann ist er mir mit dem Satz gekommen, dass die Wehrpflicht bis 60 Jahre gilt.  Smiley

Da habe ich gemeint: "somit ist eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft bis zu meinem 60. Lebensjahr, wegen nicht abgeleisteten Wehrdienst, nicht möglich?" Er hat nur genickt und gesagt, "es wird zurzeit im Parlament darüber diskutiert, diese Regelung abzuschaffen". Ich hab dann darauf geantwortet: " Das wird doch schon die letzten 10 Jahre diskutiert". Der Konsul hat dann nur gesagt: "Irgendwann will Serbien auch in die EU". Hmm...damit war das Gespräch beendet und er hat mir noch den Rat gegeben, mir einige Zeit bezüglich dem 2ten Versuch zur Entlassung zu lassen!

Das hilft dir jetz vielleicht nicht direkt weiter, aber lass dich nicht von den serbischen Behörden an der Nase herumführen. Solange du serbischer Staatsbürger bist, ist es deren Pflicht, dich vollumfänglich über alle Möglichkeiten, bzw. Vorschriften zu informieren!

Gruß
Skorpion
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bch82
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Antwort #61 - 30.08.2009 um 20:33:22
 
Ja, bei mir liegt es auch am nicht abgeleisteten Wehrdienst.

In der Hoffnung, dass sich die endgültige Ablehnung meines Ausbürgerungsantrags wie in deinem Fall beschleunigt und ich die Einbürgerung unter HvM erreichen kann, habe ich vor zwei Wochen erstmals einen Brief ans Oberste Gericht Serbiens geschrieben (Einschreiben mit Rückschein). In zwei Wochen folgt der nächste. Smiley

Gruß,
bch82
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Skorpion81
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Antwort #62 - 04.09.2009 um 22:45:13
 
Hallo,

ich habe nun endlich meine deutschen Ausweispapiere erhalten und als ich diese abgeholt habe,  hat sich mal ein richtig breites Grinsen auf meinem Gesicht entfaltet. grin

Nach so viel Sch..... mit den serbischen Behörden ist das eine richtige Wohltat.  Zwinkernd

@bch82
Mach immer so weiter, die werden bald reagieren und das aller Voraussicht nach mit ner Ablehnung. Dann kannst du bei den deutschen Behörden weitere Schritte einleiten.

An welche Adresse gehen denn deinen Briefe? Wenn du magst, kann ich dir per PN die Adresse geben, an die ich meine "Nerv"-Nachfragen geschickt habe. Achja, ich hoffe die Briefe sind auf serbisch geschrieben, sonst können die da unten nichts damit anfangen!   Augenrollen

Gruß
Skorpion
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bch82
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Antwort #63 - 05.09.2009 um 11:31:57
 
Hallo Skorpion,

Skorpion81 schrieb am 04.09.2009 um 22:45:13:
Nach so viel Sch..... mit den serbischen Behörden ist das eine richtige Wohltat.  Zwinkernd

Das kann ich gut nachvollziehen! Durchgedreht


Skorpion81 schrieb am 04.09.2009 um 22:45:13:
An welche Adresse gehen denn deinen Briefe? Wenn du magst, kann ich dir per PN die Adresse geben, an die ich meine "Nerv"-Nachfragen geschickt habe.

Ich habe im Internet nachgeschaut: http://www.vrhovni.sud.srbija.yu/code/navigate.php?Id=861
Hast du dieselbe Adresse genommen (Resavska 42, 11000 Beograd)?


Skorpion81 schrieb am 04.09.2009 um 22:45:13:
Achja, ich hoffe die Briefe sind auf serbisch geschrieben, sonst können die da unten nichts damit anfangen!   Augenrollen

Das ist klar. Zum Glück haben die im Konsulat damals die "Klageschrift" auf Beamtenserbisch verfasst, ich musste nur noch unterschreiben. In meinem Einschreiben habe ich diesen Text übernommen und einen Satz hinzugefügt, dass bis heute leider keine Entscheidung gefällt wurde und ich das Gericht erneut bitte, mich aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu entlassen (so viel habe ich noch selber hingekriegt). Als Kopien habe ich den Ablehnungsbescheid des Innenministeriums und die Klageschrift beigelegt. In 5 Tagen folgt der nächste Brief... hab schon alles schön vorbereitet. Laut lachend


Gruß,
bch82
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 08.09.2009 um 11:11:34
 
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