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Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtswiedr (Gelesen: 7.213 mal)
cat_fr
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Antwort #15 - 29.01.2007 um 15:10:33
 
ulf schrieb am 29.01.2007 um 14:28:12:
die rumänische Grenzpolizei wird nach entsprechendem Hinweis darauf achten, daß keine Kinder unter Mißachtung der Sorgerechtsregeln außer Landes gebracht werden.

Gruß, ULF



An welcher Grenze denn?  Smiley Es findet ja keine Personenkontrolle mehr statt,  es sei denn er will mit der Tochter nach DE fliegen.
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maki
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Antwort #16 - 29.01.2007 um 15:18:26
 
Hallo cat_fr,

Zitat:
An welcher Grenze denn?  Smiley Es findet ja keine Personenkontrolle mehr statt,  es sei denn er will mit der Tochter nach DE fliegen.

ich hoffe das ich dich falsch verstanden habe und du nicht empfiehlst das die Mutter illegal nach D einreisen soll.
Wäre auch richtig Dumm, da sie Anspruch auf FZF hat... das ändert sich mit Ausweisungsgründen, zB illegale Einreise...
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ronny
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Antwort #17 - 29.01.2007 um 15:24:19
 
Zitat:
zB illegale Einreise...


Hmmm,

irre ich mich oder ist sie Rumänin und wir schreiben 2007?

Grüße
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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cat_fr
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Antwort #18 - 29.01.2007 um 15:26:14
 
tja, nicht nur mich hast du falsch verstanden, sondern auch den Sachverhalt.
Nochmals alles durchlesen und Zitate beachten, bitte.
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maki
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Antwort #19 - 29.01.2007 um 15:38:29
 
Asche auf mein Haupt...  Traurig
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Antwort #20 - 29.01.2007 um 16:29:22
 
Hallo Ulf, meine Stieftochter hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt in Passau. Wenn Sie  in Rumänien bleibt, verliert sie diese dann?
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Antwort #21 - 29.01.2007 um 16:39:11
 
Ich bin zwar nicht Ulf, die Antwort kenne ich aber:
Zitat:
AufenthG §51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...

Heisst auf gut deutsch, ihre unbefristete AE/NE ist bereits erloschen.
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Antwort #22 - 29.01.2007 um 17:26:13
 
Zkai schrieb am 29.01.2007 um 14:21:35:
Jo, evtl. als Notleistung über die Botschaft (wie da die Voraussetzungen aussehen müssen weiß ich nicht). Aber bestimmt nicht von einem kommunalen Sozialamt hier in Deutschland.


Habe oft genug gesehen bzw. bestätigt bekommen (in Thailand, in Sri Lanka), daß sich dort Lebende ihre Sozialhilfe bei der Botschaft abgeholt haben (siehe:"Florida-Rolf").
Es mag sich durchaus um Einzelfälle handeln, aber so ganz ausgeschlossen ist es nicht.
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Antwort #23 - 29.01.2007 um 18:32:35
 
Wikipedia sagt:

Infolge der durch die Medien geschürten öffentlichen Empörung verabschiedete das Kabinett innerhalb kürzester Zeit auf Betreiben der Bundessozialministerin Ulla Schmidt eine Verschärfung der Richtlinien zur Zahlung von Sozialhilfe ins Ausland. Seither wird nur noch deutschen Staatsbürgern, die in ausländischen Gefängnissen einsitzen, Krankenhauspatienten, Frauen, die im Ausland um ihr Sorgerecht kämpfen sowie Überlebenden der Nazi-Diktatur der Anspruch auf Sozialhilfezahlungen ins Ausland gewährt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf

Gruß, J.  Zwinkernd
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Antwort #24 - 29.01.2007 um 18:39:07
 
Hallo danke für die Antwort,was ist mit der Tochter von meiner Stieftochter. Sie hat einen deutschen Kinderpass?????????????????
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Antwort #25 - 29.01.2007 um 18:44:27
 
Trotzdem ist die NE Deiner Stieftochter vermutlich erloschen (siehe maki´s Beitrag). Allerdings würde sie, wenn sie mit ihrer (deutschen) Tochter wieder einreist, um hier zu leben, eine AE nach § 28 Abs.1 Nr.3 AufenthG erhalten.

Die Probleme mit einer evtl. Entführung sind hier schwer zu lösen, da sich das Ganze nicht in Deutschland abspielt.

Gruß, J.

(Sorry für den Ausflug in Sozialrecht  Traurig)

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Antwort #26 - 29.01.2007 um 19:23:04
 
Zitat:
Die Probleme mit einer evtl. Entführung sind hier schwer zu lösen, da sich das Ganze nicht in Deutschland abspielt. 


Wobei mir bei einer bestehenden Ehe und einer noch nicht geregelten Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts derzeit auch partout nicht einfallen würde, den Sachverhalt  unter den Strafrechtsbegriff der drohenden Entführung zu subsumieren.

Die ltern haben kraft Gesetz BEIDE das Sorge- und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sie müssen im Interesse des Kindeswohls BEIDE einvernehmlich entscheiden PUNKT.

Zitat:
Sorry für den Ausflug in Sozialrecht


Da nicht für, schön dass jemand mal auf die durch TILT geschürte Debatte und die Gesetzesänderung hingewiesen hat.   Zwinkernd

Grüße
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Antwort #27 - 30.01.2007 um 13:43:42
 
cat_fr schrieb am 29.01.2007 um 15:10:33:
An welcher Grenze denn?  Smiley Es findet ja keine Personenkontrolle mehr statt


Interessant. Die Rede ist von Rumänien 2007.

Gruß, ULF
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