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Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtswiedr (Gelesen: 7.186 mal)
mafeldi
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29.01.2007 um 11:53:15
 
Einen schönen guten Tag,
Ich habe gerade von meiner Stieftochter aus Rumänien einen Anruf erhalten. Sie lebt mit Ihrem deutschen Mann in Trennung. Die Tochter wird 9 Jahre alt. Jetzt droht der Mann, das er die Tochter mit nach Deutschland nehmen will. Ist dieses überhaupt möglich, ohne das ein Sorgerecht gerichtlich geklärt ist?

Ich möchte meiner Stieftochter helfen und bitte um einige Antworten, auch von Experten.

Gruß Manfred
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maki
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Antwort #1 - 29.01.2007 um 11:58:44
 
Wo lebt Er, wo lebt Sie und wo leben die Kinder im Moment?

Bei gemeinsamen Sorgerecht darf keiner der Ehepartner die Kinder einfach so mit ins Ausland nehmen.
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mafeldi
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Antwort #2 - 29.01.2007 um 12:01:02
 
Danke für die schnelle Antwort.
Meine Stieftochter lebt mit der Tochter in Rumänien. Er lebt und arbeitet in Beutelsbach ( Landkreis Passau ) und ist zur Zeit zu Besuch in Rumänien um " zum Anwalt " zu gehen und die Scheidung zu beantragen.
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maki
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Antwort #3 - 29.01.2007 um 12:03:59
 
Wo haben sie (die Eltern) denn zusammen gelebt bevor sie sich trennen wollten?
In Rumänien oder in Deutschland?
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mafeldi
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Antwort #4 - 29.01.2007 um 12:06:43
 
Teilweise in Deutschland, meine Stieftochter ( Rumänien mit deutscher Aufenthaltserlaubnis ) seit 2004 überwiegend in Rumänien mit Ihrer Tochter. Meine Stieftochter ist dort 1 Jahr im deutschen Kindergarten gewesen und besucht jetzt in der 2. Klasse die deutsche Schule in Rumänien.
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maki
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Antwort #5 - 29.01.2007 um 13:15:36
 
Zitat:
meine Stieftochter ( Rumänien mit deutscher Aufenthaltserlaubnis ) seit 2004 überwiegend in Rumänien mit Ihrer Tochter.

War der Vater ab 2004 auch mit in Rumänien?

Worum es mir geht ist, das die Mutter nicht schon die Tochter 2004 nach Rumänien "entführt" hat, dazu ist nämlich das Einverständnis des Vaters notwendig.
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mafeldi
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Antwort #6 - 29.01.2007 um 13:27:03
 
Ja der Vater auch in 2004 mit in Rumänien und dort mit seiner damaligen Frau eine Wohnung gekauft. Jetzt will er nicht bezahlen und will seine Tochter mit nach Deutschland nehmen. Mir geht es um 2 Dinge:
1.) das es nicht möglich ist, die Tochter ohne Zustimmung der Mutter mit nach Deutschland zu nehmen.
2.) bezahlt der deutsche Staat Sozialhilfe für meine Stieftochter und ihre Tochter ( beide deutsche Aufenthaltserlaubnis bzw. deutscher Staatsbürger ( Tochter )
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Antwort #7 - 29.01.2007 um 13:32:11
 
1.) Dieses Problem ist mir etwas zu hoch, ich bin nur laie, allerdings hat das Kind anrecht auf beide Eltern, und beide Eltern haben ein Recht auf das Kind, wenn das Sorgerecht geteilt wird. Da kann man nicht so einfach mit dem Kind ins Ausland, egal ob mit Vater oder Mutter.
2.) Dazu müssten die beiden erstmal in D sein, du glaubst doch nicht das die BRD Sozialhilfe nach Rumänien schickt. Die Mutter hat Anspruch darauf mit ihrer minderjährigen deutschen Tochter in D familiär zu leben.
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Antwort #8 - 29.01.2007 um 13:36:43
 
Hi,

hat schon mal jemand daran gedacht, dass die AE für Deutschland erloschen sein könnte ? Zwinkernd

Ich sähe auch keinen Grund für das Sozialamt, Leistungen an die rumänische Ehefrau nach Rumänien zu überweisen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 29.01.2007 um 14:06:12
 
ronny schrieb am 29.01.2007 um 13:36:43:
Hi,
Ich sähe auch keinen Grund für das Sozialamt, Leistungen an die rumänische Ehefrau nach Rumänien zu überweisen Zwinkernd
Grüße
Ronny Zwinkernd


Na so ungewöhnlich ist es ja nun auch wieder nicht, daß Sozialhilfe ins Ausland überwiesen wird.
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mafeldi
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Antwort #10 - 29.01.2007 um 14:12:23
 
Ich habe mal irgendwo gelesen, wenn ein Deutscher aus dem Ausland ( in diesem Fall  Schulbesuch ) nicht nach Deutschland zurückkehren kann, besteht die Möglichkeit die Sozialhilfe bei der Botschaft zu beantragen.
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Zkai
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Antwort #11 - 29.01.2007 um 14:21:35
 
mafeldi schrieb am 29.01.2007 um 14:12:23:
Ich habe mal irgendwo gelesen, wenn ein Deutscher aus dem Ausland ( in diesem Fall  Schulbesuch ) nicht nach Deutschland zurückkehren kann, besteht die Möglichkeit die Sozialhilfe bei der Botschaft zu beantragen.


Jo, evtl. als Notleistung über die Botschaft (wie da die Voraussetzungen aussehen müssen weiß ich nicht). Aber bestimmt nicht von einem kommunalen Sozialamt hier in Deutschland.
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Ulf
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Antwort #12 - 29.01.2007 um 14:28:12
 
ronny schrieb am 29.01.2007 um 13:36:43:
hat schon mal jemand daran gedacht, dass die AE für Deutschland erloschen sein könnte ? Zwinkernd


Für die Stiefenkelin? Die ist womöglich auch Deutsche.

Wie auch immer, die rumänische Grenzpolizei wird nach entsprechendem Hinweis darauf achten, daß keine Kinder unter Mißachtung der Sorgerechtsregeln außer Landes gebracht werden.

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #13 - 29.01.2007 um 14:54:32
 
Zitat:
Für die Stiefenkelin?


Nö ich meinte diejenige von der mafeldi schrieb:

Zitat:
bezahlt der deutsche Staat Sozialhilfe für meine Stieftochter ( deutsche Aufenthaltserlaubnis ) *gedachtes Fragezeichen *


Und deren AE dürfte bereits erloschen sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 29.01.2007 um 15:01:51
 
ronny schrieb am 29.01.2007 um 14:54:32:
Und deren AE dürfte bereits erloschen sein Zwinkernd


Das ist richtig, sie müßte sich, mit oder ohne Visumsverfahren, eine neue AE holen.

Wäre ratsam, sich zu einigen, ob man in D getrennt leben will, bei wem das Sorgerecht liegen soll.

Würden Vater und Tochter nach D ziehen, so hätte die Mutter Anspruch auf AE zur Ausübung der Personensorge, wenn sie es nicht vorzieht, das Kind nach RO zurückbringen zu lassen.

Gruß, ULF
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