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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtswiedr
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Beitrag begonnen von mafeldi am 29.01.2007 um 11:53:15

Titel: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtswiedr
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 11:53:15
Einen schönen guten Tag,
Ich habe gerade von meiner Stieftochter aus Rumänien einen Anruf erhalten. Sie lebt mit Ihrem deutschen Mann in Trennung. Die Tochter wird 9 Jahre alt. Jetzt droht der Mann, das er die Tochter mit nach Deutschland nehmen will. Ist dieses überhaupt möglich, ohne das ein Sorgerecht gerichtlich geklärt ist?

Ich möchte meiner Stieftochter helfen und bitte um einige Antworten, auch von Experten.

Gruß Manfred

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 11:58:44
Wo lebt Er, wo lebt Sie und wo leben die Kinder im Moment?

Bei gemeinsamen Sorgerecht darf keiner der Ehepartner die Kinder einfach so mit ins Ausland nehmen.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 12:01:02
Danke für die schnelle Antwort.
Meine Stieftochter lebt mit der Tochter in Rumänien. Er lebt und arbeitet in Beutelsbach ( Landkreis Passau ) und ist zur Zeit zu Besuch in Rumänien um " zum Anwalt " zu gehen und die Scheidung zu beantragen.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 12:03:59
Wo haben sie (die Eltern) denn zusammen gelebt bevor sie sich trennen wollten?
In Rumänien oder in Deutschland?

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 12:06:43
Teilweise in Deutschland, meine Stieftochter ( Rumänien mit deutscher Aufenthaltserlaubnis ) seit 2004 überwiegend in Rumänien mit Ihrer Tochter. Meine Stieftochter ist dort 1 Jahr im deutschen Kindergarten gewesen und besucht jetzt in der 2. Klasse die deutsche Schule in Rumänien.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 13:15:36

Zitat:
meine Stieftochter ( Rumänien mit deutscher Aufenthaltserlaubnis ) seit 2004 überwiegend in Rumänien mit Ihrer Tochter.

War der Vater ab 2004 auch mit in Rumänien?

Worum es mir geht ist, das die Mutter nicht schon die Tochter 2004 nach Rumänien "entführt" hat, dazu ist nämlich das Einverständnis des Vaters notwendig.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 13:27:03
Ja der Vater auch in 2004 mit in Rumänien und dort mit seiner damaligen Frau eine Wohnung gekauft. Jetzt will er nicht bezahlen und will seine Tochter mit nach Deutschland nehmen. Mir geht es um 2 Dinge:
1.) das es nicht möglich ist, die Tochter ohne Zustimmung der Mutter mit nach Deutschland zu nehmen.
2.) bezahlt der deutsche Staat Sozialhilfe für meine Stieftochter und ihre Tochter ( beide deutsche Aufenthaltserlaubnis bzw. deutscher Staatsbürger ( Tochter )

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 13:32:11
1.) Dieses Problem ist mir etwas zu hoch, ich bin nur laie, allerdings hat das Kind anrecht auf beide Eltern, und beide Eltern haben ein Recht auf das Kind, wenn das Sorgerecht geteilt wird. Da kann man nicht so einfach mit dem Kind ins Ausland, egal ob mit Vater oder Mutter.
2.) Dazu müssten die beiden erstmal in D sein, du glaubst doch nicht das die BRD Sozialhilfe nach Rumänien schickt. Die Mutter hat Anspruch darauf mit ihrer minderjährigen deutschen Tochter in D familiär zu leben.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von ronny am 29.01.2007 um 13:36:43
Hi,

hat schon mal jemand daran gedacht, dass die AE für Deutschland erloschen sein könnte ? ;)

Ich sähe auch keinen Grund für das Sozialamt, Leistungen an die rumänische Ehefrau nach Rumänien zu überweisen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Saxonicus am 29.01.2007 um 14:06:12

ronny schrieb am 29.01.2007 um 13:36:43:
Hi,
Ich sähe auch keinen Grund für das Sozialamt, Leistungen an die rumänische Ehefrau nach Rumänien zu überweisen ;)
Grüße
Ronny ;)


Na so ungewöhnlich ist es ja nun auch wieder nicht, daß Sozialhilfe ins Ausland überwiesen wird.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 14:12:23
Ich habe mal irgendwo gelesen, wenn ein Deutscher aus dem Ausland ( in diesem Fall  Schulbesuch ) nicht nach Deutschland zurückkehren kann, besteht die Möglichkeit die Sozialhilfe bei der Botschaft zu beantragen.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Zkai am 29.01.2007 um 14:21:35

mafeldi schrieb am 29.01.2007 um 14:12:23:
Ich habe mal irgendwo gelesen, wenn ein Deutscher aus dem Ausland ( in diesem Fall  Schulbesuch ) nicht nach Deutschland zurückkehren kann, besteht die Möglichkeit die Sozialhilfe bei der Botschaft zu beantragen.


Jo, evtl. als Notleistung über die Botschaft (wie da die Voraussetzungen aussehen müssen weiß ich nicht). Aber bestimmt nicht von einem kommunalen Sozialamt hier in Deutschland.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Ulf am 29.01.2007 um 14:28:12

ronny schrieb am 29.01.2007 um 13:36:43:
hat schon mal jemand daran gedacht, dass die AE für Deutschland erloschen sein könnte ? ;)


Für die Stiefenkelin? Die ist womöglich auch Deutsche.

Wie auch immer, die rumänische Grenzpolizei wird nach entsprechendem Hinweis darauf achten, daß keine Kinder unter Mißachtung der Sorgerechtsregeln außer Landes gebracht werden.

Gruß, ULF

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von ronny am 29.01.2007 um 14:54:32

Zitat:
Für die Stiefenkelin?


Nö ich meinte diejenige von der mafeldi schrieb:


Zitat:
bezahlt der deutsche Staat Sozialhilfe für meine Stieftochter ( deutsche Aufenthaltserlaubnis ) *gedachtes Fragezeichen *


Und deren AE dürfte bereits erloschen sein ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Ulf am 29.01.2007 um 15:01:51

ronny schrieb am 29.01.2007 um 14:54:32:
Und deren AE dürfte bereits erloschen sein ;)


Das ist richtig, sie müßte sich, mit oder ohne Visumsverfahren, eine neue AE holen.

Wäre ratsam, sich zu einigen, ob man in D getrennt leben will, bei wem das Sorgerecht liegen soll.

Würden Vater und Tochter nach D ziehen, so hätte die Mutter Anspruch auf AE zur Ausübung der Personensorge, wenn sie es nicht vorzieht, das Kind nach RO zurückbringen zu lassen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von cat_fr am 29.01.2007 um 15:10:33

ulf schrieb am 29.01.2007 um 14:28:12:
die rumänische Grenzpolizei wird nach entsprechendem Hinweis darauf achten, daß keine Kinder unter Mißachtung der Sorgerechtsregeln außer Landes gebracht werden.

Gruß, ULF



An welcher Grenze denn?  [smiley=cwm30.gif] Es findet ja keine Personenkontrolle mehr statt,  es sei denn er will mit der Tochter nach DE fliegen.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 15:18:26
Hallo cat_fr,


Zitat:
An welcher Grenze denn?  Smiley Es findet ja keine Personenkontrolle mehr statt,  es sei denn er will mit der Tochter nach DE fliegen.

ich hoffe das ich dich falsch verstanden habe und du nicht empfiehlst das die Mutter illegal nach D einreisen soll.
Wäre auch richtig Dumm, da sie Anspruch auf FZF hat... das ändert sich mit Ausweisungsgründen, zB illegale Einreise...

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von ronny am 29.01.2007 um 15:24:19

Zitat:
zB illegale Einreise...


Hmmm,

irre ich mich oder ist sie Rumänin und wir schreiben 2007?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von cat_fr am 29.01.2007 um 15:26:14
tja, nicht nur mich hast du falsch verstanden, sondern auch den Sachverhalt.
Nochmals alles durchlesen und Zitate beachten, bitte.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 15:38:29
Asche auf mein Haupt...  :-[

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 16:29:22
Hallo Ulf, meine Stieftochter hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt in Passau. Wenn Sie  in Rumänien bleibt, verliert sie diese dann?

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von maki am 29.01.2007 um 16:39:11
Ich bin zwar nicht Ulf, die Antwort kenne ich aber:

Zitat:
AufenthG §51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...

Heisst auf gut deutsch, ihre unbefristete AE/NE ist bereits erloschen.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Saxonicus am 29.01.2007 um 17:26:13

Zkai schrieb am 29.01.2007 um 14:21:35:
Jo, evtl. als Notleistung über die Botschaft (wie da die Voraussetzungen aussehen müssen weiß ich nicht). Aber bestimmt nicht von einem kommunalen Sozialamt hier in Deutschland.


Habe oft genug gesehen bzw. bestätigt bekommen (in Thailand, in Sri Lanka), daß sich dort Lebende ihre Sozialhilfe bei der Botschaft abgeholt haben (siehe:"Florida-Rolf").
Es mag sich durchaus um Einzelfälle handeln, aber so ganz ausgeschlossen ist es nicht.

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Janey am 29.01.2007 um 18:32:35
Wikipedia sagt:

Infolge der durch die Medien geschürten öffentlichen Empörung verabschiedete das Kabinett innerhalb kürzester Zeit auf Betreiben der Bundessozialministerin Ulla Schmidt eine Verschärfung der Richtlinien zur Zahlung von Sozialhilfe ins Ausland. Seither wird nur noch deutschen Staatsbürgern, die in ausländischen Gefängnissen einsitzen, Krankenhauspatienten, Frauen, die im Ausland um ihr Sorgerecht kämpfen sowie Überlebenden der Nazi-Diktatur der Anspruch auf Sozialhilfezahlungen ins Ausland gewährt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von mafeldi am 29.01.2007 um 18:39:07
Hallo danke für die Antwort,was ist mit der Tochter von meiner Stieftochter. Sie hat einen deutschen Kinderpass?????????????????

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Janey am 29.01.2007 um 18:44:27
Trotzdem ist die NE Deiner Stieftochter vermutlich erloschen (siehe maki´s Beitrag). Allerdings würde sie, wenn sie mit ihrer (deutschen) Tochter wieder einreist, um hier zu leben, eine AE nach § 28 Abs.1 Nr.3 AufenthG erhalten.

Die Probleme mit einer evtl. Entführung sind hier schwer zu lösen, da sich das Ganze nicht in Deutschland abspielt.

Gruß, J.

(Sorry für den Ausflug in Sozialrecht  :-[)


Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von ronny am 29.01.2007 um 19:23:04

Zitat:
Die Probleme mit einer evtl. Entführung sind hier schwer zu lösen, da sich das Ganze nicht in Deutschland abspielt.  


Wobei mir bei einer bestehenden Ehe und einer noch nicht geregelten Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts derzeit auch partout nicht einfallen würde, den Sachverhalt  unter den Strafrechtsbegriff der drohenden Entführung zu subsumieren.

Die ltern haben kraft Gesetz BEIDE das Sorge- und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sie müssen im Interesse des Kindeswohls BEIDE einvernehmlich entscheiden PUNKT.


Zitat:
Sorry für den Ausflug in Sozialrecht


Da nicht für, schön dass jemand mal auf die durch TILT geschürte Debatte und die Gesetzesänderung hingewiesen hat.   ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Entführung von Kindern aus dem Ausland rechtsw
Beitrag von Ulf am 30.01.2007 um 13:43:42

cat_fr schrieb am 29.01.2007 um 15:10:33:
An welcher Grenze denn?  [smiley=cwm30.gif] Es findet ja keine Personenkontrolle mehr statt


Interessant. Die Rede ist von Rumänien 2007.

Gruß, ULF

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