Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Reisen mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 8.485 mal)
Scytale
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen mit Fiktionsbescheinigung
14.01.2007 um 14:57:48
 
Hallo. Ich habe da eine Frage, und zwar meine Frau moechte nach Vietnam reisen mit einer Fiktionsbescheinigung (sie ist Vietnamesin). Da die ABH nicht in der Lage war ihre Akte zu finden, ist sie nun verunsichert, da sie nur eine Fiktionsbescheinigung anstelle von einem dauerhaften Aufenthaltsrecht bekommen hat. Sie fürchtet, dass man sie aus Vietnam nicht mehr ausreisen lässt. Sie plant diese reise schon seit langer Zeit. Wer kann mir da einen Rat geben? Kann man mit der Firkionsbescheinigung sein Heimatland besuchen und vor Ablauf derFiktion wieder heimkehren, oder gibt es erfahrungsgemaess Probleme ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #1 - 14.01.2007 um 15:17:14
 
Scytale schrieb am 14.01.2007 um 14:57:48:
Kann man mit der Firkionsbescheinigung sein Heimatland besuchen und vor Ablauf derFiktion wieder heimkehren, oder gibt es erfahrungsgemaess Probleme ?

Ja, es gibt Probleme (kann geben). Aber mit der FB bekam meine Frau vor zwei Jahren relativ Problemlos ein Visum zur Rückkehr (vom dt. Konsulat in Moskau).

Aber es kann doch nicht wahr sein, dass die ABH die Akte Deiner Frau nicht finden kann. Liegt es an der Namensschreibweise? Es müsste doch alles in der IT abgelegt sein, so dass man per Geburtsdatum und Geburtsname herausfinden kann, unter welchem Namen die Akte geführt wird.
(So ist es zumindest hier in Berlin.)

Aber mal abwarten, was die Experten hier dazu meinen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #2 - 14.01.2007 um 16:08:36
 
nach welcher Rechtsgrundlage wurde die FB erteilt?

es sollte eigentlich keine Probleme geben (zumindest bei einer §81 Abs. 4 FB), vor Ablauf der Gültigkeit wieder einzureisen (zumindest die Einreise nach Deutschland sollte sich damit unproblematisch gestalten)

@Zeppelin
wieso Wiedereinreisevisum? war die FB abgelaufen oder was wurde als Grund genannt?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Scytale
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #3 - 14.01.2007 um 16:14:58
 
Kann es denn Probleme bei der Ausreise aus Vietnam geben? Wegen der Akte werde ich morgen mal meinen Rechtsanwalt beauftragen. Ich finde das ganz schoen unverschämt, wir hatten einen Termin 5 Wochen zuvor persönlich vereinbart.
Also die FB wurde erteilt, da die Akte nicht da war. Eigentlich war dies der Termin um ihr Aufenthaltsrecht, aufgrund der Ehe mit mit mir zu besiegeln. Also wir haben alle erforderlichen Dokumente dorthingeschickt (Vor allem Heiratsurkunde) und wollten dann endlich dies bestätigt haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #4 - 14.01.2007 um 16:39:30
 
Zitat:
@Zeppelin
wieso Wiedereinreisevisum? war die FB abgelaufen oder was wurde als Grund genannt?


Nein, die FB war natürlich gültig, aber meine Frau musste ihren Pass in RUS erneuern lassen, welcher (der alte) incl. ihrer AE einbehalten wurde (trotz massiver Bitte um Herausagbe). Es mag damit zusammenhängen, dass der neue Pass auf unseren Ehenamen ausgestellt wurde - weiß der Geier.
Jedenfalls hatte sie weder ein gültiges Visum noch ihren eigentlichen AT in der Hand.
Da wir dies ahnten, hatten wir vorsorglich die FB besorgt und bei der Bundespolizei nachgefragt, ob mit der FB die Wiedereinreise möglich wäre.
Die BP meinte Jein. Das Problem wäre eher die Ausreise aus RUS und auch das Konsulat in Moskwa meinte, ein Visum wäre Nr. sicher(er).
So haben wir's dann auch gemacht und nach ihrer Rückehr sind wir erneut zur ABH getrappelt, um die AE nun in den neuen Pass gebappt zu bekommen.
Warum das nicht gleich das Konsulat machen konnte, ist mir schleierhaft. Grünes Licht für das Bestehen der AE durch die ABH hatte es ja.

Wer Lust auf Abenteuerurlaub hat, sollte sich mal in die Schlange vor dem Konsulat in Moskau einreihen.

Grüße,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #5 - 14.01.2007 um 16:50:38
 
Zitat:
Nein, die FB war natürlich gültig, aber meine Frau musste ihren Pass in RUS erneuern lassen, welcher (der alte) incl. ihrer AE einbehalten wurde (trotz massiver Bitte um Herausagbe).


das könnte natürlich der Grund gewesen sein. Die FB ist nur in Verbindung mit dem Pass, der auf der FB steht gültig und  (zumindest im Schengegebiet) wenn der abgelaufene Aufenthaltstitel mit vorliegt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #6 - 14.01.2007 um 17:33:25
 
Zitat:
das könnte natürlich der Grund gewesen sein. Die FB ist nur in Verbindung mit dem Pass, der auf der FB steht gültig und  (zumindest im Schengegebiet) wenn der abgelaufene Aufenthaltstitel mit vorliegt Zwinkernd

Tja, da halfen auch beglaubigte Kopien nix. Der AT war keineswegs abgelaufen, sondern noch für 15 weitere Monate gültig. Das war allen beteiligten Behörden nachprüfbar bekannt.
Aber warum einfach, wenn's auch kompliziert und teuer geht?  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Scytale
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #7 - 14.01.2007 um 19:17:35
 
ich moechte ja nicht unfreundlich erscheinen aber koennten wir mal wieder zurück zu meinem Problem kommen Zwinkernd ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #8 - 14.01.2007 um 19:29:01
 
Scytale schrieb am 14.01.2007 um 19:17:35:
ich moechte ja nicht unfreundlich erscheinen aber koennten wir mal wieder zurück zu meinem Problem kommen Zwinkernd ?


Auskunft gibt vielleicht die vietnamesische Flughafengrenzpolizei.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #9 - 14.01.2007 um 19:31:47
 
Scytale schrieb am 14.01.2007 um 19:17:35:
ich moechte ja nicht unfreundlich erscheinen aber koennten wir mal wieder zurück zu meinem Problem kommen Zwinkernd ?

Ich auch nicht!
Frage Eure ABH, die Bundespolizei, die vietnamesischen Grenzbehörden, das zust. Konsulat.
Bislang ging es hier m.E. um DEIN Problem.
Innerhalb Schengenland mag die FB ggf. anerkannt sein. Außerhalb davon scheint es nicht so zu sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Scytale
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #10 - 14.01.2007 um 19:48:56
 
naja mein Problem wurde nur am Rande thematisiert da hab ich mich halt gewundert
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #11 - 14.01.2007 um 19:58:05
 
du hast bist jetzt noch nicht die Frage nach der Rechtsgrundlage der FB beantwortet!
hatte deine Frau schon mal eine AE oder geht es um die erstmalige Erteilung nach Einreise mit Visum zum FNZ?

ich kann hier nur das deutsche Recht beurteilen, da sind aber die angefragten Infos notwendig um eine vernünftige Antwort geben zu können

wie wäre es denn, wenn du die Fragen erst mal beantwortest  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Scytale
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #12 - 14.01.2007 um 20:08:30
 
Tut mir Leid bei den ganzen Abkürzungen blicke ich nicht mehr durch. Also sie hat eine Fitkionsbescheinigung, weil sie gerade ständiges Aufenthaltsrecht beantragt hat, da sie mit einem Deutschen (mir) verheiratet ist. Und sie lebt seit 6 Jahren in der BRD. Sie hatte schon eine Aufenthaltserlaubnis. Sie war zuvor schonmal mit einem VN verheiratet der ein ständiges Aufenhaltsrecht hatte. Es geht nicht um die Ersteinreise, wie auch aus meiner ersten Frage ersichtlich ist. Sie hat halt Angst mit der Fiktionsbescheinigung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr nach Deutschland rein, bzw. aus VN heraus zu kommen. Sie moechte lediglich ihre Familie besuchen. Das Verhalten der ABH ist zweifellos frech und menschenverachtend.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #13 - 14.01.2007 um 20:21:17
 
das alles konnte ich aus deinem Eingangsposting nicht herauslesen, aber egal...

schau doch einfach mal auf die FB drauf, da steht die Rechtsgrundlage... es macht nunmal in der Beurteilung einen Unterschied, ob die FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG oder nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ausgestellt wurde, da da jeweils verschiedene Rechtsfolgen dran hängen

aufgrund deiner Schilderung vermute ich eine FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG
damit sollte, wie ich schon oben schrieb, die Einreise nach Deutschland unproblematisch sein
zur Ausreise aus Vietnam können wir dir nix sagen, da dies kein deutsches Recht betrifft, da solltest du dich tatsächlich mal an die vietnamesischen Grenzbehörden wenden... habe in diesen Fällen aber bislang von keinen Schwierigkeiten gehört (ich gehe davon aus, dass deine Frau mit dem Flugzeug wiedereinreist)


Zitat:
Sie moechte lediglich ihre Familie besuchen. Das Verhalten der ABH ist zweifellos frech und menschenverachtend.

nun mach mal nen Punkt
eine Akte sollte nicht verschwinden, so viel ist klar, aber es kann doch mal vorkommen, dass diese im Moment der Vorsprache nicht greifbar ist, weil sie z.B. ein anderer Sachbearbeiter auf dem Tisch hat... was versprichst du dir von der Beauftragung eines Anwalts? soll er suchen helfen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Scytale
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #14 - 14.01.2007 um 20:27:06
 
Wie bitte ? Wenn ich einen Termin vereinbare, zu einem Zeitpunkt wo alle Unterlagen vorhanden sind.... und dann zu dem Termin auf einmal die AKte nicht da ist?? Das findest du in Ordnung. Ich denke mal die AKte war da, dies ist nur die übliche Blockade Strategie der ABH. Es ist mehr als dreist und hier geht es nicht um irgendeine KFZ- Zulassung sondern um Menschen. WEnn du das nicht verstehst kann ich dir es auch nciht anders erklären. Wo bitte soll die Akte denn sein. War sie doch vor 5 Wochen auch da. Ausserdem brauch ich keine Akte ich hab eine Heriatsurkunde 2 Paesse und gut. Sorry wenn ich mich aufrege.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema