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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Reisen mit Fiktionsbescheinigung
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Beitrag begonnen von Scytale am 14.01.2007 um 14:57:48

Titel: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 14:57:48
Hallo. Ich habe da eine Frage, und zwar meine Frau moechte nach Vietnam reisen mit einer Fiktionsbescheinigung (sie ist Vietnamesin). Da die ABH nicht in der Lage war ihre Akte zu finden, ist sie nun verunsichert, da sie nur eine Fiktionsbescheinigung anstelle von einem dauerhaften Aufenthaltsrecht bekommen hat. Sie fürchtet, dass man sie aus Vietnam nicht mehr ausreisen lässt. Sie plant diese reise schon seit langer Zeit. Wer kann mir da einen Rat geben? Kann man mit der Firkionsbescheinigung sein Heimatland besuchen und vor Ablauf derFiktion wieder heimkehren, oder gibt es erfahrungsgemaess Probleme ?

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Zeppelin am 14.01.2007 um 15:17:14

Scytale schrieb am 14.01.2007 um 14:57:48:
Kann man mit der Firkionsbescheinigung sein Heimatland besuchen und vor Ablauf derFiktion wieder heimkehren, oder gibt es erfahrungsgemaess Probleme ?

Ja, es gibt Probleme (kann geben). Aber mit der FB bekam meine Frau vor zwei Jahren relativ Problemlos ein Visum zur Rückkehr (vom dt. Konsulat in Moskau).

Aber es kann doch nicht wahr sein, dass die ABH die Akte Deiner Frau nicht finden kann. Liegt es an der Namensschreibweise? Es müsste doch alles in der IT abgelegt sein, so dass man per Geburtsdatum und Geburtsname herausfinden kann, unter welchem Namen die Akte geführt wird.
(So ist es zumindest hier in Berlin.)

Aber mal abwarten, was die Experten hier dazu meinen.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sunnysunshine am 14.01.2007 um 16:08:36
nach welcher Rechtsgrundlage wurde die FB erteilt?

es sollte eigentlich keine Probleme geben (zumindest bei einer §81 Abs. 4 FB), vor Ablauf der Gültigkeit wieder einzureisen (zumindest die Einreise nach Deutschland sollte sich damit unproblematisch gestalten)

@Zeppelin
wieso Wiedereinreisevisum? war die FB abgelaufen oder was wurde als Grund genannt?


Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 16:14:58
Kann es denn Probleme bei der Ausreise aus Vietnam geben? Wegen der Akte werde ich morgen mal meinen Rechtsanwalt beauftragen. Ich finde das ganz schoen unverschämt, wir hatten einen Termin 5 Wochen zuvor persönlich vereinbart.
Also die FB wurde erteilt, da die Akte nicht da war. Eigentlich war dies der Termin um ihr Aufenthaltsrecht, aufgrund der Ehe mit mit mir zu besiegeln. Also wir haben alle erforderlichen Dokumente dorthingeschickt (Vor allem Heiratsurkunde) und wollten dann endlich dies bestätigt haben.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Zeppelin am 14.01.2007 um 16:39:30

schrieb am 14.01.2007 um 16:08:36:
@Zeppelin
wieso Wiedereinreisevisum? war die FB abgelaufen oder was wurde als Grund genannt?

Nein, die FB war natürlich gültig, aber meine Frau musste ihren Pass in RUS erneuern lassen, welcher (der alte) incl. ihrer AE einbehalten wurde (trotz massiver Bitte um Herausagbe). Es mag damit zusammenhängen, dass der neue Pass auf unseren Ehenamen ausgestellt wurde - weiß der Geier.
Jedenfalls hatte sie weder ein gültiges Visum noch ihren eigentlichen AT in der Hand.
Da wir dies ahnten, hatten wir vorsorglich die FB besorgt und bei der Bundespolizei nachgefragt, ob mit der FB die Wiedereinreise möglich wäre.
Die BP meinte Jein. Das Problem wäre eher die Ausreise aus RUS und auch das Konsulat in Moskwa meinte, ein Visum wäre Nr. sicher(er).
So haben wir's dann auch gemacht und nach ihrer Rückehr sind wir erneut zur ABH getrappelt, um die AE nun in den neuen Pass gebappt zu bekommen.
Warum das nicht gleich das Konsulat machen konnte, ist mir schleierhaft. Grünes Licht für das Bestehen der AE durch die ABH hatte es ja.

Wer Lust auf Abenteuerurlaub hat, sollte sich mal in die Schlange vor dem Konsulat in Moskau einreihen.

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sunnysunshine am 14.01.2007 um 16:50:38

Zitat:
Nein, die FB war natürlich gültig, aber meine Frau musste ihren Pass in RUS erneuern lassen, welcher (der alte) incl. ihrer AE einbehalten wurde (trotz massiver Bitte um Herausagbe).


das könnte natürlich der Grund gewesen sein. Die FB ist nur in Verbindung mit dem Pass, der auf der FB steht gültig und  (zumindest im Schengegebiet) wenn der abgelaufene Aufenthaltstitel mit vorliegt ;)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Zeppelin am 14.01.2007 um 17:33:25

schrieb am 14.01.2007 um 16:50:38:
das könnte natürlich der Grund gewesen sein. Die FB ist nur in Verbindung mit dem Pass, der auf der FB steht gültig und  (zumindest im Schengegebiet) wenn der abgelaufene Aufenthaltstitel mit vorliegt ;)

Tja, da halfen auch beglaubigte Kopien nix. Der AT war keineswegs abgelaufen, sondern noch für 15 weitere Monate gültig. Das war allen beteiligten Behörden nachprüfbar bekannt.
Aber warum einfach, wenn's auch kompliziert und teuer geht?  ;)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 19:17:35
ich moechte ja nicht unfreundlich erscheinen aber koennten wir mal wieder zurück zu meinem Problem kommen ;) ?

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 14.01.2007 um 19:29:01

Scytale schrieb am 14.01.2007 um 19:17:35:
ich moechte ja nicht unfreundlich erscheinen aber koennten wir mal wieder zurück zu meinem Problem kommen ;) ?


Auskunft gibt vielleicht die vietnamesische Flughafengrenzpolizei.

Gruß, ULF

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Zeppelin am 14.01.2007 um 19:31:47

Scytale schrieb am 14.01.2007 um 19:17:35:
ich moechte ja nicht unfreundlich erscheinen aber koennten wir mal wieder zurück zu meinem Problem kommen ;) ?

Ich auch nicht!
Frage Eure ABH, die Bundespolizei, die vietnamesischen Grenzbehörden, das zust. Konsulat.
Bislang ging es hier m.E. um DEIN Problem.
Innerhalb Schengenland mag die FB ggf. anerkannt sein. Außerhalb davon scheint es nicht so zu sein.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 19:48:56
naja mein Problem wurde nur am Rande thematisiert da hab ich mich halt gewundert

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sunnysunshine am 14.01.2007 um 19:58:05
du hast bist jetzt noch nicht die Frage nach der Rechtsgrundlage der FB beantwortet!
hatte deine Frau schon mal eine AE oder geht es um die erstmalige Erteilung nach Einreise mit Visum zum FNZ?

ich kann hier nur das deutsche Recht beurteilen, da sind aber die angefragten Infos notwendig um eine vernünftige Antwort geben zu können

wie wäre es denn, wenn du die Fragen erst mal beantwortest  :-?

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 20:08:30
Tut mir Leid bei den ganzen Abkürzungen blicke ich nicht mehr durch. Also sie hat eine Fitkionsbescheinigung, weil sie gerade ständiges Aufenthaltsrecht beantragt hat, da sie mit einem Deutschen (mir) verheiratet ist. Und sie lebt seit 6 Jahren in der BRD. Sie hatte schon eine Aufenthaltserlaubnis. Sie war zuvor schonmal mit einem VN verheiratet der ein ständiges Aufenhaltsrecht hatte. Es geht nicht um die Ersteinreise, wie auch aus meiner ersten Frage ersichtlich ist. Sie hat halt Angst mit der Fiktionsbescheinigung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr nach Deutschland rein, bzw. aus VN heraus zu kommen. Sie moechte lediglich ihre Familie besuchen. Das Verhalten der ABH ist zweifellos frech und menschenverachtend.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sunnysunshine am 14.01.2007 um 20:21:17
das alles konnte ich aus deinem Eingangsposting nicht herauslesen, aber egal...

schau doch einfach mal auf die FB drauf, da steht die Rechtsgrundlage... es macht nunmal in der Beurteilung einen Unterschied, ob die FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG oder nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ausgestellt wurde, da da jeweils verschiedene Rechtsfolgen dran hängen

aufgrund deiner Schilderung vermute ich eine FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG
damit sollte, wie ich schon oben schrieb, die Einreise nach Deutschland unproblematisch sein
zur Ausreise aus Vietnam können wir dir nix sagen, da dies kein deutsches Recht betrifft, da solltest du dich tatsächlich mal an die vietnamesischen Grenzbehörden wenden... habe in diesen Fällen aber bislang von keinen Schwierigkeiten gehört (ich gehe davon aus, dass deine Frau mit dem Flugzeug wiedereinreist)



Zitat:
Sie moechte lediglich ihre Familie besuchen. Das Verhalten der ABH ist zweifellos frech und menschenverachtend.

nun mach mal nen Punkt
eine Akte sollte nicht verschwinden, so viel ist klar, aber es kann doch mal vorkommen, dass diese im Moment der Vorsprache nicht greifbar ist, weil sie z.B. ein anderer Sachbearbeiter auf dem Tisch hat... was versprichst du dir von der Beauftragung eines Anwalts? soll er suchen helfen?

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 20:27:06
Wie bitte ? Wenn ich einen Termin vereinbare, zu einem Zeitpunkt wo alle Unterlagen vorhanden sind.... und dann zu dem Termin auf einmal die AKte nicht da ist?? Das findest du in Ordnung. Ich denke mal die AKte war da, dies ist nur die übliche Blockade Strategie der ABH. Es ist mehr als dreist und hier geht es nicht um irgendeine KFZ- Zulassung sondern um Menschen. WEnn du das nicht verstehst kann ich dir es auch nciht anders erklären. Wo bitte soll die Akte denn sein. War sie doch vor 5 Wochen auch da. Ausserdem brauch ich keine Akte ich hab eine Heriatsurkunde 2 Paesse und gut. Sorry wenn ich mich aufrege.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sunnysunshine am 14.01.2007 um 20:45:08

Zitat:
und dann zu dem Termin auf einmal die AKte nicht da ist?? Das findest du in Ordnung.

natürlich finde ich es nicht in Ordnung, aber es kann (darf aber eigentlich nicht) vorkommen


Zitat:
Ausserdem brauch ich keine Akte ich hab eine Heriatsurkunde 2 Paesse und gut.

nö, die Akte braucht man als ABH-Sachbearbeiter schon, könnte doch sein, dass z.B. ein Strafverfahren anhängig ist und die Entscheidung deswegen ausgesetzt werden müsste oder dass es einen sonstigen Grund aus der AKte gibt, der bei Erteilung berücksichtigt werden müsste

aber das hat mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun
entweder schaffst du es noch, die Rechtsgrundlage der FB rauszufinden oder du lässt es   :-X


Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 20:49:22
§ 81, Absatz 4 (Aufenthaltstitel als fortbestehend)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sunnysunshine am 14.01.2007 um 20:52:04
ok, damit gilt das weiter oben geschriebene: die Wiedereinreise sollte vor Ablauf der FB ohne Schwierigkeiten möglich sein, ob die vietnamesischen Behörden ein Problem damit haben, sollte dort erfragt werden ;)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 20:55:59
Vielen Dank für diese Informationen und dein Engagement. Jetzt brauch ich nur noch ein Telefonbuch von Hanoi  :o aber ich denke die Nummer wird irgendwo verzeichnet sein.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Zeppelin am 14.01.2007 um 21:29:11

Scytale schrieb am 14.01.2007 um 20:55:59:
Vielen Dank für diese Informationen und dein Engagement. Jetzt brauch ich nur noch ein Telefonbuch von Hanoi  :o aber ich denke die Nummer wird irgendwo verzeichnet sein.

Ein Berliner Telefonbuch tut's wohl auch, wenn nicht das [url=www. [url=http://www.vietnambotschaft.org/][url=http://www.vietnambotschaft.org/[/url]]http://www.vietnambotschaft.org/[/url][/url]]www. http://www.vietnambotschaft.org/[/url] ;)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 14.01.2007 um 22:14:31
Berlin, du bist so wunderbar Berlin  :)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Zeppelin am 14.01.2007 um 22:28:11

Scytale schrieb am 14.01.2007 um 22:14:31:
Berlin, du bist so wunderbar Berlin  :)

nicht wahr?  ;)

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Saxonicus am 15.01.2007 um 00:50:52
Meine Frau hatte in der Vergangenheit auch schon gelegentlich Schwierigkeiten bei der Ausreise aus ihren Heimatland, weil den Flughafenangestellten (welche beim Einchecken die Einreiseberechtigung für D überprüfen), der Stempel mit der Aufenthaltsberechtigung nicht geläufig war und deshalb nicht als Einreiseerlaubnis nach Deutschland akzeptiert wurde.

Wir haben uns deshalb vorher (aus Erfahrung klug geworden), bei der deutschen Botschaft im Lande ein Schreiben ausfertigen lassen, daß meine Frau zur Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt ist.
Damit gab es dann keine Probleme bei der Ausreise mehr.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von tatzi5 am 15.01.2007 um 02:41:24

Scytale schrieb am 14.01.2007 um 20:27:06:
Wie bitte ? Wenn ich einen Termin vereinbare, zu einem Zeitpunkt wo alle Unterlagen vorhanden sind.... und dann zu dem Termin auf einmal die AKte nicht da ist?? Das findest du in Ordnung. Ich denke mal die AKte war da, dies ist nur die übliche Blockade Strategie der ABH. Es ist mehr als dreist und hier geht es nicht um irgendeine KFZ- Zulassung sondern um Menschen. WEnn du das nicht verstehst kann ich dir es auch nciht anders erklären. Wo bitte soll die Akte denn sein. War sie doch vor 5 Wochen auch da. Ausserdem brauch ich keine Akte ich hab eine Heriatsurkunde 2 Paesse und gut. Sorry wenn ich mich aufrege.



Ich kann Deine Aufregung und Deinen Ärger verstehen, ABER bitte halte Dich etwas zurück und beachte, die Infos die Du hier bekommst, schreiben unsere Profis in ihrer Freizeit und ohne eine 100% Offenlegung aller entspr. wichtiger Daten dazu in Deinem 1. Beitrag ist eine 100% vollständige Hilfestellung natürlich sehr schwer.

Kenne den Flughafen in Hanoi sehr gut
( Armeisenhaufen )
und im Monat 11.05 war vor mir eine Vietnamesin mit einer Fiktionsbescheinigung incl. Pass, die ohne weitere Probleme ins Flugzeug nach ``D`` gekommen ist.
Der Tip von
Geschrieben von: Saxonicus Geschrieben am: Heute um 00:50:52

ist sehr gut, der wurde Deiner Frau bei ggf. auftretenden Problemen sehr helfen.
Günstig ist, dieses Formular in englisch oder in Landessprache abfassen zu lassen.
Einen Vorabanruf zu dem Problem in der ``D`` Botschaft in Hanoi würde ich in jedem Fall machen.
Zu diesem kompletten Sachverhalt brauchst Du keinen RA, wozu auch ??

Zudem ist eine Fiktionsbescheinigung immer eine Verlängerung vom davor bestehendem Visum oder einer bestehenden AE bis zur weiteren Bearbeitung oder Klärung, mit allen entspr. Rechten des Inhabers dazu. ( sofern keine Einschränkungen in der Fiktionsbescheinigung angegeben sind )


Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von angiesaar am 15.01.2007 um 09:39:59
Hallo!

Unsere Erfahrung (allerdings mit Algerien): Beamte bei der Ausreisekontrolle in Drittstaaten sind durchaus nicht unbedingt darüber informiert, was es mit der deutschen "Fiktionsbescheinigung" auf sich hat. Das kann schon mal zu Warterei führen. Bei uns dauerte es bei der Ausreisekontrolle zumindest 20 Minuten, bis einer der Beamten den anderen erklärt hat, dass die Fiktionsbescheinigung auch "ok" ist und die dann die Infos in das Registrierkärtchen eingetragen hatten. Bei der Einreise in Schengen war alles ok und problemlos.

Viele Grüße
Angie


Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Scytale am 15.01.2007 um 10:44:19
Ok, dann werde ich mich gleich mal mit der deutschen Botschaft in Hanoi in Verbindung setzen. Und dort wenn möglich eine Bestätigung der möglichen Ausreise in der Landessprache beantragen.
Wenn sich die Angestellten der ABH mal mehr engagieren würden und unsere Politiker, wäre die ganze Fragerei auch garnicht nötig. Ich habe bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen diesbezüglich gemacht und auch einen Anwalt beauftragt, denn nur so erreichst du dort was. Die Einzelheiten moechte ich nicht schildern, es tut auch nichts zu dieser Sache. Allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob und was der RA in diesem Fall haett tun koennen. Wir hätten eventuell einen Schaden, bedingt durch Inkompetenz der Angestellten. Ich moechte hier keinen zu Nahe treten, dennoch moechte ich darauf aufmerksam machen, dass viele Sachbearbeiter willkürlich und in eigenem ermessen Entscheidungen treffen die teilweise auch völlig falsch sind. Klar macht jeder mal Fehler, doch die regelmässigkeit mit der sie in meiner Stadt begangen werden, lässt auch einen anderen Schluss zu. Traurig, dass man von den Zuständen erst etwas erfährt (als Deutscher), wenn man mit einer Ausländerin verheiratet ist; also selbst betroffen.  

Ich bedanke mich nochmal bei allen "Ersthelfern". Ihr seid super !

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