Wozu der ganze Aufwand? Verstehe ich nicht so ganz, da ich den Nutzen nicht erkennen kann.
Nach Ablauf des ersten Jahres wird die dt.
AE ja problemlos verlängert, sofern nicht die Grundlagen dafür entfallen sind.
Außerdem würde eine
AE auch bereits innerhalb des vorläufigen Gültigkeitszeitraumes entfallen, wenn die Grundlagen nicht mehr da sein sollten.
Die Befristung auf vorerst 1 Jahr oder auch 2-3Jahre hat in der Praxis so gut wie keine Auswirkungen.
Das "Schlimmste" was uns in diesem Zshg. mal "passiert" ist, war die Verzögerung einer Gehaltsauszahlung an meine Frau, weil diese es aus Unkenntnis versäumt hatte, ihre inzwischen längst verlängerte
AE ihrem (öffentlichen) Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber ging vorsichtshalber davon aus, dass mit Ablauf der alten
AE auch die Arbeitserlaubnis erloschen sei. Das war jedoch kein Anlass, den Arbeitsvertrag auch so zu befristen.
Sollte es also eine Problem bei der Jobsuche geben, kann man einfach in der Bewerbung vermerken, dass die
AE nur vorläufig befristet ist, und keineswegs danach erlischt, sondern eben verlängert wird.
Unterm Strich also alles völlig undramatisch.