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Reisen mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 8.520 mal)
sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 14.01.2007 um 20:45:08
 
Zitat:
und dann zu dem Termin auf einmal die AKte nicht da ist?? Das findest du in Ordnung.

natürlich finde ich es nicht in Ordnung, aber es kann (darf aber eigentlich nicht) vorkommen

Zitat:
Ausserdem brauch ich keine Akte ich hab eine Heriatsurkunde 2 Paesse und gut.

nö, die Akte braucht man als ABH-Sachbearbeiter schon, könnte doch sein, dass z.B. ein Strafverfahren anhängig ist und die Entscheidung deswegen ausgesetzt werden müsste oder dass es einen sonstigen Grund aus der AKte gibt, der bei Erteilung berücksichtigt werden müsste

aber das hat mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun
entweder schaffst du es noch, die Rechtsgrundlage der FB rauszufinden oder du lässt es   Lippen versiegelt

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Scytale
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Antwort #16 - 14.01.2007 um 20:49:22
 
§ 81, Absatz 4 (Aufenthaltstitel als fortbestehend)
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 14.01.2007 um 20:52:04
 
ok, damit gilt das weiter oben geschriebene: die Wiedereinreise sollte vor Ablauf der FB ohne Schwierigkeiten möglich sein, ob die vietnamesischen Behörden ein Problem damit haben, sollte dort erfragt werden Zwinkernd
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Scytale
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Antwort #18 - 14.01.2007 um 20:55:59
 
Vielen Dank für diese Informationen und dein Engagement. Jetzt brauch ich nur noch ein Telefonbuch von Hanoi  Schockiert/Erstaunt aber ich denke die Nummer wird irgendwo verzeichnet sein.
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Zeppelin
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Antwort #19 - 14.01.2007 um 21:29:11
 
Scytale schrieb am 14.01.2007 um 20:55:59:
Vielen Dank für diese Informationen und dein Engagement. Jetzt brauch ich nur noch ein Telefonbuch von Hanoi  Schockiert/Erstaunt aber ich denke die Nummer wird irgendwo verzeichnet sein.

Ein Berliner Telefonbuch tut's wohl auch, wenn nicht das [url=www. [url=http://www.vietnambotschaft.org/]http://www.vietnambotschaft.org/[/url]]www. http://www.vietnambotschaft.org/[/url] Zwinkernd
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Scytale
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Antwort #20 - 14.01.2007 um 22:14:31
 
Berlin, du bist so wunderbar Berlin  Smiley
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Zeppelin
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Antwort #21 - 14.01.2007 um 22:28:11
 
Scytale schrieb am 14.01.2007 um 22:14:31:
Berlin, du bist so wunderbar Berlin  Smiley

nicht wahr?  Zwinkernd
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Antwort #22 - 15.01.2007 um 00:50:52
 
Meine Frau hatte in der Vergangenheit auch schon gelegentlich Schwierigkeiten bei der Ausreise aus ihren Heimatland, weil den Flughafenangestellten (welche beim Einchecken die Einreiseberechtigung für D überprüfen), der Stempel mit der Aufenthaltsberechtigung nicht geläufig war und deshalb nicht als Einreiseerlaubnis nach Deutschland akzeptiert wurde.

Wir haben uns deshalb vorher (aus Erfahrung klug geworden), bei der deutschen Botschaft im Lande ein Schreiben ausfertigen lassen, daß meine Frau zur Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt ist.
Damit gab es dann keine Probleme bei der Ausreise mehr.
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Antwort #23 - 15.01.2007 um 02:41:24
 
Scytale schrieb am 14.01.2007 um 20:27:06:
Wie bitte ? Wenn ich einen Termin vereinbare, zu einem Zeitpunkt wo alle Unterlagen vorhanden sind.... und dann zu dem Termin auf einmal die AKte nicht da ist?? Das findest du in Ordnung. Ich denke mal die AKte war da, dies ist nur die übliche Blockade Strategie der ABH. Es ist mehr als dreist und hier geht es nicht um irgendeine KFZ- Zulassung sondern um Menschen. WEnn du das nicht verstehst kann ich dir es auch nciht anders erklären. Wo bitte soll die Akte denn sein. War sie doch vor 5 Wochen auch da. Ausserdem brauch ich keine Akte ich hab eine Heriatsurkunde 2 Paesse und gut. Sorry wenn ich mich aufrege.



Ich kann Deine Aufregung und Deinen Ärger verstehen, ABER bitte halte Dich etwas zurück und beachte, die Infos die Du hier bekommst, schreiben unsere Profis in ihrer Freizeit und ohne eine 100% Offenlegung aller entspr. wichtiger Daten dazu in Deinem 1. Beitrag ist eine 100% vollständige Hilfestellung natürlich sehr schwer.

Kenne den Flughafen in Hanoi sehr gut
( Armeisenhaufen )
und im Monat 11.05 war vor mir eine Vietnamesin mit einer Fiktionsbescheinigung incl. Pass, die ohne weitere Probleme ins Flugzeug nach ``D`` gekommen ist.
Der Tip von
Geschrieben von: Saxonicus Geschrieben am: Heute um 00:50:52

ist sehr gut, der wurde Deiner Frau bei ggf. auftretenden Problemen sehr helfen.
Günstig ist, dieses Formular in englisch oder in Landessprache abfassen zu lassen.
Einen Vorabanruf zu dem Problem in der ``D`` Botschaft in Hanoi würde ich in jedem Fall machen.
Zu diesem kompletten Sachverhalt brauchst Du keinen RA, wozu auch ??

Zudem ist eine Fiktionsbescheinigung immer eine Verlängerung vom davor bestehendem Visum oder einer bestehenden AE bis zur weiteren Bearbeitung oder Klärung, mit allen entspr. Rechten des Inhabers dazu. ( sofern keine Einschränkungen in der Fiktionsbescheinigung angegeben sind )

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Antwort #24 - 15.01.2007 um 09:39:59
 
Hallo!

Unsere Erfahrung (allerdings mit Algerien): Beamte bei der Ausreisekontrolle in Drittstaaten sind durchaus nicht unbedingt darüber informiert, was es mit der deutschen "Fiktionsbescheinigung" auf sich hat. Das kann schon mal zu Warterei führen. Bei uns dauerte es bei der Ausreisekontrolle zumindest 20 Minuten, bis einer der Beamten den anderen erklärt hat, dass die Fiktionsbescheinigung auch "ok" ist und die dann die Infos in das Registrierkärtchen eingetragen hatten. Bei der Einreise in Schengen war alles ok und problemlos.

Viele Grüße
Angie

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Antwort #25 - 15.01.2007 um 10:44:19
 
Ok, dann werde ich mich gleich mal mit der deutschen Botschaft in Hanoi in Verbindung setzen. Und dort wenn möglich eine Bestätigung der möglichen Ausreise in der Landessprache beantragen.
Wenn sich die Angestellten der ABH mal mehr engagieren würden und unsere Politiker, wäre die ganze Fragerei auch garnicht nötig. Ich habe bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen diesbezüglich gemacht und auch einen Anwalt beauftragt, denn nur so erreichst du dort was. Die Einzelheiten moechte ich nicht schildern, es tut auch nichts zu dieser Sache. Allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob und was der RA in diesem Fall haett tun koennen. Wir hätten eventuell einen Schaden, bedingt durch Inkompetenz der Angestellten. Ich moechte hier keinen zu Nahe treten, dennoch moechte ich darauf aufmerksam machen, dass viele Sachbearbeiter willkürlich und in eigenem ermessen Entscheidungen treffen die teilweise auch völlig falsch sind. Klar macht jeder mal Fehler, doch die regelmässigkeit mit der sie in meiner Stadt begangen werden, lässt auch einen anderen Schluss zu. Traurig, dass man von den Zuständen erst etwas erfährt (als Deutscher), wenn man mit einer Ausländerin verheiratet ist; also selbst betroffen. 

Ich bedanke mich nochmal bei allen "Ersthelfern". Ihr seid super !
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