Hallo,
ich fürchte, da bleibt Euch wirklich nichts anderes übrig, als zu warten.
- Was sagt Euer Rechtsanwalt?
- Wann hattet Ihr das letzte Mal Kontakt mit der
ABH?
Wenn das schon länger her ist, könntet Ihr mal telefonisch nachfragen (zu oft nachzufragen ist aber eher störend - ich kenne das von mir von der Arbeit wenn ich dauernd durch Anrufe aus meiner Arbeit, die ich grade erledige, rausgerissen werde).
Wichtig ist, wenn Du bei der
ABH nachfragst, dass Du am besten eine Freundin dabei hast, die beim Tel. zuhört und dass Du Dir hinterher Notizen über das Gespräch und seinen Inhalt machst.
Vor allem natürlich, dass Du während des Gesprächs möglichst ruhig und sachlich bleibst. Deine große Besorgnis kannst Du jedoch ruhig äußern. (Du musst bedenken, dass die Sachbearbeiter sich tagtäglich viel anhören müssen - leider auch viele Lügen - und es ist für sie oft sehr schwer zu unterscheiden, wer lügt und wer die Wahrheit sagt).
Bitte bedenke auch, dass MÜNDLICHE Aussagen von Sachbearbeitern niemals rechtskräftig sind - Du hast zwar eine Information, doch eine mündliche Information wiegt bei einem Verfahren nicht grade sehr schwer. Wichtig und ausführbar ist immer nur ein schriftlicher Bescheid.
Wenn Ihr etwas Schriftliches bekommt, lest es genau durch. Oft sind Fristen zu beachten, innerhalb denen man Widerspruch einlegen muss, oder auch Unterlagen und Beweise einreichen muss. Es ist ganz wichtig, dass Ihr diese Fristen beachtet. Wenn nicht innerhalb einer solchen Frist Widerspruch eingelegt wird, ist der Bescheid rechtskräftig.
Viele Grüße
Janna