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Dauer der_Einreisesperre bei Abschiebung wegen Pro (Gelesen: 5.107 mal)
gerdfk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer der_Einreisesperre bei Abschiebung wegen Pro
07.01.2007 um 01:19:42
 
Vor ca. zwei Jahren sind zwei brasilianische Bekannte mit Touristenvisa nach Deutschland eingereist und haben zunächst bei mir gewohnt.
Eine ist in Brasilien mit einem Deutschen verheiratet, die andere hatte bereits
einmal in D Bekannte besucht, die sie in Brasilien kennengelernt hatte, bei denen
sie aber diesmal nicht wohnen konnte.
Nach einiger Zeit haben die beiden sich in gewisser Weise selbständig gemacht,
da sie über die brasilianische Community an den Betreiber der Internet- Agentur geraten waren, der der einen ihren Ehemann vermittelt hatte.
Kurz darauf hat mich ein Anruf der Polizei informiert, dass die beiden wegen
Prostitution verhaftet seien.
Sie kamen nach einer gerichtlichen Vernehmung in Abschiebehaft und haben dann
daraus unter vorzeitiger Nutzung des Rückflugtickets den Heimflug angetreten.
Das gegen mich eingeleitete Untersuchungsverfahren hat sich wohl im Sande verlaufen. Gegen den Heiratsvermittler liegt wohl ein brasilianischer Haftbefehl vor (angeblich auch wegen weiterer Delikte) und in D scheinen die Ermittlungen gegen ihn noch nicht abgeschlossen zu sein (Info aus dem Internet).
Nunmehr möchte die alleinstehende Brasilianerin gerne wieder nach D kommen.
Von einer Einreisesperre weiss sie angeblich nichts und hat nach ihrer Aussage
auch nichts schriftliches bekommen.
Kann jemand ihre Rechtslage beurteilen ?
Ich vermute eine (befristete ?) Einreisesperre. Wenn ja, wo und wie kann sie
etwas unternehmen ?
Ich hoffe auf Info
gerdfk
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #1 - 07.01.2007 um 09:07:13
 
IMHO sollte die Betroffene ein Auskunftsersuchen beim BVA in Köln stellen, um einen Auszug aus dem AZR zu bekommen. Da steht dann drinnen, ob und von welcher Behörde ggf's eine Einreiseperre verhängt wurde (u.a. § 34 AZRG).
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proll
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Antwort #2 - 07.01.2007 um 11:18:41
 
Den Umweg über das AZR kann man sich sparen, wenn man mit einer Vollmacht (evtl. per Fax übersenden lassen) zu der ABH geht, wo sie festgenommen wurde und dort nachfragt.

Normalerweise muss sie abgeschoben werden, wenn sie in Abschiebungshaft sitzt. Ein Bescheid ist nicht unbedingt erforderlich, weil sie Kraft Gesetz ausreisepflichtig ist.

Proll
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gerdfk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.01.2007 um 00:47:35
 
Zeppelin schrieb am 07.01.2007 um 09:07:13:
IMHO sollte die Betroffene ein Auskunftsersuchen beim BVA in Köln stellen, um einen Auszug aus dem AZR zu bekommen. Da steht dann drinnen, ob und von welcher Behörde ggf's eine Einreiseperre verhängt wurde (u.a. § 34 AZRG).



danke für die info. was heißt IMHO ?
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gerdfk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.01.2007 um 00:52:25
 
Zitat:
Den Umweg über das AZR kann man sich sparen, wenn man mit einer Vollmacht (evtl. per Fax übersenden lassen) zu der ABH geht, wo sie festgenommen wurde und dort nachfragt.

Normalerweise muss sie abgeschoben werden, wenn sie in Abschiebungshaft sitzt. Ein Bescheid ist nicht unbedingt erforderlich, weil sie Kraft Gesetz ausreisepflichtig ist.

Proll

So ist wohl gewesen, sie sind abgeschoben worden. Die ABH des Kreises in dem
die Festnahme erfolgte (dort waren sie zunächst sogar wieder freigelassen worden) ist nicht identisch mit der abschiebenden ABH (Düsseldorf).
Wo fragt man dann am besten nach. Leider habe ich auch kein Aktenzeichen o.ä.
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maki
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Antwort #5 - 08.01.2007 um 10:36:27
 
Falls die beiden tatsaechlich Ausgewiesen wurden, ist die verhaengte Einreisesperre normalerweise fuer immer gueltig, falls es einen SIS Eintrag gibt, gilt diese Einreisesperre fuer den gesamten Schengenraum.

Hier gibts denn Antrag zur Auskunft im AZR: http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_924660/DE/Aufgaben/Abt__III/InnereSicherheitAu...

Hier ist der Antrag zur Auskunf aus dem SIS (Schengener Informationssystem) http://www.sofia.diplo.de/Vertretung/sofia/de/01/Visabestimmungen/Sis.html

Gruss,

maki

Ps: IMHO= in my humble/honest opinion "meiner bescheidenen/ehrlichen Meinung nach"
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.01.2007 um 12:36:22
 
Wenn die Stadt Düsseldorf abgeschoben hat erkundige dich bitte bei der dortigen ABH

0211/89-91.

Dort gibt es die kommunale Ausländerbehörde und eine
Zentrale Ausländerbehörde.

Proll
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Zeppelin
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Antwort #7 - 08.01.2007 um 18:17:12
 
maki schrieb am 08.01.2007 um 10:36:27:
...
maki

Ps: IMHO= in my humble/honest opinion "meiner bescheidenen/ehrlichen Meinung nach"

[offtopic:] Danke für die von gerdfk erbetene Übersetzung (bin selbst leider erst jetzt zum Mitlesen gokommen, weil heute 'off desk' gewesen.)
Eigentlich verwende ich lieber, 'm.E.' oder eben 'm.W.', aber der 'schlechte Umgang' hier im Forum hat mich verdorben.  Laut lachend
[ontopic]

Wenn man weiß, welche ABH die Abchiebung vorgenommen hat, kann man sich die AZR - Auskunft in der Tat sparen.

Grüße,
Zeppelin
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Mick
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Antwort #8 - 08.01.2007 um 18:40:56
 
maki schrieb am 08.01.2007 um 10:36:27:
Ps: IMHO = in my humble/honest opinion "meiner bescheidenen/ehrlichen Meinung nach"


Hoi,
ich hab's dann mal (verhot)linkt...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Saxonicus
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Antwort #9 - 08.01.2007 um 20:33:14
 
maki schrieb am 08.01.2007 um 10:36:27:
Ps: IMHO= in my humble/honest opinion "meiner bescheidenen/ehrlichen Meinung nach"


Man könnte es auch schlicht und einfach auf Deutsch schreiben:
m.E.(meines Erachtens), aber Deutsch ist eben nicht mehr "en vogue".
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Antwort #10 - 08.01.2007 um 20:42:58
 
Zitat:
aber Deutsch ist eben nicht mehr "en vogue".


SIC, höhö Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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maki
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Antwort #11 - 08.01.2007 um 21:21:52
 
Zitat:
Hoi,
ich hab's dann mal (verhot)linkt...

Sehr gute Idee, kommt oefters vor das danach gefragt wird.

Zitat:
Wenn man weiß, welche ABH die Abchiebung vorgenommen hat, kann man sich die AZR - Auskunft in der Tat sparen.

Einverstanden!
Falls es einen Eintrag gibt, wuerde ich ggf. eine SIS Auskunft einholen, man sollte schon Wissen ob Schengen fuer einen tabu ist.
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wanderer
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Antwort #12 - 08.01.2007 um 22:12:45
 
maki schrieb am 08.01.2007 um 21:21:52:
Falls es einen Eintrag gibt, wuerde ich ggf. eine SIS Auskunft einholen, man sollte schon Wissen ob Schengen fuer einen tabu ist.



Laut Schilderung oben ist die Einreise mit Touristen-Visa erfolgt.
Dann die Aufnahme einer Erwerbsttätigkeit. verboten
Diese auch noch Prostitution verboten-sicher nicht angemeldet....doppelt
verboten
und Aufgriff durch Polizeibehörde, die in Abschiebehaft mit erfolgter Abschiebung endet.
Diese Damen stehen TODsicher zur Einreiseverweigerung.

wanderer
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