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Kann Familienführung uns reten? (Gelesen: 13.933 mal)
Vinzent2m
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Antwort #15 - 04.12.2006 um 20:45:13
 
Ja du hast es erkannt. Das Wichtigste und vielleicht auch das Schwierigste ist es, in Ruhe abzuwarten und nicht zu viele Baustellen aufzumachen. Ich persönlich denke, dass es nicht zu einer Aberkennung der Freizügigkeit kommt. Die Hürden hierfür sind doch recht hoch.
Es ist übrigens auch sinnvoll den Antrag auf § 57 (2) StGB (2/3) etwa 6 Monate vor Termin und nicht zu spät zu stellen, da es erfahrungsgemäß eine Weile dauert bis alle Akten bei der StVK eingetrudelt sind. Manchmal muß auch noch ein Gutachten erfolgen, was dann auch so 2-3 Monate bis zur Fertigstellung in Anspruch nimmt.
Vinzent2m
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Ulf
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Antwort #16 - 04.12.2006 um 20:47:27
 
inge schrieb am 03.12.2006 um 23:05:46:
Familienzusammenführung beantragt man für die Einreise aus dem Ausland. Er ist ja schon hier. Also macht man Familie (insb DEUTSCHES KIND!) als Grund gegen eine Abschiebung/Ausweisung geltend.


Jein. Nach Asylwiderruf braucht man eben ggf. einen neuen Aufenthaltsstatus. Spricht man nicht auch dann von Familiennachzug im Rechtssinne, wenn bislang eine Duldung oder eine AR zu Studienzwecken bei Voraufenthalt in D bestand?

Gruß, ULF
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Zuzana0310
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Antwort #17 - 04.12.2006 um 21:53:59
 
Zitat:
Jein. Nach Asylwiderruf braucht man eben ggf. einen neuen Aufenthaltsstatus. Spricht man nicht auch dann von Familiennachzug im Rechtssinne, wenn bislang eine Duldung oder eine AR zu Studienzwecken bei Voraufenthalt in D bestand?


??? Dann soll ich doch von ABH Unterlagen hollen und Antrag stellen? Vieleich hat von so was mein Mann gehört. Er hat auch erzählt, dass muss er jetzt kein Asyl beantragen, weil kann sein, dass er mit mir in Zukunft in Türkei Urlaub machen will.

Kann sein, dass er so was soll machen, wie eine Freiwilige Rückfahrt bestätigen und eine neue Aufenthaltstitel beantragen wegen Familienführung?
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Antwort #18 - 04.12.2006 um 22:10:33
 
Zuzana0310 schrieb am 04.12.2006 um 21:53:59:
Kann sein, dass er so was soll machen, wie eine Freiwilige Rückfahrt bestätigen und eine neue Aufenthaltstitel beantragen wegen Familienführung?


Er möge eine AE zur Ausübung der Personensorge für Euer deutsches Kind beantragen. Nein, ich glaube nicht, daß es für Euch besser wäre, wenn er vor Antragstellung freiwillig ausreist.

Gruß, ULF
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Antwort #19 - 04.12.2006 um 22:14:32
 
Zuzana0310 schrieb am 03.12.2006 um 22:20:48:
Er sitzt wegen Einbruch, welcher hat gestanden, aber nicht gemacht - nette Empfählung von seine Anwalt. Jetzt ist zu spät etwas reten - er hat auch  mehrere Bewährungen gehabt - welche jetz gerade absitzt - die Lange zusammen überschnitet nicht 3 Jahre.


Wie gesagt, das Zauberwort heißt Wiederaufnahme. Man sollte aber schon überzeugende Gründe haben, daß sich das Gericht mit einer rechtskräftigen Verurteilung befaßt. Und einen neuen Straverteidiger.

Gruß, ULF
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Zuzana0310
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Antwort #20 - 05.12.2006 um 00:25:47
 
Zitat:
Wie gesagt, das Zauberwort heißt Wiederaufnahme. Man sollte aber schon überzeugende Gründe haben, daß sich das Gericht mit einer rechtskräftigen Verurteilung befaßt. Und einen neuen Straverteidiger.


Ich habe ab ganze Anfang versucht diese Wiederaufnahme beantragen. Ich habe mich gesichert von mein Mann, ab er wirklich so unschuldigt ist wie er sagte, sonst lohnt sich nicht so was anfangen - er sagte, er hat nichts getan - niemand kann ihm beweissen etwas. Er hat nur diese blüde Geständniss abgegeben, weil  er wollte sparen Zeit und Anwalt hat ihm das empfhählen.

Leider, wenn ich bin zum Anwalt mit diese Idee gekommen - jede hat Angst so was anfangen, niemand glaubt, dass so was klapt. Anwalt hat gesagt, dass so wie so ganze Sache kann lange dauert, besser wir sollten versuchen erst mit andere Rechtmiteln und zwar mit Gnade, oder mit Beschwerden. Ich war nicht begeistert, weil ich wollte unbedinkt Name meines Mannes sauber machen.... Und Geld hat mir auch gefählt - niemand werde so grosse Sachen ohne Vorkasse anfangen - und wir haben keine Vermögen. Jetzt ist alles zu  spät. Vieleich wenn ich viel Geld werde haben, mache es, aber ohne geht einfach nicht.

Jetzt ich muss abwarten was kommt von Asylverfahren. Wenn komt positive Entscheidung, dann kommt mein Mann mit Lockerungen raus - nicht für immer, aber für Wochenenden und Arbeit - für Anfang werde so wie so gut. Diese Lockerungplan ist schön langst vorbereitet, nur dazwichen ist diese Widerrufaufnahme von Asyl passiert. Sein 2/3 Straffe soll am 7/07 statt finden. Ich hoffe, bis diese Datum ich kann noch warten und hoffe, dass niemand ihm weg schikt.

Danke für euere Hilfe.
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inge
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Antwort #21 - 05.12.2006 um 08:51:35
 
Zitat:
Ich denke, dass echt nur warten bleibt, ich wollte nur dringen wissen, was mit diese Familienführung kann ich erreichen, weil Gestern hat mir  mein Mann angerufen und erzählt, dass jemand hat ihm so was geraten.

Dann sage deinem Mann bitte folgendes:

"Mein lieber Mann. Du hast immer wieder auf deine 'Freunde' gehört. Jetzt sitzt du deswegen im Knast und wirst vielleicht sogar abgeschoben. Bitte überleg genau, ob du wirklich auf solche 'guten Tipps' hören willst"

Nochmal: "Familienführung" hört sich wie "Familienzusammenführung" an. D.h. eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Zusammenlebens mit der Familie in D.

Zitat:
Dann soll ich doch von ABH Unterlagen hollen und Antrag stellen? Vieleich hat von so was mein Mann gehört. Er hat auch erzählt, dass muss er jetzt kein Asyl beantragen, weil kann sein, dass er mit mir in Zukunft in Türkei Urlaub machen will.

Also es läuft ein Asylantrag, aber in Zukunft würde dein Mann gerne Urlaub in der Türkei machen (also in dem Land, in dem er von Tod und Folter bedroht ist?)
"Nee, nee, schon klar, Atze ..."
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Zuzana0310
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Antwort #22 - 06.12.2006 um 08:45:42
 
Zitat:
Dann sage deinem Mann bitte folgendes:

"Mein lieber Mann. Du hast immer wieder auf deine 'Freunde' gehört. Jetzt sitzt du deswegen im Knast und wirst vielleicht sogar abgeschoben. Bitte überleg genau, ob du wirklich auf solche 'guten Tipps' hören willst"


Er beruet alles wie hat alles dumm gelaufen. Natürlich er wird in Zukunft an solche Leute verziechten. Und wenn ich ihm frage, warum er hat erst an Freunde gedacht, er immer wieder sagte: Stimmt nicht doch - er hat an uns gedacht, er werde für uns auch sterben wenn ich wollte...

Und wegen diese mögliche Urlaub - dass war doch nur hypotetich - muss doch nicht sein. Wir haben so wie so noch  nie ein Urlaub bei Meer gemacht, wir habe immer nur zum meine Eltern gefahren, wenn wir Zeit gehabt haben - wegen dass ich glaube nicht, dass wir werden ergentwie ins Türkei wollen gehen - ich erst ... Dass war einfach nur so eine Idee - kein Absicht!
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Antwort #23 - 06.12.2006 um 09:34:07
 
Zitat:
Er hat auch erzählt, dass muss er jetzt kein Asyl beantragen, weil kann sein, dass er mit mir in Zukunft in Türkei Urlaub machen will.

Das klingt aber nunmal ganz stark danach, dass sein Asylantrag nur vorgeschoben ist/war. Niemand der in seiner Heimat verfolgt wird, würde üblicherweise eine Urlaubsreise dahin in Erwägung ziehen.
Sein Asyl wurde widerrufen und er hat Widerspruch eingelegt? Da scheint mir der Widerruf ja wohl eher gerechtfertigt zu sein.
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Antwort #24 - 06.12.2006 um 13:19:35
 
Ja - wir haben ein Widerspruch gelegt, jetzt wir mussen abwarten. Dass hat auch Heute gesagt ein mitarbeiter, dass ich nur warten muss, und dass ich garn nichts tun kann.

Danke euch allen.
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Antwort #25 - 07.12.2006 um 12:09:49
 
inge schrieb am 06.12.2006 um 09:34:07:
Das klingt aber nunmal ganz stark danach, dass sein Asylantrag nur vorgeschoben ist/war. Niemand der in seiner Heimat verfolgt wird, würde üblicherweise eine Urlaubsreise dahin in Erwägung ziehen.
Sein Asyl wurde widerrufen und er hat Widerspruch eingelegt? Da scheint mir der Widerruf ja wohl eher gerechtfertigt zu sein.


Wenn es jemand amtlich und rechtskräftig bekommt, daß eine Verfolgung nicht mehr staffinde, sollte er doch auch die Möglichkeit wahrnehmen können, ohne die nicht stattfindende Verfolgung in sein Heimastland zu reisen?

Er wird ja immerhin eine ganze Zeitlang der Heimat ferngeblieben sein.

Gruß, ULF
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Antwort #26 - 07.12.2006 um 12:39:03
 
Wenn jemand offiziell die Info bekommt, das eine Verfolgung nicht mehr stattfindet, wird er diese Info wohl gleichzeitig mit dem Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bekommen (AsylVfG §73.1).
Bei Urlaub ist es dann noch einfacher, denn dann dürfte die Anerkennung nach §72 automatisch erlöschen.
Wenn der Betreffende sich zu der Zeit dann schon länger in D aufhält wird's mit einer neuen AE evtl. nicht problematisch werden, aber bei nur kurzem (rechtmäßigem).

Vom persönlichen Empfinden ist es einfach nur so, dass ich es doch schon recht ... finde, wenn jemand während eines laufenden Asylverfahrens bereits an einen Urlaub im Verfolgerstaat denkt.
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Antwort #27 - 07.12.2006 um 19:05:56
 
Zitat:
Vom persönlichen Empfinden ist es einfach nur so, dass ich es doch schon recht ... finde, wenn jemand während eines laufenden Asylverfahrens bereits an einen Urlaub im Verfolgerstaat denkt.


Ist doch kein Verbrechen wenn jemand ein Heimweh hat - es geht um Land, Natur, nicht doch um schlimme Leute. Wer wollte zum Feinde freiwilig fahren - er hat nur gedacht, er werde mir einmal gerne zeigen wie schnön Turkei ist - nichts anderes.
Und ich habe auch eine Stellungsname von seine Religionsangehörige Geselschaft bekommen - vo steht, dass dise Verfolgung immer noch dauert, mit viele Beweisse und auch mit eine Empfählung nicht rückreisen. Weil er ist ein Kurde und kein Müslim.
Bitte, denken Sie nicht schlecht von uns - wir sind nur Mänchen, welche viel leiden und welche suchen nach jede Möglichkeit unsere Liebe reten.

Übrigens, ich war Gestern bei ABH und dort hat mir ein Beamte gesagt, dass wir könnten keine Zusammenfamiliensführung beantragen, aber nur einfach abwarten was passiert, bis er abgesetz seine Straffe und auch, dass muss nicht sein, dass er abgeschoben wird. Er ist zwar ein Kandidat zum Ausreisse, aber er besitz noch eine Unbefristete Aufenthalerlaubniss und diese kann ihm niemand nehmen. Dann halten Sie uns Daumen, dass nichts schlimmere passiert. Danke
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Antwort #28 - 07.12.2006 um 19:42:58
 
Zitat:
aber er besitz noch eine Unbefristete Aufenthalerlaubniss und diese kann ihm niemand nehmen.

Natürlich kann man ihm die nehmen. Wie kommst du auf die Idee, dass das nicht geht?

Zitat:
Und ich habe auch eine Stellungsname von seine Religionsangehörige Geselschaft bekommen - vo steht, dass dise Verfolgung immer noch dauert, mit viele Beweisse und auch mit eine Empfählung nicht rückreisen. Weil er ist ein Kurde und kein Müslim.

Ich glaube nicht, dass das BAMF auf diese Informationsquelle zurückgreifen wird.
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Antwort #29 - 08.12.2006 um 13:38:28
 
@ Inge

Ich habe nur geschrieben was hat Beamte von ABH gesagt. Diese Stellungsname von JezidiForum habe ich beantragt nach Empfählung von Amt für Migration und Flüchtlinge, die haben extra im Brief Adresse gegeben und gebeten dort anschreiben und um eine Antwort bieten - dann ganze 18 Seiten habe ich danach züruck zum Migrationsamt gesendet. Dass die das akzeptieren so wie so nicht, dachte ich schön, weil hat trotzdem sein Azylstatus widerrufen. Ich wollte damit nur sagen, dass ab un zu passiert noch ergentwo in Türkei, dass ist dort jemand krankenhausreif geschlagen geworden und weil kein Türke ist hat kein Recht eine Anzeige machen gehabt - so haben die dass geschrieben plus Beweissmitel und Namen...
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