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Kann Familienführung uns reten? (Gelesen: 13.932 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 08.12.2006 um 18:00:15
 
Zuzana0310 schrieb am 08.12.2006 um 13:38:28:
Ich wollte damit nur sagen, dass ab un zu passiert noch ergentwo in Türkei, dass ist dort jemand krankenhausreif geschlagen geworden und weil kein Türke ist hat kein Recht eine Anzeige machen gehabt - so haben die dass geschrieben plus Beweissmitel und Namen...



Hi,

es ist unerheblich, ob "jemand" irgendetwas erleben musste. Im Asylverfahren müssen "eigene" Gründe nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Für das, was dem Betreffenden in der TR zugestoßen ist, kann eine Fülle von Gründen geben. Dieses, wenn es überhaupt wahr ist, ist kein Beweis für allgemeine Verfolgung.


DC
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #31 - 08.12.2006 um 18:55:17
 
DC, nur gut, dass du keine Asylverfahren bearbeitest.
Wenn ich aus Zuzanas Angaben entnehme, dass ihr Mann Yezide ist, sollte man da doch genauer hinschauen.

https://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/8746.pdf

www.bamf.de/.../2000/ee-brief-12-2000,templateId=raw,property=publicationFile.pd...
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Zuzana0310
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Antwort #32 - 08.12.2006 um 20:13:31
 

https://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/8746.pdf ;

weinend  weinend  weinend

Ab Seite 11 ich musste weinen, ich könnte garn nichts alles lesen. Ich habe so was von mein Mann gehört, aber ich habe nie gedacht, dass es so shlimm ist. Ich  wusste dass sein Familie hat Erde gehabt, welche dürfen nicht benutzen - jetzt weiss ich, dass es wahr ist. Jetzt ich habe noch meer Angst dort gehen - hofentlich niemand werde ihm abschieben und wir bleiben hier. Und wenn, dann ich gehe nicht mit ihm, aber ich versuche hier alles erledigen.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 08.12.2006 um 20:28:05
 
Hallo Reni,

brauchst DC nicht anzugreifen, er hat Recht.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 11.12.2006 um 18:14:47
 
Zuzana0310 schrieb am 07.12.2006 um 19:05:56:
Übrigens, ich war Gestern bei ABH und dort hat mir ein Beamte gesagt, dass wir könnten keine Zusammenfamiliensführung beantragen, aber nur einfach abwarten was passiert, bis er abgesetz seine Straffe und auch, dass muss nicht sein, dass er abgeschoben wird.


Familienzusammenführung - in der Schreibweise - könnt Ihr sehr wohl beantragen. Ihr nehmt ein Antragsformular, wenn man Euch eines verweigert, dann ein Blatt Papier, und schreibt, daß er eine AE möchte, weil er bei seiner Familie bleiben will.

Gruß, ULF
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Zuzana0310
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Antwort #35 - 11.12.2006 um 18:41:26
 
Ulf - danke - ich habe mich echt gewündert, warum darf ich nicht so was machen - er hat mich  so toll ausgelacht, er sagte, dass wir doch ein Familie schon sind, dann warum - aber wenn es so was ist - wie du sagst - mache ich das. Danke für Rat.  Kuss
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inge
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Antwort #36 - 12.12.2006 um 08:35:29
 
@Ulf
"Familienzusammenführung" können sie nicht beantragen, höchstens ne AE nach 28.
§28 trifft allerdings eh nur auf das Kind zu, da sie ja eh EU-Bürgerin ist und ihr Mann deshalb nur unter besonderen Umständen ausgewisen werden kann (und da brauchts keinen Antrag, das muss die ABH von vornherein berücksichtigen). Unter solchen Umständen würde aber dann wahrscheinlich nicht mal das deutsche Kind helfen.
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Bobby_1
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Antwort #37 - 24.12.2006 um 20:06:32
 
Hallo zuzana!
İch bin zwar kein profi bei so etwas aber ich glaube er kann nur wegen euer kind da bleiben.
-vaterschaftsannerkennung
-teilsorgerecht oder umgangsrecht und gutes vater kind verhaeltniss paragraf 28 auslaender gesetz nur das kann ihn schützen vor der abschiebung.
Habe einen guten anwalt in hamburg ***** auslaenderecht ruf ihn mal an.
Gruss Bobby_1

sunnysunshine Änderung:
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« Zuletzt geändert: 24.12.2006 um 20:24:36 von N/V »  
 
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catlak26w_tr81
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Antwort #38 - 09.01.2007 um 13:10:17
 
keine Rechtschreibfehler aber schräg formuliert, gibt mir zu denken ob das wirklich stimmt  Durchgedreht
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