Hallo Ralf,
danke für deinen Spontanen Einsatz.
Zitat: dein Anwalt kann sich seine Auffassung gerne
von den bosnischen Behörden schriftlich bestätigen lassen
Ja das macht er ja auch!
Zitat:Einerseits bestehst du darauf, die bosnische StA gar nicht zu besitzen, anderer-
seits verlangst du die Einbürgerung unter Beibehaltung eben dieser Staatsange-
hlrigkeit. Hast du schon bemerkt, dass sich diese Forderungen gegenseitig aus-
schließen?
Wie ich schon mehrfach erwähnte, ist zunächst wichtig, dass die aktuelle StA
erst man eindeutig geklärt wird.
Hier fangen wir wieder an uns im Kreis zu drehen.
Um das zu Verstehen muss der Gesamte Fall einem vor AUgen sein.
Nicht ich behaupte BiH Bürger zu sein sondern die SBrin des RP.
Dabei lässt sie sich auch um nichts von ihrer Meinung Abbringen, Eltern BiH, also auch kind ab sofort BiH, punkt und aus!
Das dem so nicht ist weil ja das BiH Recht was anderes sagt, ist ihr völlig egal!
Nur deshalb bin ich Gezwungen auf der Schiene von BiH zu Fahren und das wen es so verlangt wird, sollte nicht das Problem sein! Wie wir alle mittlerweile wissen
erfülle ich die demnach die Bedingungen zur EInbürgerung unter der hinnahme der Mehrstaattigkeit.
Zitat:Hast du das schriftlich vom Konsulat?
Im Jahre 2003 hat die SBrin bei den einzelnen Konsulaten Angefragt ob ich deren Staat zugehöre. 1.) YU da bislang dort geführt: Antw. Nein, Person nicht bekannt! 2.) HR, weil dort Gebohren: Antw. Ja in HR Geboren, Nein zu Staatsbürgerschaft u. Antrag 3.) BuH wegen Eltern: Antw. Falls Martikelnummer vorhanden, kann die Einbürgerung Beantragt werden. (keine weitere Information)
Selbst der Anwalt hat keine Klare Auskunft zu meinem Staatszugehörigkeitsstatus erhalten. Es gibt kein klares "ja" oder "nein" immer nur der hinweis auf die Möglichkeit des EInbürgerungsantrages in verbindung der Martikelnummer.
Das wiederum finde ich auch Logisch! Anhand des Stammbuchs bzw. Martikelnummer kann man die BuH Abstammung nachweisen und nur dann ist auch ein Antrag auf EInbürgerung dort möglich!
Zitat:Welchen Nachfolgestaat meinst du jetzt? Bosnien ist ebenfalls einer der Nachfolgestaaten.
Ich dachte Offizieler Nachfolgestaat sei Serbien und Montenegro, seiner seitz als Rest Jugolawien bezeichnet. Wo bei das auch sicher nur eine Frage der Zeit ist!
BuH ist ein Neuer Staat der aus einer ehmaligen Teil Republik enstanden ist und auch heute noch in sich Geteilt ist! Könnte nach meiner auffassung nicht Nachfolgestaat sein wen es Serbien und Montenegro bereits ist und mehrere Nachfolgestaaten "gibett net" oder? "So mal Stur auf den Duden schauen"
Zitat:Genau das verlangst du aber, indem du auf Unzumutbarkeit der Entlassungsgebühren plädierst.
Fakt ist doch, wen der RP auf das Recht Besteht das ich BuH Bürger bin, dann darf ich doch (wen es der Sache Dienlisch ist) keine Blockadehaltung haben und eben so dann mein Recht als BuH Bürger einnehmen, oder!
Ich mache mich nicht zum BuH sondern der RP und wenn das dennen ihr unabänderbarer wille ist, dann bitte, aber dann auch mit allen Rechten die mir daraus Zustehen. Deshalb Plädiere ich ja auf mehrstaatigkeit, weil ich sonnst irgend wo erts eingebürgert werden müsste. Sicher steht mir das Rechtlich durch die Abstammung und mittels Martikelnummer zu. Aber wo steht das ich das auch machen muss, wen es doch dem Vorgang überhaupt nicht bedarf und nur Hinderlich und Verzögernd wirkt.
Wenn mann Hünchen essen möchte, kauft man deshalb vorher Eier?
Ist doch heute nicht mehr so das man alles selber Züchten muss, oder doch?
Deshalb, wen ich als BuH eingestuft werde und alle anderen ohnehin Abstreiten, vielleicht bin ich nach gut düngen wirklich zum BuH verdonnert, aber nach Recht und Gesetz eben nicht!
Ergo kann trotz hinnahme der Mehrstaatlichkeit, (voraussetzungen sind gegeben) eine solche aktiv nicht zustande kommen, sondern würde nur einen Verwaltungsakt Befriedigen!
Nach erfolgter einbürgerung, würde mir auch die BuH Staatsbürgerschaft trotz Martikelnummer nach Art. 17 des BuH StAR nicht mehr möglich sein.
Daher verstehe ich das Problem nicht!
Zitat:Vom Anwalt?
Sicher, er ist jetzt mittelsmann und muss über alles im Bilde sein, sonst gibt es evtl. Diverenzen die zu Unstimmigkeiten bei der Klage führen können.
Gerne würde ich die Rechtsmittel vermeiden, aber so wie es den Anschein hat geht es leider kaum Anders.
Zitat:Siehe oben, StA klären. Dann sehen wir weiter.
Das ist doch der Springende Punkt.
Deine Kollegin erwartet das ich mir einen BuH Pass besorge um diese Staatsbürgerschaft dann abzugeben!
Als was würdes du nach den o.g. Ausführungen der Konsulate so jemanden Einstufen?
Erst recht mit dem wissen, das eine Gemeinsame einbürgerung mit den Eltern nur bis zum 23zigsten Lebensjahr möglich ist und ich Bj65 zum zeitpunkt der EInbürgerung meiner Eltern 1999, wie alt war?
Knackige 34 und somit weit darüber, warum dann die Sture BuH haltung?
Zitat:Für eine Amtliche Aussage war mir das eben nicht Definitiv genug, oder gibt es diese Ministerium in BuH nicht?
Meine bessere Hälfte sagt schon ich solls sein lassen, das Bringt mich nur als Kanacken fühzeitig unter die Grünfläche!
LG Edi