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Welche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 30.737 mal)
Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.11.2006 um 12:15:22
 
Hey zusammen,
habe da immer noch eine neue/alte Frage.

Nach dem StAR von BiH werden Kinder bis zum 23 Lebensjahr mit den Eltern Zusammen eingebürgert! Quelle: http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MjE2NQ_.html

Wen jemand aber bei entsstehung des Staates BiH (internationale Anerkennung am 17. April 1992) bereits dieses Alter überschritten hat (27 bzw. Bosnien und Herzegowina erklärte am 15. Oktober 1991 seinen Austritt aus dem Staatsverband Jugoslawien, alter des Betroffenen 26J), welcher Staatsangehörigkeit ist dieser zu zuordnen?

Die Eltern haben Martikelnummer 1999 für das Kind beantrag und auch eine BiH Urkunde (änhlich Geburtsurkunde o. Stammbuch) ohne das wissen des nun mittlerweile 34 Jährigen Kindes, zur wahrung von Erbrechten, erwirkt!

Die Eltern Selbst sind seit 1995 BiH Bürger, Kindesalter 30 derzeit!

Wenn nun die Staatsbürgerschaft bei Geburt erworben wurde und der Staat noch nicht existent war und die Eltern somit damals eine Ander Staatsbürgerschaft hatten und vollgedessen auch das Kind. Wie gestalltet sich sowas nun in dieser Situation!

Die erste Staatsangehörigkeit wurde werde Abgelegt noch auf anderem weg Verlohren und gehörte zum Gesamtstaat Jugoslawien.
Bei der Geburt des Kindes hatten alle den Wohnsitz in Kroatien und auch entsprechende Ausweise des Bundeslandes.

Wegen Ausreise in die BRD wurde die polizeiliche Meldeanschrift zur Großmutter nach Bosnien Verlegt und ist seit 1970 gleich bleibend!

Müsste nicht das Voll-Geschäfts/Rechts und Jährige Kind seine entlassung aus YU beantragen oder erwirken und dann die Einbürgerung in BiH beantragen?

Oder darf über den Kopfhinweg angenommen werden das automatisch die BiH Staatsbürgerschaft besteht, weil sich die Eltern dazu entschloßen haben.

Was währe wen die Eltern zum Gleichen Alterszeitpunkt des Kindes eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hätten, z.Bsp. Littauer o. oder Kaukase o.ä?
Muss das alles von dem Volljährigen Kind geduldet werden?

Gruß Edi
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Antwort #1 - 03.11.2006 um 12:29:36
 
Ich denke das deine Fragen eigentlich nur in BiH oder dessen Konsulat (nee, nicht wirklich) beantwortet werden können.

Wenn die sagen du bist "ihr" staatsbürger bist kann D wenig machen imo.

Was kostet denn so ein Anwalt in BiH? An deiner Stelle wäre das der Weg den ich einschlagen würde, insbesondere falls deine unfreiwillige "Einbürgerung" (war  ja eigentlich keine, sondern nur Feststellung, oder?) nicht rechtmässig gewesen wäre.

Irgendeine staatsangehörigkeit musst du ja haben, kann mir schlecht vorstellen das es irgendjemanden aus ex Yugoslavien gibt der keine "abbekommen" hätte, wurden ja mal verteilt wie heise brötchen... auch mehrfache.

Gruß,

maki
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Edi
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Antwort #2 - 03.11.2006 um 13:12:26
 
Na ja das mit dem Anwalt in BiH ist hoffentlich ein Scherz.
Wollte einen zur Befreiung beauftragen und habe meinen Eltern 500EUR mitgegeben damit sich ein Anwalt damit Befasst.
Die haben dort auch irgend eine Anwältin gefunden die das machen wollte und deren Ehegatte auch noch irgend wie Im Parlament in Sarajevo sitz.

Vor Ort ist da ja nichts zu machen, muss alles in Sarajevo Abgewickelt werden, haben die gesagt und alles zusammen, mit Anwaltsgebühren kostet mich 5000KM!
Ich denke da ist der BRD zuschlag auch mit drin und ein bissel Schwarzes muss wohl auch dabei sein, das ist jedoch nichts für mich!

Ne, nun mal im Ernst.
Ich habe die YU doch nie Verlohren, oder geht das Neuerdings per Flaschenpost oder Brieftaube. Es ist werde unten noch hier jemals etwas angekommen was mir deratiges erklärte und da der Staat Jugoslawien immer noch Existiert, wenn auch in anderer Form, hätte es einer Entlassung/Befreiung oder sonstiges erfordert.   

Im Rahmen meiner EInbürgerung, habe ich das auch so erwähnt und das Konsulat hat geantwortet das ich kein YU Staatsbürger bin! Warum nicht???

Gleiches von Kroatischer seite, nichts als mit Staatsbürger bei Geburt, obwohl damals beide Elternteile Ausweise mir "HR" und dann listennummer hatten, habe die teile hier bei den Dokumenten.

Die Bosnier legen sich nicht fest, auf anfrage heist es nur, "In verbindung mit der Martikelnummer kann die Staatsbürgerschaft Beantragt werden!" Bin ich oder bin ich nicht BiH 1,2 oder 3 Das ist nun die Frage?

Das eine könnte ich sicher werden, BiH!
Das andere war nie und wird nie sein, HR!
Das eine war immer und wo ist es jetzt, YU?

So wie ich die Gesetzt Verstehe, kann ich eigentlich kein BiH oder HR Bürger sein! Damit würde nach meinem Rechtsempfinden die alte YU auch als neu Staatsbürgerschaft eintretten, den Staatenlos kann ich ja nicht sein, oder wo sind die Urkunden der Entlassung, Ablehung, Verweigerung?

Ich war im Ffm beim Konsulat und wollte mit dem alten YU ausweis einen neuen Beantrage. Die haben mich nicht einmal auf das Grundstück gelassen. Ich soll mich dahinscherren wo ich herkomme. Der Alte YU Ausweis fängt mit BHR vor der nummer an. Musste mich Zwecks Passverlängerung am Bosnischen Wohnort Mustern lassen um den Ausweis Verlängert zu bekommen (1990). Das Konsulat in Ffm hatte die Verlängerung wegen fehlender Musterung Abgelehnt.
Aber auch den Ausweis vor 1990 der in Ffm am Konsulat ausgestellt wurde, verschafte mir keinen zugang. Denn damals war das Konsulat irgendwie von Koratischer seite geführt und somit stand "HR" vor der nummer!

Was aber kann ich nun zu dem Sachverhalt, ich dachte immer "Isto sunce grije nas" und nicht die Buchstaben vor der Listennummer des Ausweises!

Nun bin ich aber seit langen ohne Ausweis weil BiH, will ich nicht, HR kann ich nicht und YU darf ich nicht und BRD soll ich nach willen des RP nicht!

Der Ausweis und Aufenthaltserlaubnis ersatz ist da kein echter Trost, obwohl schon der Bundesadler darauf ist!

Gruß Edi
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Antwort #3 - 03.11.2006 um 13:50:54
 
Edi,

ich bin kein Experte, habe aber meine eigenen Erfahrungen gemacht, bin seit Anfang der 90'er Jahre mazedonischer staatsbürger, hab damals meinen neuen mazedonischen Pass mit der Post bekommen, war noch minderjährig.
Ich konnte mit dem alten YU Pass nicht mehr Reisen, da dieser ungültig war, es stand M(oder so ähnlich) vor der Nummer.
Mein Pass und meine YU staatsangehörigkeit waren impizit ungültig geworden als Mazedonien sich vom YU staatsverband lossagte...

Ehrlich gesagt denke ich, das es bei dir genauso war.

Bei dir stand BHR im YU Pass, damit warst du dann auch kein YU staatsbürger mehr und dein Pass schon seit Anfang der 90'er jahre ungültig.

Deine Eltern sind Bosnier, in deinem Pass stand BHR, sollte wohl ziemlich nahe liegen das du dann implizit Bosnier bist... die Tatsache da du diese staatsangehörigkeit nicht willst kann ich sehr gut nachvollziehen, es ändert allerdings wenig and den Tatsachen imo.

Gibt es keine vergleichbaren Fälle wo auf die Aufgabe der bosnischen staatsbürgerschaft aus Unzumutbarkeit (finanziell) verzichtet wurde?

Wünsche dir viel Erfolg,

maki
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.11.2006 um 14:30:35
 
Hallo Maki,
danke für deine Wünsche, dito.

Aber irgend wie entferne ich mich der Sache immer mehr je mehr ich mich Anstrenge es zum ende zu Bringen!

Der Unterschied liegt bei uns beiden im Alter.
Es kann nicht sein das ein Volljähriger so behandelt wird wie ein Minderjähriger.
Es darf nicht sein das jemand mit 27, 57, oder 75 ohne sein Wissen und Einwilligung Umgeflaggt wird.

Es ist mir ziemlich egal welche Urkunden meine Eltern gegen Gebühr da unten erwirken. Wie man sieht ist es selbst dem Konsulat nicht möglich eine Definietive Aussage zu treffen und die Verweisen nur auf die "MArtikelnummer"
Sicher können meine Elten ihre Kinder in ihrem Stammbuch führen und dazu Brauchen die auch die Geburtsurkunde und Martikelnummer.
Aber über mein Leben entscheide immer noch ich und somit auch über meine Staatsangehörigkeit und die lasse ich mir nicht von Gesetzeswidrigkeiten aufzwingen!

Würden die Urkundsbeamten in BiH so verfahren wie er RP hier, könnte das nicht vorkommen. Dann würde es heißen (so steht es auch in meiner Kroatischen Geburtsurkunde vom 1965) staatsangehörigkeit ungeklärt. Der Beamte in BiH hätte erkennen müssen das ich mit Baujahr 65 im Jahre 1999 bereits älter als die besagten 23Jahre bin und die Eintragung der Staatsbürgerschaft vermeiden müssen. Zumindest war ich auch Offiziel zu der Zeit immer und Überall als YU geführt. Erst seit 2001 gelte ich Offiziel als BiH, warum weis man auch bei der ABH nicht! Man vermutet eben wegen den Eltern, weil die ihre Daten Upgedatet haben.

Was mir fehlt ist wie schonim anderen Thread, ein Gesetzestext zum BiH StAR um eben beim RP zu zeigen das eine Befreiung von BiH für mich selbst in BiH nicht möglich ist, da ich mich erst Einbürgern müsste.
Das aber geht nur wen die Urkunden von 99 Unwirksam sind!
Oder aber ich beweise das bei einbürgerung in der BRD die BiH Staatsbürgerschaft Flöten geht und somit das Formelle Verlagen nach Befreiung von BiH unsinnig ist.
Auch der Offiziele Nachweis das eine Befreiung von BiH für BiH bürger im AUsland nur im Zuständigen Konsulat erfolgen darf würde den Gleichen effekt haben.

Fajt ist aber das mich nur die D-Staatsbürgerschaft Interessiert und nichts anderes. Statt dessen soll ich dem RP Beweisen und bei Eidestatt erklären das ich niemanden in unmittelbarer und Zumutbarer nähe zu Sarajevo habe den ich Beauftragen könnte oder bei dem ich vorübergehend, für die Dauer der Befreiung, unterkommen kann! ""Die Spinnen die Römer""
Ist es nicht genug beweis das ich seit Kindheit an und damit seit 1970 dauerhaft und unterbrochen hier Verweile? Zudem ist die BiH meldeanschrift 250Km von Sarajevo entfernt, wie soll ich Kontakte nach da haben??? Joh, ich kenne Kempinski und Steigenberger und der alte Wienerwald isn alter Kumpel oder was? "Papa, wen ich groß bin will ich auch Spießer werden, waah RP!"

Ich Rege mich nur auf und gehe den Leuten hierschon auf die Nerven, so dermassen das alte Hasen auch keinen Rat mehr wissen und sich deutlich Distanzieren statt nach mal zu versuchen der Sache nen Funken zu entlocken.

Ich möchte diesen Teppich nicht Kaufen,
Joh mei, wie Tollerant heuer dess olls is...
Is scho Recht
Ich Versteh nur
"Gute Reise"

Gruß Edi 

PS: Sorry mog jetz ka SMILYS und die Rechtschreibfehler beruhen auf der Defekten Tastatur. bitte um Nach(t)sicht...so long
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Antwort #5 - 03.11.2006 um 14:54:00
 
Weiss ja nicht ob dir das hilft (leider nur in englisch):

Zitat:
A basic characteristic of the previous legal regime was the duality of citizenship. Citizens of the former Yugoslavia held two citizenships: federal and one of the six republics.

Federal citizenship derived from republican citizenship. Having been granted republican citizenship, an individual would automatically acquire federal citizenship.

Von: http://www.culture.gouv.fr/entreelibre/Laurette/country/bosniatxt.html#I
Übersicht: http://www.culture.gouv.fr/entreelibre/Laurette/country/bosniaplan.html

Heisst im Klartext, ich war immer mazedonier und du immer schon bosnier, beides waren wir Jugoslawische staatsbürger, bis diese Republiken nicht mehr teil jugoslawiens waren... danach eben nur noch mazedonier bzw. bosnier.

D.h. es musste gar keine bosnische staatsbürgerschaft beantragt werden, da diese ja immer schon bestand und fortbesteht...

Hilft dir vielleicht nicht weiter, sollte aber zumindest erklären wie wir zu unseren staatsbürgerschaften kamen.

Gruß,

maki
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Antwort #6 - 03.11.2006 um 16:13:38
 
Zitat:
Es darf nicht sein das jemand mit 27, 57, oder 75 ohne sein Wissen und Einwilligung Umgeflaggt wird.

Das passiert öfter als du denkst, nämlich jedesmal, wenn sich Staaten neu bilden, sich teilen oder auch sich vereinigen. Der Bürger hat in diesen Fällen nur selten eine Möglichkeit, dies irgendwie selbst zu beeinflussen. Wenn ein Staat sich auflöst, geht logischerweise auch dessen Staatsangehörigkeit unter oder an seine Nachfolger über. Folglich kann sich auch niemand mehr darauf berufen, jugoslawischer (oder z.B. auch sowjetischer) Staatsangehöriger zu sein. Auch dann nicht, wenn er zufällig noch einen gültigen Pass jenes Staates besitzen sollte. Es gibt eben keine Staatsangehörigkeit ohne den dazu gehörigen Staat.

Zitat:
Aber über mein Leben entscheide immer noch ich und somit auch über meine Staatsangehörigkeit und die lasse ich mir nicht von Gesetzeswidrigkeiten aufzwingen!

Wenn du dich hier mal nicht irrst. Der Staat entscheidet per Gesetz, wer zu seinen Bürgern gehört, niemand sonst. Du kannst ja auch nicht selbst entscheiden, ab heute Deutscher oder Amerikaner zu sein.

Angenommen, ein fiktiver neuer Staat namens Absurdistan erlässt ein Gesetz, wonach alle Menschen mit der Schuhgröße 43 seine Staatsbürger sind, dann bist du es, sofern deine Schuhgröße 43 ist. Ich auch, ob es uns nun passt oder nicht.

Ähnlich verhält es sich mit Bosnien. Der Staat hat eben nach seiner Gründung gewisse Regeln festgelegt, wer bosnischer Staatsangehöriger ist. So einfach ist das.

Zitat:
Würden die Urkundsbeamten in BiH so verfahren wie er RP hier, könnte das nicht vorkommen.

Du kannst wohl schwerlich verlangen, dass sich Behörden anderer Staaten nach deutschen Rechtsvorschriften richten.

Zitat:
Der Beamte in BiH hätte erkennen müssen das ich mit Baujahr 65 im Jahre 1999 bereits älter als die besagten 23Jahre bin und die Eintragung der Staatsbürgerschaft vermeiden müssen.

Das kann vielleicht sein. Aber um das zu klären, ist weder dieses Forum noch eine deutsche Behörde geeignet und zuständig. Niemand hindert dich aber daran, das zuständige bosnische Gericht bzw. die zuständige bosnische Behörde mit dem Fall zu betrauen. Ich bezweifele aber, dass dies günstiger und schneller geht, als ein normales Entlassungverfahren.

Zitat:
Was mir fehlt ist wie schon im anderen Thread, ein Gesetzestext zum BiH StAR um eben beim RP zu zeigen das eine Befreiung von BiH für mich selbst in BiH nicht möglich ist, da ich mich erst Einbürgern müsste.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das bosnische Staatsangehörigkeitsgesetz so ziemlich jeder deutschen Einbürgerungsbehörde in deutscher Übersetzung vorliegt.

Zitat:
Oder aber ich beweise das bei einbürgerung in der BRD die BiH Staatsbürgerschaft Flöten geht und somit das Formelle Verlagen nach Befreiung von BiH unsinnig ist.

Wenn du vom Konsulat eine entsprechende Bescheinigung bekommst, gib sie der Einbürgerungsbehörde.

Zitat:
Auch der Offiziele Nachweis das eine Befreiung von BiH für BiH bürger im AUsland nur im Zuständigen Konsulat erfolgen darf würde den Gleichen effekt haben.

Das ist ja der eigentliche Haken an der ganzen Geschichte. Natürlich ist eigentlich das Konsulat zuständig. Da aber genügend Fälle bekannt sind, bei denen die Betroffenen die Entlassung in Sarajewo beantragt und auch bekommen haben, kann man nicht behaupten, dass die Entlassung nur über das Konsuklat erfolgen darf. Mehr als fraglich ist für mich aber, ob die Einbürgerungebehörde verlangen darf, dass man dazu ins Ausland fährt, nur weil das dort billiger ist und man so nicht auf Hinnahme von Mehrstaatigkeit entscheiden muss. Von der Frage, wie derjenige mit dann ungültigem Pass dann zurück kommen soll, mal ganz abgesehen.

Habe dies ja schon in dem anderen (großen) Thread gesagt. Aber natürlich kann ich deine zuständige Behörde nicht beeinflussen. Allerdings steht es dir auch hier frei, die Frage vom Verwaltungsgericht klären zu lassen.

Zitat:
Fakt ist aber das mich nur die D-Staatsbürgerschaft Interessiert und nichts anderes.

Wenn das wirklich so ist, solltest du aber auf jeden Fall die Entlassung aus der ja zweifellos bestehenden bosnischen StA herbeiführen und eben nicht eine Möglichkeit suchen, unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden. Das passt dann nämlich irgendwie nicht zusammen.

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Antwort #7 - 03.11.2006 um 16:37:59
 
Zitat:
Das ist ja der eigentliche Haken an der ganzen Geschichte. Natürlich ist eigentlich das Konsulat zuständig. Da aber genügend Fälle bekannt sind, bei denen die Betroffenen die Entlassung in Sarajewo beantragt und auch bekommen haben, kann man nicht behaupten, dass die Entlassung nur über das Konsuklat erfolgen darf. Mehr als fraglich ist für mich aber, ob die Einbürgerungebehörde verlangen darf, dass man dazu ins Ausland fährt, nur weil das dort billiger ist und man so nicht auf Hinnahme von Mehrstaatigkeit entscheiden muss. Von der Frage, wie derjenige mit dann ungültigem Pass dann zurück kommen soll, mal ganz abgesehen.

Hallo Ralf,

ich hatte den Eindruck das speziell das bosnische Konsulat in München Leute immer wieder auf Bosnien verweist, war bei mir der Fall, als ich versuchte eine Bestätigung über das nicht vorhandensein der bosnischen staatsbürgerschaft zu bekommen, O-Ton: "Du musst runterfahren, wir haben hier weder Akten über dich noch über deinen Vater..."

Gruß,

maki
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Antwort #8 - 03.11.2006 um 17:55:56
 
Ja Ralf, ich glaueb das mit dem hätte, haben, sollen, sein, ist nicht, usw. hatten wir schon mal!
Zitat:
Wenn das wirklich so ist, solltest du aber auf jeden Fall die Entlassung aus der ja zweifellos bestehenden bosnischen StA herbeiführen und eben nicht eine Möglichkeit suchen, unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden. Das passt dann nämlich irgendwie nicht zusammen.


Kurz zur Erinnerung:
Ich bin in BiH noch nicht Eingebürgert, sondern habe nur Formel die Staatsbürgerschaft! Wie gesagt nie beantragt!
Nach Auskunft des Konsultes, müsste ich mich erst Einbürgern umd dann Stehenden Schrittes sofort wieder Auszubürgern und das ist eben das Absurte!

1. Wen ich hier Eingebürgert würde, würde doch das Deutsche StAR Recht greifen, d.h. soweit ich weis das eine Mehrstaatigkeit dann ausgeschlossen ist!
Die Ein und Ausbürgerung in BiH und die Kosten sowie unannehmlichkeiten würden Vermieden!

2. Mit der Einbürgerung in die BRD würde die Bosinische Staatsangehörigkeit ebenfalls erlöschen.  Also wieder die Ein und Ausbürgerung in BiH und die Kosten sowie unannehmlichkeiten würden damit Vermieden! Oder gibt es mittlerweile ein Abkommen zwischen diesen Beiden Staaten?

3.  D.h. auch unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit zur Einbürgerung, würde diese nie zustande kommen! Es geht wohl beim RP nur um das Sturre "Step by Step" vorgehen und ja keine mycrometer abweichen.

Und das BiH StAR haben die Angeblich nicht im Haus!

Ich habe meinen Freundlichen Anwalt schon Gebeten die Klage anzugehen, aber ich habe halt auch nichts definitives in der Hand ausser den Aussagen und Vorderungen vom RP!
Bis es aber zur Verhandlung kommt Bräuchte ich Akt. oder Zeugen die unter der hinnahme der Mehrstaatlichkeit im klassischen sinne eingebürgert wurden.
Dann währe offensichtlich das es auch in Hessen möglich ist aber der willkür einzelner Unterliegt! Ich erinnere mich an Mario_Frankfurts Darstellungen, dies wollte aber keiner als Referenz Akzepieren, der fall läge ganz anders!
Egal, ein evtl. Positives Urteil zu meinen Gunsten wird eine Höhere Tragweite haben als wen man die untollerante Haltung etwas gelockert hätte.
Mit dem Aktenzeichen als Referenz werden dann wohl einige mehr beim RP Anklopfen! Schade das es soweit kommen muss...

Das zuvor berichtet ist das nur ein Beweis das man gegen Geld alles in BiH haben kann! Ich aber habe kein Geld zu Verschenken und habe mittlerweile beim RP in den Vergangenen Jahren Mehrfach belegen müssen das die Finanziele Unzumutbarkeit bei mir gegeben ist. Genau aus diesem Grund werde ich genötigt die Befreiung in BiH  anzugehen weil dann die Unzumutbarkeitsklausel nicht greift!

Sicher kann jeder Bürger auch in seiner Heimat sich Befreien lassen, ob er von Hier einen wiedereinreisegehnehmigung erhält die ihm die Rückreise ermöglicht ist eine andere sache! Aber Man Spart dabei nur wen man das auch mit anderen Sachen wie Jahresurlaub Verbindet, was bei mir nicht der Fall ist!
Ich soll nur Gebühren zur Befriedigung des RP Sparen, selbst aber mit Verdienstausfall und Kosten zusehen wie ich diese Besonderen Auslagen Verkrafte! Und meine Insolvenz geht noch bis 2009, die Einbürgerung wohl auch.

@ Maki
Ist schon Komisch, wuste Garnicht das es in MUC einen BiH Konsul gibt.
Ist aber auch Untypisch für so ein Konsulat, die wollen auch EInnahmen Vorweisen und da stehen Konsulargebühren nicht hinten an, Da wundert es einen das er für ein Telefonat oder Fax keinen einnahmen nehmen will.

Gruß Edi

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Antwort #9 - 03.11.2006 um 18:44:19
 
Zitat:
Ist schon Komisch, wuste Garnicht das es in MUC einen BiH Konsul gibt.
Ist aber auch Untypisch für so ein Konsulat, die wollen auch EInnahmen Vorweisen und da stehen Konsulargebühren nicht hinten an, Da wundert es einen das er für ein Telefonat oder Fax keinen einnahmen nehmen will.

Ich hatte den Eindruck, das es etwas mit der Herkunft zu tun hatte. Mein Vater ist in der heutigen "serbischen teilrepublik Bosnien" (gibts die noch??) zur Welt gekommen.
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Antwort #10 - 03.11.2006 um 19:53:40
 
Ralf schrieb am 03.11.2006 um 16:13:38:
Angenommen, ein fiktiver neuer Staat namens Absurdistan erlässt ein Gesetz, wonach alle Menschen mit der Schuhgröße 43 seine Staatsbürger sind, dann bist du es, sofern deine Schuhgröße 43 ist. Ich auch, ob es uns nun passt oder nicht.


das halte ich nun doch für übertrieben. Denn wenn dieser Staat per Gesetz alle Menschen der Welt zu seinen Bürgern machen würde, dann müsste sich jeder Einbürgerungsbewerber in Deutschland erstmal die absurdistanische StA wieder loswerden...

Anders sieht das aus, wenn ein Staat zerfällt. Dann könnte das für die Bürger des (alten) Staates zur eindeutigen Zuorndung zu einem neuen Staat führen, zur doppelten StA oder ggf. auch zur Staatenlosigkeit. Letzteres insbes. dann, wenn die Betroffenen beim Zerfall im Ausland weilten und ein Registrierungsverfahren durchgeführt wurde (gab's sowas nicht sogar in Serbien?)

khk
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Antwort #11 - 03.11.2006 um 21:35:39
 
khk schrieb am 03.11.2006 um 19:53:40:
das halte ich nun doch für übertrieben.

Natürlich. Das war absichtlich übertrieben, um zu zeigen, dass jeder Staat die Regeln so aufstellt, wie er es für richtig hält.

Zitat:
Anders sieht das aus, wenn ein Staat zerfällt. Dann könnte das für die Bürger des (alten) Staates zur eindeutigen Zuorndung zu einem neuen Staat führen, zur doppelten StA oder ggf. auch zur Staatenlosigkeit. Letzteres insbes. dann, wenn die Betroffenen beim Zerfall im Ausland weilten und ein Registrierungsverfahren durchgeführt wurde

Richtig.

Zitat:
(gab's sowas nicht sogar in Serbien?)

Mag sein, dass es zusätzliche Registrierungsverfahren gab. Hauptsächlich richtete es sich danach, welcher ehemals jugoslawischen Teilrepublik man angehörte. Es ist aber auch bekannt, dass einige der Nachfolgestaaten recht großzügig ihre Pässe verteilten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 04.11.2006 um 20:13:09
 
@khk
Zitat:
Anders sieht das aus, wenn ein Staat zerfällt. Dann könnte das für die Bürger des (alten) Staates zur eindeutigen Zuorndung zu einem neuen Staat führen, zur doppelten StA oder ggf. auch zur Staatenlosigkeit. Letzteres insbes. dann, wenn die Betroffenen beim Zerfall im Ausland weilten und ein Registrierungsverfahren durchgeführt wurde (gab's sowas nicht sogar in Serbien?)


So sieht es ja z.Zt. ziemlich genau bei mir aus, letzer Ausweis "YU" ausgestellt in "BHR" Geb. "HR" Amtliche zuordung wegen Eltern "BiH" und ausser BRD Einbürgerung bislang keine anderen Anträge gestellt! Der rest ergibt sich in den zuvorigen beiträgen diese thread`s.

Aber wie ist das nun Wirklich mit der Gültigkeit der neuen Gesetze?

Wen wie in meinem Fall, eine Automatische Zuordung zu "BiH" erfolgt aber zugleich das BiH §§StAR diese mit der Altersklausel für meinen Fall Ausschließt, d.h. das ich zum Zeitpunkt der Einbürgerung meiner Eltern deutlich älter als 23 Jahre war und eine Automtische mit Einbürgerung in BiH weder Rechtens noch möglich war, mir aber von BiH kein Konkreter Status zugeteilt wird (auch bei Anfrage über RP!) müsste da nicht automatisch eine Art "Fallback" der Staatsangehörigkeit erfolgen.

Es ist doch offensichtlich das ich Lt. der Gesetze des Staates "BiH" und dessen §§StAR nicht deren Zugehöriger bin!

@Ralf
Nun das Problem ist das ich eben nicht Offizieles von "BiH" seite erhalte.
Alle Schreiben gehen eben ins leere...

Kannst du, oder jemand anderer, mir evtl. ISBN o.ä. mitteilen worüber ich den Gesetzestext zum BiH §StAR beziehen kann, würde dir für immer in eurer Schuld stehen.

Übrigens Absurdistan, ist im Bezug auf BiH gar nicht so Unreal.
Der Staat BiH ist ein Vielvölkerstaat im Vielvölkerstaat, Kroaten, Serben, Mazedonier, Albaner, ja selbst Türken und Griechen leben dort als BiH Staatsbürger und bis vor Kurzen haben die auch wirklich mit Pässen nur so umsich geschmissen, natürlich gegen Saftige Gebühren. Ich habe bekanntschaft gemacht mit Ungarn und Österreichern die sich BiH Pässe angeeignet haben, sagen wir mal Einbürgerung auf Ermessen.
Beide sind Int. Großunternehmer und denen waren die Gebühren egal, Hauptsache den Pass in der Hand!

Ich aber kann und will nichts Verschenken, sondern nur geltendes Recht zur Geltung bringen.

Gruß Edi
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Antwort #13 - 04.11.2006 um 21:59:50
 
Da bist Du nicht der Einzige dem solches "Umflaggen" widerfährt. Zirka 17 Millionen Deutsche wurden auch ungefragt und über Nacht Bürger der DDR, als die DDR-Staatsbürgerschaft dekrediert wurde.
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Antwort #14 - 05.11.2006 um 12:49:48
 
@Saxonicus
Ja sicher, aber keiner der in Magdeburg oder Danzig Gebohren wurde oder seine Ahnen da her hat und zu diesem Zeitpunkt in Mannheim. Offenbach, Kassel o.ä Ansässig war wurde wurde Automatisch zum DDR Bürger, sondern nur die Personen die sich auch auf dem Teretorium der DDR Aufgehalten haben.

Es war Trotzdem eine Riesen Sauerei was die Alleierten da Ausgehandelt haben, sonst währe Danzig nicht heutiges Gdansk uvm.

Aber man könnte diese Beispiele auch auf viele andere Länder ausdehnen Slowakei,Tchechei, Korea, Hongkong, Israel und Palestina uvvm.
nur bringen diese Vergleiche nichts.

***
Meine Frage war wohl nicht deutlich genug?
Wen nach BiH Recht mein "Umflaggen" eben nicht Automatisch möglich ist, wie kann es sein das ich dann Plötzlich doch zu diesem Staat gehöre wenn es doch nach Recht und Gesetz nicht möglich ist!

Warum darf dann einfach die Abstammung von den Behörden (RP-Darmstadt) als Staatsangehörigkeit festgesetzt werden.

Anders gesehen wurde von mir zur Annerkennung der Unzumutbarkeit Verlangt das ich nachweise bringe das ich BiH zugehöre, was durch Falsche Urkunden (wie erwähnt 1999 durch Eltern Veranlasst) belegt wurde. Nun aber wieder erneut verlangt wird das ich nachweise das eine Befreiung nur im Konsulat möglich ist und welche Gebühren dafür anfallen. Dabei ist es doch Logisch das man sich auch in BiH befreien lassen kann. Aber eben der zusatzt das als im Ausland lebender dies von Zuständigen Konsulat zu erfolgen hat!

Da stell sich mir die Frage, wie oder auf welcher Basis die Unterschiedlichen Auffassungen zustande kommen.

Tollereante Haltung der einzelnen Bundesländer und ihrer Sachbearbeiter mag die eine seite sein.
Wo aber steht das Rechtliche, denn auch diese Sachbearbeiter werden sich nicht ohne Rechtliche Rückendeckung die Finger Verbrennen wollen.

Wenn also in NRW, BW, RPf usw. die Sachlage so eindeutige ist, worauf beruht das?

Gibt es weisungen aus dem zuständigen ministerium die diese Besonderen Umstände Akzepieren und Rechnung tragen, oder gibt es sorgar von BiH Konsulatsseite Schriftliche Bestätigungen zu Vorgehensweise und Rechtliche Rahmenbedingung sowie Gebührenordung?   

Warum ist es niemanden möglich mir Quellen zu nennen oder hinweise wie ich meinem Ziel näher kommen könnte!

Statt dessen wird immer wieder mit Gegenargumenten und sinnlosen Vergleichen  aufgefahren.

Bitte jetzt nicht Falsch verstehen, aber das Forum ist hier eine echt gute Anlaufstelle und ich halte alle für Kompetente SB.
Aber die Fakten wie sie am Anfang zustande kammen, wie Gesetze usw. bleiben aus, auch mein Angebot eines Obolus für das bemühen findet keinen Anklang.

Alles was hier z.Zt. rüberkommt ist "smalltalk" und hilft nicht wirklich weiter.

Ich stelle mir vor in Ffm Fragt mich einer nach der Hauptwache und ich sage ihm "Immer der Nase nach!" der würde genau so ans Ziel kommen wie ich hier auch!

Deshalb muss ich immer öfter Fragen und bitte wenn möglich um Sachliche debatte und keiner Vergleichsveranstallung.

Gerne gebe ich per PN, e-mail oder meinem freecall Fax auch Details und Daten an wen das was nützt!

Also zur erinnerung o.g. *** war die Frage

LG Edi
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