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Welche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 30.734 mal)
Mick
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Antwort #60 - 20.02.2007 um 10:31:23
 
Zitat:
[glow=yellow,4]
Ja genau das erwarte ich auch, eine Entscheidung und keine hinhalte taktik!
[/glow]

Hi,
keine Ahnung, ob es schon geschrieben wurde (ist
mir ehrlich gesagt zuviel zum nachlesen), aber wie
wäre es mit einer Untätigkeitsklage?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Edi
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Antwort #61 - 20.02.2007 um 15:00:39
 
@ronny
Voll daneben!
Zeigt nur das auch ein Hecht im Trüben Wasser keine Beute findet  Zwinkernd
Fraglich warum ein solcher Beitrag nicht Zensiert wird, kämme das von mir hätte der Moderator schon längst gelöscht.

@Mick
Ja das wird immer wahrscheinlicher, denn auf normale Argumente reagiert der RP nicht! Zumindest hat uns das Konsulat nun die Gültige Fassung des BuH §StAR übermitteln, diese ist im übrigen mit Beschluß der BuH Ministerums für Inneres im August 1999 in Kraft getretten.

Dort steht:
(clan 17) §17 des Gesetze vom August 1999 u.a. entscheiden.
Dort heist es Übersetzt:
Die Staatsbürgerschaft vom BiH geht mit dem Ersuchen/Erlangen zu einer anderen Staatsbürgerschaft Verlohren, sofern keine Bilaterales Abkommen im sinnes des Parlamentarischen Beschlußes (bzw. beschlossenen Gestzes Nr.) IV 4.d) besteht!


[glow=yellow,4]weiterhin wird festgehalten:
(clan 18) §18 des Gesetze vom August 1999 u.a. entscheiden.
Dort heist es:
Die Staatsbürderschaft von volljährigen BiH Kindern entdet mit dem Erlangen einer Staatsbürgerschaft eines Anderen Staates!

und

§ 24.4 ist schon eine Verschärfte Aussage.
(clan 24 punkt/Absatz 4)Dort heist es:
Die Staatsbürgerschaft von BiH endet enstprechend der §§17 und 18 an dem Tag an dem die Person einen entsprechenden Antrag bei einem Anderen Staat einreicht! [/glow]

Warum dann in BuH Einbürgern um sofort zu Befreien?

@ronny, augen zu ich muss noch mal Schreien

In der Zeit von 2002-2005 hätte also jederzeit eine EInbürgerung erfolgen können.
Entweder unter der Annahme das ich BuH gewesen währe, was nach o.g. BuH nicht mehr sein kann da ich ja den EInbürgeungsantrag hier gestellt habe und somit nach deren Gesetzen nicht merh als BuH anzusehen währe.

Oder aber auf grund der tatsache das ich in der zeit von 1992 + 5 Jahre Nachregietrierungsfrist (1997) mich nicht in diesen Staat eingebürgert habe und alleine schon daher nicht BuH zuzuordnen bin!

Daher ist die Festsetzung des RP zum BuH unrechtmässig und die entscheidung wurde über Jahre Verschleppt.

Auf grund der sich ergebenen Tatsachen währe 2002-2005 unter hinnahme der Mehrstaatigkeit zumindest unter der Vorlaüfigen Annahme oder des Verdachtes der Mehrstaatlichkeit zu entscheiden gewesen. Dabei hätte meine Situation mit Insolvenz und EInkommen nach ZPO 850.ff die Unzumutbarkeit der entslassungsgebühren aus der zu Verdächtigenden Staatsbürgerschaft aus BuH fällig gewesen!!!

Ein Verlangen des RP die Befreiung in BuH wegen der Gesamt Gebühr von 470Euro zu volluziehen, weil selbst die an und Abreise samt Unterbringung angeblich billiger ist als die Konsulargebühren, ist unrechtens!

Selbst das Memo der Deutschen Botschaft von 2004 sagt aus das eine Befreiung der im Auslandlebenden BuH Bürger in den zuständigen Konsulaten zu erfolgen hat!

Aber das alles wird den RP auch in zukunft nicht überzeugen und es wird nur der Rechtsweg übrig bleiben.

Ich frage mich aber, warum sich diese Sturre Haltung des RP gegen meine Person so hartnäckig ausbildet, ich meine ich habe nichts Verbrochen und auch keinem ins Genick getretten.

Habe das schon mal mit einem Kumpel, der Reporter beim Springerverlag ist, durchgekaut, er findest das Thema schon sehr Brisant.
Das "Spiegel"t nur die Vorgetäuschte Tolleranzhaltung mancher Deutscher wieder, die sich in denn, unter den Staatsbedinsteten weit verbreitenen, Rechten Haltung immer wieder findet. Deutschland ist seiner meinung nach für Multikulti noch nicht Reif genug und müsste erst die Vergangenheit Bewältigen um mit der Gegenwart Leben zu können, geschweige denn an die Zukunft zu denken!
Es ist aus seiner sicht Beweundernswert das Leute mit aller Kraft danach Streben, denn Struckturen eines Landes wo die Verfassung der Zeit, die Zeit dem Gesetz, das Gesetz der Politik um mindestens 25 Jahre hinterher hängt, zu zugehören.

Aber das nur so am Rande.

Ja, es ist warhaftig viel Stoff hier zu meiner Sache und deshalb geht es auch erfolglos zu ende.

Eben keine Standart Prozedur und allen Beteiligten sicher viel zu mühsam die richtigen Schritte zu suchen.

Selbst hier mag keiner richtig Lesen, fraglich warum dann Antworten und Kommentare zustande kommen.

Ach da nehme ich mir mal wieder den Kafka und heul mich mit ihm aus...

LG Edi
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Blaise
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Si taus vilat einisses
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Antwort #62 - 20.02.2007 um 16:14:52
 
Zitat:
@ronny
Voll daneben!
Zeigt nur das auch ein Hecht im Trüben Wasser keine Beute findet  Zwinkernd
Fraglich warum ein solcher Beitrag nicht Zensiert wird, kämme das von mir hätte der Moderator schon längst gelöscht.

Weil in diesem Forum keine Beiträge zensiert werden. Wenn dem wirklich so wäre, stünde wohl kein Beitrag von Ihnen in diesem Forum. Außerdem hat Ronny recht!

Zitat:
Habe das schon mal mit einem Kumpel, der Reporter beim Springerverlag ist, durchgekaut, er findest das Thema schon sehr Brisant.


Die Springerpresse findet vieles brisant. Wobei es erst brisant wird, wenn Antragsteller Hinweise auf gute Bekannte von der Springerpresse lancieren. Aber dann wird es meist für den Verursacher brisant.


Zitat:
Das "Spiegel"t nur die Vorgetäuschte Tolleranzhaltung mancher Deutscher wieder, die sich in denn, unter den Staatsbedinsteten weit verbreitenen, Rechten Haltung immer wieder findet. Deutschland ist seiner meinung nach für Multikulti noch nicht Reif genug und müsste erst die Vergangenheit Bewältigen um mit der Gegenwart Leben zu können, geschweige denn an die Zukunft zu denken!


Wenn gar nix mehr geht, dann wird stereotyp die Rassismuskeule hervorgeholt und zum großen Rundumschlag ausgeholt.

Natürlich sitzen wir alle in unseren Amtsstuben und statt zu arbeiten schnüffeln wir hier im Forum rum und geben falsche Auskünfte zu Recht obwohl hier ja keine Rechtsberatung erfolgen darf.

So viel Gemeinheit, den Boardbetreibern und den anderen Schreibern hier so was nachzusagen, habe ich Ihnen gar nicht zugetraut. Ich will gar nicht schreiben, was ich von einem solchen Verhalten halte.

Zitat:
Es ist aus seiner sicht Beweundernswert das Leute mit aller Kraft danach Streben, denn Struckturen eines Landes wo die Verfassung der Zeit, die Zeit dem Gesetz, das Gesetz der Politik um mindestens 25 Jahre hinterher hängt, zu zugehören.


Viel bewundernswerter ist der, der diesen ortographischen, grammatischen und inhaltlichen Unsinn zu verstehen versucht.

Zitat:
Eben keine Standart Prozedur und allen Beteiligten sicher viel zu mühsam die richtigen Schritte zu suchen.


Nein, nicht allen Beteiligten. Ich habe den Eindruck, es ist nur für einen Beteiligten schwer, die "richtigen Schritte zu machen".

Zitat:
Selbst hier mag keiner richtig Lesen, fraglich warum dann Antworten und Kommentare zustande kommen.


Vielleicht sollten Sie anstatt über alle Dörfer zu reisen, gleich mal zum Problem kommen.

Sie werden der erste User sein, denn ich künftig nur noch ignoriere! Ärgerlich

Blaise

P.S.: Das war jetzt keine Sachdiskussion, aber das musste jetzt mal sein. Ich bitte um gnädigen Umgang mit meinem Beitrag...


Änderung:
Zitate nur gerichtet
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #63 - 20.02.2007 um 22:58:49
 
Was Recht ist sollte auch Recht bleiben, oder?

VwV
8.1.2.6.3 Hinnahme von Mehrstaatigkeit
8.1.2.6.3.4 Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlas-
           sung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Her-
           kunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und
           über 40 Jahre alt ist.
Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlassung zu vertreten (hat?)
Das dürfte auf meine Fall zutreffen, ich bin kein YU mehr weil es den Staat nicht mehr gibt, könnte evtl. in BuH Eingebürgert werde, aber das könnte ich evtl. auch in anderen Staaten u.a. in der BRD und deshalb möchte ich mich nicht in BuH Einbürgern um nur eine Entlassung aus BuH zu erhalten.

Ganz davon abgesehen das ich die Prozedur zu BuH nur mittels Rechtsverstoß (Anstiftung zum Meineid, wie bereits mehrfach Beschrieben) vollziehen könnte und ich denke das verlangen nach einer von mir zu begehenden Straftat dürfte nicht Rechtens sein!

Aber Grob gesagt, ja, ich hätte es evtl. zu Verantworten das eine Befreiung aufgrund der Fehlenden Einbürgerung in BuH nicht zustande kommt!

sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Herkunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und über 40 Jahre alt ist.
Da ich seit 1970 Dauerhaft in der BRD Lebe und selbst Baujahr 65 bin, sowie auch nur zur Musterung und Neuen Pass 1990 letztmals YU/BuH aufsuchte, dürfte diese Regelung in meinen Fall greifen, oder?


Zudem hätte vor meinem 40zigsten Geburtstag, also 9/2005 auch

87.1.2.3.2.1 Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgrup-
            pe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden
            Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungs-
            kosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürge-
            rungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betra-
            gen.
greifen müssen, oder?

Ausschlaggebend war bis dahin  Artikel 30-32 des BuH §StAR der Vorschreibt, das ein Entlassungersuchen zur BuH Staatsangehörigkeit, für BuH Bürger die ihren Regelmässigen Aufenthalt im Ausland haben in den jeweiligen Ausländischen Landesvertretungen  zu erfolgen hat!

Zwar steht da nicht drin das man das auch in der Heimat machen könnte, setze ich aber als Logisch voraus.
Aber im Gesetzt hat sich das Leise „muss“ Versteckt, so auch im Merkblatt der Deutschen Botschaft vermerkt!

Die neuen Gebühren zur Entlassung aus BuH sind meines Wissens seit 30.9.2006 wirksam und unter der Berücksichtigung meine Speziellen Lage und der bis 2009 anhaltenden Insolvenz die mir mein Mtl. Einkommen nach §850.ff ZPO Beschränkt, d.h. Mir als Selbständig Arbeitender Bleibt nach Abzug aller Kosten und Auslagen max. 980Euro Brutto mtl. Und davon muss ich auch noch meine Privaten Versicherungen usw. Bezahlen, wenn meine Lebensabschnittsgefährtin nicht dazuverdienen würde, hätten wir es deutlich Schwerer! Aber dank Dienstwohnung und Dienstwagen (auch zur Privaten nutzung) kommen wir gerade so zurecht!

Ich werde mal den Zuständigen Minister erneut Kontaktieren, der hatte Versprochen der Sache auf den Grund zu gehen bevor es Eskaliert, er ist ja schließlich der Chef der EBH.

--------------------------rem
Zum thema zensur, habe ich eine nette diskussion noch als offline copy und auch noch einen interessanten PN durchlauf, das lässt sich durch aus auf  meinen anderen site`s einbringen um den Wahrheitsgehalt  meine Aussage darzulegen. Mach ich irgend wann mal öffentlich.

Also bitte mal einen Kurzen Endspurt, was ist an meiner o.g. Darstellung zum VwV Falsch?

Wer sich an Rechtschreibung und Grammatischen Nebensächlichkeiten aufhängt und Pamphlete statt hinweise zu einer Diskussion abgibt, sollte denn Webmaster lieber den Traffic dadurch ersparen. Auf den Rest lasse ich (k)einen, Kommentar ... :-p

LG Edi
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Mick
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Antwort #64 - 20.02.2007 um 23:22:25
 
Zitat:
Zum thema zensur, habe ich eine nette diskussion noch als offline copy und auch noch einen interessanten PN durchlauf,

Hi,
wenn Du mit Zensur "Veränderung oder Löschung von
Beiträgen" meinst, liegst Du bei uns völlig daneben. Suche
Deine vermissten Postings einfach im Userforum auf dem
Schrottplatz.
Wenn Du meinst, dass Zensur auch das "Sperren von
Threads" darstellt, dann kann ich damit leben, dass Du
uns Zensur vorwirfst.

Zitat:
Wer sich an Rechtschreibung und Grammatischen Nebensächlichkeiten aufhängt

Da gebe ich Dir Recht, ist nicht nötig, derartig zu posten.

Zitat:
das lässt sich durch aus auf  meinen anderen site`s einbringen um den Wahrheitsgehalt  meine Aussage darzulegen. Mach ich irgend wann mal öffentlich.

Viel Erfolg dabei. Wenn Du das Forum meinst, welches
in Deiner Sig verlinkt ist, dann soviel dazu:
Ein guter Forenmaster weiß, dass es ein schlechter Stil
ist, in seinem Forum über andere Foren zu diskutieren,
bzw. diese schlecht zu reden. Da Du als Forenmaster
in Deinem eigenen Board 2 von 6 Postings dazu nutzt,
i4a durch den Dreck zu ziehen (teilweise mit Unwahr-
heiten - Stichwort "Löschung kritischer Postings"), zeigst
Du mir, welcher Ansatz bei Dir besteht, ein guter Foren-
master zu werden. Und im Übrigen wundere ich mich nur,
wie Du als "Betroffener" Dein Seelenheil darauf zu ver-
schreiben scheinst, uns zu schaden. Das kann doch nicht
nur daran liegen, dass die Antworten hier nicht wunsch-
gemäße ausfallen. Naja, jeder ist seines Glückes Schmied.

Du hast eine Antwort frei, danach wird geschlossen.
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Antwort #65 - 20.02.2007 um 23:22:40
 
Zitat:
was ist an meiner o.g. Darstellung zum VwV Falsch?


Ganz einfach: Es wurde keine Entlassung versagt. Sie wurde ja nicht einmal
beantragt, geschweige denn abgelehnt. Im Übrigen beziehen sich die Nummern
mit der 8 in der Verwaltungsvorschrift nur auch § 8 StAG, bei § 10 sind sie nicht
anwendbar.
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Antwort #66 - 21.02.2007 um 00:00:10
 
@Ralf
Entlassung wurde bei BuH beantragt, aber der Antrag wurde nicht angenommen da erst die Einbürgerung erfolgen müsste.

Da is das ganze Problem dann die Identifizierung, die mir so, legal, nicht möglich ist!

Deshalb versuchte ich die ganze zeit einen Status zu meiner Staatsbürgerschaft zu erhalten, was bis dato ohne erfolg ist!

Wie müsste ich denn in meinem Falle einen Antrag formulieren um Aussicht auf erfolg zu haben?


@Mick
lass und das Return zu 11/2005 im offtopic machen oder auch gerne an andere Stelle, das ist hier nicht der richtige Platz um alles erneut durch zu kauen.
Kann dir als stütze ja unser alte Diskussion übermitteln, falls das hilfreich sein sollte! Am sonsten respektiere ich jede meinung, wo auch immer die auch in welcher form auch immer enthalten ist!

LG Edi
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Mick
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Antwort #67 - 21.02.2007 um 00:12:02
 
Zitat:
@Mick
Kann dir als stütze ja unser alte Diskussion übermitteln, falls das hilfreich sein sollte!
Hi,
brauchst Du nicht, ist gebonkert.

Zitat:
lass und das Return zu 11/2005 im offtopic machen oder auch gerne an andere Stelle, das ist hier nicht der richtige Platz um alles erneut durch zu kauen.

Zitat:
Am sonsten respektiere ich jede meinung, wo auch immer die auch in welcher form auch immer enthalten ist!

Fein, dann sind wir uns in wesentlichen Teilen einig,
ich setze das allerdings weder hier noch anderswo
fort.

Meine Meinung zu Deiner Geschichte:

Hat sachlich viel für sich Deine Argumentation,
kämpfe sie ggf. mit der Untätigkeitsklage durch.
Hier drehst Du Dich nur im Kreis. Wir können nichts
an den Forderungen Deiner EBH ändern.

geschlossen
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