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Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt (Gelesen: 43.725 mal)
emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #60 - 05.02.2007 um 22:43:46
 
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Antwort #56 - 22.01.2007 um 14:24:00 Moderator melden Zitieren
Zitat von emyeujoop am 22.01.2007 um 11:03:27:
Zitat:
Ich höre immer wieder das  Klagen in Berlin nicht so gut wäre,
besser wäre es  so zu machen ???
Stimmt das ???


Es "so machen" geht nicht. Man kann sich nicht auf Freundlichkeit, Verständnis, Mitleid oder sonstiger plötzlicher Sinneswandel der beteiligten Behörden verlassen. Der Anwalt ist auch deswegen wichtig, weil er als "Rechtsbeistand" berechtigt ist, "Akteneinsicht" zu verlangen - dann wird sich erst eindeutig zeigen, wie die Stellungnahme der beteiligten ABH ausgefallen ist, welche Schreiben an die Botschaft ergangen sind. Da ihr bereits remonstriert habt und wieder einen negativen Bescheid erhalten habt, ist zu beachten, dass nun nur 1 Monat Zeit bleibt, um die Klage fristgerecht einzureichen.




Hallo Sondra
"ich meine mit so machen" : Natürlich mi Anwalt aber ohne Klage in Berlin
ist das jetzt gut oder hätte ich Klagen sollen ???

grüsse
emyeujoop
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« Zuletzt geändert: 05.02.2007 um 23:22:20 von Mick » 
Grund: Zitat optisch hervorgehoben. 
 
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #61 - 06.02.2007 um 11:03:57
 
Hallo Emyeujoop,

meine Meinung ist:  Ihr hättet klagen sollen.

Ihr habt von der Botschaft mit der Ablehnung Eurer Remonstration einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen. Dagegen solltet Ihr klagen.

Eine Behörde wird nicht einfach so einen rechtskräftig erteilten Bescheid aufheben, nur weil Du einem Rechtsanwalt von dem Fall erzählt habt.

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Hast Du einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist?
Falls nicht besorg Dir einen neuen Anwalt mit genau diesem Spezialgebiet.


Ist die Frist für die Klage bereits verstrichen?
Falls ja: neuen FzF Visum Antrag stellen mit neuen Beweisen (Chatprotokolle, e-mails, Telefon-Einzelverbindungsnachweisen, Briefen, Nachweise für Sprachkurse, Zeugenaussagen von gemeinsamen Freunden,  vielleicht hast Du ja Deine "Scheinehefrau" noch mal besucht etc....)
Bei der ABH nach Bedenken fragen und probieren diese auszuräumen.
Anschließend wieder Visumantrag. Evtl. Remonstration und Klage.

Warum sollte eine Klage nicht gut sein? Wenn Ihr keine Scheinehe führt, sondern eine ehrlich gemeinte Beziehung, dann wird keiner Verständnis dafür haben, wenn Ihr nicht klagt. Das einzige was passieren kann ist, daß Eure Klage abgewiesen wird, wenn Ihr es nicht schafft genügend Beweise zu sammeln.


Also bitte kämfe für Euch! Smiley

Gruß

Hartmut





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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #62 - 12.03.2007 um 22:13:09
 
Hallo an Euch
oje war schon lange nicht mehr hier Sorry

Habe mit unseem Ex Oberbürgermeister gesprochen und Ihn gebetten uns zu helfen.
was er auch machen will.

Ich habe jetzt gesehen das im April meine Verflichtungserklärung abläuft
muss ich dann eine neue machen ???

cam on emyeujoop
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #63 - 25.03.2007 um 20:50:52
 
Hallo an Euch

Ich habe jetzt gesehen das im April meine Verflichtungserklärung abläuft
muss ich dann eine Neue machen ???

cam on (Danke)
emyeujoop
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 26.03.2007 um 16:20:25
 
Wieso Verpflichtungserklärung? Ich denke ihr seid bereits verheiratet und du bist Deutsch. Somit besteht der Anspruch zum Nachzug des ausländischen Ehegatten auch ohne VE (bzw. Sicherung des LU). Euer Problem war eigentlich der Vorwurf / Verdacht der Scheinehe - und das musst du bekämpfen, notfalls mittels Klage.

  Smiley S
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #65 - 25.06.2007 um 01:03:56
 
Jaba Jaba Duuu

Hallooooooooooooooo

für alle die Die meine Freitags Sendung Morgenmuffel vom 8.Juni 2007
nicht gehört haben,da habe ich schon davon erzählt.

Meine Frau Tuyet
hat am 6. Juni 2007 Ihr VISUM bekommen !!!
das war auch noch  mein Geburtstag !!!
und am 26.Juni 07 kommt Sie

Jaba Jaba Duuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu

wir haben es geschafft !!!

es Grüsst Euch emyeujoop
::)  ::)  ::)
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #66 - 25.06.2007 um 01:52:07
 
Glückwunsch!!
und schöne erste Monate hier!
thom
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #67 - 25.06.2007 um 04:22:49
 
emyeujoop schrieb am 25.06.2007 um 01:03:56:

Meine Frau Tuyet
hat am 6. Juni 2007 Ihr VISUM bekommen !!!
das war auch noch  mein Geburtstag !!!
und am 26.Juni 07 kommt Sie

::)


Glückwunsch!

Wie ist denn der Gesinnungswandel von ABH/Botschaft bezüglich Scheinehe herbeigeführt worden? Wäre schön mal was zu erfahren.

gruss

hge
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #68 - 25.06.2007 um 09:44:19
 
Cam On  Vielen Dank

wie das so SCHNELL ging und meine Frau das Visum bekommen hat
das Schreibe ich Euch alles noch aber jetzt nicht Sorry

denn MORGEN kommt meine Frau

muss noch viel vorbereiten

xin loi
und bye bye emyeujoop
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