Hallo Emyeujoop,
meine Meinung ist: Ihr hättet klagen sollen.
Ihr habt von der Botschaft mit der Ablehnung Eurer
Remonstration einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen. Dagegen solltet Ihr klagen.
Eine Behörde wird nicht einfach so einen rechtskräftig erteilten Bescheid aufheben, nur weil Du einem Rechtsanwalt von dem Fall erzählt habt.
Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Hast Du einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist?
Falls nicht besorg Dir einen neuen Anwalt mit genau diesem Spezialgebiet.
Ist die Frist für die Klage bereits verstrichen?
Falls ja: neuen FzF Visum Antrag stellen mit neuen Beweisen (Chatprotokolle, e-mails, Telefon-Einzelverbindungsnachweisen, Briefen, Nachweise für Sprachkurse, Zeugenaussagen von gemeinsamen Freunden, vielleicht hast Du ja Deine "Scheinehefrau" noch mal besucht etc....)
Bei der
ABH nach Bedenken fragen und probieren diese auszuräumen.
Anschließend wieder Visumantrag. Evtl.
Remonstration und Klage.
Warum sollte eine Klage nicht gut sein? Wenn Ihr keine Scheinehe führt, sondern eine ehrlich gemeinte Beziehung, dann wird keiner Verständnis dafür haben, wenn Ihr nicht klagt. Das einzige was passieren kann ist, daß Eure Klage abgewiesen wird, wenn Ihr es nicht schafft genügend Beweise zu sammeln.
Also bitte kämfe für Euch!
Gruß
Hartmut