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Scheidung (Gelesen: 2.615 mal)
nick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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22.06.2007 um 22:59:01
 
Hallo Zusammen,

heute habe ich mich registrieren lassen, da ein allzeit bekanntes Thema mich z.Zt. sehr beschäftigt. Seit Augst 2005 bin ich mit einer Ukrainierin verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter von jetzt 8 Monaten. Aus der 1.Ehe meiner Frau lebt ihr 12 jähr. Sohn bei uns.
Meine Ehe sehe ich als gescheitert an und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. In der nächsten Woche möchte ich die hiesige ABh informieren, aber wie geht es dann weiter ?
Bekommt meine Frau dauerndes Aufenthaltsrecht ? Wenn ja, muß ich dann für sie Unterhalt zahlen ? Das meine Tochter alle Unterstützung von mir bekommt, muß ich nicht noch betonen.
Ich gehe mal davon aus, das meine Frau bei einer Scheidung in die Ukraine zurückkehrt.
Habe ich eine realistische Chance, das meine Tochter in Deutschland bleiben kann ?
Ab wann ist ein Anwalt sinnvoll, vermutlich ab dem Ende des Trennungsjahres ?
Für Eure Hilfe schon mal Tausend Dank.

Nick
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.06.2007 um 23:38:19
 
Da ihr noch keine zwei Jahre miteinander verheiratet seid, hat deine Frau kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Sie wird aber das Aufenthaltsrecht über euere Tochter bekommen, die deutsche Staatsbürgerin ist. Sie wird im Moment nur eine befristete AE bekommen. Im Rahmen deiner gesetzlichen Möglichkeiten mußt du für deine Frau Unterhalt bezahlen. Unabhängig davon, ob deine Frau in Deutschland leben würde oder in einem anderen Land, den Trennungsunterhalt müßtest du immer bezahlen.
Ich gehe auch davon aus, dass du für den Sohn deiner Ehefrau auch eine VE abgegeben hast, aus der du nun auch Verpflichtungen haben kannst, d. h. du müßtest auch für ihn aufkommen.
Ich kann dir nur raten, bereits jetzt einen Anwalt zu nehmen, schon aus dem Grund der verschiedenen Unterhaltszahlungen und deiner Tochter heraus, dass so wie du sagst, deine Frau wieder in die Ukraine zurückgehen möchte.

trixie
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nick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.06.2007 um 23:26:51
 
Hallo trixie,

danke für die schnelle Antwort, allerdings war sie ein Schock.
Das ich für den Sohn meiner Frau auch Unterhalt zahlen muß, das muß ich erst einmal verdauen. Das sind ja tolle Aussichten.
Das die von mir unterschriebene VE solche Auswirkungen hat, war mir nicht bewußt. Wenn meine Frau in Deutschland bleiben will ( was sie auch kann )bleibt mir von meinem Einkommen nicht viel mehr als nur der Selbstbehalt, da kann ich mich gleich erschießen. Ich kann nur hoffen, das meine Frau zurück in ihre Heimat geht, das hat sie zumindest bei diversen Streitereien verkündet. Sie hat allerdings mehrere
Landsfrauen als Bekannte, die ihr wahrscheinlich von einer Rückkehr in die Ukraine abraten werden.
Wie es jetzt weitergeht, weiß ich nicht. Nächste Woche werde ich mir einen Anwalt suchen.

Nick
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.06.2007 um 23:59:06
 
nick schrieb am 23.06.2007 um 23:26:51:
Wenn meine Frau in Deutschland bleiben will ( was sie auch kann )bleibt mir von meinem Einkommen nicht viel mehr als nur der Selbstbehalt, da kann ich mich gleich erschießen.


Auf diese Weise solltest du das Problem nicht lösen. Dass die Sache eng wird und eine VE tiefgreifende Folgen hat, wird leider oft nicht bedacht. Du mußt für den Sohn deiner Frau keinen Unterhalt bezahlen, sondern haftest im Rahmen der VE für ihn. Das mehr oder weniger als der Unterhalt sein. Da kann ich dir nur alles Gute und eine gute Hand mit deinem Anwalt wünschen.

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.06.2007 um 10:07:16
 
Hallo trixie,

ich kann mich nicht mehr genau erinnern, ich glaube aber, das ich auf der VE nur den Namen meiner Frau gelesen habe, das kann ich aber nächste Woche in der AbH nachprüfen.
Leider ist mir Deine e-Mailadresse abhanden gekommen, vielleicht schickst Du mir diese noch einmal. Ich habe letzte Nacht sehr schlecht geschlafen und in einer solchen Situation ist Kommunikation mit anderen sehr hilfreich.
Ich habe irgendwo gelesen, das eine Ehe die kürzer als 2 Jahre gedauert hat sich auf die Unterhaltszahlungen sowie das Aufenthaltsrecht auswirkt.
Thema Aufenthaltsrecht ist klar, bedingt durch meine Tochter. Es sind schon harte Gesetze, keine 2 Jahre und ich zahle mein Leben lang, falls meine Frau nicht noch mal heiratet. Das kann man sich aber auch vorher überlegen.

nick
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.06.2007 um 10:33:08
 
nick,sorry,aber ich verstehe dein gejammere nicht.
jeder der heiratet weiss von der möglichkeit,dass es schief gehen kann und vielleicht irgendwann eine scheidung kommen kann.
da spielt es garkeine rolle ob ausländer oder deutsch.
aus deinen zeilen lese ich heraus
...hoffentlich geht sie zurück ins heimatland,damit ich in ruhe gelassen werde und nicht zahlen brauch.
gehts noch?fragt irgendjemand die frau von welchen geld sie euer kind grosszieht?
geht es dir nur ums billige davon kommen?
so und jetzt auf den schrottplatz mit den posting....
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inge
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Antwort #6 - 25.06.2007 um 14:26:29
 
Zitat:
fragt irgendjemand die frau von welchen geld sie euer kind grosszieht?

Du musst nicht nur ZWISCHEN den Zeilen lesen, sondern auch die Zeilen selbst ...
Zitat:
Habe ich eine realistische Chance, das meine Tochter in Deutschland bleiben kann ?

Die GEMEINSAME Tochter würde er also gerne bei sich behalten. Und das er für das Kind aus 1. Ehe seiner Frau keinen Unterhalt zahlen möchte, scheint irgendwie nachvollziehbar, oder?

Bzgl der gemeinsamen Tochter: Solange nicht gerichtlich festgestellt, müssen sich die Sorgebrechtigten einigen (btw hat sich die Frau in der UA Botschaft registriert und wurde dort auch die Geburt des Kindes vermekrt?).
Einigen sich die SBs nicht, entscheidet ein (detusches) Gericht über den Aufenthalt. So weit ich weiß, hat die Ukraine die Haager Konvention bzgl Kindesentzug unterzeichnet? Dann wäre sogar ein Rückführung aus der Ukraine möglich (Verbringung an den Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts).
Falls das Kind aber noch nicht mal bei der UA Botschaft registriert wurde, dürfte alleine schon eine Einreise dorthin nicht einfach werden.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 25.06.2007 um 19:28:53
 
Ich frag mich nur grad, wie er auf die Idee kommt, dass er so einfach sich aussuchen kann, "seine" Tochter hierzubehalten und zwecks Unterhaltsersparnis sich freut, wenn deren Mutter dann weit weg ist....
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dete
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Antwort #8 - 25.06.2007 um 20:43:34
 
ne inge,ich habe den ganzen thread gelesen.
und genau wie reni schreibt,tochter ok,darf hier bleiben,aber frau und 1.kind bitteschön zurück,könnten kosten verursachen.
wenn er eine ve für das kind unterschrieben hat werden die behörden sich an ihn halten.
ich kann sogar verstehen,dass er das umgehen möchte,aber das hätte er vorher bedenken müssen.
ich bin immerwieder erstaunt darüber,wenn ewig darum gekämpft wird,den partner nach deutschland zu holen und wenn es nicht funktioniert sollen die selben behörden dafür sorgen,dass der ungeliebte partner ganz schnell dahin geht,wo er her kommt.
ist in diesen fall hier aber etwas kurz gedacht,denn selbst wenn er das kind zugesprochen bekäme,hätte seine frau sorgerecht und umgangsrecht und dadurch wahrscheinlich ein bleiberecht.
übrigens lese ich zwischen den zeilen,dass es sein wunschdenken entspringt,sie möge zurück gehen.
desweiteren wird in den seltensten fällen ein so kleines kind der mutter weggenommen.
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