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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
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Beitrag begonnen von emyeujoop am 21.09.2006 um 00:29:35

Titel: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 21.09.2006 um 00:29:35
Hallo

Wir haben am 2.Juni 2006 in Vietnam Geheiratet.
Ein paar Tage Später hat meine Frau die Papiere bei der Botschaft abgegeben.
Leider wurde ihr Visum zur Familienzusammenführung  abgelehnt.
Begründung : Wir führen eine Scheinehe und wir können uns nicht richtig verständigen
weil Ihr Deutsch nicht gut genug wäre.
DAS STIMMT NICHT ! ! !
Nun könnt Ihr Euch vorstellen wie es uns geht ???
Wie kommt meine Frau nach Deutschland ???
Ich sehe Sie immer nur im Chat und Sie weint immer.
Wie bekommt meine Frau Ihr Visum ??????????????
Könnt Ihr uns helfen ?
Vielen Dank an Euch !

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von ronny am 21.09.2006 um 07:30:00
Hallo,

zunächst wäre mal die Suchfunktion zu bemühen: Stichwort Remonstration. Da gibt es hier massenhaft Beiträge zu. Dann empfehle ich einen Anwalt zu bevollmächtigen, weil der weitere Verfahrensgang, Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, von einem Laien kaum allein bewältigt werden kann.

Die Remonstration ist bei der Botschaft oder dem Ausw.Amt einzulegen, mit der Remonstrationsentscheidung ergeht eine dem Widerspruchsbescheid vergleichbare Entscheidung der Botschaft und Euch werden die Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Hartmut am 21.09.2006 um 11:57:18
Hallo emyeujoop,

wirf die Flinte nicht gleich ins Korn. Für die Ablehnung eines Visums reichen bereits Indizien aus wie z.B. keine gemeinsame Sprache und/oder abweichende Angaben bei der getrennten Befragung. Es wird jetzt durch das Remonstrationsverfahren wahrscheinlich länger dauern bis Deine Frau in Deutschland ist. Wenn es wirklich hart wird müßt Ihr auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen.  Aufgrund der Postings in diesem Forum habe ich den Eindruck das es dort für die Behörden schwerer ist ein Fzf Visum zu verweigern. Man sollte die Zeit bis dahin aber auch nutzen, die Einwände der Behörden auszuräumen und z.B. Sprachkurse belegen und Deine Frau in Vietnam besuchen.

Leider gehört gerade Vietnam zu den sogenannten "Problemstaaten". Aus Vietnam werden immer wieder Menschen mittels Scheinehen nach Deutschland geschleust. Das macht es leider für "richtige" Ehepaare sehr schwer. Dazu kommt, daß es für die meisten Vietnamesen sehr schwer ist Deutsch zu lernen und kulturbedingt viele Vietnamesen lieber nichts sagen als etwas falsches (um sich nicht zu blamieren).  Dadurch kann z.B. im Interview auch der Eindruck entstehen, jemand kann viel weniger Deutsch als angegeben.



Viele Grüße

Hartmut

PS: Da ich selber nächsten Monat in Hai Phong meine Verlobte heiraten werde bin ich natürich brennend an der weiteren Entwicklung interessiert. Es wäre toll, wenn Du mich auf dem Laufenden halten könntest.  

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von alina am 21.09.2006 um 12:04:08
Hallo Hartmut,

meinst du wirklich wenn man nicht die gemeinsame Sprache spricht kann das Visum abgelehnt werden.

Jetzt werde ich total nervös, mein mann und ich sprechen auch nicht die gleich Sprache.

Meine Frage an die Experten:

Kann ein Visum aus diesem Grund abgelehnt werden.

Danke für Antworten.

Gruß

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 12:28:03
Das Visum wird nicht wegen der Sprachbarriere abgelehnt, sondern weil die Sprachbarriere ein Indiz für das Nichtvorhandensein einer ehelichen Beziehung ist. Auch wie man sich kennen- und lieben gelernt hat, ist natürlich interessant, wenn man keine gemeinsame Sprache besitzt.
Das Vsium wird nur abgelehnt, wenn die Botschaft davon ausgeht, dass eben gar keine "echte" Ehe vorliegt.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Bommel am 21.09.2006 um 13:38:49

Zitat:
Das Vsium wird nur abgelehnt, wenn die Botschaft davon ausgeht, dass eben gar keine "echte" Ehe vorliegt.

muß die ABH den Antrag dann auch abgelehnt haben?
Mein Wissensstand ist der, das die Botschaft der Entscheidung der ABH folgt.
Oder kann die ABH "ja" sagen und die Botschaft "nein", oder umgehkehrt??


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Mick am 21.09.2006 um 13:42:56

Bommel schrieb am 21.09.2006 um 13:38:49:
Mein Wissensstand ist der, das die Botschaft der Entscheidung der ABH folgt.
Oder kann die ABH "ja" sagen und die Botschaft "nein", oder umgehkehrt??


Hi,
Dein Wissensstand entspricht der Praxis. Die Botschaften
folgen dem Votum der ABH. Haben sie Zweifel, dann fragen
sie ggf. nach, ob die ABH trotz der Argumente der Botschaft
bei der Entscheidung bleibt. Die Botschaft wird dem Votum
der ABH nicht folgen, wenn keine Rechtsgrundlage für die
Entscheidung vorhanden ist.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt( V
Beitrag von emyeujoop am 21.09.2006 um 23:46:22
Hallo
und erstmal Danke
komme gerade von meiner Arbeit und muss erst mal alles Lesen

bin morgen wieder hier

wer weis noch wie meine Frau Ihr Visum bekommt ?
ist es vieleicht nicht besse ohne Anwalt ?
weil es vieleicht mit Anwalt erstrecht lange dauert ?

Danke Euch
und ich finde es Super das es so etwas hier gibt ! ! !

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Einbeck am 22.09.2006 um 00:10:31
Die Ablehnung eines Visums auf FZF soll normalerweise begründet werden,
welche Begründung enthält die Ablehnung genau?
Warst Du bei der Antragstellung Deiner Frau nicht mit dabei?
Ist empfehlenswert.

Hattet oder gab es eine gemeinsame oder besser gleichzeitige Befragung?
Deutsch muss Sie nicht unbedingt könne, aber ihr solltet Euch schon verständigen können.

Im Vietnam geheiratet, okay, aber wie lange kennt Ihr Euch, habt Ihr Euch schon gegenseitig besucht oder gemeinsamen Urlaub gemacht,
wie habt Ihr Kontakt, Telefon Internet, e-Mail?
Du warst ja sicherlich anläßlich der Heirat länger in Vietnam, kannst das auch beweisen.
Wie erfolgt die Verständigung, kannst Du evtl. vietnamesisch oder beide Englisch?
War Sie schon mal in Deutschland?

Scheinehenverdacht kann man auch widerlegen.
Kannst Du nicht Deine Besuche bei Ihr nachweisen?

Remonstrieren, zu obigen Fragen Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Selbst mal bei der Botschaft anrufen oder selbst in Eurer Sache schreiben.

Wenn Remonstrationsbescheid negativ, bleibt leider nur Anwalt nehmen und Klageweg bestreiten.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von tatzi5 am 22.09.2006 um 02:37:51

emyeujoop schrieb am 21.09.2006 um 00:29:35:
Hallo

Wir haben am 2.Juni 2006 in Vietnam Geheiratet.
Ein paar Tage Später hat meine Frau die Papiere bei der Botschaft abgegeben.
Leider wurde ihr Visum zur Familienzusammenführung  abgelehnt.
Begründung : Wir führen eine Scheinehe und wir können uns nicht richtig verständigen
weil Ihr Deutsch nicht gut genug wäre.
DAS STIMMT NICHT ! ! !
Nun könnt Ihr Euch vorstellen wie es uns geht ???
Wie kommt meine Frau nach Deutschland ???
Ich sehe Sie immer nur im Chat und Sie weint immer.
Wie bekommt meine Frau Ihr Visum ??????????????
Könnt Ihr uns helfen ?
Vielen Dank an Euch !


Ersteinmal kann ich dem Betrag von ``Einbeck ``voll zustimmen.

Natürlich sind die Botschaften und ABH mißtrauisch.

Wenn es bei Euch echte Liebe + Ehe ist ( und kein einmaliger Trip über eine Argentur )  , fällt es Euch bestimmt nicht schwer, es der Botschaft und der ABH zu beweisen, dann würd das betr. Visa mit großer Sicherheit erteilt.
Wir hatten auch das Problem beim Antrag auf Besuchsvisum, das uns die Botschaft nicht glaubte, das wir uns verständigen können.
Wer ist für Euch zuständig, Hanoi oder Konsulat in Saison ??
Einen Anwalt könnt Ihr Euch ersteinmal sparen, legt Widerspruch gegen die Entscheidung ein und führt so viel Beweise ein, die möglich sind.
Das wäre z.B.

-  wie und wo haben wir uns kennengelernt
-  wie oft warst Du in VN bei ihr bzw. bei ihrer Familie
- was habt Ihr NACHWEIßLICH zusammen unternommen ( Reisen, Ausflüge )
- biete an, Bilder, Hotelrechnungen, Zeugen je vorzulegen bwz. zu benennen
- beweise, wie und auf welcher Basis Ihr Euch verständigt
- was weißt Du über IHRE Familie und über Deine Frau und was weiß SIE ÜBER die Deine und über Dich ??

Wie schon oben genannt, hatten wir ähnliche Probleme bei einem Besuchsvisum, meine jetzige Frau verstand  20 %  deutsch im Wort ( 50 % aber in Schrift, da viel WEB-CAM ) , ich nur 10 % VN in Wort, 0 % in Schrift !
Ich sagte meiner jetzigen Frau, 3 Tage vor einem erneutem Gespräch bei der Botschaft `` du mußt jetzt Tag und Nacht lernen und es der Botschaft beweisen`` - und sie tat es !!!

Beweist Eure Verständigungsmöglichkeiten ( eine Unterhaltung zwischen zwei Verliebten ist anders als die Möglichkeit, in einer Botschaft Sprachkenntnisse nachzuweisen ).

Wenn es echte Liebe ist, werdet Ihr es schaffen !!


... Du weißt hoffentlich, das vietnamesische Frauen meist die Geschicke der Familie bestimmen und diese damit auch nach Tradition  lenken und leiten ( meist ist die Frau das Familien – Oberhaupt  !! ).....


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 23.09.2006 um 00:45:12
HALLO an Euch

die Ablehnung:

Der Entscheidung liegen folgende Überlegungen zugrunde
Eine schutzwürdige Ehe nach Art. 6  GG liegt nicht vor.Die Ehegatten verfugen weiterhin über keine gemeinsame Verständigungssprache.Die Bekanntschaft wurde von Ihrem in Deutschland lebenden Onkel vermirrelr. Es bestehen daher starke Zweifel an der Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft.Die Ehe werde lediglich geschlossen,um Ihnen ein ansonsten verwehrtes Aufenthaltsrecht zu verschaffen, die Voraussetzungen der und 27 Abs. 1und 28 Abs .1Nr .1 AufenthGliegen nicht vor
Im Übrigen hat die zuständige Auslanderbehorde ihre gemäss und 31 Aufenth Verforderliche Zustimmung zur Visumserteilung mit dieser Begründung verweigert

Bo tay ! ! !

Ihr Onkel kenne ich seit 1999

Meine Frau  musste auf Wunsch der Botschaft Ihren Antrag alleine abgeben
und es gab diesmal keine Befragung.

Meine Frau  kann nicht so gut Deutsch sprechen aber viel besser schreiben
wir sind  2 - 5 mal pro Woche im Chat.
Wir kennen uns 2 Jahre und ich war  2 mal in Vietnam
Natürlich  gibt es  auch  Belege von Hotels und ca 1500 Fotos.
So weit mal ein paar  tolle Zeilen.

Bye bye emyeujoop


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Bommel am 23.09.2006 um 10:51:10
[quoteWir kennen uns 2 Jahre und ich war  2 mal in Vietnam  ][/quote]
das ist nicht gerade viel.

Ich denke mal dir wird nun leider nichts anders übrig bleiben wie der Weg nach Berlin zum VG.
Wenn die ABH die FZF ablehnt wird die Botschaft diese Entscheidung sicherlich nicht aufheben.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von tatzi5 am 23.09.2006 um 11:20:21
Oh - das ist bitter und tut mir leid für Euch.

Ich finde eine Zeit von ca. 2 Jahren, die sich die Partner kennen vor der Ehe als voll ausreichend.

Was hast Du bzw. Ihr bisher gegen die Entscheidung unternommen.

Mein Rat:

Hole Dir bei Deiner ABH einen Termin, nimm alle Beweise mit, die für Euch sprechen, rede mit dem Sachbearbeiter oder mir seiner Abteilungsleiterin, nenne alle entspr. Sachverhalte und bitte darum, die Entscheidung nochmals zu überdenken.
Trete immer freundlich - sachlich auf.

Schicke der Botschaft auch ein ähnliches ausführliches Schreiben.

Wenn es DANN bei der neg. Entscheidung bleibt, hilft wohl nur der Klageweg.

Viel Glück für Euch.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Bommel am 23.09.2006 um 11:38:18

Zitat:
Ich finde eine Zeit von ca. 2 Jahren, die sich die Partner kennen vor der Ehe als voll ausreichend.

man sollte unterscheiden zwischen "kennen" und besucht haben. Da finde ich 2 Besuche in 2 Jahren nicht viel.

Die FZF wurde doch schon abgelehnt, die Entscheidung wird sicherlich nicht revidiert werden. Auf dem Bescheid müßte  am Ende stehen: Gegen diese Entscheidung ist  Klage innerhalb von.... beim VG in Berlin zulässig (oder  zumindest so ähnlich)  

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von tatzi5 am 23.09.2006 um 12:16:22

Bommel schrieb am 23.09.2006 um 11:38:18:
man sollte unterscheiden zwischen "kennen" und besucht haben. Da finde ich 2 Besuche in 2 Jahren nicht viel.
 


Ich möchte hier keine Diskussion in dieser Richtung beginnen, aber sicher weißt Du, das man nach VN ca. 15 - 20 Stunden, je nach Verbindung, unterwegs ist und der Flug 700 - 1000 Euro kostet.

Wenn man dann 2 x a. ca. 3 - 4 Wochen beim Partner ist, merkt man dann sehr wohl, ob es paßt oder nicht, zudem es fast unmöglich ist, in dieser Situation seinen Partner ( in ) zum Gegenbesuch einzuladen.
Außerdem wurde ja auch ständig der Kontakt per Internet gehalten. ( Web-Cam )

Wenn man arbeitet, hat man nicht unbegrenzt Zeit, nach VN zu fliegen, wenn keine Arbeit, fehlt das Geld.

Man hat dann nur einen Wunsch, mit der Partnerin zusammen zu sein.

Also, wie lange soll man noch warten bzw. auf was warten ?

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Bommel am 23.09.2006 um 12:54:35
mir ist klar das dies mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Ob die Behörden das aber dann genauso sehen ist wieder eine andere Sache.
Ich verweise z.B. auf ein Urteil vom VG Berlin 4. Kammer v. 21.06.2006 AZ: 4V 51.05 . Dies war ein ähnlicher Fall und die Familienzusammenführung wurde aus o.g. Gründen (plus Altersunterschied) abgelehnt. Die Frau des Deutschen Staatsbürger mußte auch erst Klagen um 14 Monate später den Prozeß zu gewinnen.
 

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Ernas am 23.09.2006 um 17:53:00
also, erst einmal zum Thema Botschaft/ALB. Natürlich kann eine Botschaft nein sagen, obwohl die ALB zugestimmt hat, passiert aber wohl eher selten. Umgekehrt geht es nicht.

Nun zum Fall und ich möchte darauf hinweisen, dass hier nur sehr wenige Informationen vorliegen:
Die ALB hat ihre Zustimmung verweigert und die Botschaft muste ablehnen.
Die ALB hat den deutschen Ehemann ja wohl bereits mindestens einmal vorgeladen und befragt und er hatte dabei die Gelegenheit, seine Beweise vorzulegen. Entweder hat er die hier aufgeführten Beweise dort nicht vorgelegt??? oder diese sind mit Blick auf das Gesamtpacket, nicht schlüssig.
Sollten sie nicht vorgelegt worden sein, dann würde ich vorschlagen; alles zusammenpacken und ab zur ALB mit der Bitte, diese zu prüfen. Sind diese schlüssig, wird die Entscheidung abgeändert und der Botschaft mitgeteilt werden. Dann wird auch ein Visum erteilt werden und alles ist ok.
Erst wenn das nicht klappt, bei der Botschaft remonstrieren, bzw, beim VG Berlin klagen.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von tatzi5 am 24.09.2006 um 02:43:08
Der Beitrag von  - ERNAS - ist perfekt !
Folgt diesen Ratschlägen !!

Ich glaube, Ihr habt Fehler gemacht und seit von Vorstellungen bei der ABH und der Botschaft ausgegangen.....

so... wir haben geheiratet, nun kann meine Frau kommen...
das war ggf. mal früher so, aber aufgrund von vielen Mißbrauchsfällen sieht die Praxis anders aus

IHR !! solltet die Botschaft + die ABH davon überzeugen können, das in Deutschland eine ehrliche geführte und gelebte Ehe auch geplant und beabsichtigt ist.

Ggf. ist das betr. ihrem Onkel auch falsch bei der ABH angekommen.
Nimm diesen Onkel mit und kläre die Sachverhalte und nimm die Beweise mit.

Wenn Du den Onkel seit ca. 1999 kennst, wird der Sachbearbeiter der ABH dieses auch verstehen,

denn wie soll man sonst eine Frau aus Vietnam kennenlernen.


Mit Frauen aus dem Internet, Katalog, Agentur oder einer flüchtige ``Urlaubsbekanntschaft``  eine Ehe einzugehen, weckt eher den Verdacht als ein netter Hinweiß aus ihrer Familie Dir gegenüber nach dem Motto,
`` das ist eine liebe, ehrliche + vernünftige Frau ``
lerne sie kennen und versucht es später miteinander, wenn ihr beide der Meinung seid, es paßt !

Noch mal mein Hinweiß, nimm ALLE Beweise mit zur ABH, trete bestimmend sachlich, aber immer freundlich auf !


emyeujoop schrieb am 23.09.2006 um 00:45:12:
Meine Frau  musste auf Wunsch der Botschaft Ihren Antrag alleine abgeben
und es gab diesmal keine Befragung.


Das ist üblich in ``D`` Botschaft in Vietnam ( andere Botschaften weiß ich nicht ) das nur unmittelbar am Sachverhalt bzw. zu diesem Fall betr. Personen eingelassen  werden !

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von hge2001 am 24.09.2006 um 22:40:15

emyeujoop schrieb am 23.09.2006 um 00:45:12:
HALLO an Der Entscheidung liegen folgende Überlegungen zugrunde
Eine schutzwürdige Ehe nach Art. 6  GG liegt nicht vor.Die Ehegatten verfugen weiterhin über keine gemeinsame Verständigungssprache.Die Bekanntschaft wurde von Ihrem in Deutschland lebenden Onkel vermirrelr.



mich würde mal interessieren, ob dies wirklich der komplette Text des Visaentscheids ist. Bei einer  Ablehnung eines FZ-Visum, auf das ein Rechtsanspruch besteht, gehe ich davon aus, dass die Begründung detailliert und logisch einsichtig und nachvollziebar  ist. Schliesslich muss dies im Ernstfall vor einem Gericht Bestand haben.
Hier werden im wesentlichen nur 2 Punkte (Sprache, Onkel) aneinandergereiht, deren Sinnzusammenhang nur vage ersichtlich ist.
Selbst bei Ablehnung eines Schengener Visums, auf das kein rechtsanspruch besteht, gibt die Botschaft bei einer Remonstration mehr Gründe an als hier.

hge






Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 26.09.2006 um 01:50:06
Hallo

xin loi

Arbeite zur zeit sehr lange
und kann nicht alles so schnell lesen und beantworten

xin loi

und com on

am Wochenende mache ich das

bye bye
emyeujoop


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von tatzi5 am 26.09.2006 um 02:27:06

emyeujoop schrieb am 26.09.2006 um 01:50:06:
xin loi
und com on


die Übersetzung ..

xin loi = bitte zu verstehen ( Verständnis )

und com on = und danke schön ( vielen Dank )

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 01.10.2006 um 20:52:16

Bommel schrieb am 23.09.2006 um 11:38:18:
man sollte unterscheiden zwischen "kennen" und besucht haben. Da finde ich 2 Besuche in 2 Jahren nicht viel.

Die FZF wurde doch schon abgelehnt, die Entscheidung wird sicherlich nicht revidiert werden. Auf dem Bescheid müßte  am Ende stehen: Gegen diese Entscheidung ist  Klage innerhalb von.... beim VG in Berlin zulässig (oder  zumindest so ähnlich)  


Hallo

das steht da nicht am Ende
es steht da:
Der Entscheidung liegen folgende Überlegungen zugrunde
Eine schutzwürdige Ehe nach Art. 6  GG liegt nicht vor.Die Ehegatten verfugen weiterhin über keine gemeinsame Verständigungssprache.Die Bekanntschaft wurde von Ihrem in Deutschland lebenden Onkel vermirrelr. Es bestehen daher starke Zweifel an der Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft.Die Ehe werde lediglich geschlossen,um Ihnen ein ansonsten verwehrtes Aufenthaltsrecht zu verschaffen, die Voraussetzungen der und 27 Abs. 1und 28 Abs .1Nr .1 AufenthGliegen nicht vor
Im Übrigen hat die zuständige Auslanderbehorde ihre gemäss und 31 Aufenth Verforderliche Zustimmung zur Visumserteilung mit dieser Begründung verweigert

Die Ausländerbehörde hat mich nachdem meine Frau Ihre Papiere abgegeben hat zu ein Termin bestellt. Sie sagten das die Botschaft es abgelehnt haben das Visum für meine Frau .
Siehe Text oben : Im übrigen ...... ???
ich bin dan ein paar Tage später zur Vorgesetzten von meiner Sachbearbeiterin
habe ca eine Stunde mit Ihr gesprochen habe Fotos und Chats vorgelegt.
Das Sie sieht das es keine Scheinehe ist und das meine Frau Deutsch schreiben kann. Sie sagte dann das Sie noch ein Brief an die Botschaft schreiben kann und denn Stand der Dinge mitteilen kann.
Ich habe dann nachgefragt bei der Ausländerbehörde was dann nun ist sie schreiben mir dann :
Das sie geschrieben haben und es dauert wohl wegen lange Bearbeitung und so.

So weit der Stand unsere Dinge

und jetzt  ??????????


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von tatzi5 am 02.10.2006 um 03:40:03

emyeujoop schrieb am 01.10.2006 um 20:52:16:
So weit der Stand unsere Dinge

und jetzt  ??????????


bitte gut lesen...
Antworten #17 - 24.09.2006 um 02:43:08  + Beitrag von -ERNAS-
es ist kaum mehr dazu zu sagen...

- kläre es betr. Onkel bei und mit der ABH !!!!!!!!!!!!!!
- nochmals meine Frage = Hanoi oder Saigon
- IHR müßt !!!! beweisen, das IHR euch verständigen könnt !!!

ich schreibe in den nächsten Tagen mehr dazu, jetzt zu spät, muß jetzt ( sonntag ) wieder arbeiten .

wenn es echte Liebe bei Euch ist, werdet Ihr es schaffen !!!
Grüße

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Ulf am 02.10.2006 um 19:52:18
[Zwei VN-Besuche in zwei Jahren]


Bommel schrieb am 23.09.2006 um 10:51:10:
das ist nicht gerade viel.


Es gibt ja auch nicht unbegrenzt Jahresurlaub, und bei der Entfernung will man das vielleicht auch nicht auf einzelne Wochen aufstückeln.

Gruß, ULF

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 03.10.2006 um 00:20:49
bitte gut lesen...
Antworten #17 - 24.09.2006 um 02:43:08  + Beitrag von -ERNAS-
es ist kaum mehr dazu zu sagen...

- kläre es betr. Onkel bei und mit der ABH !!!!!!!!!!!!!!
- nochmals meine Frage = Hanoi oder Saigon
- IHR müßt !!!! beweisen, das IHR euch verständigen könnt !!!

ich schreibe in den nächsten Tagen mehr dazu, jetzt zu spät, muß jetzt ( sonntag ) wieder arbeiten .

wenn es echte Liebe bei Euch ist, werdet Ihr es schaffen !!!
Grüße[/quote]

Hallo
> ja würde ich ja Gerne Klären wenn man mich nur lassen würde
> Botschaft Hanoi

Meine Frau hat bei der Botschaft Ihre Papiere abgegeben dabei hat man Sie
wohl auf Deutsch was gefragt  was Sie wohl nicht verstanden hat
weil : Der Schalter wo man die Papiere abgibt ist hinter einer Glascheibe
mann spricht also durch die Glasscheibe und es gibt noch so eine Gegensprechanlage die aber nicht so richtig geht und damit es nicht so ganz langweilig wird meine Frau hört auch noch ein wenig schwer.
Meine Frau hat es also richtig schwer.
Ich selbst war da schon zweimal und habe da auch mit der Leiterin gesprochen
und habe Ihr erklärt das es SELBST FÜR MICH SCHWER IST DA WAS ZU VERSTEHEN !
und   " Abgelehnt "   > bo tayl <

Frage :
kann meine Frau wieder ein Antrag abgeben ? und wann ?
oder soll ich nochmal Briefe schreiben oder Anrufen bei der Botschaft und der Ausländerbehörde ???

cam on
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Abu am 03.10.2006 um 00:53:39

emyeujoop schrieb am 03.10.2006 um 00:20:49:
Frage :
kann meine Frau wieder ein Antrag abgeben ? und wann ?
oder soll ich nochmal Briefe schreiben oder Anrufen bei der Botschaft und der Ausländerbehörde ???

Noch einmal:

schrieb am 23.09.2006 um 17:53:00:
...ab zur ALB mit der Bitte, diese zu prüfen. Sind diese schlüssig, wird die Entscheidung abgeändert und der Botschaft mitgeteilt werden. Dann wird auch ein Visum erteilt werden und alles ist ok.
Erst wenn das nicht klappt, bei der Botschaft remonstrieren, bzw, beim VG Berlin klagen.


Abu

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 03.10.2006 um 21:27:43
Zitat von Ernas am 23.09.2006 um 17:53:00:
...ab zur ALB mit der Bitte, diese zu prüfen. Sind diese schlüssig, wird die Entscheidung abgeändert und der Botschaft mitgeteilt werden. Dann wird auch ein Visum erteilt werden und alles ist ok.
Erst wenn das nicht klappt, bei der Botschaft remonstrieren, bzw, beim VG Berlin klagen.


Hallo an Euch

Zitat :
Erst wenn das nicht klappt, bei der Botschaft remonstrieren, bzw, beim VG Berlin klagen.

> wie machen wir das ???
> und ist es nicht besser ohne Klage das  Visum bekommen ???

viele dank und eine Schöne Woche
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Abu am 03.10.2006 um 22:06:26

emyeujoop schrieb am 03.10.2006 um 21:27:43:
Zitat :
Erst wenn das nicht klappt, bei der Botschaft remonstrieren, bzw, beim VG Berlin klagen.

> wie machen wir das ???

Was? Remonstrieren?
Einfach schriftlich widersprechen...


Zitat:
> und ist es nicht besser ohne Klage das  Visum bekommen ???

Schon, aber wenn es halt nicht funktioniert...

Abu

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 06.10.2006 um 00:25:21

Hartmut schrieb am 21.09.2006 um 11:57:18:
Hallo emyeujoop,

PS: Da ich selber nächsten Monat in Hai Phong meine Verlobte heiraten werde bin ich natürich brennend an der weiteren Entwicklung interessiert. Es wäre toll, wenn Du mich auf dem Laufenden halten könntest.  



Hallo Hartmut
Wir haben auch in Hai Phong geheiratet.
Mail mir doch mal mit Telefonnummer dann ruf ich Dich mal an
bye bye
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Hartmut am 06.10.2006 um 19:19:29
@emyeujoop:
ich kann leider (noch) keine PN verschicken. Bitte schicke deshalb Deine e-mailadresse an HARTMUTLIES@WEB.DE. Ich schicke Dir dann sofort meine Telefonnummer. Danke!

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 08.10.2006 um 11:28:32
Hallo
wann kann denn Meine Frau
wieder Ihre Papiere bei der Botschaft abgeben???
geht das ???


cam on
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Hartmut am 09.10.2006 um 12:51:15
Hallo emyeujoop,

einfach nur einen neuen Antrag abgeben bringt leider nichts. Aus sicht der Botschaft und der ABH hat sich Eure Situation nicht verändert. Wie bereits Ronny, Ernasund Tatzi5 geschrieben haben: Am besten sofort gegen die Ablehnung remonstrieren (Widerspuch einlegen).  Die Behörden müssen Ihre Gründe offenlegen und außerdem wird daraufhin wird die Ablehnung des Visums überprüft. Ihr habt dann Gelegenheit Argumente vorzutragen und Beweise vorzulegen.

Gruß Hartmut

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 10.10.2006 um 22:33:02
Cam on  Hartmut

emyeujoop


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 14.10.2006 um 14:43:16
hallo

wann  können wir dann ein Neuen Antrag abgeben ???
das kann man doch machen oder ???


emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von ronny am 14.10.2006 um 14:56:31

emyeujoop schrieb am 14.10.2006 um 14:43:16:
wann  können wir dann ein Neuen Antrag abgeben ???
das kann man doch machen oder ???


Hallo,

ist vielleicht nicht ganz klar geworden:

Bei unveränderter Sachlage wird der neue Antrag das gleiche Ergebnis bringen.

Ihr müßt gegen die ursprüngliche Entscheidung Rechtsmittel (Remonstration und ggf. Klage) einlegen. Ein neuer Antrag ist IMHO der falsche Weg ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von alina am 14.10.2006 um 15:51:46
Hallo Ronny,

dürfte ich kurz noch was fragen bezüglich dieses Themas:

Remonstration einlegen?
Wer muss das machen? Beide Partner, also der Partner in Dtl. und im Ausland?
Oder nur der Antragsteller im Ausland?
Muss man sich da gleich einen Anwalt nehmen?

Gibt es eine bestimmte Frist wo man remonstrieren muss?
Wie läuft das denn genau ab? Prüfen dann beide Botschaft/ABH nochmal die Tatsachen und man wird erneut zur Befragung eingeladen oder muss man gleich zur Botschaft und zur ABH hinrennen und Beweise bringen, damit sie überhaupt was tun?

Vielen Dank für eine Antwort, Ronny.  :-/

Gruß
Alina

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Ernas am 14.10.2006 um 16:01:52

alina schrieb am 14.10.2006 um 15:51:46:
Hallo Ronny,

dürfte ich kurz noch was fragen bezüglich dieses Themas:

Remonstration einlegen?
Wer muss das machen? Beide Partner, also der Partner in Dtl. und im Ausland?
Oder nur der Antragsteller im Ausland?
Muss man sich da gleich einen Anwalt nehmen?

Gibt es eine bestimmte Frist wo man remonstrieren muss?
Wie läuft das denn genau ab? Prüfen dann beide Botschaft/ABH nochmal die Tatsachen und man wird erneut zur Befragung eingeladen oder muss man gleich zur Botschaft und zur ABH hinrennen und Beweise bringen, damit sie überhaupt was tun?

Vielen Dank für eine Antwort, Ronny.  :-/

Gruß
Alina



hi,
die Remonstration ist ein Wiederspruch, den es im Visumverfahren nicht gibt.
eingereicht wird die Remonstration grundsätzlich vom Antragsteller, oder Dritten, die eine Vollmacht des Antragstellers haben.
Einen Anwalt braucht man dafür nicht, er ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens lediglich ein Kostenfaktor für den Remonstrierenden, da er die gleiche Antwort erhält, wie sie auch der Remonstrierende erhält.
Die Remonstration muss ein Jahr nach Erhalt des ablehnenden Bescheids eingereicht sein.
Die Remonstration sollte natürlich zusätzliche Gründe (Beweise) enthalten, die im Antrag noch nicht enthalten sind. Sie wird nur bei der Botschaft eingereicht und nicht bei der ALB. Mit den neuen (Beweisen) entscheiden Botschaft und ALB erneut über den Antrag.

Man kann mit diesen Beweisen natürlich auch erst einmal  direkt zu ALB gehen und fragen, ob dies ausreicht, die Entscheidung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird sich die ALB mit der Botschaft in Verbindung setzen und ihre Zustimmung erteilen. In der Regel folgt die Botschaft dieser Entscheidung.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von alina am 14.10.2006 um 16:11:00
Vielen Dank Ernas für die schnelle und klare Antwort.

Komme nochmal auf dich zurück, falls wir remonstrieren müssen.

Danke nochmal.

Gruß
Alina  ;D

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 15.10.2006 um 21:25:12
Hallo
und vielen Dank an Euch

ich war noch mal bei der Ausländerbehörde
habe da noch mal über alles gesprochen.
Die Sachbearbeiterin wollte dann nochmal ein Brief an die Botschaft schreiben,
bis heute aber noch nichts von der Botschaft gehört.
Ich weis nicht mal ob Sie das auch gemacht hat.
Heute habe ich ein Brief an die Botschaft geschrieben um mal zu Fragen
was dann nun so ist.


bye
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Abu am 15.10.2006 um 23:10:05

emyeujoop schrieb am 15.10.2006 um 21:25:12:
Die Sachbearbeiterin wollte dann nochmal ein Brief an die Botschaft schreiben,
Und mit welchem Inhalt?

Abu

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 22.10.2006 um 18:00:26
Hallo Abu
Sorry erst heute bin immer im Stress

ja welchen Inhalt ?
ich hoffe doch das Sie geschrieben hat was ich erzählt habe !
ich habe Ihr Internetchats gezeigt nämlich wie meine Frau Deutsch schreiben kann und wie wir uns verständigen.
und Ihr viele Fotos gezeigt um Ihr zu zeigen wie wir uns Lieben !
Sie sagte das Sie ein Brief an die Botschaft schreiben würde.
Hab bis heut noch nichts von der Botschaft gehört.

ich warte wie immer

emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 04.11.2006 um 20:01:18
hallo an Euch

vor einer Woche habe ich an die Botschaft gefaxt
noch nichts gehört ...
kann ich da auch Anrufen und fragen was denn nun ist ??

Achso habe der Botschaft ein schönen Brief geschrieben und damit hoffentlich
alles "Klargestellt"
habe aber nichts vom Remonstrieren geschrieben muss ich das dazu schreiben ???

vielen dank com on
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Hartmut am 08.11.2006 um 13:38:36
Hallo Emyeujoop,

eine Remonstration solltest Du in jedem Fall schriftlich durchführen und auch Eindeutig mit dem Wort Remonstration kennzeichnen.
Hier findest Du ein Muster für eine Remonstration:
http://www.phil-help.de/remonstration.htm
Addressat ist die deutsche Botschaft in Hanoi.  Aufgrund der Remonstartion muß Dir die deutsche Botschaft Auskunft über die Gründe der Ablehnung erteilen.
Sollte die Remonstration erfolglos sein bleibt Euch noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gegen das Auswärtige Amt.

Um Auskünfte über den Fortgang zu erhalten kannst Du bei der deutschen Botschaft in Hanoi auch anrufen:
die Telefonnummer ist (++84-4) 845 38 36/7
allerdings wirst Du nur zwischen 8 und 9 Uhr deutscher Zeit mit der Konsularabteilung verbunden. Auf der Internetseite http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/02/Oeffnungszeiten/Oeffnungszeiten.htmlkannst Du auch ein e-mail schreiben. Das ist nach meiner Erfahrung effektiver. Denn da hast Du die Chance die Leiterin der Visumabteilung selbst zu kontaktieren.

Xin Chao

Hartmut


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Mick am 08.11.2006 um 13:51:38

Hartmut schrieb am 08.11.2006 um 13:38:36:
Hier findest Du ein Muster für eine Remonstration:
http://www.phil-help.de/remonstration.htm

Welches man durchaus freundlicher formulieren
könnte, ohne inhaltliche Verluste zu erleiden.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Ulf am 08.11.2006 um 14:00:12

Mick schrieb am 08.11.2006 um 13:51:38:
Welches man durchaus freundlicher formulieren
könnte, ohne inhaltliche Verluste zu erleiden.


Unter Vorbehalt weiterer dienstrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Schritte. ist in der Tat verzichtbar.

Gruß, ULF

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von ronny am 08.11.2006 um 14:19:04

ulf schrieb am 08.11.2006 um 14:00:12:
Unter Vorbehalt weiterer dienstrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Schritte. ist in der Tat verzichtbar.


Einich ;)

Und man sollte immer bedenken :

Auch der Ton macht die Musik ;)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von hge2001 am 08.11.2006 um 19:27:51

Hartmut schrieb am 08.11.2006 um 13:38:36:
Hallo Hier findest Du ein Muster für eine Remonstration:
http://www.phil-help.de/remonstration.htm


dieses Muster passt nun überhaupt nicht auf den hiesigen Fall:
es geht um ein FZ-Visum, wo die Rückkehrwilligkeit nun keine Rolle spielt.

das Muster soll wohl ein beispiel für ein abgelehntes Besuchervisum sein.


hge

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von pinulli am 25.11.2006 um 18:42:17
Erlaubt mir, als auch betroffenen, etwas zu diesem Thema beizusteuern. Ich kämpfe seit über zwei Jahre meine Frau nach Deutschland zu bekommen. Meine Erfahrung sagt mir mittlerweile, je freundlicher die Bearbeiterin der ALB in diesem Zusammenhang ist, desto vorsichtiger sollte mann sein. Die Botschaft in Hanoi stützt sich bei Ihren Entscheidungen auf die Aussagen der ALB. Bei mir ist es jedenfalls so, das mein "Verhör" dem ich in der ALB unterzogen wurde in allen Punkten so hingedreht wurde, daß es nur negativ ausfallen konnte. Erst hieß es ich hätte für Geld geheiratet. Dieses räumte ich in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Berlin aus. Der Richter empfahl einen Vergleich. Jetzt behauptet die Dame der Ausländerbehörde, meine Frau hätte mich nur geheiratet um nach Deutschland zu gelangen. Ergebnis, ich habe wieder einen Termin am 04.12.06. Mal sehen was dann kommt. Dieses sind meine Erfahrungen und ich hoffe es geht Euch nicht genau so wie mir. Ein Tipp von mir: verliebt Euch in eine Ärztin oder IT- Genie. Die werden in Deutschland gebraucht. Mit sarkastischen Grüßen und langsam hängenden Ohren pinulli  ;)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Abu am 27.11.2006 um 12:23:03

pinulli schrieb am 25.11.2006 um 18:42:17:
Jetzt behauptet die Dame der Ausländerbehörde, meine Frau hätte mich nur geheiratet um nach Deutschland zu gelangen.
Solange Ihr beabsichtigt, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen, ist es ausländerrechtlcih eigentlich wurscht, ob sie Dich geheiratet hat, um nach D zu kommen, oder wg. Deines Geldes, Deines guten Aussehens, Deine Adonis-Körpers, etc.  ;-D ...

Abu

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 10.12.2006 um 21:04:47
hallo hier emyeujoop

Nach dem wir Fleisig mit der Botschaft geschrieben haben
haben wir wieder
                         : Der Antrag wir abgelehnt

                   und : REMONSTRATIONSBESHEID

WAS KÖNNEN WIR JETZT MACHEN ???

Ich habe mir so sehr gewünscht das Meine Frau an Weihnachten bei mir ist

bo tay

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von ronny am 11.12.2006 um 07:29:15

Zitat:
WAS KÖNNEN WIR JETZT MACHEN ???


Hi

das dürfte auf dem Remonstrationsbescheid stehen , Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid usw. können Sie Klage beim VG Berlin....

Ist der einzig mögliche und sinnvolle Rat um in der Sache weiterzukommen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Hartmut am 11.12.2006 um 11:19:13
Hallo emyeujoop,

was für Gründe werden für die Ablehnung angegeben? Überlegt Euch wie Ihr diese Gründe ausräumen könnt und zwar Punkt für Punkt.

- Erstelle eine Liste mit Zeugen, die für Euch aussagen können (besonders auch den Onkel Deiner Frau),
- stelle Telefonrechnungen zusammen mit Telefonaten,
- kopiere Deinen Reisepaß mit Einreisestempel
- laß Deine Frau deutsch lernen,

Vor allem suche sofort einen guten Rechtsanwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist und laß ihn klagen. Ihm übergibst Du dann auch die Beweise.
Außerdem:
- besuche deine Frau in Vietnam und unterstütze sie finanziell etwas.

Gruß

Hartmut




Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 14.12.2006 um 10:57:47
Hallo

Sollen wir jetzt Klagen ????
oder ist es besser so weiter zu machen ???
weis nicht was ich machen soll
und nicht wie ?????????

:'( :'( :'(

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von inge am 14.12.2006 um 11:55:40
Klage ist offensichtlich der einzige noch verbleibende Weg.
Wenn die ABH grundsätzlich der Meinung ist, das KEINE Scheinehe vorliegt, würde ich fragen, ob du diese Stellungsnahme schriftlich bekommen kannst. Alternativ sollte diese Aussage mündlich im Beisein eines unabhängigen Zeugen gemacht werden.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 22.01.2007 um 11:03:27
>Klage ist offensichtlich der einzige noch verbleibende Weg.
>Wenn die ABH grundsätzlich der Meinung ist, das KEINE Scheinehe vorliegt, >würde >ich fragen, ob du diese Stellungsnahme schriftlich bekommen kannst. >Alternativ >sollte diese Aussage mündlich im Beisein eines unabhängigen >Zeugen gemacht >werden.


Hallo an Euch

Ich war jetzt bei einem Anwalt und habe für Ihn viel Material für die Ausb.und Botschaft  und hoffe das Er jetzt was machen kann.

Ich höre immer wieder das  Klagen in Berlin nicht so gut wäre,
besser wäre es  so zu machen ???
Stimmt das ???

Grüsse emyeujoop





Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von DonCamillo am 22.01.2007 um 12:59:25

emyeujoop schrieb am 22.01.2007 um 11:03:27:
besser wäre es  so zu machen ???



was heißt "so zu machen " ?


DC

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Sondra am 22.01.2007 um 14:24:00

emyeujoop schrieb am 22.01.2007 um 11:03:27:
Ich höre immer wieder das  Klagen in Berlin nicht so gut wäre,
besser wäre es  so zu machen ???
Stimmt das ???

Es "so machen" geht nicht. Man kann sich nicht auf Freundlichkeit, Verständnis, Mitleid oder sonstiger plötzlicher Sinneswandel der beteiligten Behörden verlassen. Der Anwalt ist auch deswegen wichtig, weil er als "Rechtsbeistand" berechtigt ist, "Akteneinsicht" zu verlangen - dann wird sich erst eindeutig zeigen, wie die Stellungnahme der beteiligten ABH ausgefallen ist, welche Schreiben an die Botschaft ergangen sind. Da ihr bereits remonstriert habt und wieder einen negativen Bescheid erhalten habt, ist zu beachten, dass nun nur 1 Monat Zeit bleibt, um die Klage fristgerecht einzureichen.


Zitat:
Rechtsmittel bei Ablehnung

Einen ablehnenden Bescheid über das Versagen eines Visums erhält der Betroffene selbst. Meist enthält dieser Bescheid den Vermerk "Die Versagung bedarf keiner Begründung und keiner Rechtsbehelfsbelehrung". Dieser Vermerk ist nicht statthaft !

Der ablehnende Bescheid der Botschaft stellt einen Verwaltungsakt dar, welcher selbstständig anfechtbar ist. Gegen einen derartigen Bescheid ist laut Gesetz des Auswärtigen Dienstes das Rechtsmittel der Remonstration gegeben. Das Rechtsmittel wird an die Deutsche Botschaft gerichtet, diese ist dann verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung (den so genannten "Remonstrationsbescheid") zu erlassen. Da die Rechtsbehelfsbelehrung rechtswidrig fehlt, beträgt die Frist hierfür ein Jahr.

Gegen diesen - dann wohl noch immer negativen - Bescheid ist wiederum Klage möglich vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Sitz des Auswärtigen Dienstes). Die Frist hierfür beträgt inklusive Klagebegründung einen Monat.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin findet unter Beteiligung der jeweiligen Ausländerbehörde statt und dauert in der Regel 9-12 Monate.

Ergeht wiederum ein ablehnendes Urteil, ist hiergegen der Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OLG Brandenburg möglich.

Es spielt offensichtlich keine Rolle, dass Angeklagte im Falle eines Urteils gegen sie, die Kosten des Verfahrens zu tragen haben, so lange diese Kosten aus dem allgemeinen Steueraufkommen getragen werden.

Falls in deiner Nähe vorhanden, ersuche so bald wie nur möglich eine Beratungsstelle der iaf e.V. und laß dich unterstützen. Es ist wichtig, bei diesem Verfahren einen wirklich guten, informierten und engagierten Rechtsbeistand (Anwalt) zu haben.

Gruß  :) S.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Ulf am 23.01.2007 um 13:10:34
Wo kommt denn jetzt das OLG für die Berufungszulassung gegen Urteile des VG Berlin her?

Gruß, ULF

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Sondra am 23.01.2007 um 14:30:29

ulf schrieb am 23.01.2007 um 13:10:34:
Wo kommt denn jetzt das OLG für die Berufungszulassung gegen Urteile des VG Berlin her?

Aus dieser Publikation - Referat ab Seite 18.

Gruß  :) S.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von ronny am 23.01.2007 um 14:49:41
Hi Sondra,

das wäre aber nur dann zutreffend (was ich AFAIK noch nie gehört habe) wenn dem OLG Brandenburg die Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts für Berlin übertragen worden wäre...

Aber da in der Broschüre einiges nicht richtig wiedergegeben ist würde ich obiges erstmal bis zum Beweis des Gegenteils anzweifeln ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 05.02.2007 um 22:43:46
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Antwort #56 - 22.01.2007 um 14:24:00 Moderator melden Zitieren
Zitat von emyeujoop am 22.01.2007 um 11:03:27:

Zitat:
Ich höre immer wieder das  Klagen in Berlin nicht so gut wäre,
besser wäre es  so zu machen ???
Stimmt das ???


Es "so machen" geht nicht. Man kann sich nicht auf Freundlichkeit, Verständnis, Mitleid oder sonstiger plötzlicher Sinneswandel der beteiligten Behörden verlassen. Der Anwalt ist auch deswegen wichtig, weil er als "Rechtsbeistand" berechtigt ist, "Akteneinsicht" zu verlangen - dann wird sich erst eindeutig zeigen, wie die Stellungnahme der beteiligten ABH ausgefallen ist, welche Schreiben an die Botschaft ergangen sind. Da ihr bereits remonstriert habt und wieder einen negativen Bescheid erhalten habt, ist zu beachten, dass nun nur 1 Monat Zeit bleibt, um die Klage fristgerecht einzureichen.




Hallo Sondra
"ich meine mit so machen" : Natürlich mi Anwalt aber ohne Klage in Berlin
ist das jetzt gut oder hätte ich Klagen sollen ???

grüsse
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Hartmut am 06.02.2007 um 11:03:57
Hallo Emyeujoop,

meine Meinung ist:  Ihr hättet klagen sollen.

Ihr habt von der Botschaft mit der Ablehnung Eurer Remonstration einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen. Dagegen solltet Ihr klagen.

Eine Behörde wird nicht einfach so einen rechtskräftig erteilten Bescheid aufheben, nur weil Du einem Rechtsanwalt von dem Fall erzählt habt.

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Hast Du einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist?
Falls nicht besorg Dir einen neuen Anwalt mit genau diesem Spezialgebiet.


Ist die Frist für die Klage bereits verstrichen?
Falls ja: neuen FzF Visum Antrag stellen mit neuen Beweisen (Chatprotokolle, e-mails, Telefon-Einzelverbindungsnachweisen, Briefen, Nachweise für Sprachkurse, Zeugenaussagen von gemeinsamen Freunden,  vielleicht hast Du ja Deine "Scheinehefrau" noch mal besucht etc....)
Bei der ABH nach Bedenken fragen und probieren diese auszuräumen.
Anschließend wieder Visumantrag. Evtl. Remonstration und Klage.

Warum sollte eine Klage nicht gut sein? Wenn Ihr keine Scheinehe führt, sondern eine ehrlich gemeinte Beziehung, dann wird keiner Verständnis dafür haben, wenn Ihr nicht klagt. Das einzige was passieren kann ist, daß Eure Klage abgewiesen wird, wenn Ihr es nicht schafft genügend Beweise zu sammeln.


Also bitte kämfe für Euch! :)

Gruß

Hartmut






Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 12.03.2007 um 22:13:09
Hallo an Euch
oje war schon lange nicht mehr hier Sorry

Habe mit unseem Ex Oberbürgermeister gesprochen und Ihn gebetten uns zu helfen.
was er auch machen will.

Ich habe jetzt gesehen das im April meine Verflichtungserklärung abläuft
muss ich dann eine neue machen ???

cam on emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 25.03.2007 um 20:50:52
Hallo an Euch

Ich habe jetzt gesehen das im April meine Verflichtungserklärung abläuft
muss ich dann eine Neue machen ???

cam on (Danke)
emyeujoop

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von Sondra am 26.03.2007 um 16:20:25
Wieso Verpflichtungserklärung? Ich denke ihr seid bereits verheiratet und du bist Deutsch. Somit besteht der Anspruch zum Nachzug des ausländischen Ehegatten auch ohne VE (bzw. Sicherung des LU). Euer Problem war eigentlich der Vorwurf / Verdacht der Scheinehe - und das musst du bekämpfen, notfalls mittels Klage.

 :) S

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 25.06.2007 um 01:03:56
Jaba Jaba Duuu

Hallooooooooooooooo

für alle die Die meine Freitags Sendung Morgenmuffel vom 8.Juni 2007
nicht gehört haben,da habe ich schon davon erzählt.

Meine Frau Tuyet
hat am 6. Juni 2007 Ihr VISUM bekommen !!!
das war auch noch  mein Geburtstag !!!
und am 26.Juni 07 kommt Sie

Jaba Jaba Duuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu

wir haben es geschafft !!!

es Grüsst Euch emyeujoop
::)  ::)  ::)

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von thom am 25.06.2007 um 01:52:07
Glückwunsch!!
und schöne erste Monate hier!
thom

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von hge2001 am 25.06.2007 um 04:22:49

emyeujoop schrieb am 25.06.2007 um 01:03:56:

Meine Frau Tuyet
hat am 6. Juni 2007 Ihr VISUM bekommen !!!
das war auch noch  mein Geburtstag !!!
und am 26.Juni 07 kommt Sie

::)


Glückwunsch!

Wie ist denn der Gesinnungswandel von ABH/Botschaft bezüglich Scheinehe herbeigeführt worden? Wäre schön mal was zu erfahren.

gruss

hge

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
Beitrag von emyeujoop am 25.06.2007 um 09:44:19
Cam On  Vielen Dank

wie das so SCHNELL ging und meine Frau das Visum bekommen hat
das Schreibe ich Euch alles noch aber jetzt nicht Sorry

denn MORGEN kommt meine Frau

muss noch viel vorbereiten

xin loi
und bye bye emyeujoop

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