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Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt (Gelesen: 43.709 mal)
emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 08.10.2006 um 11:28:32
 
Hallo
wann kann denn Meine Frau
wieder Ihre Papiere bei der Botschaft abgeben???
geht das ???


cam on
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 09.10.2006 um 12:51:15
 
Hallo emyeujoop,

einfach nur einen neuen Antrag abgeben bringt leider nichts. Aus sicht der Botschaft und der ABH hat sich Eure Situation nicht verändert. Wie bereits Ronny, Ernasund Tatzi5 geschrieben haben: Am besten sofort gegen die Ablehnung remonstrieren (Widerspuch einlegen).  Die Behörden müssen Ihre Gründe offenlegen und außerdem wird daraufhin wird die Ablehnung des Visums überprüft. Ihr habt dann Gelegenheit Argumente vorzutragen und Beweise vorzulegen.

Gruß Hartmut
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #32 - 10.10.2006 um 22:33:02
 
Cam on  Hartmut

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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 14.10.2006 um 14:43:16
 
hallo

wann  können wir dann ein Neuen Antrag abgeben ???
das kann man doch machen oder ???


emyeujoop
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #34 - 14.10.2006 um 14:56:31
 
emyeujoop schrieb am 14.10.2006 um 14:43:16:
wann  können wir dann ein Neuen Antrag abgeben ???
das kann man doch machen oder ???



Hallo,

ist vielleicht nicht ganz klar geworden:

Bei unveränderter Sachlage wird der neue Antrag das gleiche Ergebnis bringen.

Ihr müßt gegen die ursprüngliche Entscheidung Rechtsmittel (Remonstration und ggf. Klage) einlegen. Ein neuer Antrag ist IMHO der falsche Weg Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 14.10.2006 um 15:51:46
 
Hallo Ronny,

dürfte ich kurz noch was fragen bezüglich dieses Themas:

Remonstration einlegen?
Wer muss das machen? Beide Partner, also der Partner in Dtl. und im Ausland?
Oder nur der Antragsteller im Ausland?
Muss man sich da gleich einen Anwalt nehmen?

Gibt es eine bestimmte Frist wo man remonstrieren muss?
Wie läuft das denn genau ab? Prüfen dann beide Botschaft/ABH nochmal die Tatsachen und man wird erneut zur Befragung eingeladen oder muss man gleich zur Botschaft und zur ABH hinrennen und Beweise bringen, damit sie überhaupt was tun?

Vielen Dank für eine Antwort, Ronny.  unentschlossen

Gruß
Alina
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 14.10.2006 um 16:01:52
 
alina schrieb am 14.10.2006 um 15:51:46:
Hallo Ronny,

dürfte ich kurz noch was fragen bezüglich dieses Themas:

Remonstration einlegen?
Wer muss das machen? Beide Partner, also der Partner in Dtl. und im Ausland?
Oder nur der Antragsteller im Ausland?
Muss man sich da gleich einen Anwalt nehmen?

Gibt es eine bestimmte Frist wo man remonstrieren muss?
Wie läuft das denn genau ab? Prüfen dann beide Botschaft/ABH nochmal die Tatsachen und man wird erneut zur Befragung eingeladen oder muss man gleich zur Botschaft und zur ABH hinrennen und Beweise bringen, damit sie überhaupt was tun?

Vielen Dank für eine Antwort, Ronny.  unentschlossen

Gruß
Alina



hi,
die Remonstration ist ein Wiederspruch, den es im Visumverfahren nicht gibt.
eingereicht wird die Remonstration grundsätzlich vom Antragsteller, oder Dritten, die eine Vollmacht des Antragstellers haben.
Einen Anwalt braucht man dafür nicht, er ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens lediglich ein Kostenfaktor für den Remonstrierenden, da er die gleiche Antwort erhält, wie sie auch der Remonstrierende erhält.
Die Remonstration muss ein Jahr nach Erhalt des ablehnenden Bescheids eingereicht sein.
Die Remonstration sollte natürlich zusätzliche Gründe (Beweise) enthalten, die im Antrag noch nicht enthalten sind. Sie wird nur bei der Botschaft eingereicht und nicht bei der ALB. Mit den neuen (Beweisen) entscheiden Botschaft und ALB erneut über den Antrag.

Man kann mit diesen Beweisen natürlich auch erst einmal  direkt zu ALB gehen und fragen, ob dies ausreicht, die Entscheidung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird sich die ALB mit der Botschaft in Verbindung setzen und ihre Zustimmung erteilen. In der Regel folgt die Botschaft dieser Entscheidung.
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alina
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Antwort #37 - 14.10.2006 um 16:11:00
 
Vielen Dank Ernas für die schnelle und klare Antwort.

Komme nochmal auf dich zurück, falls wir remonstrieren müssen.

Danke nochmal.

Gruß
Alina  Laut lachend
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #38 - 15.10.2006 um 21:25:12
 
Hallo
und vielen Dank an Euch

ich war noch mal bei der Ausländerbehörde
habe da noch mal über alles gesprochen.
Die Sachbearbeiterin wollte dann nochmal ein Brief an die Botschaft schreiben,
bis heute aber noch nichts von der Botschaft gehört.
Ich weis nicht mal ob Sie das auch gemacht hat.
Heute habe ich ein Brief an die Botschaft geschrieben um mal zu Fragen
was dann nun so ist.


bye
emyeujoop
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Abu
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Antwort #39 - 15.10.2006 um 23:10:05
 
emyeujoop schrieb am 15.10.2006 um 21:25:12:
Die Sachbearbeiterin wollte dann nochmal ein Brief an die Botschaft schreiben,
Und mit welchem Inhalt?

Abu
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #40 - 22.10.2006 um 18:00:26
 
Hallo Abu
Sorry erst heute bin immer im Stress

ja welchen Inhalt ?
ich hoffe doch das Sie geschrieben hat was ich erzählt habe !
ich habe Ihr Internetchats gezeigt nämlich wie meine Frau Deutsch schreiben kann und wie wir uns verständigen.
und Ihr viele Fotos gezeigt um Ihr zu zeigen wie wir uns Lieben !
Sie sagte das Sie ein Brief an die Botschaft schreiben würde.
Hab bis heut noch nichts von der Botschaft gehört.

ich warte wie immer

emyeujoop
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #41 - 04.11.2006 um 20:01:18
 
hallo an Euch

vor einer Woche habe ich an die Botschaft gefaxt
noch nichts gehört ...
kann ich da auch Anrufen und fragen was denn nun ist ??

Achso habe der Botschaft ein schönen Brief geschrieben und damit hoffentlich
alles "Klargestellt"
habe aber nichts vom Remonstrieren geschrieben muss ich das dazu schreiben ???

vielen dank com on
emyeujoop
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Hartmut
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Antwort #42 - 08.11.2006 um 13:38:36
 
Hallo Emyeujoop,

eine Remonstration solltest Du in jedem Fall schriftlich durchführen und auch Eindeutig mit dem Wort Remonstration kennzeichnen.
Hier findest Du ein Muster für eine Remonstration:
http://www.phil-help.de/remonstration.htm
Addressat ist die deutsche Botschaft in Hanoi.  Aufgrund der Remonstartion muß Dir die deutsche Botschaft Auskunft über die Gründe der Ablehnung erteilen.
Sollte die Remonstration erfolglos sein bleibt Euch noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gegen das Auswärtige Amt.

Um Auskünfte über den Fortgang zu erhalten kannst Du bei der deutschen Botschaft in Hanoi auch anrufen:
die Telefonnummer ist (++84-4) 845 38 36/7
allerdings wirst Du nur zwischen 8 und 9 Uhr deutscher Zeit mit der Konsularabteilung verbunden. Auf der Internetseite http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/02/Oeffnungszeiten/Oeffnungszeiten...kannst Du auch ein e-mail schreiben. Das ist nach meiner Erfahrung effektiver. Denn da hast Du die Chance die Leiterin der Visumabteilung selbst zu kontaktieren.

Xin Chao

Hartmut

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Antwort #43 - 08.11.2006 um 13:51:38
 
Hartmut schrieb am 08.11.2006 um 13:38:36:
Hier findest Du ein Muster für eine Remonstration:
http://www.phil-help.de/remonstration.htm

Welches man durchaus freundlicher formulieren
könnte, ohne inhaltliche Verluste zu erleiden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 08.11.2006 um 14:00:12
 
Mick schrieb am 08.11.2006 um 13:51:38:
Welches man durchaus freundlicher formulieren
könnte, ohne inhaltliche Verluste zu erleiden.


Unter Vorbehalt weiterer dienstrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Schritte. ist in der Tat verzichtbar.

Gruß, ULF
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