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Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt (Gelesen: 43.560 mal)
emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
21.09.2006 um 00:29:35
 
Hallo

Wir haben am 2.Juni 2006 in Vietnam Geheiratet.
Ein paar Tage Später hat meine Frau die Papiere bei der Botschaft abgegeben.
Leider wurde ihr Visum zur Familienzusammenführung  abgelehnt.
Begründung : Wir führen eine Scheinehe und wir können uns nicht richtig verständigen
weil Ihr Deutsch nicht gut genug wäre.
DAS STIMMT NICHT ! ! !
Nun könnt Ihr Euch vorstellen wie es uns geht ???
Wie kommt meine Frau nach Deutschland ???
Ich sehe Sie immer nur im Chat und Sie weint immer.
Wie bekommt meine Frau Ihr Visum ??????????????
Könnt Ihr uns helfen ?
Vielen Dank an Euch !
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.09.2006 um 07:30:00
 
Hallo,

zunächst wäre mal die Suchfunktion zu bemühen: Stichwort Remonstration. Da gibt es hier massenhaft Beiträge zu. Dann empfehle ich einen Anwalt zu bevollmächtigen, weil der weitere Verfahrensgang, Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, von einem Laien kaum allein bewältigt werden kann.

Die Remonstration ist bei der Botschaft oder dem Ausw.Amt einzulegen, mit der Remonstrationsentscheidung ergeht eine dem Widerspruchsbescheid vergleichbare Entscheidung der Botschaft und Euch werden die Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #2 - 21.09.2006 um 11:57:18
 
Hallo emyeujoop,

wirf die Flinte nicht gleich ins Korn. Für die Ablehnung eines Visums reichen bereits Indizien aus wie z.B. keine gemeinsame Sprache und/oder abweichende Angaben bei der getrennten Befragung. Es wird jetzt durch das Remonstrationsverfahren wahrscheinlich länger dauern bis Deine Frau in Deutschland ist. Wenn es wirklich hart wird müßt Ihr auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen.  Aufgrund der Postings in diesem Forum habe ich den Eindruck das es dort für die Behörden schwerer ist ein Fzf Visum zu verweigern. Man sollte die Zeit bis dahin aber auch nutzen, die Einwände der Behörden auszuräumen und z.B. Sprachkurse belegen und Deine Frau in Vietnam besuchen.

Leider gehört gerade Vietnam zu den sogenannten "Problemstaaten". Aus Vietnam werden immer wieder Menschen mittels Scheinehen nach Deutschland geschleust. Das macht es leider für "richtige" Ehepaare sehr schwer. Dazu kommt, daß es für die meisten Vietnamesen sehr schwer ist Deutsch zu lernen und kulturbedingt viele Vietnamesen lieber nichts sagen als etwas falsches (um sich nicht zu blamieren).  Dadurch kann z.B. im Interview auch der Eindruck entstehen, jemand kann viel weniger Deutsch als angegeben.



Viele Grüße

Hartmut

PS: Da ich selber nächsten Monat in Hai Phong meine Verlobte heiraten werde bin ich natürich brennend an der weiteren Entwicklung interessiert. Es wäre toll, wenn Du mich auf dem Laufenden halten könntest.
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alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.09.2006 um 12:04:08
 
Hallo Hartmut,

meinst du wirklich wenn man nicht die gemeinsame Sprache spricht kann das Visum abgelehnt werden.

Jetzt werde ich total nervös, mein mann und ich sprechen auch nicht die gleich Sprache.

Meine Frage an die Experten:

Kann ein Visum aus diesem Grund abgelehnt werden.

Danke für Antworten.

Gruß
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.09.2006 um 12:28:03
 
Das Visum wird nicht wegen der Sprachbarriere abgelehnt, sondern weil die Sprachbarriere ein Indiz für das Nichtvorhandensein einer ehelichen Beziehung ist. Auch wie man sich kennen- und lieben gelernt hat, ist natürlich interessant, wenn man keine gemeinsame Sprache besitzt.
Das Vsium wird nur abgelehnt, wenn die Botschaft davon ausgeht, dass eben gar keine "echte" Ehe vorliegt.
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.09.2006 um 13:38:49
 
Zitat:
Das Vsium wird nur abgelehnt, wenn die Botschaft davon ausgeht, dass eben gar keine "echte" Ehe vorliegt.

muß die ABH den Antrag dann auch abgelehnt haben?
Mein Wissensstand ist der, das die Botschaft der Entscheidung der ABH folgt.
Oder kann die ABH "ja" sagen und die Botschaft "nein", oder umgehkehrt??

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 21.09.2006 um 13:42:56
 
Bommel schrieb am 21.09.2006 um 13:38:49:
Mein Wissensstand ist der, das die Botschaft der Entscheidung der ABH folgt.
Oder kann die ABH "ja" sagen und die Botschaft "nein", oder umgehkehrt??


Hi,
Dein Wissensstand entspricht der Praxis. Die Botschaften
folgen dem Votum der ABH. Haben sie Zweifel, dann fragen
sie ggf. nach, ob die ABH trotz der Argumente der Botschaft
bei der Entscheidung bleibt. Die Botschaft wird dem Votum
der ABH nicht folgen, wenn keine Rechtsgrundlage für die
Entscheidung vorhanden ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.09.2006 um 23:46:22
 
Hallo
und erstmal Danke
komme gerade von meiner Arbeit und muss erst mal alles Lesen

bin morgen wieder hier

wer weis noch wie meine Frau Ihr Visum bekommt ?
ist es vieleicht nicht besse ohne Anwalt ?
weil es vieleicht mit Anwalt erstrecht lange dauert ?

Danke Euch
und ich finde es Super das es so etwas hier gibt ! ! !
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Einbeck
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Antwort #8 - 22.09.2006 um 00:10:31
 
Die Ablehnung eines Visums auf FZF soll normalerweise begründet werden,
welche Begründung enthält die Ablehnung genau?
Warst Du bei der Antragstellung Deiner Frau nicht mit dabei?
Ist empfehlenswert.

Hattet oder gab es eine gemeinsame oder besser gleichzeitige Befragung?
Deutsch muss Sie nicht unbedingt könne, aber ihr solltet Euch schon verständigen können.

Im Vietnam geheiratet, okay, aber wie lange kennt Ihr Euch, habt Ihr Euch schon gegenseitig besucht oder gemeinsamen Urlaub gemacht,
wie habt Ihr Kontakt, Telefon Internet, e-Mail?
Du warst ja sicherlich anläßlich der Heirat länger in Vietnam, kannst das auch beweisen.
Wie erfolgt die Verständigung, kannst Du evtl. vietnamesisch oder beide Englisch?
War Sie schon mal in Deutschland?

Scheinehenverdacht kann man auch widerlegen.
Kannst Du nicht Deine Besuche bei Ihr nachweisen?

Remonstrieren, zu obigen Fragen Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Selbst mal bei der Botschaft anrufen oder selbst in Eurer Sache schreiben.

Wenn Remonstrationsbescheid negativ, bleibt leider nur Anwalt nehmen und Klageweg bestreiten.
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 22.09.2006 um 02:37:51
 
emyeujoop schrieb am 21.09.2006 um 00:29:35:
Hallo

Wir haben am 2.Juni 2006 in Vietnam Geheiratet.
Ein paar Tage Später hat meine Frau die Papiere bei der Botschaft abgegeben.
Leider wurde ihr Visum zur Familienzusammenführung  abgelehnt.
Begründung : Wir führen eine Scheinehe und wir können uns nicht richtig verständigen
weil Ihr Deutsch nicht gut genug wäre.
DAS STIMMT NICHT ! ! !
Nun könnt Ihr Euch vorstellen wie es uns geht ???
Wie kommt meine Frau nach Deutschland ???
Ich sehe Sie immer nur im Chat und Sie weint immer.
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Ersteinmal kann ich dem Betrag von ``Einbeck ``voll zustimmen.

Natürlich sind die Botschaften und ABH mißtrauisch.

Wenn es bei Euch echte Liebe + Ehe ist ( und kein einmaliger Trip über eine Argentur )  , fällt es Euch bestimmt nicht schwer, es der Botschaft und der ABH zu beweisen, dann würd das betr. Visa mit großer Sicherheit erteilt.
Wir hatten auch das Problem beim Antrag auf Besuchsvisum, das uns die Botschaft nicht glaubte, das wir uns verständigen können.
Wer ist für Euch zuständig, Hanoi oder Konsulat in Saison ??
Einen Anwalt könnt Ihr Euch ersteinmal sparen, legt Widerspruch gegen die Entscheidung ein und führt so viel Beweise ein, die möglich sind.
Das wäre z.B.

-  wie und wo haben wir uns kennengelernt
-  wie oft warst Du in VN bei ihr bzw. bei ihrer Familie
- was habt Ihr NACHWEIßLICH zusammen unternommen ( Reisen, Ausflüge )
- biete an, Bilder, Hotelrechnungen, Zeugen je vorzulegen bwz. zu benennen
- beweise, wie und auf welcher Basis Ihr Euch verständigt
- was weißt Du über IHRE Familie und über Deine Frau und was weiß SIE ÜBER die Deine und über Dich ??

Wie schon oben genannt, hatten wir ähnliche Probleme bei einem Besuchsvisum, meine jetzige Frau verstand  20 %  deutsch im Wort ( 50 % aber in Schrift, da viel WEB-CAM ) , ich nur 10 % VN in Wort, 0 % in Schrift !
Ich sagte meiner jetzigen Frau, 3 Tage vor einem erneutem Gespräch bei der Botschaft `` du mußt jetzt Tag und Nacht lernen und es der Botschaft beweisen`` - und sie tat es !!!

Beweist Eure Verständigungsmöglichkeiten ( eine Unterhaltung zwischen zwei Verliebten ist anders als die Möglichkeit, in einer Botschaft Sprachkenntnisse nachzuweisen ).

Wenn es echte Liebe ist, werdet Ihr es schaffen !!


... Du weißt hoffentlich, das vietnamesische Frauen meist die Geschicke der Familie bestimmen und diese damit auch nach Tradition  lenken und leiten ( meist ist die Frau das Familien – Oberhaupt  !! ).....

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« Zuletzt geändert: 22.09.2006 um 02:49:57 von tatzi5 »  

Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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emyeujoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 23.09.2006 um 00:45:12
 
HALLO an Euch

die Ablehnung:

Der Entscheidung liegen folgende Überlegungen zugrunde
Eine schutzwürdige Ehe nach Art. 6  GG liegt nicht vor.Die Ehegatten verfugen weiterhin über keine gemeinsame Verständigungssprache.Die Bekanntschaft wurde von Ihrem in Deutschland lebenden Onkel vermirrelr. Es bestehen daher starke Zweifel an der Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft.Die Ehe werde lediglich geschlossen,um Ihnen ein ansonsten verwehrtes Aufenthaltsrecht zu verschaffen, die Voraussetzungen der und 27 Abs. 1und 28 Abs .1Nr .1 AufenthGliegen nicht vor
Im Übrigen hat die zuständige Auslanderbehorde ihre gemäss und 31 Aufenth Verforderliche Zustimmung zur Visumserteilung mit dieser Begründung verweigert

Bo tay ! ! !

Ihr Onkel kenne ich seit 1999

Meine Frau  musste auf Wunsch der Botschaft Ihren Antrag alleine abgeben
und es gab diesmal keine Befragung.

Meine Frau  kann nicht so gut Deutsch sprechen aber viel besser schreiben
wir sind  2 - 5 mal pro Woche im Chat.
Wir kennen uns 2 Jahre und ich war  2 mal in Vietnam
Natürlich  gibt es  auch  Belege von Hotels und ca 1500 Fotos.
So weit mal ein paar  tolle Zeilen.

Bye bye emyeujoop

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Bommel
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Antwort #11 - 23.09.2006 um 10:51:10
 
[quoteWir kennen uns 2 Jahre und ich war  2 mal in Vietnam  ] [/quote]
das ist nicht gerade viel.

Ich denke mal dir wird nun leider nichts anders übrig bleiben wie der Weg nach Berlin zum VG.
Wenn die ABH die FZF ablehnt wird die Botschaft diese Entscheidung sicherlich nicht aufheben.
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tatzi5
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Antwort #12 - 23.09.2006 um 11:20:21
 
Oh - das ist bitter und tut mir leid für Euch.

Ich finde eine Zeit von ca. 2 Jahren, die sich die Partner kennen vor der Ehe als voll ausreichend.

Was hast Du bzw. Ihr bisher gegen die Entscheidung unternommen.

Mein Rat:

Hole Dir bei Deiner ABH einen Termin, nimm alle Beweise mit, die für Euch sprechen, rede mit dem Sachbearbeiter oder mir seiner Abteilungsleiterin, nenne alle entspr. Sachverhalte und bitte darum, die Entscheidung nochmals zu überdenken.
Trete immer freundlich - sachlich auf.

Schicke der Botschaft auch ein ähnliches ausführliches Schreiben.

Wenn es DANN bei der neg. Entscheidung bleibt, hilft wohl nur der Klageweg.

Viel Glück für Euch.
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Bommel
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Antwort #13 - 23.09.2006 um 11:38:18
 
Zitat:
Ich finde eine Zeit von ca. 2 Jahren, die sich die Partner kennen vor der Ehe als voll ausreichend.

man sollte unterscheiden zwischen "kennen" und besucht haben. Da finde ich 2 Besuche in 2 Jahren nicht viel.

Die FZF wurde doch schon abgelehnt, die Entscheidung wird sicherlich nicht revidiert werden. Auf dem Bescheid müßte  am Ende stehen: Gegen diese Entscheidung ist  Klage innerhalb von.... beim VG in Berlin zulässig (oder  zumindest so ähnlich)
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Antwort #14 - 23.09.2006 um 12:16:22
 
Bommel schrieb am 23.09.2006 um 11:38:18:
man sollte unterscheiden zwischen "kennen" und besucht haben. Da finde ich 2 Besuche in 2 Jahren nicht viel.
 


Ich möchte hier keine Diskussion in dieser Richtung beginnen, aber sicher weißt Du, das man nach VN ca. 15 - 20 Stunden, je nach Verbindung, unterwegs ist und der Flug 700 - 1000 Euro kostet.

Wenn man dann 2 x a. ca. 3 - 4 Wochen beim Partner ist, merkt man dann sehr wohl, ob es paßt oder nicht, zudem es fast unmöglich ist, in dieser Situation seinen Partner ( in ) zum Gegenbesuch einzuladen.
Außerdem wurde ja auch ständig der Kontakt per Internet gehalten. ( Web-Cam )

Wenn man arbeitet, hat man nicht unbegrenzt Zeit, nach VN zu fliegen, wenn keine Arbeit, fehlt das Geld.

Man hat dann nur einen Wunsch, mit der Partnerin zusammen zu sein.

Also, wie lange soll man noch warten bzw. auf was warten ?
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