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Sie ist Schwanger von mir. Aber!!! (Gelesen: 16.656 mal)
Saxonicus
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Antwort #45 - 26.07.2006 um 17:06:46
 
Arkha schrieb am 26.07.2006 um 16:45:06:
- Auch private Klinikin in Länder der dritten Welt verfügen nicht über die Möglichkeiten der deutschen Medizin.




Wenn Du Dich da mal nicht täuschst.
Leider mußte ich schon verschiedentlich ärztliche Hilfe in Asien in Anspruch nehmen. Dabei habe Krankenhäuser und Arztpraxen kennengelernt, von deren Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten ich hier in Deutschland als einfacher Kassenpatient nur träumen kann.
Die Kosten für die Behandlung unter Einsatz modernster Gerätemedizin beliefen sich (nach Auskunft meiner Auslandskrankenversicherung) zudem nur auf ein Viertel bis ein Drittel dessen, was es in Deutschland gekostet hätte. Die Betreuung durch das Personal ließ keine Wünsche offen und die hier inzwischen üblichen Zuzahlungen wurden auch nicht fällig.
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Antwort #46 - 26.07.2006 um 21:05:21
 
Ich bin in den fernen Osten nicht gewesen. Ich kann nur vermutten, dass in Ländern wie z.B. Indonesien, die über eine reiche traditionelle Oberschicht verfügen, die Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind.

In den über 30 Ländern, die ich besucht habe, war aber z.B. Zugang zur einer kompleten Lebenserhaltungssystem (die man braucht um z.B. Patienten in ein mehmonatige Komazustand zu versetzen) nicht möglich und insgesamt die Ausstattung der Intensivstationen war miserabel. Anders war es bei der relativen "Luxus"- Behandlungen, wie hochwärtige Zahnersatz: 300 statt 3000 € in Deutschland, bei teilweise besseren Ausstatung und Qualität. Die Frauenkliniken (Geburtshaüser) sind der Stellung der Frau in dieser Gesellschaften entsprechend. Und kaum eine Klinik war darauf ausgerichtet frühgenborenes Kind oder ein Kind mit einer Behinderung zu versorgen (Starke Männer der Dritten Welt wollen keine Schwächlinge als Nachkommen).
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Saxonicus
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Antwort #47 - 26.07.2006 um 21:14:06
 
Arkha schrieb am 26.07.2006 um 21:05:21:
In den über 30 Ländern, die ich besucht habe, war aber z.B. Zugang zur einer kompleten Lebenserhaltungssystem (die man braucht um z.B. Patienten in ein mehmonatige Komazustand zu versetzen) nicht möglich und insgesamt die Ausstattung der Intensivstationen war miserabel.




Nun mach mal nicht die Pferde scheu. Es geht hier schlicht und ergreifend um eine Geburt, nichts mehr und nichts weniger.
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #48 - 27.07.2006 um 00:54:05
 
Zitat:
Nun mach mal nicht die Pferde scheu. Es geht hier schlicht und ergreifend um eine Geburt, nichts mehr und nichts weniger.

Ja, und nachdem ich die Zustände dort bei und nach der Geburt kennengelernt habe, kann ich nur sagen: "Wenn Du deine Frau/Freundin/Schwester/etc. keinem Folter und keinen Erniedrigungen aussetzen willst, sorge dafür, dass die Geburt in einem west-europäischen Land geschieht."
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Antwort #49 - 27.07.2006 um 06:49:42
 
Zitat:
: "Wenn Du deine Frau/Freundin/Schwester/etc. keinem Folter und keinen Erniedrigungen aussetzen willst, sorge dafür, dass die Geburt in einem west-europäischen Land geschieht."


Mir scheint Du übertreibst da ein wenig Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zeppelin
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Antwort #50 - 27.07.2006 um 09:30:37
 
Also altmatag!

Kluge, gutgemeinte Tips hast Du hier mehr genug bekommen (wie ich dem Theared entnommen habe.) Denen schließe ich mich hiermit an!
Um so länger Du / Ihr zöger(s)t, desto prekärer wird die Situation.

Es mag sein, dass einige meine Meinung nicht teilen, aber ich traue den Behörden. Wenn die irgend etwas für Euch tun können, dann werden sie es auch machen. Da bin ich mir sehr sicher.

Sofern es zutrifft, dass die angehende Mutter tatsächlich ihren Pass an eine Schlepperbande hat abgeben müssen, ist eine Anzeige dieser Typen eh längst überfällig.

Und man kann auf jeden Fall davon ausgehen, dass das Wohl von Mutter und Kind nicht ernsthaft gefährdet werden wird.
Aber das setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Dann lassen sich auch Lösungen finden.
Es wird hingegen kaum mit Verständnis zu rechnen sein, wenn die Angelegenheit immer weiter hinausgezögert wird.

Ich will hier nicht klugscheißern. Aber ich halte es für unverantwortlich, aufgrund einer Dämonisierung des geltenden Rechts den Weg in die Legalität vollends zu verbauen!
Es wird sicher nicht einfach und bedarf jeder Menge guten Willens der beteiligeten Behörden, aber an denen kommt ihr eh' nicht vorbei.
Von so formalrechtlichen Ansichten wie § 263 StGB (siehe Mono) will ich gar nicht reden. Aber wenn Du Dich schon so sehr zu Mutter und Kind bekennst, frage ich mich schon, weshalb keine Bereitschaft zur Eheschließung bei Euch vorzuliegen scheint.

Bist Du deutscher Staatsbürger und Kindesvater, ist Dein Kind ebenfalls Deutsche(r) und die Mutter wird ihr Sorgerecht wahrnehmen können.

Also auch meinerseits die dringende Empfehlung: So schnell wie möglich zur ABH!

Mit wohlwollenden Grüßen
Zeppelin
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #51 - 27.07.2006 um 16:59:40
 
Zeppelin schrieb am 27.07.2006 um 09:30:37:
Aber wenn Du Dich schon so sehr zu Mutter und Kind bekennst, frage ich mich schon, weshalb keine Bereitschaft zur Eheschließung bei Euch vorzuliegen scheint.


Natürlich ist der Wunsch das wir Heiraten vorhanden. Aber eben noch nicht jezt.

Wir werden uns auch umgehend bei den Behörden melden.
Aber es stört mich noch eine Sache.
Das ist, das ich bei der ABH eine Verpflichtungserklärung für Kostenübernahme abgeben muß.
Bei der Auffangstelle für Asylbewerber muß ich das aber nicht. Weil dort bekommt Sie einen Arzt zugewiesen.
Wenn ich da falsch liege, sag es mir bitte.
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #52 - 27.07.2006 um 17:28:52
 
altmatag schrieb am 27.07.2006 um 16:59:40:
Aber es stört mich noch eine Sache.
Das ist, das ich bei der ABH eine Verpflichtungserklärung für Kostenübernahme abgeben muß.
Bei der Auffangstelle für Asylbewerber muß ich das aber nicht. Weil dort bekommt Sie einen Arzt zugewiesen.
Wenn ich da falsch liege, sag es mir bitte.


Deine Meinung in dieser Richtung finde ich nicht OK.
Du setzt ein Kind in die Welt, möchtest die Frau behalten aber Deine Barschaft schonen bzw. möchtest auf nichts verzichten.
Also soll nach Deiner Meinung der Steuerzahler zahlen ????
Wenn ich da falsch liege, sag es mir bitte ......
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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Antwort #53 - 27.07.2006 um 17:55:29
 
hallo,

also ok finde ich das auch nicht, du willst zwar das dein Kind hier in Deutschland auf die Welt kommt, doch finanziell daran willst du dich wohl nicht beteiligen. Schockiert/Erstaunt

Bzgl. Asyl wurde in den anderen Threads ja schon genug gesagt das da die aussichten schwindend gering sind und je länger du wartest bzgl. der ABH um so schwerer wird es für euch beide.

Ich kann dir nur den Tipp geben geht zur ABH seit ehrlich.

Zudem kannst du ja nicht verlangen das der deutsche Staat die Kosten für dein Kind übernimmt, nur weil du keine VE abgeben willst. Griesgrämig

Grüße
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #54 - 27.07.2006 um 18:41:49
 
Liebder Almatag,

so sehr die Kosten auch ein Problem sind, aber es ist der falsche Gedankenweg, deswegen mit einem Asylantrag zu liebaeugeln, der sowieso 0 Chance hat anerkannt zu werden. Man sucht sich so etwas nicht einfach aus. Ich wuerde das Asylmissbrauch nennen unter dem dann evtl. spaeter einmal ein "echter" Asylant leiden muss.

Wie schon zuvor geschrieben koennte Deine Freundin dann auch nicht mehr bei Dir wohnen. Ich koennte mir vorstellen, dass Deine Freundin lieber in Vietnam das Kind zur Welt bringen moechte, als in einem deutschen Asylantenheim auf die Geburt zu warten. Desweiteren bin ich mir gar nicht sicher, ob Du dann als Vater nicht trotzdem fuer die Kosten der Geburt aufkommen muesstest.

Ihr habt nun einmal das Pech, dass die Kosten der Geburt nicht von einer Krankenversicherung uebernommen werden koennen.

Ich finde es gut von Dir, dass Du Dich hier im Forum ueber alle Moeglichkeiten informierst. Die Situation ist ja wahrlich nicht einfach fuer Dich. Viele andere, wuerden wahrscheinlich vor der Situation weglaufen.

Daher wuensche ich Euch viel Kraft und nur das Beste!
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #55 - 27.07.2006 um 18:58:23
 
Auf die mit dem Asylantrag verbundenen gefahren hat man bereits ausreichend hingewiesen.

Mit den Kosten läuft es folgendermaßen:
- sollte deine Freundin von der ABH wohlwollend behandelt werden, so wird ABH als Voraussetzung die Übernahme aller Kosten verlangen. "Wohlwollend" wäre in dem Fall z.B., wenn ABH auf die Maßnahmen zur Vorbereitung einer Abschiebung/Ausweisung bis zum Geburt des Kindes verzichtet.

- sollte dagegen die ABH eine sofortige Ausreise verlangen und mit allen Mitteln Druck ausüben, dann hat deine Freundin nichts zu verlieren, wenn sie sich bei Sozialamt meldet. Da ihr zusammen wohnt, wird Sozialamt prüfen, ob dein Einkommen für euch beide ausreichend ist. Wenn "ja", dann wird ihr Antrag abgelehnt und Du muss die Kosten der Geburt tragen (es sind ca. 2000,- € im Normalfall). Nach der Geburt ist das Kind bei Dir familienversichert, wenn Du in einer gesetzlichen Versicherung bist.

Deine Freundin wird aber auch in Zukunft eine KV brauchen. Such mal hier in Foren. Es gab bereits ausreichend Antworten darüber, wie man in eine gesetzliche KV kommt. Da sie vermuttlich noch relativ jung ist, ist auch private KV nicht besonders teuer.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #56 - 27.07.2006 um 22:45:01
 
Mono schrieb am 26.07.2006 um 07:28:35:
Ob man eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung betrügt, ist wohl rechtlich gesehen kein Unterschied.

Ich kann mich dem Rat von Fons nur anschließen: Werdet ehrlich!



Ich kann zwar auch nicht gutheißen, wie sie mit der ganzen Angelegenheit umgehen.
Aber ich wäre vorsichtig mit solchen Anschuldigungen. Wenn die Bekannte privat versichert ist, bekommt sie die Rechnung des Arztes und muß diese selbst bezahlen. Wenn sie die Rechnung bei der Versicherung einreicht, bekommt sie die Rechnung erstattet. Aber ich bezweifle, dass sie die einreicht, da sie ansonsten der Versicherung erklären muß, warum die Geburt nicht stattgefunden hat....
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #57 - 27.07.2006 um 22:59:46
 
Marco_D. schrieb am 27.07.2006 um 22:45:01:
Wenn die Bekannte privat versichert ist, bekommt sie die Rechnung des Arztes und muß diese selbst bezahlen. Wenn sie die Rechnung bei der Versicherung einreicht, bekommt sie die Rechnung erstattet. 


Öhm .. liest du denn eigentlich, bevor du schreibst?

Sie ist eben NICHT versichert. DAS is ja das big
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #58 - 27.07.2006 um 23:01:52
 
Hi,

Also ich finde das auch sehr halbherzig. Freundin hier behalten, Kosten schmal halten aber nicht heiraten wollen?
Das gemeinsame Kind bindet doch ohnehin mehr als die Heirat!
Ich verstehe nicht, was gegen eine Heirat sprechen sollte.
Wenn erstmal bei der ABH eine Duldung erreicht wurde, würde eine Heirat wirklich alles viel einfacher machen.

Wenn Ihr bei der Geburt verheiratet seid, dann brauchst Du Dir auch über die Kosten der Geburt keine Gedanken mehr machen, sofern Du gesetzlich versichert bist.

Erstmal braucht sie aber natürlich einen legalen Status und da seid Ihr auf etwas Wohlwollen der ABH angewiesen.
Ein völlig unbegründeter Asylantrag kann das komplett zunichte machen.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #59 - 27.07.2006 um 23:15:08
 
Ich versuch das mal zu Ende zu bringen:

rein rechtlich/formal dürfte all diskutiert sein!

Ist denn noch irgendwas unklar was formelle/rechtliche Dinge
angeht. Ansonsten kommt hier bald:  geschlossen

da das abdriftet sonst.. ggf im Userforum fortzusetzen.. abba
ich wart noch 1 Tag - ob Fragesteller  ....

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