Zitat:Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).
- Ohne Pass oder Rückkehrbescheinigung der Botschaft kann sie nicht abgeschoben werden.
- Verhaftet wird sie kaum, wenn sie auch zufällig entdeckt wird. Und wenn, dann für so lange, bis Du bei dem Richter aussagst, dass sie bei Dir wohnt und von Dir schwanger ist.
- Eine Ausweisung (nicht Abschiebung) ist zwar möglich, aber wiederum sehr unwahrscheinlich, wenn keine Straftaten vorliegen. Das mit der Selbstzahlen bei dem Arzt sollt ihr ernst nehmen - eine Anzeige wegen einem Betrug ist nicht besonders hilfreich.
Natürlich kann man hier in der Forum euch nicht empfehlen noch weiter zu warten, bevor ihr zur
ABH geht. Und theoretisch könnt ihr eine Strafe (eine kleine Geldstrafe) bekommen, aber ich habe durchgesetzt, dass meine Freundin hier bleibt und nicht ausreist, weil
- mir die Risiko der Reise zu hoch war
- Auch private Klinikin in Länder der dritten Welt verfügen nicht über die Möglichkeiten der deutschen Meddizin.
- nach der Geburt sollte die Frau durch den Partner und Ehemann unterstützt werden und nicht alleine auf eine FZF-Visum warten.
- die Flugreise nach Deutschland für ein neugeborenes Kind ein Risiko darstellt
u.s.w. Man kann noch hunderte von Argumenten bringen.
Wegen der Vaterschaftsannerkennung mach Dir keine große sorgen. Du sollst bei dem Besuch der
ABH umbedingt eine eidelstaatliche Erklärung abgeben, dass es dein Kind ist. Sollte
ABH aus eine Ausreise bestehen, ein Wiederspruch ggf. Klage einreichen. Kein Gericht wir deine Abschiebung zustimmen, wenn noch abschliessend geprüfft wird, ob das Kind deutscher ist, oder nicht.