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Sie ist Schwanger von mir. Aber!!! (Gelesen: 16.533 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 25.07.2006 um 23:24:50
 
Man ganz deutlich:

das Asyl soll doch rein taktisch Zeit gewinnen. Sowas nennt
man Asylmissbrauch. Sowas ist Schrott³

Mehr sag ich da nicht  unentschlossen
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #31 - 25.07.2006 um 23:27:12
 
fons schrieb am 25.07.2006 um 23:24:50:
Man ganz deutlich:

das Asyl soll doch rein taktisch Zeit gewinnen. Sowas nennt
man Asylmissbrauch. Sowas ist Schrott³

Mehr sag ich da nicht  unentschlossen


Und was ist dann Deiner Meinung nach das beste und richtigste für uns?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 25.07.2006 um 23:29:37
 
Siehe Posting #2 von Mick.

Ehrlich währt am längsten.
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #33 - 25.07.2006 um 23:43:00
 
Wenn ihr als private Patienten (Selbstzahler) zum Arzt geht, also die Kosten selbst bezahlt, braucht ihr kein Pass. Kein Arzt fragt nach Personalpapieren einen Privatpatienten (Selbstzahler). Ein Selbstzahler braucht keine Personalpapiere und keine Versicherungskarte vorzulegen. Ihr musst aber vermuttlich bar bezahlen, es sei denn der Arzt wäre bereit eine Rechnung an Dich auszustellen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #34 - 25.07.2006 um 23:44:14
 
Ich weiß nicht ob Du die Bedingungen in den Vietnamesischen Krankenhäusern kennst. Aber ich habe dabei gutes Gefühl, wenn ich daran denke das unser Kind dort auf die Welt kommt.
Und darum möchte ich das in D die Geburt ist.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 25.07.2006 um 23:50:54
 
Verstehn kann ich das menschlich allemal. Aber ich kann dir keine
rechtliche Zauberlösung präsentieren. Und das verschleiern und
untertauchen... macht Ärger ohne Ende.
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« Zuletzt geändert: 26.07.2006 um 00:26:12 von N/V »  
 
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #36 - 26.07.2006 um 00:16:37
 
Hallo fons, hast Du Kinder?
Kinder bringen u. a. Ärger mit. Aber man nimmt es in Kauf, wenn man Kinder zeugt.  Ich habe und werde es wieder jeder Ärger in Kauf nehmen, damit mein Kind in einem deutschen statt XXX Krankenhaus zur Welt kommt.

Das Ärger von dem Du sprichst, ist nichst in vergleich mit dem, was man in Job und Karriere verpasst in userem kinderfreundlichen Land, aber man nimmt es in Kauf.

Eine rechtlich korrekte Lösung ist aber hier schwierig, weil es keine eindeutige höchstrichterliche Rechtssprechung dafür existiert, welche Rechte dein ungeborenes  Kind hat. Deswegen nimmt Dir einen guten Anwalt und sonst ist fast alles bereits gesagt.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 26.07.2006 um 00:24:08
 
Jetzt driftet das ab vom Recht zum ... na egal...

mein
Job hier..

(ob ich Kinder hab oder nicht...
ob ich das Recht so ok finde wie es ist....
ob ....usw -  spielt alles keine Rolle)

.. ist, das geltende Recht sachlich zu erklären. Was ihr daraus macht
is außer meiner Reichweite.
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #38 - 26.07.2006 um 00:42:31
 
Hallo fons, entschuldige, ich wolle Dich nicht angreifen.
Es ist nur so, dass die rechtliche Situation bei ungeborenen Kindern nicht eindeutig ist (dazu hatten wir bereits mehrere Diskussionsrunden) und dazu noch ist alles, was mit Kindern zu tun hat, sowieso emotional mehr geladen. Deswegen ärgert man sich über solche scheinheilige Lösungen, wie "geht zur ABH, reis aus und komm mit FZF-Visum zurück".
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 26.07.2006 um 00:47:16
 
Arkha schrieb am 26.07.2006 um 00:42:31:
Deswegen ärgert man sich über solche scheinheilige Lösungen, wie "geht zur ABH, reis aus und komm mit FZF-Visum zurück".

Boah:

scheinheilige Lösungen? Hmm das tut weh. Was verlangst du denn
von uns Admins hier?

Den Rat: tauch unter und alles wird gut? Oder was? Ärgerlich

Ich sag nix mehr hier
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #40 - 26.07.2006 um 07:28:35
 
Zitat:
Natürlich haben wir die Arztrechnungen selbst bezahlt. Denn unsere Bekannte ist privat versichert, und da ist das ja kein Problem.


Ob man eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung betrügt, ist wohl rechtlich gesehen kein Unterschied.

Ich kann mich dem Rat von Fons nur anschließen: Werdet ehrlich!
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Sophie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #41 - 26.07.2006 um 09:10:05
 
Sie wird ohne Paß keinen Aufenthalt bekommen und unter Umständen wenn ihr weiter lügt am Ende ausgewiesen. Wie willst du die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, dessen Mutter eigentlich gar nicht hier ist?
Befolgt den Rat zur ABH zu gehen und schildert die Situation und sucht mit denen zusammen eine vernüftige Lösung.
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #42 - 26.07.2006 um 13:05:24
 
Zitat:
Ich weiß nicht ob Du die Bedingungen in den Vietnamesischen Krankenhäusern kennst. Aber ich habe dabei gutes Gefühl, wenn ich daran denke das unser Kind dort auf die Welt kommt.
Und darum möchte ich das in D die Geburt ist.


Sorry, aber das ist ein schwaches Argument. Soweit ich weiss, gibt es auch in Vietnam gute Privatkliniken, die ohne weiteres eine Entbindung vornehmen koennen. Eine normale Schwangerschaft ist schliesslich keine Krankheit und auch in Vietnam routinemaessiges Tagesgeschaeft. Woher nimmst Du dieses grosse Vertrauen in deutsche Krankenhaeuser?

Asyl wuerde ich auch ganz schnell vergessen, da Deine Freundin mit 99.99999%iger Sicherheit keinen Anspruch hat (koennte sie nur haben wenn sie 1. nicht ueber den Landweg nach Deutschland eingereist ist und 2. individuell von der vietnamesischen Regierung politisch verfolgt wird).

Desweiteren musst Du Dir ueberlegen, inwiefern Du Dich evtl. selbst strafbar machst. Siehe hierzu:

http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_825...

Gerade in Deinem Fall kann ich nur raten, so schnell wie moeglich mit Deiner Freundin zur ABH zu gehen. Ihr bewegt Euch auf sehr duennen Eis.

Ich koennte mir vorstellen, dass wenn Du der ABH versicherst, dass Du alle Kosten uebernimmst, die bis zu einer etwaigen Erteilung einer AE entstehen, die ABH (oder deren vorgesetzte Behoerde) Deiner Freundin zunaechst mal eine Duldung ausstellt bis der Rechtsanspruch auf eine AE ensteht. Dies liegt zumindestens im Ermessensspielraum der Behoerden (so glaube ich zumindest). Vielleicht kann ja ein Experte diese Moeglichkeit ja noch einmal detaillierter eroertern.

Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).
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ChicaLoca
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Antwort #43 - 26.07.2006 um 14:31:36
 
bamthwok schrieb am 26.07.2006 um 13:05:24:
Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).

sehe ich ganz genauso
ist aber hier auch schon mehrfach und ausgiebig erklärt worden

also ab zur ABH - je eher, je besser - und die karten offen auf den tisch

mehr kann man dazu auch nicht sagen/schreiben

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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #44 - 26.07.2006 um 16:45:06
 
Zitat:
Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).

- Ohne Pass oder Rückkehrbescheinigung der Botschaft kann sie nicht abgeschoben werden.
- Verhaftet wird sie kaum, wenn sie auch zufällig entdeckt wird. Und wenn, dann für so lange, bis Du bei dem Richter aussagst, dass sie bei Dir wohnt und von Dir schwanger ist.
- Eine Ausweisung (nicht Abschiebung) ist zwar möglich, aber wiederum sehr unwahrscheinlich,  wenn keine Straftaten vorliegen. Das mit der Selbstzahlen bei dem Arzt sollt ihr ernst nehmen - eine Anzeige wegen einem Betrug ist nicht besonders hilfreich.

Natürlich kann man hier in der Forum euch nicht empfehlen noch weiter zu warten, bevor ihr zur ABH geht. Und theoretisch könnt ihr eine Strafe (eine kleine Geldstrafe) bekommen, aber ich habe durchgesetzt, dass meine Freundin hier bleibt und nicht ausreist, weil
- mir die Risiko der Reise zu hoch war
- Auch private Klinikin in Länder der dritten Welt verfügen nicht über die Möglichkeiten der deutschen Meddizin.
- nach der Geburt sollte die Frau durch den Partner und Ehemann unterstützt werden und nicht alleine auf eine FZF-Visum warten.
- die Flugreise nach Deutschland für ein neugeborenes Kind ein Risiko darstellt
u.s.w. Man kann noch hunderte von Argumenten bringen.

Wegen der Vaterschaftsannerkennung mach Dir keine große sorgen. Du sollst bei dem Besuch der ABH umbedingt eine eidelstaatliche Erklärung abgeben, dass es dein Kind ist. Sollte ABH aus eine Ausreise bestehen, ein Wiederspruch ggf. Klage einreichen. Kein Gericht wir deine Abschiebung zustimmen, wenn noch abschliessend geprüfft wird, ob das Kind deutscher ist, oder nicht.


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